BWGZ - Jahrgang 2012 - Ausgabe 11

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Aus dem Gemeindetag

  • Ärztliche Versorgung in der Fläche
  • Minister Reinhold Gall MdL im Präsidium des Gemeindetags

Pressemitteilungen

  • Gemeindetag bleibt dabei:
    Bestandsgarantie und mehr Polizei für Reviere und Posten
  • Gemeindetag fordert Gesamtkonzept zum Schulsystem – Einheitliche Genehmigungspraxis für Gemeinschaftsschulen nur mit regionalem Konsens
  • DStGB: Keine Liberalisierung der Wasserversorgung durch die vergaberechtliche Hintertür
  • Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist bei weitem noch nicht flächendeckend gesichert – Weitere Hilfen nötig
  • Investitionsstreit bei kommunalen Straßen

Wasser / Abwasser

  • Gert Schwentner und Dagmar Untereiner:
    38. Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen
  • Kompetenzzentrum Spurenstoffe nimmt Arbeit auf
  • Kay Möller, Filip Berztbach, André Hildebrand und Dagmar Untereiner:
    Von der Standortbestimmung zur Verbesserung – Erfolgreiche Entwicklungen im „Benchmarking Kennzahlenvergleich Abwasser 2010“
  • Das Projekt „Gesplittete Abwassergebühr“ des LGL
  • Wolfgang Narr und Dagmar Untereiner:
    Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Abwasserentsorgung – Prävention zahlt sich aus
  • Jürgen Quaas:
    Heizungsenergie aus dem Abwasser – In unseren Kanälen schlummert ein noch weitgehend unterschätztes Potenzial
  • Andrea Bayer und Jörg Schielein:
    Effiziente Optimierung der Wasserversorgung durch Kennzahlen – Das Verbändemodell in Baden-Württemberg zeigt Wirkung
  • Wasserwärterfortbildung 2011/2012 – Einsparung von Energiekosten stand im Fokus
  • Cornelia Haag:
    Grundstücksentwässerung – Das kommunale Netzwerk geanetz Baden-Württemberg
  • Horst Geiger:
    Mit den Hochwassergefahrenkarten HWGK schneller und leichter zum FLIWAS-Einsatz
  • Ann Zirker:
    Gewässerpädagogik in Baden-Württemberg – Auf Landesebene im Netz werken
  • SchussenAktivplus – Bundesweit bedeutendes Forschungsprojekt startet Trinkwasserverbrauch im Land bei täglich 11 Litern je Einwohner

Rechtsprechung

  • Die Gemeinden sind auch für wasserrechtliche Duldungsverpflichtungen zur Durchleitung von Wasser und Abwasser
  • nach dem neuen § 93 Wasserhaushaltsgesetz zuständig
  • Unterhaltung von Wasserbenutzungsanlagen nach dem Erlöschen des Wasserbenutzungsrechts
  • Maßgebliche Einwohnerzahl zur Bemessung der Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“

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