Mit der Kampagne „#Wellenbrecher– Gemeinsam gegen die zweite Welle!“ will die Landesregierung Baden-Württemberg zusammen mit Verwaltungen, Hochschulen, Unternehmen, Verbänden, der Bürgerschaft und vielen mehr ein Zeichen für mehr Solidarität und Verantwortung während der Corona-Pandemie setzen.
Im Rahmen der Landesvorstandssitzung am 17. November 2021 konnte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger den Präsidenten des Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), Armin Schuster, begrüßen.
Angesichts der Flutkatastrophe in Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie der Krisenerfahrungen der Corona-Pandemie stand die gesamtstaatliche Frage im Fokus wie gut wie auf Krisen und Katastrophen vorbereitet sind.
Präsident Armin Schuster führte dazu in seinem Impulsvortrag aus…
Im Rahmen seiner zweitägigen Sitzung in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) beschloss der Landesvorstand des Gemeindetags heute (22. September) ein Positionspapier mit einer klaren Botschaft: Angesichts der multiplen Krisen und der großen Zukunftsherausforderungen darf es kein „Weiter so“ geben. Der Landesvorstand benennt Grundvoraussetzungen für zukünftiges staatliches Handeln sowie Handlungsnotwendigkeiten für Bund und Land.
„Die Kommunen befinden sich im Dauerkrisenmodus. Kommunale Verantwortungsträgerinnen und Verantwortungsträger haben in den vergangenen zehn Jahren fast ausschließlich Krisen erlebt und immer in gesamtstaatlicher Verantwortung gehandelt“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. Corona-Pandemie, Ukraine-Krieg, Inflation, Wirtschaftskrise, Klimawandel. Diese multiplen Krisen müssen zeitgleich von den Städten und Gemeinden auf örtlicher Ebene und oftmals vom selben Personal gelöst werden.
„Zugleich stellen wir jedoch fest, dass über die letzten Jahre und Jahrzehnte von Bundes- und Landespolitik immer neue Leistungen und Rechtsansprüche zugesagt wurden und das Maß an Bürokratie zwischenzeitlich zu einer Komplexität führt, die kaum mehr zu bewältigen ist. Wir wiederholen heute, was wir bereits vor dem 24. Februar 2022 gesagt haben: Die Grenze der gesamtstaatlichen Leistungsfähigkeit ist überschritten. Die Belastungsgrenze in den Rathäusern ist erreicht. Allein die Sicherung des Ist-Zustands des kommunalen Leistungsportfolios erfordert heute einen Kraftakt. Wir können die großen Zukunftsaufgaben wie Klimaschutz, Digitalisierung und nachhaltige Daseinsvorsorge nicht mit den bisherigen politischen Antworten hinbekommen. Es braucht eine klare und ehrliche Analyse der aktuellen Lage, eine realistische Bewertung des Leistbaren sowie eine neue Festlegung des Erforderlichen.“
Die Städte und Gemeinden weisen immer häufiger und immer deutlicher darauf hin, bereits heute geltende Rechtsansprüche nicht mehr erfüllbar seien. „Wir benötigen daher eine ernsthaften Aufgaben- und Standardkritik – und zwar beherzt und schnell“, so Jäger.
Der Gemeindetagspräsident betont: „Ich bin fest davon überzeugt, dass die in der Bundesrepublik Deutschland verfügbaren staatlichen Ressourcen ausreichen, um unserer Gesellschaft ein gutes Leben zu ermöglichen. Das gelingt aber nur, wenn es eine klare Fokussierung auf das Wesentliche und damit auf das Notwendige gibt. Ausgehend vom Bewusstsein, dass die Leistungsfähigkeit des Staates begrenzt ist, fordern wir eine vorausschauende und ehrliche Politik mit klarer Prioritätensetzung. Außerdem brauchen wir ein gesamtstaatliches Verständnis darüber, dass Leistungen erst dann als Rechtsanspruch versprochen und zugesagt werden können, wenn deren Umsetzbarkeit und Finanzbarkeit geprüft und mit der erfüllenden politischen Ebene vereinbart ist. Fehler in der Schrittfolge, wie beim Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung, darf es in der Zukunft nicht mehr geben. Daher ist es aus unserer Sicht erforderlich, dass zukünftig vor Gesetzbeschlüssen eine Machbarkeitszusage der Kommunen eingeholt werden muss.“
Gleichzeitig formuliert der Landesvorstand des Gemeindetags in seinem Grundsatzbeschluss, dass künftig wieder mehr das Allgemeinwohl, der nachhaltige Wohlstand der Gesamtgesellschaft und die Generationengerechtigkeit Richtschnur für politisches Handeln sein müssen. Die Absicherung jedes Lebensrisikos, das Ziel der Einzelfallgerechtigkeit oder auch der Ausgleich jeder individuell empfundenen Benachteiligung können in einer freiheitlichen Demokratie jedoch nicht staatlich gewährleistet werden.
„Politik muss den Rahmen für ein am Allgemeinwohl orientiertes Zusammenleben schaffen. Dazu gehören neben der inneren und äußeren Sicherheit, der sozialen Absicherung auch und insbesondere die Gewährleistung der Daseinsvorsorge. Diese leisten zu einem großen Teil die Städte und Gemeinden, deshalb muss ihrer Leistungsfähigkeit eine hohe Bedeutung beigemessen werden.“
Titel | Größe | Datum |
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Positionspapier Leistungsfähigkeit [3] | 170.74 KB | 22.09.2022 |
Pressemitteilung zum Positionspapier Leistungsfähigkeit [4] | 119.52 KB | 22.09.2022 |
Armin Jöchle, Bürgermeister der Gemeinde Eutingen im Gäu (Landkreis Freudenstadt) ist neuer Vizepräsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. Am 26. Juli wurde Bürgermeister Jöchle durch den Landesvorstand in die neue Funktion der Verbandsleitung gewählt. Als jahrzehntelanges Mitglied des Gremiums genießt er das höchste Vertrauen der Mitgliedsstädte und -gemeinden. Der Gemeindetag gratuliert Bürgermeister Armin Jöchle und freut sich auf die intensive Zusammenarbeit und den Einsatz für die baden-württembergischen Städte und Gemeinden.
Bereits seit dem Jahr 2013 ist Armin Jöchle im Präsidium des Gemeindetags aktiv. Seit 18 Jahren führt er als Kreisverbandsvorsitzender seinen Heimatkreisverband Freudenstadt und ist seither Mitglied des Landesvorstands. Auch auf Bundesebene engagiert sich Jöchle seit vielen Jahren, u.a. im Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB).
Bisher wurde dieses Amt des Vizepräsidenten von Michael Kessler, Gemeinde Heddesheim (Rhein-Neckar-Kreis), bekleidet, der Ende Mai in den Ruhestand eingetreten ist.
Insgesamt hat der Gemeindetag vier Vizepräsidenten: Neben dem neuen Vizepräsidenten Armin Jöchle sind dies Erster Vizepräsident Klaus Holaschke, Oberbürgermeister der Stadt Eppingen, Vizepräsident Bernd Mangold, Bürgermeister der Gemeinde Berghülen, und Vizepräsident Jörg Frey, Bürgermeister der Gemeinde Schonach.
Armin Jöchle ist seit 1991 an der Spitze der Gemeindeverwaltung von Eutingen im Gäu (Landkreis Freudenstadt).
Titel | Größe | Datum |
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Pressemitteilung Neuer Vizepräsident Armin Jöchle [5] | 57.73 KB | 01.08.2022 |
Schon am 14. April wurde Bürgermeister Frey, Gemeinde Schonach im Schwarzwald (Schwarzwald-Baar-Kreis), zum Vizepräsidenten des Gemeindetags gewählt. Der Gemeindetag gratuliert Bürgermeister Jörg Frey und freut sich auf die intensive Zusammenarbeit und den Einsatz für die baden-württembergischen Städte und Gemeinden.
Bereits seit dem Jahr 2013 ist Jörg Frey im Präsidium des Gemeindetags aktiv. Zu Beginn als stellvertretendes Mitglied, ab dem Jahr 2018 als ordentliches Mitglied des Präsidiums. Auch auf Bundesebene engagiert sich Frey schon seit dem Jahr 2014. Im Hauptausschuss des Deutschen Städte- und Gemeindebundes ist Bürgermeister Frey für die kommunalen Anliegen bundesweit im Einsatz.
Bisher wurde dieses Amt des Vizepräsidenten von Michael Scharf, Stadt Bonndorf im Schwarzwald (Landkreis Waldshut), bekleidet, der sich zum 30. Juni in den Ruhestand verabschiedet hat.
Insgesamt hat der Gemeindetag vier Vizepräsidenten: Neben dem neuen Vizepräsidenten Jörg Frey sind dies Klaus Holaschke, Erster Vizepräsident und Oberbürgermeister der Stadt Eppingen, Vizepräsident Michael Kessler, Bürgermeister der Gemeinde Heddesheim, und Vizepräsident Bernd Mangold, Bürgermeister der Gemeinde Berghülen.
Seit 1995 ist Jörg Frey an der Spitze der Gemeindeverwaltung von Schonach im Schwarzwald. Auch im Kommunalen Landesverband setzt sich Frey schon länger für die kommunalen Belange ein. Dabei hat er seit 17 Jahren das Amt des Kreisverbandsvorsitzenden des Kreisverbandes Schwarzwald-Baar-Kreis inne. Mehr Informationen zu unseren Kreisverbänden finden Sie HIER [6].
Titel | Größe | Datum |
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PM - Jörg Frey tritt Amt des Vizepräsidenten an 01.07.2021 [7] | 19.46 KB | 01.07.2021 |
Liebe Mitgliedsstädte und -gemeinden,
liebe kommunale Familie,
liebe Bürgerinnen und Bürger unserer Kommunen,
liebe Besucherinnen und Besucher der Gemeindetags-Webseite,
nach über 15 Jahren an der Spitze unseres kommunalen Landesverbandes trete ich heute meinen wohlverdienten Ruhestand an und verabschiede ich mich auf diesem digitalen Wege von Ihnen allen. Sehr gerne hätte ich vielen von Ihnen auch persönlich auf Wiedersehen gesagt, die aktuelle Pandemielage ermöglicht mir dies jedoch leider nicht.
Ich sage dem Gemeindetag Adieu in einem für unseren Verband denkwürdigen Jahr. Es ist nun genau 100 Jahre her, dass es im gesamten Gebiet des heutigen Baden-Württemberg einen Gemeindetag gibt. Im württembergischen Teil unseres Landes wurde er im Januar 1921 gegründet. Die badischen Kommunen hatten das Netzwerken früher für sich entdeckt und schlossen sich schon 1906 zu einem Gemeindenverband zusammen. Inzwischen ist unser Gemeindetag der größte kommunale Interessensverband in Baden-Württemberg mit derzeit 1.064 Mitgliedern. 100 Jahre bewegte Geschichte verbinden. Und sie zeigen auf, wie die Städte und Gemeinden im Land zunehmend an politischem Profil gewonnen haben.
Im Jahr 2005 hat mir der Landesvorstand die Präsidentschaft des Gemeindetags anvertraut, drei Jahre später übernahm ich in Personalunion die Funktion des Hauptgeschäftsführers. Mehr als 15 Jahre durfte ich die Interessen unsere Städte und Gemeinden an der Spitze unseres Verbands vertreten. Dies war möglich, weil die Vertreter unserer Mitgliedskommunen mir über all die Jahre meines Wirkens ihr Vertrauen entgegengebracht haben. Und ich konnte mich stets auf meine kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, in der Verwaltungsschule sowie in der Dienstleistungsgesellschaft Gt-service verlassen, die mich unterstützt haben. Ichmöchte deshalb mich sehr herzlich bei allen bedanken: Für die anregenden Gespräche, die kraftvollen Diskussionen und vor allem für ihr großes Vertrauen in den vergangenen Jahren.
Ich freue mich, den Gemeindetag ab 1. Februar 2021 in die Hände von Steffen Jäger zu übergeben. Er wird sich mit genauso großem Engagement und mit voller Kraft für unsere Städte und Gemeinden einsetzen, davon bin ich überzeugt.
Ich wünsche Ihnen und der großen Gemeinschaft unserer Städte und Gemeinden für die weitere Zukunft alles Gute, viel Glück und die Kraft, mit starker Stimme ihre Interessen selbstbewusst zu vertreten.
Es war mir eine große Ehre, unsere baden-württembergischen Städte und Gemeinden vertreten zu dürfen.
Ihr
Roger Kehle
(28.01.2021)
Foto: free-photos/pixabay, Innenministerium Baden-Württemberg, unsplash
2019 war für die Digitalisierung in unseren Städten und Gemeinden ein Jahr voller Highlights! Der Gemeindetag freut sich über das Feuerwerk an erfolgreichen Projekten, Förderprogrammen und Workshops, die unsere Stabsstelle Digitalisierung mit auf den Weg gebracht hat... Wußten Sie schon, dass ....
... 29 Kommunen beim diesjährigen Förderaufruf des Programms „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0-Future communities“ gewonnen haben?
