BWGZ - Jahrgang 2013 - Ausgabe 11

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Pressemitteilungen
  • Zensus sorgt für mehr finanzielle Verteilungsgerechtigkeit zwischen Städten und Gemeinden
  • Keine Mehrfachbestrafung von Städten und Gemeinden wegen Zensusergebnissen
  • Immer weniger Minderjährige
  • Zahl der Hochbetagten seit 1970 mehr als verfünffacht
  • Ehrenamtliche Wahlhelfer unverzichtbar – Bund muss Entschädigung aufstocken
  • Integration braucht langfristiges Engagement von Bund, Ländern und Kommunen – Sprache, Bildung und Teilhabe sind Schlüsselfaktoren
  • DStGB weist Klage wegen Kontrolle von Umweltzonen zurück Hochwasserkatastrophe – DStGB fordert „Investitionsprogramm Fluthilfe“ Bewährte Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland sichern
  • Erfolgreiches Bürgerbegehren zur Wasserversorgung ernst nehmen

Aus dem Gemeindetag

  • Regierungspräsident Stampfer beim Gemeindetag

Allgemeiner Teil

  • Dr. Claudia Stöckle:
    Angewandte Bürgerbeteiligung – Wie es wirklich geht
  • Christine Fabricius:
    Überflieger im Schmetterlingsland – BUND präsentiert beispielhafte Projekte aus Kommunen

Wasser / Abwasser

  • Maria Knissel, Dr. Klaus Dapp und Jürgen Reich:
    Hochwasserrisikomanagement – Neue Impulse für den Umgang mit Hochwasser
  • Christof Sommer:
    Hochwassergefahrenkarten – Der zentrale Baustein des Hochwasserrisikomanagements: Projektstand und Qualitätssicherung
  • Dr. André Assmann, Markus Moser und Steffi Röder:
    Starkregenmanagement
  • Gert Schwentner und Dagmar Steiert:
    Reinigungsleistungen und Stromverbräuche der kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg – 39. Leistungsvergleich
  • Benchmarking – Der Kennzahlenvergleich Abwasser Baden-Württemberg geht in die siebente Runde
  • Martin Mergelmeyer und Jürgen Brüggemann:
    Erzeugungsmöglichkeiten auf kleinen und mittleren Kläranlagen
  • Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh:
    40 Jahre „Wasserwärterfortbildung“ in Baden-Württemberg
  • Grußwort von Minister Franz Untersteller MdL zu 40 Jahre Wasserwärterfortbildung

Rechtsprechung

  • Für den Anschluss eines sogenannten Hinterliegergrundstücks an die öffentliche Wasserversorgung ist ein dinglich gesichertes Durchleitungsrecht erforderlich

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