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BWGZ - Jahrgang 2013 - Ausgabe 11
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Artikelnummer (SKU): bwgz2013_11
Pressemitteilungen
- Zensus sorgt für mehr finanzielle Verteilungsgerechtigkeit zwischen Städten und Gemeinden
- Keine Mehrfachbestrafung von Städten und Gemeinden wegen Zensusergebnissen
- Immer weniger Minderjährige
- Zahl der Hochbetagten seit 1970 mehr als verfünffacht
- Ehrenamtliche Wahlhelfer unverzichtbar – Bund muss Entschädigung aufstocken
- Integration braucht langfristiges Engagement von Bund, Ländern und Kommunen – Sprache, Bildung und Teilhabe sind Schlüsselfaktoren
- DStGB weist Klage wegen Kontrolle von Umweltzonen zurück Hochwasserkatastrophe – DStGB fordert „Investitionsprogramm Fluthilfe“ Bewährte Strukturen der Wasserversorgung in Deutschland sichern
- Erfolgreiches Bürgerbegehren zur Wasserversorgung ernst nehmen
Aus dem Gemeindetag
- Regierungspräsident Stampfer beim Gemeindetag
Allgemeiner Teil
- Dr. Claudia Stöckle:
Angewandte Bürgerbeteiligung – Wie es wirklich geht - Christine Fabricius:
Überflieger im Schmetterlingsland – BUND präsentiert beispielhafte Projekte aus Kommunen
Wasser / Abwasser
- Maria Knissel, Dr. Klaus Dapp und Jürgen Reich:
Hochwasserrisikomanagement – Neue Impulse für den Umgang mit Hochwasser - Christof Sommer:
Hochwassergefahrenkarten – Der zentrale Baustein des Hochwasserrisikomanagements: Projektstand und Qualitätssicherung - Dr. André Assmann, Markus Moser und Steffi Röder:
Starkregenmanagement - Gert Schwentner und Dagmar Steiert:
Reinigungsleistungen und Stromverbräuche der kommunalen Kläranlagen in Baden-Württemberg – 39. Leistungsvergleich - Benchmarking – Der Kennzahlenvergleich Abwasser Baden-Württemberg geht in die siebente Runde
- Martin Mergelmeyer und Jürgen Brüggemann:
Erzeugungsmöglichkeiten auf kleinen und mittleren Kläranlagen - Prof. Dr.-Ing. Frieder Haakh:
40 Jahre „Wasserwärterfortbildung“ in Baden-Württemberg - Grußwort von Minister Franz Untersteller MdL zu 40 Jahre Wasserwärterfortbildung
Rechtsprechung
- Für den Anschluss eines sogenannten Hinterliegergrundstücks an die öffentliche Wasserversorgung ist ein dinglich gesichertes Durchleitungsrecht erforderlich
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