... 9 Kommunen eine Förderung im Landeswettbewerb „Digitale Zukunftskommune@bw [8]“ erhalten?
... 8 Kommunen und ein interkommunaler Verbund das Modellprojekt „Digitalisierung und Heimat“ starten?
... 580 Verwaltungsmitarbeiter aus Städten, Gemeinden und Landkreisen zu „Kommunalen Digitallotsen“ qualifiziert wurden?
... in 2 Kommunen Lokale Online-Marktplätze offiziell gestartet sind und in weiteren 5 Kommunen die Arbeiten auf Hochtouren laufen?
... im Februar das Startup Polyteia aus Berlin einer interessierten Gruppe von kommunalen Zukunftsgestaltern in einem Workshop seine Datenplattform präsentiert hat?
... im März das Blochain Cuius vom Startup MVMANT in einem Workshop über die Zukunft kommunaler Bürgerbusse gesprochen hat?
... im April das Startup FAMIGO im Rahmen eines Workshops insgesamt 7 Kommunen zur Kooperation im Bereich „Digitalisierung von Familienangeboten“ gewinnen konnte? Diese 7 Kommunen zählen übrigens zu den Preisträgern im diesjährigen Förderaufruf des Programms „Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0-Future communities“
... im Mai und im Juli kommunale Zukunftsgestalter einen Workshop mit dem Startup Baupilot zur digitalen Bauplatzvergabe gemacht haben?
... im Januar und im Juli Château Louis in einem Workshop einen mustergültigen Markenentwicklungsprozess für Kommunen aufgezeigt hat?
... im November das Startup Smoope den letzten Workshop für 2019 zum Thema „Digitale Kommunikation“ gemacht hat?
... das Präsidium des Gemeindetags sich bei einer Delegationsreise nach Wien über die Vorgehensweise unserer Nachbarn bei der Umsetzung der „Digitalen Verwaltung“ informiert hat?
... ein Video zu kommunalen Digitalisierungsprojekten in Baden-Württemberg und zur Badesee-App der Gemeinde Heddesheim in Kooperation mit dem Innenministerium produziert wurde und bei der Mitgliederversammlung des Gemeindetags am 10.10.2019 Premiere hatte?
... die Kommunalen Landesverbände und das Land im Februar eine E-Government-Vereinbarung zur Unterstützung der Kommunen bei der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes geschlossen haben?
... sich im Juli mehr als 200 qualifizierte "Kommunale Digitallotsen" zu ihrem ersten großen Netzwerkevent in Leinfelden-Echterdingen getroffen haben?
Und das Beste: 2020 geht es weiter so! Die ersten Events sind schon geplant. Möchten Sie 2020 auch dabei sein bei den Digitalisierungshighlights des Gemeindetags? Schauen Sie auf unsere Homepage und holen Sie sich hier erste Infos in den Kurzfilmen rund um unsere Digitalisierungsaktivitäten! Oder sprechen Sie direkt mit unserer Stabsstelle Digitalisierung!
Stuttgart, 13.07.2023
Die Landesregierung hat sich heute mit den Kommunalen Landesverbänden sowie Wirtschafts- und Finanzverbänden auf eine Entlastungsallianz verständigt. „Gemeinsam werden wir den Abbau von Bürokratie angehen. Wir werden uns ganz genau anschauen, welche Regeln es wirklich braucht und wie die konkrete Umsetzung von Aufgaben effizienter werden kann“, so Ministerpräsident Winfried Kretschmann am Donnerstag (13. Juli 2023) in Stuttgart anlässlich der Vorstellung der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg. Die Landesregierung und acht Verbände beschlossen dabei ein Arbeitsformat zum Abbau bürokratischer Belastungen und zu einer Aufgaben- und Standardkritik.
„Zusammen müssen wir Lösungen finden, die die Möglichkeiten der Digitalisierung nutzen und die Frage beantworten, wie wir eine ähnliche Qualität mit weniger Aufwand erreichen. Das halten wir für machbar“, so Kretschmann. „Wir haben die klare Erwartung an alle Partner, dass sie kritisch durchleuchten, welche Prozesse sie effizienter gestalten können und welcher Aufwand im Ergebnis wirklich nötig ist. Dabei teilen alle Partner ein gemeinsames Grundverständnis: Wir brauchen schnellere, effizientere Verfahren und Aufgabenkritik. Wir müssen unsere Arbeit kritisch hinterfragen, Zuständigkeiten neu ordnen und die Digitalisierung voranbringen. Doch wir fangen nicht bei null an, sondern haben schon viel probiert und viel erreicht, etwa mit der Task Force Erneuerbare Energien beim Ausbau der Windkraft.“
„Baden-Württemberg ist der Wirtschaftsstandort Nummer 1. In Baden-Württemberg haben wir die höchste Innovationsdichte der gesamten Republik. Damit das so bleibt, formen wir gemeinsam die Entlastungsallianz“, so der stellvertretende Ministerpräsident und Kommunalminister Thomas Strobl. „Unser Ziel ist ganz klar: Die Wettbewerbsfähigkeit unseres Landes weiter zu stärken und so auch ganz konkret Zukunft möglich zu machen, für die Menschen in unserem Land. Baden-Württemberg – das muss auch zukünftig der Wirtschaftsstandort für große, kleine und mittlere Spitzenunternehmen bleiben. Freilich müssen wir dafür gerade auch beim Bürokratieabbau, der Modernisierung von Prozessen, kurzum der Verschlankung von Verwaltungsverfahren, Hemmnisse abbauen und den Turbo einlegen. Und genau hier setzen wir mit der Entlastungsallianz an. Damit schaffen wir schon heute die Grundlagen, für unseren Erfolg von morgen. Gemeinsam machen wir so Zukunft möglich.“
Konkrete Umsetzung von Aufgaben soll effizienter werden
Für die acht Verbände erklärten Präsident Steffen Jäger (Gemeindetag BW), Oberbürgermeister und Präsident Dr. Peter Kurz (Städtetag BW), Landrat und Präsident Joachim Walter (Landkreistag BW), Präsident Christian O. Erbe (Baden-Württembergischer Industrie- und Handelskammertag), Präsident Rainer Reichhold (Handwerk BW), Präsident Dr.-Ing. Rainer Dulger (Unternehmer BW), Präsident Peter Schneider (Sparkassenverband BW), Präsident Dr. Roman Glaser (Genossenschaftsverband BW) gemeinsam: „Mit der Unterzeichnung dieses Verständigungspapiers zu einer Entlastungsallianz geben wir gemeinsam den Startschuss für einen grundlegenden Reformprozess, bei dem eine konsequente Aufgaben- und Standardüberprüfung, eine zielgerichtete Entschlackung sowie Maßnahmen zur Entbürokratisierung und Verwaltungsmodernisierung im Fokus stehen. Um der Zeitenwende gerecht zu werden und zugleich die gesellschaftliche Transformation zu gestalten, braucht es eine klare Prioritätensetzung auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Denn die Kommunen und die Wirtschaft sind wie die regionalen Banken bereits an der Belastungsgrenze angekommen. Die Fülle an Aufgaben, Standards und Regulatorik beeinträchtigt bereits heute deren Funktionalität und birgt damit ernsthafte Risiken für die Leistungsfähigkeit unseres Landes.“
„Uns ist es daher wichtig, dass alles auf den Tisch gelegt und überprüft werden darf. Steuereinnahmen sind nicht beliebig multiplizierbar, und es gibt schon heute einen akuten Fach- und Arbeitskräftemangel, der sich absehbar noch weiter verstärken wird. Dies betrifft Wirtschaft und Verwaltung in gleichem Maße“, so die Verbände weiter. „Daher braucht es ein Bewusstsein für Prioritäten und wirklich notwendige Aufgaben. Mehr Geld und mehr Personal kann absehbar nicht mehr der immer gültige Lösungsansatz sein, mit dem sich Herausforderungen bewältigen lassen. Vielmehr muss es darum gehen, einen Weg zu finden, wie mit den verfügbaren Ressourcen das beste Ergebnis erzielt werden kann. Und dafür gilt: weniger Gesetze, reduzierte Vorgaben und erfüllbare Leistungsversprechen, dafür aber mehr Freiheit und Vertrauen in diejenigen, die das gesellschaftliche Gelingen umsetzen und in Betrieben und Kommunen den Herausforderungen mit konkreten Lösungen begegnen. Weniger Regulatorik, weniger Komplexität und dafür mehr Eigenverantwortung sollte dabei die Leitschnur sein. Wir sind der Landesregierung dankbar, dass Sie uns die Hand für einen solchen Prozess reicht. Und wir sind den Regierungsfraktionen dankbar, dass auch diese sich klar zu dieser Entlastungsallianz bekennen. Und wir sind davon überzeugt, dass auf einer solch breiten Legitimation und Grundlage zukunftsweisende Lösungen möglich sind. Nichts weniger wird von uns erwartet, das machen die Rückmeldungen unserer jeweiligen Mitglieder mehr als deutlich. Wir sagen gerne zu, dass wir kraftvoll an solchen Lösungen mitarbeiten.“
Gemeinsam für Entlastung und mehr Geschwindigkeit
Die neue gemeinsame Allianz ist ein wichtiger Faktor, um eine spürbare Entlastung aller Ebenen zu erreichen. Entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit des Standorts ist der Abbau von Regulierung, die Modernisierung von Prozessen, die Verschlankung von Verfahren und ein Mehr an Geschwindigkeit.
Fortan wird das Arbeitsformat im Staatsministerium gesteuert. Neben den unterzeichnenden Verbänden und allen Landesministerien werden dabei weitere Akteure eingebunden, so auch der Normenkontrollrat BW. Besonders belastende Regelungen und Verfahren können gemeldet und Modernisierungslösungen vorgeschlagen werden. Zu den einzelnen Themenfeldern werden dann Arbeitsgruppen mit den Fachressorts eingerichtet. Die geeinten Vorschläge dieser Arbeitsgruppen werden im Anschluss im Kabinett beschlossen und konsequent umgesetzt. Noch 2023 soll ein erster Katalog zur politischen Entscheidung vorgelegt werden.
Titel | Größe | Datum |
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Anlage zu PM 72 MP Entlastungsallianz für Baden-Württemberg [9] | 217.1 KB | 14.07.2023 |
PM 72 MP Entlastungsallianz für Baden-Württemberg 13.07.2023 [10] | 188.81 KB | 14.07.2023 |
Die Verwaltungsschule des Gemeindetags als Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtung für die öffentliche Verwaltung erhält am Standort Karlsruhe einen Neubau. Den Beschluss fasste der Landesvorstand des Gemeindetags als höchstes Gremium des Kommunalen Landesverbands. Den Beratungen ging ein mehrjähriger intensiver Planungs- und Beteiligungsprozess für die Neugestaltung der Verwaltungsschule voraus. Mit Gesamtprojektkosten in Höhe von voraussichtlich 36 Millionen Euro stellt der Neubau die größte Investition in der Geschichte des Gemeindetags dar.
„Mit dem Beschluss unsere Verwaltungsschule am Standort in Karlsruhe neu zu bauen, legen wir nicht nur das Fundament für ein neues Gebäude, sondern schaffen auch die Basis für die Zukunftsfähigkeit unserer Verwaltungsschule“, erklärt der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger. „Mit dem Landkreis Karlsruhe als Partner können wir die 100-jährige Geschichte unserer Verwaltungsschule im badischen Landesteil fortschreiben und in einem Neubau in zentraler Innenstadtlage in Karlsruhe realisieren.“
Der Landkreis Karlsruhe fasste bereits im Oktober 2023 den Beschluss zum Neubau des Landratsamtes als „Behördenzentrum“ am Standort Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe, bei dem Drittnutzer vorgesehen sind. Der Gemeindetag wird für seine Verwaltungsschule einen Gebäudeteil mit einer Gesamtfläche von 3.370 Quadratmeter Bruttogeschossfläche erwerben. Dort sollen unter anderem 17 Lehrsäle, 12 Büros, Dozenten- und Besprechungszimmer für moderne und bedarfsgerechte Seminarangebote und Lehrformate entstehen, die von Synergieeffekten wie Tiefergaragennutzung, Catering und Betriebs-Kita sowie Gebäudebetrieb und -unterhalt ergänzt werden können.
Hintergrund:
Die Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg ist professioneller Bildungsanbieter für den öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und landesweit tätig. Die Aus- und Weiterbildungslehrgänge erfolgen aktuell im „Haus der Gemeinden“ in Karlsruhe (Hoffstraße 1b) und dezentral an 12 weiteren (Bezirks-) Schulstandorten im Land mit jährlich 1.200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer aus öffentlichen Verwaltungen und Behörden.
Die Fortbildungen findet dezentral an zahlreichen Veranstaltungsstätten im gesamten Landesgebiet für über 10.000 Teilnehmerinnen und Teilnehmern pro Jahr statt.
