DER GEMEINDETAG VOR ORT | die:gemeinde | Leichte Sprache | Barrierefreiheit
Sie sind hier
BWGZ - Jahrgang 2012 - Ausgabe 11
Seite drucken
8,00€ incl. 7% MWSt.
Artikelnummer (SKU): bwgz2012_11
Aus dem Gemeindetag
- Ärztliche Versorgung in der Fläche
- Minister Reinhold Gall MdL im Präsidium des Gemeindetags
Pressemitteilungen
- Gemeindetag bleibt dabei:
Bestandsgarantie und mehr Polizei für Reviere und Posten - Gemeindetag fordert Gesamtkonzept zum Schulsystem – Einheitliche Genehmigungspraxis für Gemeinschaftsschulen nur mit regionalem Konsens
- DStGB: Keine Liberalisierung der Wasserversorgung durch die vergaberechtliche Hintertür
- Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung ist bei weitem noch nicht flächendeckend gesichert – Weitere Hilfen nötig
- Investitionsstreit bei kommunalen Straßen
Wasser / Abwasser
- Gert Schwentner und Dagmar Untereiner:
38. Leistungsvergleich der kommunalen Kläranlagen - Kompetenzzentrum Spurenstoffe nimmt Arbeit auf
- Kay Möller, Filip Berztbach, André Hildebrand und Dagmar Untereiner:
Von der Standortbestimmung zur Verbesserung – Erfolgreiche Entwicklungen im „Benchmarking Kennzahlenvergleich Abwasser 2010“ - Das Projekt „Gesplittete Abwassergebühr“ des LGL
- Wolfgang Narr und Dagmar Untereiner:
Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in der Abwasserentsorgung – Prävention zahlt sich aus - Jürgen Quaas:
Heizungsenergie aus dem Abwasser – In unseren Kanälen schlummert ein noch weitgehend unterschätztes Potenzial - Andrea Bayer und Jörg Schielein:
Effiziente Optimierung der Wasserversorgung durch Kennzahlen – Das Verbändemodell in Baden-Württemberg zeigt Wirkung - Wasserwärterfortbildung 2011/2012 – Einsparung von Energiekosten stand im Fokus
- Cornelia Haag:
Grundstücksentwässerung – Das kommunale Netzwerk geanetz Baden-Württemberg - Horst Geiger:
Mit den Hochwassergefahrenkarten HWGK schneller und leichter zum FLIWAS-Einsatz - Ann Zirker:
Gewässerpädagogik in Baden-Württemberg – Auf Landesebene im Netz werken - SchussenAktivplus – Bundesweit bedeutendes Forschungsprojekt startet Trinkwasserverbrauch im Land bei täglich 11 Litern je Einwohner
Rechtsprechung
- Die Gemeinden sind auch für wasserrechtliche Duldungsverpflichtungen zur Durchleitung von Wasser und Abwasser
- nach dem neuen § 93 Wasserhaushaltsgesetz zuständig
- Unterhaltung von Wasserbenutzungsanlagen nach dem Erlöschen des Wasserbenutzungsrechts
- Maßgebliche Einwohnerzahl zur Bemessung der Höhe der zulässigen Konzessionsabgabe „Wasser“
Impressum