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BWGZ - Jahrgang 2014 - Ausgabe 23
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Artikelnummer (SKU): bwgz2014_23
Weihnachtswünsche
Pressemitteilungen
Impressum
Pressemitteilungen
- Städte und Gemeinden sind auch ohne Gesetz Garanten für echte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen
- Breitbandinfrastruktur ist zentrales Nervensystem unserer Volkswirtschaft – Wirtschaft 4.0 braucht leistungsfähige Netze
- Städte und Gemeinden fordern Masterplan öffentliche Infrastruktur
- Marshallplan Flüchtlingshilfe: Solidarität mit Flüchtlingen weiter stärken – Infrastruktur ausbauen – Überforderung der Kommunen beenden
- Alois Henne folgt Rudolf Heß als Vizepräsident des Gemeindetags
- AG 10.000 – Beste Internetanbindung ist unverzichtbar für Bevölkerung und Wirtschaft
- Bernd Hertweck:
Wohnungsbau vor großen Herausforderungen - Prof. Dr. Franz Pesch und Dirk Mangold:
Haus, Häuser, Quartiere – Wohnen nachhaltig gestalten - Brackenheim – Plusenergiehaus Volksbankfiliale Meimsheim
- Allensbach – Energetische Sanierung Pfarrgartenareal
- Büsingen – Bioenergiedorf Büsingen mit großer Kollektorfläche
- Efringen-Kirchen – Passivhaus-Siedlung Auf der Pfalz
- Ostfildern – Integriertes Quartierskonzept Parksiedlung
- Rottenburg am Neckar – Leerstandsaktivierung in ausgewählten Teilorten
- Schömberg – Neues Quartier auf dem Kinoareal
- Singen – Wohnen am Park
- Weikersheim – Bauernhof wird zum Plusenergiehof
- Weil am Rhein – Solarstad am Messplatz
- Dietmar Ruf:
Reduzierung der Flächeninanspruchnahme – 10 Jahre Aktionsbündnis „Flächen gewinnen“ - Anja Lenkeit:
Flächenrecycling – Von einem Papierfabrikgelände zum Industrie und Gewerbepark - Dr. Tilman Sperle und Philipp König:
Gewerbeflächen gewinnen durch Innenentwicklung und Dialog – Ein Aufgabenfeld für Fortgeschrittene - KarlHeinz Walter und Prof. Dr. Richard Reschl:
Kommunales Liegenschaftsmanagement – Unverzichtbares Instrument für nachhaltige Kommunalpolitik - Mathias Henzler:
Baugrundstücke online vermarkten – Zeit und Kosten sparen - Evmarie Zell:
Investitionen in Bestandsimmobilien nachhaltig steuern
- Anforderungsprofil muss Leistungsgrundsatz entsprechen
- Treu und Glauben setzt zeitliche Grenze für die Festsetzung sanierungsrechtlicher Ausgleichsbeträge
- Begriff des Einfügens nach § 34 BauGB – Grundflächen und Geschossflächenzahl haben untergeordnete Bedeutung
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