Weitere Infos: www.verwaltungsschule-bw.de [11]
Der Kreistag des Landkreises Karlsruhe fasste in seiner Sitzung am 6. Oktober 2023 den Beschluss zum Neubau des Landratsamtes am Standort Beiertheimer Allee 2 in Karlsruhe (s. Pressemitteilung vom 06.10.2023 [12]) Mit einer Größe von rund 63.000 Quadratmeter Bruttogeschossfläche und Gesamtkosten von ca. 390 Millionen Euro soll ein neues „Behördenzentrum“ entstehen, bei dem zwischen einem modernen Arbeitsumfeld, einer Grünen Mitte (Durchbindung vom Ettlinger Tor zur Badenwerkstraße) und attraktiven Nutzungsmöglichkeiten, Einwohner, Wirtschaft und Politik zünftig einen Begegnungsort im öffentlichen Raum finden sollen. Die Grundsteinlegung ist für 12. April 2024 geplant.
Gemeindetag trauert um seinen ehemaligen Hauptgeschäftsführer Prof. Dr. Christian O. Steger.
Prof. Dr. Christian O. Steger, ehemaliger Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg, ist am Samstag, 6. Januar 2024 im Alter von 77 Jahren verstorben. Von 1977 gehörte er über 31 Jahre bis zu seinem Eintritt in den Ruhestand Ende des Jahres 2007 der Geschäftsführung des Gemeindetags an, von 1987 bis 2007 hatte er die Funktion des Hauptgeschäftsführers inne.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg trauern um den ehemaligen Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, Professor Dr. Christian O. Steger, der am Dreikönigstag in Meerbusch (Nordrhein-Westfalen) verstorben ist.
„Die Nachricht vom Tod von Christian O. Steger macht uns betroffen und traurig“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger. „Unsere Gedanken sind bei seiner Familie und den Angehörigen. Wir müssen uns von unserem ehemaligen Hauptgeschäftsführer verabschieden, der in seinem Berufsleben Herausragendes für den Gemeindetag und seine Kommunen geleistet hat. Der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg hat ihn dafür fünf Mal, zunächst als Beigeordneter dann als Hauptgeschäftsführer, gewählt und im Amt bestätigt und ihm somit das größte Vertrauen ausgesprochen.“
Jäger würdigt die Verdienste von Professor Dr. Christian O. Steger:
„Er war mit über 30 Jahren im Dienst für das Gemeinwesen die Konstante für Bürgermeister, Verwaltungsmitarbeiter und auch für Landespolitik und Landesverwaltung. Der Gemeindetag ist Christian O. Steger zu großem Dank verpflichtet. Wir verlieren einen Gestalter und Macher, der bis zu seinem Tod mit großem Interesse das politische Geschehen begleitet und beobachtet hat.
Professor Dr. Christian O. Steger hat sich um das Wohl des Gemeindetags Baden-Württemberg in herausragender Weise verdient gemacht und landesweit Anerkennung erworben. Ihm war es zudem ein besonderes Anliegen, auch über die Landesgrenzen hinaus zu wirken. Sein jahreslanges Engagement für die Donauschwäbische Kulturstiftung, für das Landeskomitee der Europäischen Bewegung, für die Deutsch-Ungarische Gesellschaft sowie für die Freiherr-vom-Stein-Akademie für Europäische Kommunalwissenschaften sollen hier ausdrücklich erwähnt werden. Sein Herz schlug im Besonderen für die Stärkung der Europäischen Union und das Subsidiaritätsprinzip, wofür er sich auch als Europabeauftragter des Deutschen Städte- und Gemeindebundes einsetzte. Er engagierte sich intensiv für den kommunalen Wissenstransfer nach der Deutschen Einheit. So war er maßgeblich beteiligt, die Strukturen der kommunalen Interessensvertretung im Freistaat Sachsen mit aufzubauen.
Vielen in Baden-Württemberg und darüber hinaus ist Prof. Dr. Christian O. Steger als Herausgeber und Verfasser zahlreicher juristischen Werke, Kommentare und Fachliteratur ein wichtiger Begleiter für die kommunale Praxis gewesen.
Wir alle haben Professor Dr. Christian O. Steger als sachkundigen, kompetenten, verlässlichen und äußerst sympathischen Menschen kennenlernen dürfen. In tiefer Dankbarkeit und mit größter Hochachtung für seine Verdienste nehmen wir Abschied und werden ihm stets ein ehrendes Andenken bewahren.“
Beruflicher Werdegang und Ehrungen:
Christian O. Steger wurde am 18. März 1946 in Pforzheim geboren.
Nach dem Abitur in Ehingen/Donau studierte er 1965 – 1969 Jura in Tübingen, bevor er seinen juristischen Vorbereitungsdienst beim Land Baden-Württemberg antrat, wo er 1974 nach Promotion an der Universität Marburg an der Lahn und Forschungsaufenthalt in den USA seine zweite juristische Staatsprüfung ablegte. Nach einer Station im Landratsamt Freudenstadt wurde der Jurist 1977 Beigeordneter in der Geschäftsstelle des Gemeindetags und Leiter der damaligen Abteilung 3 (u.a. Sicherheit und Ordnung, Bauen, Umwelt, Land- und Forstwirtschaft, Fremdenverkehr). Von 1987 bis 2007 war er Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, wo er in Landesvorstand und Präsidium stimmberechtigt war.
Für den Gemeindetag Baden-Württemberg war Prof. Dr. Christian O. Steger in zahlreichen Institutionen, Beiräten, Kommissionen und Arbeitsgruppen vertreten, u.a.
Für seine Verdienste wurde Christian O. Steger mit folgenden Ehrungen ausgezeichnet:
2005 wurde Dr. Christian Steger zum Honorarprofessor der Universität Stuttgart ernannt, wo er von 1998 bis 2020 lehrte. Bereits in den 1980er-Jahren unterrichtete er Ministerialbeamte und Bürgermeister in Simbabwe und Brasilien im Auftrag der Deutschen Stiftung für Internationale Entwicklung. Zum europäischen Kommunalrecht erfüllte Steger auch mehrere Lehraufträge an der Juristischen Fakultät der Universität Szeged, Ungarn (1994-2001).
Nach zwei Jahren Corona-Pandemie, des Kriegs in der Ukraine, einer drohenden Gasmangellage und der hohen Inflation standen die Verhandlungen der Kommunalen Landesverbände mit dem Land Baden-Württemberg im Rahmen der Gemeinsamen Finanzkommission unter schwierigen Vorzeichen. Mit der erreichten Verständigung zur Kostentragung für die Ukraine-Geflüchteten und zum Kita-Ausbau senden das Land und die Kommunen das wichtige Signal auch in Anbetracht der erschwerten Umstände tragfähige Lösungen finden zu können. Der Blick in die Zukunft bleibt jedoch für alle Beteiligten ungewiss.
So unterstützt das Land die Kommunen im Haushaltsjahr 2022 mit insgesamt 295 Millionen Euro. Dabei leitet es die kompletten Zuweisungen, die es vom Bund für die Unterbringung, Versorgung und Integration, aber auch für Beschulung, Gesundheits- und Pflegekosten für Ukraine-Geflüchtete erhalten hat an die Stadt- und Landkreise weiter. Dies sind insgesamt 260 Millionen Euro. Dadurch können die Aufwendungen von voraussichtlich 370 Millionen Euro, welche den Kreisen ab dem Rechtskreiswechsel und bis zum Ende des Jahres entstehen werden, zu etwa 70 % abgedeckt werden. Dies, wie auch der Verzicht auf eine Beteiligung am ÖPNV-Rettungsschirm, wirkt sich letztlich auch auf die kreisangehörigen Städte und Gemeinden positiv aus, da eine Finanzierung ansonsten zumindest anteilig über die jeweiligen Kreisumlagen zu erwarten gewesen wäre.
Daneben stellt das Land aus eigenen Haushaltsmitteln insgesamt 35 Millionen Euro für den weiteren Ausbau der Kindertageseinrichtungen zu Verfügung. Mit den bereits im Rahmen der letzten Gemeinsamen Finanzkommission zu diesem Zweck beschlossenen Mitteln in Höhe von 70 Millionen Euro stehen damit nun insgesamt 105 Millionen Euro zur Verfügung. Es soll nun zeitnah veranlasst werden, dass diese Mittel für bereits eingegangene Anträge verfügbar gemacht werden und in Abhängigkeit des dann noch verfügbaren Volumens eine weitere Fördertranche ermöglicht wird.
Bereits im Rahmen der Verhandlungen der Gemeinsamen Finanzkommission im Herbst 2021 hatten die Kommunalen Landesverbände darauf gedrängt, frühzeitig in die inhaltliche Erarbeitung der Themen mit kommunaler Relevanz für den Doppelhaushalt 2023/2024 einzusteigen. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass aus kommunaler Sicht die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags bereits damals sehr ambitioniert schienen und deren Finanzierbarkeit in Frage stand. Durch die beschriebenen Umstände der sich aktuell vollziehenden „Zeitenwende“ gilt dies nun umso mehr. Es wird unumgänglich sein, staatliche Aufgaben und Standards auf deren Finanzierbarkeit zu prüfen, zu priorisieren und Anpassungen auf ein Maß welches personell und finanziell leistbar ist vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund verspricht auch die Fortsetzung der Finanzverhandlungen für den Doppelhaushalt 2023/2024 im Herbst für alle Beteiligten herausfordernd zu werden.
Stuttgart, 27. Oktober 2022
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
die Politik ist momentan gefordert wie selten, Regierungshandeln erfolgt unter extremen Unsicherheiten und sich ständig verändernden Rahmenbedingungen. Dabei sind vielfältige Interessen und Interessensgruppen zu berücksichtigen, Mehrheiten zu organisieren und Prioritäten zu definieren. Wir wissen, dass wir uns dabei in den letzten Jahren alles in allem in Baden-Württemberg in „guten Händen" befunden haben.
Erlauben Sie uns aber trotzdem oder gerade deswegen, dass wir uns heute als Vertreter der 1.101 Städte und Gemeinden, der 35 Landkreise, der rund 800.000 Betriebe sowie der 50 Sparkassen und rund 140 Volksbanken und Raiffeisenbanken in unserem Land mit einem sehr grundsätzlichen Anliegen an Sie wenden.
Die Bundesrepublik Deutschland erlebt aktuell eine Vielzahl von parallel verlaufenden Krisen in einem Ausmaß, wie wir sie seit dem Zweiten Weltkrieg nicht gesehen haben. Krieg in-mitten von Europa, Millionen Menschen auf der Flucht, Inflation in einer über Jahrzehnte ungekannten Höhe, Pandemie. Und über alldem wird auch in Europa die Klimakrise immer spürbarer. Vor allem die Energie- und Versorgungssicherheit ist aktuell in Frage gestellt, die Energiekosten für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft und Kommunen bewegen sich in einer die wirtschaftliche Existenz bedrohenden Höhe.
Die viel zitierte Zeitenwende hat die Welt verändert und sie muss damit auch ganz konkrete Auswirkungen auf die Prioritätensetzung zentraler Politikfelder haben. Die Verteidigungs- und Bündnisfähigkeit der Bundesrepublik Deutschland, ein verbesserter Katastrophen-, Zivil- und Bevölkerungsschutz, die Sicherung der Energieversorgung und die Aufrechterhaltung des sozialen Friedens sind Beispiele für eine neue, dringend erforderliche Prioritätensetzung. Die politisch zugesagten Entlastungen und Rettungsschirme müssen ebenfalls finanziert und administriert werden. Dabei gilt es, die langfristigen Herausforderungen des demografischen Wandels sowie einer gelingenden klimagerechten, digitalen und demografiefesten Transformation von Wirtschaft und Gesellschaft nicht aus dem Blick zu verlieren.
Leider müssen wir Ihnen berichten, dass die Verantwortlichen in Kommunen und Wirtschaft sowie bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken angesichts dieser Rahmenbedingungen äußerst besorgt in Richtung Zukunft blicken.
Leider müssen wir Ihnen berichten, dass die Verantwortlichen in Kommunen und Wirtschaft sowie bei den Sparkassen und Genossenschaftsbanken angesichts dieser Rahmenbedingungen äußerst besorgt in Richtung Zukunft blicken.
Doch gerade als Wirtschafts- und Industriestandort Baden-Württemberg wissen wir auch darum, was Baden-Württemberg in den zurückliegenden 70 Jahren so erfolgreich gemacht hat. Dies war in besonderem Maße eine kluge Standort- und Strukturpolitik, mit der die Grundlage für Wirtschaftskraft und Wertschöpfung und damit für den gesellschaftlichen Wohlstand und die ganzheitliche Entwicklung unseres Landes geschaffen wurde. Wesentlichen Anteil daran hatte das gute und effiziente Zusammenwirken von Verwaltung und Wirtschaft – insbesondere auf örtlicher Ebene.
Ohne diesen volkswirtschaftlichen Erfolg wären wir zukünftig nicht mehr in der Lage, auseichend in die nachhaltige Transformation, in Bildung, Wissenschaft und Innovation zu investieren. Die Zukunftsfähigkeit wäre damit bedroht und auch der Sozialstaat käme an seine Grenzen.
Ohne diesen volkswirtschaftlichen Erfolg wären wir zukünftig nicht mehr in der Lage, auseichend in die nachhaltige Transformation, in Bildung, Wissenschaft und Innovation zu investieren. Die Zukunftsfähigkeit wäre damit bedroht und auch der Sozialstaat käme an seine Grenzen.
Und deshalb sehen wir es als unsere besondere Verantwortung an, mit diesem Schreiben einen grundsätzlichen Reformprozess anzuregen. Denn die Fortführung dieser volkswirtschaftlichen Stärke erfordert einen konsequenten und dringlichen Veränderungsprozess und eine klare Priorisierung der staatlichen Kraft auf die Zukunftsfähigkeit unseres Landes.
Bisher gefundene politische Antworten und das Festhalten an Koalitionsvereinbarungen – deren Geschäftsgrundlage eigentlich nicht mehr existiert – hindern Staat und Gesellschaft die erforderlichen Veränderungen zu erreichen. Die Zeit eines ungebremsten Draufsattelns bei Standards, Rechtsansprüchen und staatlichen Leistungszusagen ist vorbei. Wir brauchen einen Wandel hin zu einem modernen Zukunftsstaat mit verlässlichen und umsetzbaren Zusagen.
Diesen Impuls wollen die Unterzeichner dieses Briefes geben und damit einen politischen Prozess zu den zentralen Fragen für unsere Zukunftsfähigkeit initiieren: Was können ein effizienter Staat und eine nachhaltige Wirtschaft künftig leisten und was nicht? Was soll eine Gesellschaft zukünftig verlässlich vom Staat erwarten können? Und welche Rahmen-bedingungen braucht es dafür?
Uns ist bewusst, die Grundlage für einen solchen Prozess bilden ein neuer Realitätssinn und der Mut zur grundlegenden Veränderung.
Bei ehrlicher Betrachtung beschäftigen sich Staat, Wirtschaft und Gesellschaft viel zu oft mit sich selbst. Nur beispielhaft wollen wir die Umsetzung des § 2b UStG, die EU-Daten-schutzgrundverordnung und ihre Umsetzung bzw. Anforderungen des Datenschutzes in Deutschland, die mangelnde Zielorientierung und Fokussierung auf Effizienz und Wirkung durch die Klimaschutzregulatorik, die überbordenden Regelungen beim Bauen und die Komplexität des Vergaberechts nennen sowie Auflagen für kleine und mittlere Banken.
Die Folge sind lähmende Behäbigkeit und ein empfundener Stillstand.
Um dies zu überwinden, bedarf es einer Flexibilisierung der rechtlichen Rahmenbe-dingungen hin zu einer echten Subsidiarität, eines spürbaren Abbaus von Regulierungs-standards und einer konsequenten Aufgabenkritik und Entbürokratisierung. Ein Weniger aber dafür richtig, verlässlich und schnell muss zum Maßstab gesetzgeberischer Regulierung werden. Denn gerade in Zeiten des Fachkräftemangels müssen wir jede Arbeitskraft produktiv und wirksam einsetzen.
Sehr geehrter Herr Ministerpräsident,
in Ihrer Regierungserklärung zum russischen Angriffskrieg auf die Ukraine haben Sie am 6. April 2022 im Landtag von Baden-Württemberg richtigerweise betont, dass wir alle als Teil der Gesellschaft und des Staates Verantwortlichkeiten für das Ganze haben.
Wir bitten Sie, diesen Brief genau in diesem Sinne zu verstehen. In großer Sorge um unser Land sehen wir uns in der Verantwortung, zum Gelingen unseres Staates beizutragen. Um dieses Gelingen auch künftig möglich zu machen, benötigen wir einen echten Ent-fesselungspakt, der uns aus einem überregulierten Gesetzesrahmen befreit.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, einen Zukunftskonvent einzuberufen. Dabei geht es explizit nicht (!) um einen weiteren „Krisengipfel“. Dieser Zukunftskonvent sollte vielmehr den Auftrag des Gesetzgebers erhalten, konkrete Vorschläge für einen solchen Ermutigungs- und Entfesselungspakt zu formulieren.
Deshalb schlagen wir Ihnen vor, einen Zukunftskonvent einzuberufen. Dabei geht es explizit nicht (!) um einen weiteren „Krisengipfel“. Dieser Zukunftskonvent sollte vielmehr den Auftrag des Gesetzgebers erhalten, konkrete Vorschläge für einen solchen Ermutigungs- und Entfesselungspakt zu formulieren.
Natürlich ist uns bewusst, dass durch einen derartigen Prozess mutmaßlich auch die Anpassung von Recht auf Bundes- und Europaebene als erforderlich empfohlen wird. Gleichwohl könnte sich gerade das Wirtschafts- und Innovationsland Baden-Württemberg und seine Landesregierung an die Spitze einer solchen Bewegung setzen.
Mit Blick auf die dargestellten Herausforderungen sollten wir hier nicht zu viel Zeit verlieren und in einem klar definierten Format mit klarem und zeitlichem Ziel vorgehen. Wir sagen Ihnen dabei eine lösungsorientierte und engagierte Unterstützung durch Kommunen und Wirtschaft sowie der Sparkassen und Genossenschaftsbanken zu. Wir werden uns mit ganz konkreten Vorschlägen in einen solchen Zukunftskonvent einbringen.
Gleichlautende Schreiben haben wir uns erlaubt an Herrn Stellvertretenden Ministerpräsidenten und Innenminister Thomas Strobl sowie die Herren Fraktionsvorsitzende Andreas Schwarz MdL und Manuel Hagel MdL zu senden.
Titel | Größe | Datum |
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Offener Brief an Ministerpräsident Kretschmann - In großer Sorge um unser Land - Zukunftskonvent [13] | 217.16 KB | 27.10.2022 |
Gestern trafen sich Präsident Steffen Jäger, Erster Beigeordneter Patrick Holl sowie die Dezernentinnen Heidi Schmid und Luisa Pauge mit dem Schulleiter der Verwaltungsschule des Gemeindetags, Bernhard Böser und seinem Team in Karlsruhe.
Im Haus der Gemeinden tauschte sich das Führungsteam des Gemeindetags mit den Mitarbeitenden der Verwaltungsschule aus. Neben der Vorstellung des Teams stand dabei auch die strategische Ausrichtung der Bildungseinrichtung auf der Agenda. Die Verwaltungsschule ist die Aus- und Fortbildungseinrichtung für die kommunale Familie in Baden-Württemberg.
Wir bedanken uns herzlich bei der Verwaltungsschule für den interessanten Austausch.
Informationen zur Verwaltungsschule des Gemeindetags Baden-Württemberg und deren Aus- und Fortbildungsangebote finden Sie unter https://www.verwaltungsschule-bw.de/ [14].
Im Bildungsplan Baden-Württemberg werden in der Grundschule zwischen der 3. und 4. Klasse inhaltsbezogene öffentlich-politische Themen angesprochen. Die Schülerinnen und Schüler überlegen, welche Aufgaben die Gemeinde für die Allgemeinheit übernimmt und welche Funktion ein Rathaus für einen Ort hat. Oft ist dabei auch ein Besuch bei dem/der Bürgermeister/in im Rathaus vorgesehen.
Auch vielen Erwachsenen ist nicht bewusst, dass die Gemeinden und Städte für praktisch alle wesentlichen Lebensbereiche Verantwortung tragen.
Mit diesem Buch sollen Kinder motiviert werden, sich erstmals konkret mit der kommunalen Aufgabenstruktur auseinanderzusetzen. Ziel ist, die Aufgaben und Pflichten der Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg für Kinder wie auch für Erwachsene bildhaft, transparent und einfach darzulegen.
... das öffentliche Interesse an Politik bereits im Kindesalter zu wecken,
... Nachhaltigkeit u.a. im Zusammenhang mit erneuerbaren Energien zu verstehen und
... im Hinblick auf spätere Berufswahl und Ehrenamt, die Aufgabenvielseitigkeit der Gemeindenals als Lebens- und Arbeitsort zu veranschaulichen.
Das Kinderbuch "Meine Gemeinde, mein Zuhause" wird von der Gt-Service GmbH, unterstützt durch den Gemeindetag, den Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg angeboten. Es kann ein Geschenk der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters an die Kinder sein und im Schulunterricht oder beim Rathausbesuch begleitend ausgegeben werden.
Städte und Gemeinden können das Kinderbuch "Meine Gemeinde, mein Zuhause" zum Preis von 1,99 Euro pro Stück, zzgl. Versandkosten, über die Internetseite https://www.meine-gemeinde-mein-zuhause.de/ [15] bestellen. Beispielhafte Auszüge aus dem Kinderbuch sind auf dieser Internetseite ebenfalls abrufbar.
Foto: Startseite der Website www.lokalhelden-bw.de [16]
Seit nun mehr zwei Wochen gelten die notwendigen bundesweiten Maßgaben des „social distancing“, um die Ausbreitung des Coronavirus zu verlangsamen. Damit verbunden wurde in Baden-Württemberg der Betrieb zahlreicher Gaststätten und weiterer Verkaufsstellen des Einzelhandels untersagt, sodass die meisten Betriebe schließen mussten. Viele Betriebe stehen nun vor großen Herausforderungen.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg unterstützen die Unternehmen vor Ort und stehen diesen aktiv und mit unterschiedlichsten Aktionen zur Seite.
Welche erfolgreichen Initiativen es inzwischen gibt, zeigen der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Handelsverband Baden-Württemberg auf ihrem gemeinsamen Online-Schaufenster www.lokalhelden-bw.de [17]. Dort werden sortiert nach den Kategorien „Handel“, „Gastronomie“ und „Dienstleistungen“ die Projekte aus allen Teilen Baden-Württembergs präsentiert.
Informieren Sie sich jetzt über die LOKALHELDEN-BW im neuen Online-Schaufenster! [17]
Eine Kooperation zwischen dem größten kommunalen Landesverband in Baden-Württemberg und dem Wirtschafts-, Dienstleistungs- und Arbeitgeberverband für den Einzelhandel ist kein Neuland. Bereits 2018 starteten die beiden Verbände zur Stärkung des lokalen Einzelhandels gemeinsam mit dem Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz den Ideenwettbewerb „Lokaler Online-Marktplatz“.
(Bild von links nach rechts: Manuel Hagel MdL, Swantje Sperling MdL, Präsident Steffen Jäger, Andreas Schwarz MdL, Erster Vizepräsident Oberbürgermeister Klaus Holaschke)
Im September fand unsere zweitägige Landesvorstandssitzung in Baiersbronn im Schwarzwald, Landkreis Freudenstadt, statt. Auf der Tagesordnung standen am ersten Tag spannende Themen wie der Sachstand zur Gemeinsamen Finanzkommission, das Landesdatenschutzgesetz, die geplanten Änderungen des Kommunalwahlrechts und die große Mitgliederversammlung des Gemeindetags, welche im Oktober 2021 stattfindet.
Der zweite Sitzungstag startete mit dem Besuch der Vorsitzenden der Regierungsfraktionen im Landtag von Baden-Württemberg Manuel Hagel MdL und Andreas Schwarz MdL und jeweils spannenden Diskussionen rund um die Themen der Kommunalpolitik, wie unter anderem dem Klimaschutz, Planen und Bauen, kommunale Aufgabenerfüllung oder das Kommunalwahlrecht. Im zweiten Teil der Sitzungsrunde war der Landesvorstand des Gemeindetags zu Gast im neuen Nationalparkzentrum in Ruhestein und informierte sich hier über den Nationalpark Schwarzwald und die Waldwildnis.
Im Rahmen der Sitzung des Präsidiums des Gemeindetages in Stuttgart tauschten sich die Gremienmitglieder mit dem stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister Thomas Strobl sowie Ministerialdirektor Reiner Moser zum Krieg in der Ukraine, der Leistungsfähigkeit des Staates sowie der digitalen Transformation aus.
„Der Besuch des stellvertretenden Ministerpräsidenten und Minister Thomas Strobl und des Ministerialdirektors Reiner Moser beim Gemeindetag fällt in besonders herausfordernde Zeiten“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger nach der Sitzung des Präsidiums. „Die Städte und Gemeinden bewältigen aktuell mit den Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine und der anhaltenden Corona-Pandemie gleich mehrere große Krisen und Herausforderungen parallel. Wir sind dem für Katastrophenschutz zuständigen Minister und seinem Ressort dankbar, für die enge Einbindung der Städte und Gemeinden in die Krisenstrukturen innerhalb der Landesregierung. Gerade die aktuellen Vorbereitungen auf eine drohende Gasmangellage kann nur im föderalen Schulterschluss gelingen. Der angekündigte weitere Austausch mit allen Akteuren aus Politik, Verwaltung, Wirtschaft und Zivilgesellschaft ist daher umso wichtiger“, fasst der Gemeindetagspräsident die Diskussion mit Minister Strobl.
Jäger weiter: „Besonders in der Krise sehen wir, wie handlungsfähig und schlagkräftig Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind. So war es zu einem großen Teil auch eine kommunale Leistung, dass binnen weniger Monate mehr als 110.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine aufgenommen wurden. Es wird deshalb deutlich: auf die Kommunen ist gerade auch in einer Krise Verlass. Zugleich stellen die Kommunen den größten Teil der Daseinsvorsorge für die Menschen sicher. Um dies auch in Zukunft zu sichern, gilt es die Städte und Gemeinden auch nach der nun eingetretenen Zeitenwende handlungsfähig zu halten. Dazu braucht es eine klare politische Priorisierung, um zukünftig die Leistungsfähigkeit des Staates insgesamt gewährleisten zu können.“
Stellvertretender Ministerpräsident und Innenminister Thomas Strobl: „Wir erleben gerade eine Zeitenwende. Vier Krisen belasten uns momentan gleichzeitig: der Ukraine-Krieg, die Corona-Pandemie, die Klima-Krise und eine Inflation mit der Gefahr einer Rezession. Und die fünfte Krise, das ist die Krise unserer Demokratie. Sie bereitet mir größte Sorgen. Ein „Weiter-so“ wie bisher wird nicht möglich sein. Wir können diesen Krisen nur begegnen, wenn wir die Herausforderungen der Zeitenwende gemeinsam angehen! Und wir sind stark und professionell genug, auch künftige schwierigste Lagen zu bewältigen. Dazu stellen wir uns jetzt auf. Dabei ist der Austausch mit unseren Kommunen ein wichtiger Grundbaustein für die weitere Zukunftsgestaltung. Als Kommunalminister ist es mir wichtig, vom Gemeindetag unmittelbar zu hören, wo in unseren Gemeinden der Schuh drückt – und freilich auch, wo es gut läuft.“
Zum weiteren Schwerpunkt des Austausches mit Minister Strobl bekräftigte das Präsidium die Notwendigkeit einer verlässlichen Förderung des Bundes, um den in voller Fahrt befindlichen geförderten Glasfaserausbau der Kommunen in Baden-Württemberg nicht auszubremsen. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger betont aus Sicht der Städte und Gemeinden die Notwendigkeiten aus baden-württembergischer Sicht: „Gerade in den ländlichen Räumen Baden-Württembergs zeigt sich, dass es vielerorts keinen marktgetriebenen Ausbau gibt. Dort braucht es dann Investitionen der öffentlichen Hand. Denn digitale Infrastruktur ist ein wichtiger Standortfaktor in den Städten und Gemeinden und eine wesentliche Grundlage für gleichwertige Lebensverhältnisse im Land. Bund und Land müssen daher den eingeschlagenen Weg der Investitionsförderung konsequent fortsetzen. Erste diesbezügliche Signale sind durchaus positiv, es braucht aber eine möglichst bald Verlässlichkeit.“
Im Rahmen der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft der Mitgliedsstädte und -gemeinden des Gemeindetags mit mehr als 10.000 Einwohner (AG 10.000) diskutierten die Kommunalvertreterinnen und -vertreter mit Kultusministerin Theresa Schopper die Herausforderung von Bildung und Betreuung im Lichte des Ukraine-Kriegs, des Fachkräftemangels und politischer Zielstellungen von Bund und Land.
Die Arbeitsgemeinschaft der Mitgliedsstädte und -gemeinden des Gemeindetags mit mehr als 10.000 Einwohner (AG 10.000) tagte am 30.03.2022 in Nürtingen (Landkreis Esslingen) mit der Ministerin für Kultus, Jugend und Sport, Theresa Schopper, als landespolitischer Gast. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger und der Bürgermeister von Korb, Jochen Müller, der den Vorsitz der AG 10.000 des Gemeindetags innehat, erklärten im Anschluss an den Austausch der (Ober-) Bürgermeisterinnen und (Ober-) Bürgermeister:
„Die Herausforderungen im Bereich der Bildung und Betreuung sind enorm. Die kommunalen Vertreterinnen und Vertreter waren sich heute einig, dass es gemeinsame Pflicht von Land und Kommunen ist, den kriegsvertriebenen Kindern und Jugendlichen aus der Ukraine ein Angebot zur Beschulung und frühkindlichen Bildung und Betreuung zu eröffnen. Zugleich wurde jedoch nochmals ausdrücklich unterstrichen, dass sowohl das System Schule und noch vielmehr das System Kita bereits überlastet sind. Alle angestrebten Lösungen müssen diesen Umstand berücksichtigen und ihm gerecht werden. Das Land muss – gerne gemeinsam mit uns – schnelle und unbürokratische Lösungen zum Wohl der Kinder und Jugendliche ermöglichen. Die kommunalen Schul- und Kita-Träger werden nach Kräften ihren Teil dazu beitragen, sie dürfen dabei aber nicht alleine gelassen werden. Wir danken Frau Ministerin Schopper, dass sie hier eine schnelle und unbürokratische Handhabung in Aussicht gestellt hat.“
Auch die politischen Zielsetzungen in den Koalitionsverträgen von Bund und Land fordert von den Städten und Gemeinden große Anstrengungen als Träger von Bildungs-einrichtungen. „Die Mitgliedsstädte und -gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern haben deutlich gemacht, dass noch immer viele Fragen bei der Vorbereitung des neuen Rechtsanspruchs unbeantwortet sind. Der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung wurde von Bund und Ländern beschlossen. Die kommunalen Schulträger sehen daher auch Bund und Land in der vorrangigen Verpflichtung, diesen zum Gelingen zu bringen. Wenn die kommunalen Schulträger für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs in Anspruch genommen werden, müssen dafür die entsprechenden personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“
Neben der Umsetzung dieses neuen Rechtsanspruchs ging es auch um den zwischen Land und Kommunen laufenden Prozess zur Schulträgerschaft im 21. Jahrhundert. Jäger und Müller fassen die kommunale Position zusammen: „Land und Kommunen sind sich einig: Es braucht eine moderne und zukunftsfähige Schulinfrastruktur – und zwar sowohl analog als auch digital. Dabei müssen wir uns aber ehrlich machen: Wenn alles, was im Koalitionsvertrag des Landes als Zielstellung benannt ist, umgesetzt werden soll, dann kostet das viel zusätzliches Geld. Und auch hierüber muss eine belastbare und zukunftsfeste Verabredung getroffen werden.
Abschließend diskutierten die Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedsstädte mit Ministerin Schopper über die Herausforderungen bei der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Präsident Steffen Jäger erläuterte die Vorschläge des Gemeindetags: „In Baden-Württemberg gibt es einen flächendeckenden und akuten Fachkräftemangel im frühkindlichen Bereich. Die Folge ist, dass schon heute vielen Kindern kein Platz in einer Kita angeboten werden kann. Jetzt kommen noch tausende geflüchtete Kinder aus der Ukraine dazu. Hier braucht es Lösungen, und zwar schnell. Wir als Gemeindetag haben dazu Vorschläge [19]unterbreitet und wir wissen, diese stoßen nicht überall auf Begeisterung. Die Situation ist aber so, wie sie ist. Deshalb erwarten wir, dass der seitens des Kultusministeriums angestoßene Prozess Lösungen eröffnet, die es kurzfristig möglich machen, allen Kindern einen bedarfsgerechten Kita-Platz anbieten zu können.“
Themen waren neben der Energieversorgung und -sicherheit, die drohende Gasmangellage sowie der Ausbau der Erneuerbare Energien auch das geplante Klimaschutzgesetz.
Bei der zweitägigen Sitzung des Landesvorstands in Sinsheim (Rhein-Neckar-Kreis) konnte Gemeindetagspräsident Steffen Jäger heute (21. September) die Klima- und Energieministerin des Landes Baden-Württemberg, Thekla Walker MdL, zum Austausch mit den Gremienmitgliedern begrüßen. „Die Fragen der Energieversorgung und -sicherheit und die Vorbereitung auf die drohende Gasmangellage sind in den Städten und Gemeinden akut und treiben die Verantwortlichen um“, so Jäger. „Umso wichtiger war der direkte Austausch mit der Ministerin für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft, Thekla Walker MdL. „Die Städte und Gemeinden sind mit ihren Leistungen zur Daseinsvorsorge systemrelevant. Doch auch sie werden von den massiv steigenden Energiepreisen betroffen sein. Nicht zuletzt deshalb haben die Kommunen bereits mit großem Engagement begonnen, selbst Energie zu sparen. Allerdings lassen sich die zu befürchtenden Kostensteigerungen damit bei weitem nicht auffangen. Dies belastet die kommunalen Haushalte in einem bedenklichen Maße. Für Stadt- und Gemeindewerken kann dies sogar die wirtschaftliche Existenz gefährden. Wir brauchen daher eine Absicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit und einen Schutzschirm des Bundes für Stadt- und Gemeindewerke. Es darf nicht dazu kommen, dass flächendeckend Kommunen zu reinen Sparhaushalten gezwungen werden. Dies bedroht die Daseinsvorsorge, es gefährdet aber auch Investitionen in die Zukunft, insbesondere auch in den Klimaschutz. “
Jäger dankte der Umweltministerin und ihrem Ressort für die gute Zusammenarbeit in den Krisenstrukturen innerhalb der Landesregierung, insbesondere mit Blick auf die Sicherstellung von Daseinsvorsorge und Energieversorgung. „Auch der gemeinsame Gasnotgipfel im Juli und die aktuelle Energiesparkampagne des Landes ‚Cleverländ – wir sparen’s zusammen‘ zeigen: Nur über alle Ebenen hinweg kann uns eine notwendige Vorbereitung auf eine drohende Energiemangellage gelingen“, unterstrich der Gemeindetagspräsident.
Umwelt- und Energieministerin Thekla Walker würdigte das Engagement der Kommunen beim Energiesparen: „Ich freue mich über diesen Schulterschluss. Wir handeln gemeinsam, um eine tiefgreifende Krise zu verhindern.“ Die Ministerin betonte zugleich die Bedeutung der Kommunen, wenn es um die dringend notwendige Energiewende, die Wärmewende und um den Klimaschutz geht. „Erneuerbare Energien sind der Garant für Versorgungssicherheit und für saubere und bezahlbare Energie. Land und Kommunen sind sich einig, dass wir den Ausbau zum Erzeugen von Strom und Wärme massiv beschleunigen müssen. Die vom Land eingerichtete Task Force hat bereits zentrale Maßnahmen eingeleitet, um mehr Platz für Windkraft- und PV-Anlagen zu schaffen, insbesondere im Staatswald. Die Task Force stellt zudem alles auf den Prüfstand, um Hemmnisse aus dem Weg zu räumen und die Genehmigungsverfahren zu verkürzen. Mit Erfolg - eineinhalb Jahre sparen wir bereits ein.“
Präsident Jäger fasst die Diskussion zum beschleunigten Ausbau der Erneuerbaren Energien zusammen: „Wir sind uns einig, dass der beschleunigte Ausbau der Erneuerbaren Energien in Baden-Württemberg mit hoher Priorität vorangebracht werden muss. Jede Kilowattstunde Strom aus erneuerbaren Energien verringert unsere Abhängigkeit und erhöht damit die Energiesicherheit. Dazu arbeiten wir mit dem Land intensiv zusammen. Dabei sind wir davon überzeugt, dass es sowohl planungs-, ordnungs- und fachrechtliche Anpassungen bedarf, wir verfolgen jedoch zugleich den Ansatz, dass es auch Anreize für die Menschen braucht. Wir müssen der bisher schweigenden Mehrheit der Bevölkerung, die einem den Ausbau von Erneuerbaren vor der eigenen Haustür offen gegenübersteht, Argumente geben, sich auch unterstützend einzubringen. Wir sind davon überzeugt, dass dies die Akzeptanz vor Ort steigern kann.“ Gleichzeitig müsse auch im Rahmen des Bauplanungsrecht beispielweise über die Einführung eines sog. § 13c BauGB (Beschleunigung des Verfahrens analog zum Wohnungsbau) kraftvoll mit der Landesregierung beim Bund vorangetrieben werden, so der Gemeindetagspräsident.
Die gestern im Kabinett beratene Novelle des Klimaschutzgesetzes des Landes begleiten die Städte und Gemeinden, so Jäger, konstruktiv: „Es braucht kluge Maßnahmen, die gemeinsam den Klimaschutz voranbringen. Allerdings darf dabei den Kommunen nicht die alleinige Rolle zufallen, den Bürgern die Bürden des Klimaschutzes zu vermitteln“, so Jäger abschließend.
Sehr geehrte Damen und Herren,
mit der Mitgliederbefragung haben wir bei Ihnen, den Mitgliedsstädten und -gemeinden des Gemeindetags Baden-Württemberg, im Sommer 2021 ein repräsentatives Meinungsbild zu unserer Verbandsarbeit und zu den Herausforderungen der Zukunft erhoben. Untenstehend möchten wir Ihnen einen Teil der Ergebnisse vorstellen. Darüber hinaus möchte ich mich auch im Namen der Gremien für die große Beteiligung an der Mitgliederbefragung bedanken, dies stärkt unsere Arbeit für die große kommunale Familie.
Über das positive Ergebnis haben wir uns sehr gefreut und dieses ist für uns ein großer Ansporn, uns weiter mit voller Kraft und großem Engagement für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg einzusetzen.
Sollten Ihrerseits Fragen zum Ergebnis der Mitgliederumfrage bestehen, sprechen Sie uns gerne an.
Herzliche Grüße
Präsident Steffen Jäger
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Titel | Größe | Datum |
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Zusammenfassung Büro Reschl - Mitgliederbefragung 2021 [20] | 129.59 KB | 22.10.2021 |
Ergebnisse der Mitgliederbefragung 2021 [21] | 675.61 KB | 22.10.2021 |
Fotos: Gemeindetag Baden-Württemberg
Am 16. November 2017 war es wieder so weit: Vertreterinnen und Vertreter der Mitgliedstädte und -gemeinden des Gemeindetags Baden-Württemberg trafen sich in Balingen (Zollern-Alb-Kreis) zur Mitgliederversammlung und kommunalpolitischen Kundgebung des größten kommunalen Landesverbands. Mit dabei unter den rund 700 Teilnehmern waren auch zahlreiche Ehrengäste, u.a. Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Bundes- und Landtagsabgeordnete sowie ranghohe Vertreter von Ministerien, Behörden und Institutionen.
Traditionell spricht das Oberhaupt der Landesregierung bei den Kommunalpolitischen Kundgebungen des Gemeindetags. Ministerpräsident Winfried Kretschmann musste in diesem Jahr jedoch kurzfristig absagen. Er wurde in Berlin bei den Jamaika-Verhandlungen gebraucht. Seine Grüße überbrachte Finanzministerin Edith Sitzmann, die auch die Rede für die Landesregierung hielt.
Eröffnet wurde die Kommunalpolitische Kundgebung vom Ersten Vizepräsidenten des Gemeindetags, Harry Brunnet, Bürgermeister von Hardthausen am Kocher. Der Oberbürgermeister von Balingen, Helmut Reitemann begrüßte als Gastgeber und stellte seine Stadt vor.
Höhepunkte der Veranstaltung waren die Rede des Gemeindetagspräsidenten Roger Kehle und die darauffolgende Ansprache von Finanzministerin Sitzmann. Der Gemeindetagspräsident forderte die Landesregierung auf, die Kommunen bei den Aufgaben, die in der Zukunft vor ihnen stehen, zu unterstützen. Dabei geht es den Städten und Gemeinden vor allem um Aufgaben, die auch in Zukunft den Wohlstand und die Zufriedenheit der Bürgerinnen und Bürger im Land sichern, zum Beispiel die Versorgung mit schnellem Internet durch Glasfaser, die Umsetzung der Digitalisierung an Schulen oder die Finanzierung der Kindergärten.
Die Finanzministerin betonte zwar die gute Partnerschaft des Landes mit den Kommunen, zu harmonisch dürfe das Verhältnis jedoch nicht werden. Sie hoffte dennoch, dass die gemeinsame Finanzkommission des Landes und der Kommunen nach weiteren Verhandlungen zu einem guten Ergebnis kommen wird.
Der Gemeindetag wird ausführlich und mit Fotoimpressionen in der Ausgabe 23 seiner Verbandszeitschrift "Die Gemeinde" über die Mitgliederversammlung und Kommunalpoltische Kundgebung in Balingen berichten. Die Zeitschrift erscheint am 15. Dezember 2017 und kann beim Gemeindetag bestellt werden.
Am 10. Oktober 2019 war Ehingen an der Donau zumindest einen Vormittag lang das kommunal- und auch landespolitische Zentrum in Baden-Württemberg.
Rund 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer strömten wieder zur Mitgliederversammlung und Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags in die große Kreisstadt.
Neben den Vertreterinnen und Vertretern unserer Mitgliedsstädte und -gemeinden waren auch dieses Jahr wieder zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Ministerien, Behörden und Institutionen der Einladung des Gemeindetags in die Ehinger Lindenhalle gefolgt. Mit großer Spannung erwartet wurde der politische Schlagabtausch zwischen Gemeindetagspräsident Roger Kehle und Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Im Mittelpunkt der Reden standen die Auswirkungen der gescheiterten Finanzverhandlungen zwischen Land und Kommunen.
Ein weiterer Höhepunkt war die Premiere von zwei Kurzfilmen über die zahlreichen Digitalisierungsprojekte der Mitgliedskommunen des Gemeindetags.
Aber auch für Gespräche und einen Rundgang durch die bereits traditionelle Ausstellung, bei der verschiedene Unternehmen ihre für Städte und Gemeinden interessante Produkte präsentierten, blieb den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Zeit.
Der Gemeindetag berichtet ausführlich und mit Fotoimpressionen in der Ausgabe 21 seiner Verbandszeitschrift "Die Gemeinde" über die Mitgliederversammlung und Kommunalpoltische Kundgebung in Balingen berichten. Die Zeitschrift erscheint am 15. November 2019.
Hier gelangen Sie zu unseren Kurzfilmen. [23]
Am 25. Oktober 2021 fand in der Hanns-Martin-Schleyer-Halle in der Landeshauptstadt Stuttgart die Mitgliederversammlung des Gemeindetags mit anschließender Kommunalpolitischer Kundgebung statt.
Rund 700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer durfte der Gemeindetag unter Pandemiebedingungen in Stuttgart begrüßen. Neben den (Ober-)Bürgermeisterinnen und (Ober-)Bürgermeister der Mitgliedsstädte und -gemeinden waren auch dieses Jahr wieder zahlreiche Ehrengäste aus Politik, Ministerien, Behörden und Institutionen der Einladung des Gemeindetags gefolgt. Mit großer Spannung erwartet wurde der politische Schlagabtausch zwischen Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, und Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Steffen Jäger lobte in seiner Ansprache die Städte und Gemeinden für ihre Leistungen während der Corona-Pandemie und dankte der Landesregierung für die partnerschaftliche Zusammenarbeit in der Pandemie.
Im Mittelpunkt der Rede des Gemeindetagspräsidenten standen außerdem die Gemeinsame Finanzkommission, der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung an Grundschulen sowie die Zukunftsaufgaben von Städten und Gemeinden und deren Bewältigung.
Impressionen zur Mitgliederversammlung in unserer Bildergalerie.
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PM Mitgliederversammlung 2021: Städte und Gemeinden fordern die Anpassung des Rechtsrahmens zur Zukunftsgestaltung 25.10.2021 [24] | 124.47 KB | 28.10.2021 |
Jäger: „Kommunen sind die gelebte Brandmauer gegen extremistische und antidemokratische Entwicklungen“
Die Mitgliederversammlung und Kommunalpolitische Kundgebung des Gemeindetags Baden-Württemberg fand heute unter Mitwirkung von Ministerpräsident Winfried Kretschmann MdL in Villingen-Schwenningen statt. Am Nachmittag diskutierten Prof. Dr. Stephan Harbarth, Präsident des Bundesverfassungsgerichts und Thomas Strobl, Stellvertretender Ministerpräsident und Minister des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen mit Präsident Steffen Jäger zur Rolle der Kommunen in der Demokratie.
„Die Städte und Gemeinden und ihre Selbstverwaltungshoheit bilden ein kräftiges Fundament, um tragfähige Lösungen für die Zukunft zu finden“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger in seiner Rede bei der Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags, mit der in diesem Jahr auch das 50 jährige Bestehen des mitgliederstärksten Kommunalen Landesverbands gefeiert wurde.
Der Leitgedanke einer kommunalen Interessensvertretung sei, so Jäger, die Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung. „Auch im modernen 21. Jahrhundert ist der Gedanke, einer starken kommunalen Selbstverwaltung noch immer der Grundanker unserer Demokratie.“
Der Gemeindetagspräsident betonte die Notwendigkeit für einen Veränderungsprozess. „Die Menschen verlieren zusehends den Glauben in den Staat.“ Gründe dafür seien neben der Dauerkrisen auch die staatliche Überregulierung. „Die Zeiten von zusätzlichen Standards, Rechtsansprüchen und staatlichen Leistungszusagen müssen vorbei sein. Es geht um eine gute und nachhaltige Zukunft unseres Landes.“ Dazu sei eine gesamtstaatliche Fokussierung auf das Wesentliche notwendig.
Jäger betonte, die mit dem Land verabredete Entlastungsallianz als auch der neue Normenkontrollrat BW könnten erste Schritte für eine notwendige Aufgaben- und Standardkritik sein.
Der Gemeindetagspräsident machte deutlich: „Egal ob wir die aktuelle Situation um die Aufnahme geflüchteter Menschen, das Gelingen der Energie- und Wärmewende, die Mobilitäts- und Verkehrswende, den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung in der Grundschule ab 2026/27 oder den Zielkonflikt Fläche beleuchten, müssen wir feststellen: Gesetzlicher Anspruch und kommunale Wirklichkeit klaffen auseinander. Allein, weil die notwendigen finanziellen, personellen oder infrastrukturellen Ressourcen nicht verfügbar sind.
Es sollte eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein: Politik kann nicht die Grundrechenarten überwinden. Und daher muss gelten: Wer eine Leistung zusagt, der muss auch gewährleisten, dass diese Leistungen dauerhaft erbracht werden kann.“
Jäger appellierte an die anwesenden Parlamentarier aus Europa, Bund und Land: „Alle demokratischen Kräfte, die in diesem Land Verantwortung tragen, müssen die Sorgen der Menschen ernst nehmen. Wer populistischen, extremistischen und antidemokratischen Kräften die Stirn bieten will, der muss die Realitäten ernst nehmen. Zu dieser Realität gehört offen zu bekennen, wo die Grenzen des staatlich Leistbaren liegt.“
Die Städte und Gemeinden dürften nicht stetig weiter überfordert werden. Stattdessen brauche es eine konsequente Anpassung der staatlichen Leistungsversprechen auf das tatsächlich Leistbare. Nur so könne das Vertrauen in die Handlungsfähigkeit des Staates wieder gestärkt werden. Dazu brauche es aber auch eine Rückbesinnung auf die Kommunale Selbstverwaltungshoheit. „Die Kommunen sind in ihrer Überparteilichkeit, in ihrer Bürgernähe und ihrer nüchternen Sachorientierung die gelebte Brandmauer gegen extremistische und antidemokratische Entwicklungen. Unsere Kommunen sind damit das Fundament für die Zukunft unserer Demokratie und unseres Landes.“
Hintergrund:
Zum 1. Januar 1973 schlossen sich der Verband Badischer Gemeinden und der Württembergische Gemeindetag zusammen und bilden seither den kommunalen Landesverband für kreisangehörige Städte und Gemeinden. Kommunale Interessenvertretung gibt es seit über 100 Jahren in Baden-Württemberg.
Das Label „Klimafaire Veranstaltung“ wurde uns von der Klimaschutzstiftung Baden-Württemberg verliehen, und wir haben ein Konzept entwickelt, das in den Bereichen An- und Abreise, Catering, Energieverbrauch, Entsorgung und Materialaufwand Kriterien festlegt. Die Klimaschutzstiftung wird nach unserer Mitgliederversammlung die entstandenen Treibhausgasemissionen überprüfen, die wir dann über die Stiftung ausgleichen werden. |
Die Mitgliederversammlung erfolgt mit freundlicher Unterstützung von:
Die Sponsoren stellen sich im Rahmen der Ausstellung unter den Standnummern 1 bis 6 vor.
Innenbereich |
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Unternehmen |
Unternehmensbeschreibung |
Link zur Homepage |
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Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. |
Verlässlicher Partner seit 1921: die WGV.
Die Wurzeln der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV) liegen bei den
schwäbischen Städten und Gemeinden. Vor über 100 Jahren wurde die WGV vom
Württembergischen Städtetag als Kommunalversicherer gegründet. Aus dem Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit ist ein modernes Versicherungsunternehmen mit Hauptsitz in Stuttgart entstanden, das im Stammland Württemberg als Kommunalversicherer den Versicherungsbedarf aller Kommunen, kommunaler Unternehmen, kirchlich-sozialer Einrichtungen und Zweckverbänden deckt.
Darüber hinaus ist die WGV bundesweit als erfolgreicher Privatkunden-Versicherer tätig.
Mehr als 1.150 Mitarbeiter arbeiten bei der WGV bundesweit daran, Privat- und
Kommunalkunden bedarfsgerechten Versicherungsschutz anzubieten. Die WGV verfügt über mehr als 1,2 Mrd. € Eigenkapital und verwaltet über 6,1 Mio. Versicherungsverträge mit einem Beitragsvolumen von über 898 Mio. €.
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www.wgv.de [25] | |
BGV Badische Versicherungen
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Die Sicherheit für Kommunen als ersten Auftrag Seit 100 Jahren ist der Badische Gemeinde-Versicherungs-Verband (BGV) DER Sicherheitspartner für die badischen Kommunen. Ursprünglich als Zweckverband zum Schutz vor Feuerschäden von acht badischen Städten gegründet, sorgt er heute für umfassenden Schutz in den unterschiedlichsten Bereichen – von der kommunalen Haftpflicht über die Absicherung kommunaler Unternehmen bis zum Schutz bei Cyberangriffen. Und auch wenn der BGV mittlerweile ein ebenso breites Angebot für Privat- und Firmenkunden anbietet, so ist die Verbindung zu den Kommunen doch seine starke und unverwechselbare Wurzel. In diesem Jahr feiert BGV sein 100-jähriges Jubiläum. Dabei hat das Unternehmen auf seine bewegte Vergangenheit zurückgeblickt – und gleichzeitig die Zukunft fest im Blick, um nach vorn zu denken. Denn genau das ist es, was den BGV seit jeher auszeichnet: Er setzt sich für die Menschen in Baden ein, indem er Tradition und Innovation klug miteinander verknüpft. |
www.bgv.de [26] | |
EnBW Energie Baden-Württemberg AG
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Mit rund 27.000 Mitarbeiter*innen ist die EnBW eines der größten Energieunternehmen in Deutschland und Europa. Sie versorgt rund 5,5 Millionen Kund*innen mit Strom, Gas, Wasser sowie Dienstleistungen und Produkten in den Bereichen Infrastruktur und Energie. Im Zuge der Neuausrichtung vom klassischen Energieversorger zum nachhaltigen Infrastrukturunternehmen sind der Ausbau der erneuerbaren Energien sowie der Verteil- und Transportnetze für Strom und Gas Eckpfeiler der EnBW-Wachstumsstrategie und Schwerpunkt der Investitionen. Von 2023 bis 2025 wird die EnBW rund 14 Milliarden Euro brutto investieren, größtenteils in die beschleunigte Umsetzung der Energiewende. Bereits Ende 2025 soll über die Hälfte des EnBW-Erzeugungsportfolios aus erneuerbaren Energien bestehen, bis Ende 2028 wird der Ausstieg aus der Kohle angestrebt. Dies sind zentrale Meilensteine auf dem Weg zur Klimaneutralität des Unternehmens in 2035. |
www.enbw.com [27] |
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Bauwirtschaft Baden-Württemberg e.V.
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Als gemeinsamer Verband von Baugewerbe und Bauindustrie vertritt die Bauwirtschaft Baden-Württemberg die Interessen der Branche gegenüber Politik, Behörden und Öffentlichkeit. Gleichzeitig unterstützen wir unsere Mitgliedsbetriebe durch umfassende Information und Beratung in allen unternehmensrelevanten Themenbereichen. Außerdem sind wir bestens vernetzt - weit über Ländergrenzen hinweg. Unter anderem durch die Mitgliedschaft bei den Bauspitzenverbänden in Berlin oder die Kooperation mit vielen Partnerverbänden im In- und Ausland, etwa in der Schweiz und in Frankreich. Mit rund 1.600 Mitgliedsfirmen zählen wir zu den größten und damit einflussreichsten Bauverbänden in Deutschland. |
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vialytics GmbH
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vialytics - Das intelligente Straßenmanagementsystem Mit vialytics sorgen wir dafür, dass unsere Straßen trotz Fachkräftemangel in einem sicheren Zustand gehalten werden können. Wir unterstützen Kommunen in ihrem Arbeitsalltag, digitalisieren die Verwaltung der Infrastruktur und reduzieren somit Zeit und Kosten. So können Maßnahmen schneller umgesetzt werden und die Planung wird transparenter. Durch objektive Daten und der Möglichkeit, alle Straßen und deren Zustand jederzeit einsehen zu können, können Straßen und Wege vorausschauend und systematisch instand gehalten werden. Unübersichtlich und händische Zustandserfassung mit Stift und Papier gehört somit der Vergangenheit an. |
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BITE GmbH
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IT-Experten mit viel Erfahrung |
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Kommunal- und Schulverlag GmBH & Co. KG
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Der Kommunal- und Schul-Verlag (KSV Medien) ist Teil der Verlagsgruppe C.H.Beck und gehört zu den führenden deutschen Verlagen für kommunal- und landesrechtliche Fachliteratur Bereits seit 1949 unterstützen wir mit Rechtskommentaren, Textausgaben und Ratgebern aller Praktiker in Kommunalverwaltungen und Kommunalpolitik, Gerichte und Rechtsanwälte sowie viele Fachanwender. Die umfassendste Produktlösung unseres Verlags stellt das seit Jahrzehnten bewährte Standardwek PRAXIS DER KOMMUNALEN VERWALTUNG dar, das in 12 Landesausgaben vorliegt. Darüber hinaus geben wir zahlreiche gebundene Monografien, Loseblattwerke und digitale Produkte in diversen Rechtsbereichen und zu Einzelfragen von besonderer Bedeutung praxisgerecht und in übersichtlicher Form heraus. Rund 1.500 Fachautor:innen aus Landesministerien, kommunalen Spitzenverbänden und der sonstigen Rechtspraxis stellen sicher, dass die Rechtsentwicklung aktuell und mit optimalem Nutzwert für die tägliche Arbeit dargestellt wird. |
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AH AktivHaus GmbH
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Aktivhaus ist Vorreiter und einer der Marktführer im seriellen Holzmodulbau und verfügt über einen großen Erfahrungsschatz von inzwischen 35.000 qm gebauter Wohnfläche und besonderer Expertise im kommunalen Wohnungsbau. Wir setzen neue Maßstäbe und bieten Kommunen und der Wohnungswirtschaft einzigartiges Know-how in der Planung und Umsetzung von nachhaltigen Wohnräumen. Dabei stehen wir für Nachhaltigkeit, Qualität, Wirtschaftlichkeit, Vielseitigkeit und Schnelligkeit und begleiten Sie durch sämtliche Planungs- und Bauphasen. Ob Geschosswohnungsbau, Nachverdichtung in Baulücken oder Aufstockung bestehender Häuser und Parkdecks - Ziel ist es bei allen Bauvorhaben ein architektonisch anspruchsvolles Konzept umzusetzen und bezahlbaren Wohnraum mit hoher gestalterischer, baulicher und funktionaler Qualität zu schaffen für die Menschen, die darin leben. |
www.ah-aktivhaus.com [32] |
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Fröscher GmbH und Co. KG
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fröscher – Freiraum für Innovation Unsere Leistungen
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www.froescher.com [33] |
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Gt-service Dienst-leistungs-gesellschaft mbH
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Die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags Baden-Württemberg wurde im Jahr 2002 als hundertprozentige Tochtergesellschaft des Gemeindetags gegründet und kann zwischenzeitlich auf eine mehr als zwanzigjährige Erfahrung in der Unterstützung von Gemeinden, Städten, Landkreisen sowie deren Einrichtungen bei Beschaffungen und Beratungen aller Art zurückblicken. |
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smartSEC GmbH
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Die smartSEC GmbH wurde um Prof. Dr. Moritz Huber, Kriminalhauptkommissar a.D. und ehemaligen Task-Force- und Bereichsleiter der Abteilung „Cybercrime und Digitale Spuren“ beim Landeskriminalamt in Stuttgart, gegründet. |
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PLAN4 Software GmbH
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Die PLAN4 Software GmbH aus Freiburg hat mit GebäudeCheck eine digitale und innovative Lösung zur Zustandsbewertung von Bestandsimmobilien entwickelt. GebäudeCheck ermöglicht eine detaillierte Erfassung und Analyse von Bestandsimmobilien einschließlich Energieeffizienz und Kostenkalkulation. Durch eine zusätzliche App, welche auf dem Tablet installiert werden kann, ersetzt GebäudeCheck das Mitführen von Papier, Klemmbrett und Digitalkamera. Der visuelle Zustand einer Immobilie wird nach typischen Schadensbildern in der Software kategorisiert und nachvollziehbar bewertet. Durch die Identifizierung von Schwachstellen können gezielte Maßnahmen ergriffen werden, um den Energieverbrauch zu reduzieren und die Umweltauswirkungen zu minimieren. Die Software reduziert den manuellen Aufwand und ermöglicht eine Zeitersparnis von über 50%. Die umfangreichen Daten und Informationen unterstützen Bestandshalter bei fundierten Entscheidungen und gezielten Investitionen. |
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Little Bird GmbH
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Kita-Platzvergabe & -Verwaltung ganz einfach digitalisieren Ob kleine Gemeinde, mittlere Kommune oder große Stadt – die führende Komplettlösung von LITTLE BIRD lässt sich genau auf die jeweiligen Erfordernisse abstimmen. Das Ergebnis: transparente und einfache Prozesse – von der Online-Anmeldung der Eltern über die Platzvergabe und das Vertragsmanagement bis zur Bedarfsplanung und Beitragsberechnung. Mit LITTLE BIRD setzen Kommunen das OZG umfassend um – zukunftssicher, zeitnah und 100% DSGVO-konform. Auch zahlreiche Schnittstellen bietet LITTLE BIRD, z. B. zu Kita-Data-Webhouse. In Baden-Württemberg haben bereits mehr als 100 Kommunen ihre Kita-Platzvergabe & -Verwaltung erfolgreich mit LITTLE BIRD digitalisiert. Bundesweit sind es über 400. Darüber hinaus steht Betreuungseinrichtungen die KIKOM Kita-App zu Verfügung. Die App vereinfacht u. a. die Kommunikation mit den Eltern, die Entwicklungsdokumentation, die Essensabrechnung und vieles andere mehr. |
LITTLE BIRD - Digitale Kitaplatz-Vergabe, -Verwaltung & mehr (little-bird.de) [37] |
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W. Kohlhammer GmbH
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Der Stuttgarter Kohlhammer Verlag zählt zu den größten wissenschaftlichen Verlagsunternehmen in Deutschland. Das Verlagsprogramm deckt das Bundes- und Landesrecht in seiner gesamten Bandbreite mit Handbüchern, Kommentaren, Textausgaben und Studienbüchern sowie Zeitschriften ab, insbesondere im Bereich des Landesrechts Baden-Württemberg. |
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SchwörerHaus KG
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SchwörerHaus - so baut man heute 1950 gegründet, zählt SchwörerHaus inzwischen zu den Branchenführern des Fertigbaus. Das Familienunternehmen mit seinen rund 1.800 Beschäftigten in der gesamten Schwörer-Gruppe versteht sich als Vorreiter und Botschafter einer nachhaltigen Produktions- und Lebensweise. Zu den Hauptprodukten zählen neben den energiesparenden Holz-Fertighäusern, die FlyingSpace-Wohnmodule sowie Mehrfamilienhäuser, welcher in reiner Holztafelbauweise oder in kombinierter Hybridbauweise erstellt werden können. Markenkern: Ökologischer Produktionskreislauf, hohe Fertigungstiefe mit eigenem Sägewerk und Holzindustrie, höchstmögliche Qualität zum bestmöglichen Preis, nachweisliche Wohngesundheit, lebenslange Serviceleistungen mit eigenem Kundendienst und Modernisierungsservice. SchwörerHaus verfügt seit 1997 über ein Umweltmanagementsystem mit jährlicher Zertifizierung und ist seit 2011 Mitglied in der Gruppe der Klimaschutz-Initiativen. |
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Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg
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Das Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung (LGL) ist die obere Vermessungs- und Flurbereinigungsbehörde in Baden-Württemberg. Es nimmt vielseitige Aufgaben im Bereich der Fachaufsicht, der Landesvermessung und der Erzeugung sowie des Vertriebs landesweiter amtlicher Geobasisdaten wahr. Außerdem verantwortet das Landesamt die Herstellung und Herausgabe der amtlichen topographischen Karten sowie von Wander-, Rad- und Freizeitkarten. Im Bereich der Geoinformationen als Informationsquelle für raumbezogene Fragestellungen ist das LGL der zentrale Dienstleister für Verwaltung, Wirtschaft, Forschung und die Bürgerschaft in Baden-Württemberg. Die Daten sind unverzichtbare Grundlage für politische und gesellschaftliche Entscheidungen. Hier reicht die Bandbreite von der Erstellung von 3D-Modellen und -Simulationen über den hochpräzisen Satelitenpositionierungsdienst SAPOS® bis hin zur Bereitstellung der amtlichen Geodaten für die Gemeinden in Baden-Württemberg. |
www.lgl-bw.de [40] |
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Gründermotor GmbH
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„Mit dem Gründermotor legen wir den Grundstein für die Next Generation Mittelstand in THE LÄND."Wir schaffen ein Innovations-Ökosystem mit europäischer Strahlkraft. Damit unterstützen wir wirtschaftlichen, gesellschaftlichen und nachhaltigen Fortschritt in Baden-Württemberg. Durch unsere Angebote verbinden wir alle relevanten Gruppen im Startup-Ökosystem miteinander: Startups, Hochschulen & Universitäten, Startup-Förderprogramme, erfahrene Gründerinnen und Gründer, Unternehmen sowie Investorinnen und Investoren. An der Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Wirtschaft ermöglichen wir ein Voneinander- und Miteinanderlernen sowie einen Austausch und Transfer von Wissen und Erfahrung.
Am Gemeinschaftsstand vom Gründermotor präsentieren sich die Startups nearU [41], Klartext.App [42], MissionBuddies [43], 5Prozent [44], Shiawa [45], Parallelum [46], Eco2nomy [47] und Alpha-Grow [48]. |
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Kommunaler Versorgungs-verband Baden-Württemberg |
Der Kommunale Versorgungsverband Baden-Württemberg (KVBW) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit den Geschäftsfeldern Beamtenversorgung, Beihilfe, Kommunaler Personalservice und Zusatzversorgung. Der räumliche Geschäftsbereich umfasst das Land Baden-Württemberg. |
www.kvbw.de [50] |
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iuscomm Rechtsanwälte
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iuscomm Rechtsanwälte – Schenek und Zimmermann Partnerschaftsgesellschaft mbB ist eine Sozietät mit Sitz in Stuttgart, die sich auf die besonderen Fragestellungen von Städten, Gemeinden und Landkreisen spezialisiert hat. Wir beraten und vertreten kommunale Verwaltungen, Einrichtungen, Zweckverbände, Anstalten, Körperschaften sowie Stadtwerke und sonstige Gesellschaften in allen für öffentliche Auftraggeber relevanten Bereichen. |
www.iuscomm.de [51] |
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Außenbereich |
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Unternehmen |
Unternehmensbeschreibung |
Link zur Homepage |
Verband Garten-, Landschafts- und |
Der Verband Garten-, Landschafts- und Sportplatzbau Baden-Württemberg e. V. vertritt als Wirtschafts- und Arbeitgeberverband die Interessen der grünen Branche auf Landesebene. Derzeit sind 817 Fachbetriebe, kleine bis mittelständische Unternehmen, im Verband organisiert. Der Gesamtumsatz der Branche in Baden-Württemberg stieg 2022 um 5 % auf 1,93 Milliarden Euro. |
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Camp/24Check-In GmbH |
Ja, wir sind selbst passionierte Camper und haben uns über volle Stellplätze, fehlende Informationen und aufwendige Reservierungen geärgert. Also haben wir uns auf die Reise zu mehr Digitalisierung und Vereinfachung gemacht. Uns treibt dabei immer die Idee, den Betrieb von Wohnmobilstellplätze für Städte und Gemeinden so auszustatten, dass diese ohne zusätzliches Personal – und Zeitaufwand betrieben werden können. Unsere Gesamtlösung besteht aus div. Modulen zur Ausstattung für neue geplante Stellplätze oder auch für Nachrüstung. Vorteile für Sie:
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deer GmbH
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Wir als deer GmbH schreiben die Zukunft der E-Mobilität neu! |
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Anlage zur Pressemitteilung - Rede von Präsident Steffen Jäger [55] | 182.09 KB | 26.10.2023 |
Pressemitteilung zur Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg [56] | 75.3 KB | 26.10.2023 |
Ausstellungsplan zur Mitgliederversammlung 2023 [57] | 589.32 KB | 25.09.2023 |
Ausstellungsverzeichnis zur Mitgliederversammlung 2023 [58] | 375.19 KB | 25.09.2023 |
Foto: Stadt Eppingen
Ab dem 1. Mai 2019 hat der Gemeindetag wieder einen neuen Ersten Vizepräsidenten: Oberbürgermeister Klaus Holaschke aus Eppingen (Kreis Heilbronn). Er wurde vom Landesvorstand Anfang April einstimmig in die neue Funktion gewählt. Wir gratulieren OB Holaschke und freuen uns auf die weitere intensive Zusammenarbeit.
Bereits seit 1. September 2018 ist Klaus Holaschke einer der vier Vizepräsidenten des Gemeindetags. Der 55-Jährige trat im Präsidium des Gemeindetags die Nachfolge von Harry Brunnet, Bürgermeister a. D. in Hardthausen am Kocher an. Brunnet war bis zu seinem Ruhestand Mitte August 2018 Erster Vizepräsident des Gemeindetags.
Zum Vizepräsidenten gewählt wurde Klaus Holaschke bereits im April 2018 vom Landesvorstand des Gemeindetags. Als langjähriges Mitglied des Gremiums genießt er das höchste Vertrauen der Mitglieder, die ihn einstimmig gewählt haben. Insgesamt hat der Gemeindetag vier Vizepräsidenten: Neben Klaus Holaschke sind dies Michael Kessler, Bürgermeister in Heddesheim (Rhein-Neckar-Kreis), Bernd Mangold, Bürgermeister in Berghülen (Alb-Donau-Kreis) und Michael Scharf, Bürgermeister in Bonndorf (Kreis Waldshut).
Klaus Holaschke steht seit 2004 an der Spitze der Eppinger Stadtverwaltung. Dem Landesvorstand des Gemeindetags gehört er seit 2012 als ordentliches Mitglied an, zunächst als zugewählter Vertreter des Kreisverbands Heilbronn, ab 2013 als Kreisverbandsvorsitzender. Anlässlich seines Amtsantritts erklärte Klaus Holaschke: „Ich freue mich sehr auf die neuen Herausforderungen als Vizepräsident des größten kommunalen Landesverbands in Baden-Württemberg. Als Oberbürgermeister einer Großen Kreisstadt kenne ich die Anliegen der größeren Kommunen, werde aber mit vollem Engagement auch die Interessen unserer kleineren Mitgliedsstädte und -gemeinden vertreten.“
Quelle: pixabay.com/Damaris Wessinger
Im Namen der Mitgliedsstädte und -gemeinden beglückwünscht Präsident Steffen Jäger alle Abgeordneten, die in den 17. baden-württembergischen Landtag einziehen. „Ich gratuliere allen neuen und allen wiedergewählten Mandatsträgern und wünsche ihnen viel Glück, Elan und vor allem auch Mut für die herausfordernden politischen Entscheidungen, die in unserem Land anstehen.“
Steffen Jäger signalisiert zudem die Bereitschaft des Gemeindetags zur konstruktiven Zusammenarbeit mit dem Land: „Der Gemeindetag bleibt auch in der 17. Legislaturperiode ein verlässlicher Partner der Fraktionen und der Landesregierung.“ Für eine gemeinsame Gestaltung der Zukunft von Baden-Württemberg steht der Gemeindetag auch schon während der Koalitionsverhandlungen und im Nachgang als Ansprechpartner zur Verfügung und bringt sich weiterhin als stärkster kommunaler Landesverband für die Anliegen der Kommunen im Land ein.
Die Landtagswahl verlief auch in diesem Jahr trotz den Herausforderungen durch die Corona-Pandemie einwandfrei ab. Vor Ort hatten alle Wähler und Wählerinnen am Wahltag oder mit der Briefwahl im Vorfeld die Möglichkeit, ihre Stimme sicher abzugeben. Gemeindetagspräsident Jäger wertschätzte die effektive Vorbereitung und das damit verbundene kommunale Engagement: „Ich bedanke mich bei allen Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in unseren Städten und Gemeinden sowie bei allen hauptamtlich Verantwortlichen, die dafür gesorgt haben, dass die Landtagswahl auch unter den schwierigen Pandemiebedingungen reibungslos abgelaufen ist.“
Titel | Größe | Datum |
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PM Gemeindetag hofft nach LTW auf rasche Koalitionsverhandlungen und Zukunftsstrategien zur Bewaeltigung der Coronafolgen (15.03.2021) [59] | 100.99 KB | 15.03.2021 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Der baden-württembergische Gemeindetagspräsident Roger Kehle wurde im Rahmen des am 19. und 20. Juni 2017 in Berlin tagenden Kommunalkongresses vom Hauptausschuss des DStGB erneut zum Vizepräsidenten gewählt.
Der Spitzenverband hat auch einen neuen Präsidenten: Ab 1. Januar 2018 übernimmt der bisherige I. Vizepräsident Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister der Stadt Abensberg, die Präsidentschaft.
Der aktuelle Präsident, Roland Schäfer, Bürgermeister der Stadt Bergkamen, wird zum gleichen Zeitpunkt Erster Vizepräsident des DStGB.
Weitere Vizepräsidenten sind Bernward Küper, Oberbürgermeister der Stadt Naumburg und Ralph Spiegler, Bürgermeister der Gemeinde Nieder-Olm.
Die Wahlperiode geht vom 1.1.2018 bis zum 30.6.2020.
Weitere Informationen und Bilder vom Kommunalkongress finden Sie beim Deutschen Städte- und Gemeindebund [60].
Bereits im April 2017 hat der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle einstimmig für weitere drei Jahre als Präsident des baden-württembergischen kommunalen Landesverbandes wiedergewählt. Seine Amtszeit als Hauptgeschäftsführer läuft bis 2023. Die beiden Funktionen werden beim Gemeindetag seit 2008 in Personalunion von Roger Kehle ausgeübt.
Die Ehrung wurde dem noch drei Tage amtierenden Präsidenten heute im Rahmen einer virtuellen Landesvorstandssitzung verliehen. Der Eppinger Oberbürgermeister Klaus Holaschke, Erster Vizepräsident des Gemeindetags, überreichte Kehle die Ernennungsurkunde in Stuttgart. Aufgrund der Pandemielage konnten ausschließlich die vier Vizepräsidenten persönlich bei der Verabschiedung anwesend sein.
In seiner Laudatio würdigte Holaschke den scheidenden Präsidenten als „Persönlichkeit, die sich in besonders hohem Maße innerhalb und außerhalb des Verbands um den Gemeindetag Baden-Württemberg verdient gemacht hat. Roger Kehle war stets ein geschickter Verhandlungsführer für die Kommunen, dem es immer wieder gelungen ist, wichtige Anliegen der Städte und Gemeinden in nicht immer einfachen Verhandlungen mit der Landesregierung durchzusetzen.“
Roger Kehle dankte den Landesvorstandsmitgliedern des Gemeindetags: „Ich freue mich sehr darüber, nun Ehrenpräsident unseres Gemeindetags zu werden. Es hat mich immer mit Stolz erfüllt, für unsere Kommunen zu sprechen und auch den einen oder anderen Verhandlungsmarathon mit guten Ergebnissen zu beenden. Ohne meine kompetenten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Geschäftsstelle, in unserer Verwaltungsschule in Karlsruhe sowie in der Dienstleistungsgesellschaft Gt-service wäre das aber nicht möglich gewesen. Ich danke deshalb allen sehr herzlich für ihre Unterstützung und den Gremien für ihr großes Vertrauen in den vergangenen 15 Jahren sowie für diese besondere Ehrung.“
Der Landesvorstand des Gemeindetags hat im vergangenen Jahr einstimmig beschlossen, die Verleihung einer Ehrenpräsidentschaft zu ermöglichen. Erhalten können diese Ehrung ab 2021 Personen, die die Funktion der Präsidentin bzw. des Präsidenten mindestens 12 Jahre (4 Amtsperioden) ausgeübt und sich in besonders hohem Maße innerhalb und außerhalb des Verbands um den Gemeindetag Baden-Württemberg verdient gemacht haben.
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PM - Roger Kehle wird Ehrenpraesident des Gemeindetags (29.01.2021) [61] | 70.22 KB | 29.01.2021 |
Alle zwei Jahre findet die Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg statt.
Dieses Jahr ist es wieder soweit - am 25. Oktober findet die Mitgliederversammlung in Stuttgart statt.
Informationen zu unserer letzten Mitgliederversammlung im Jahr 2019 finden Sie hier. [62]
Foto: Bernhardt Link Farbtonwerk
Steffen Jäger, Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, wurde im Rahmen des am 21. und 22. Juni 2021 in Berlin tagenden Hauptausschusses des DStGB zum Vizepräsidenten gewählt. Er tritt damit die Nachfolge von Roger Kehle, ehemaliger Präsident sowie Hauptgeschäftsführer und jetziger Ehrenpräsident des Gemeindetags, zum 01.07.2021 an. Die Wahlperiode geht vom 01. Juli 2021 bis 31. Dezember 2023.
Aktueller Präsident des DStGB ist Ralph Spiegler, Bürgermeister VG Nieder-Olm, Rheinlad-Pfalz. 1. Vizepräsident ist derzeit Dr. Uwe Brandl, Erster Bürgermeister Abensberg, Bayern. Weitere Vizepräsidenten sind Bernward Küper, Oberbürgermeister Naumburg, Sachsen-Anhalt, und Prof. Dr. Christoph Landscheidt, Bürgermeister Kamp-Lintfort, Nordrhein-Westfalen.
Weitere Informationen zur Tagung des Hauptausschusses finden Sie auf der Webseite des Deutschen Städte- und Gemeindebundes [63].
Steffen Jäger seit Februar 2021 neuer Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags.
Seit dem 1. Februar 2021 bekleidet Steffen Jäger das neue Amt des Präsidenten und Hauptgeschäftsführers des Gemeindetags Baden-Württemberg. Der Landesvorstand des mitgliederstärksten Kommunalen Landesverbandes wählte den 42-jährigen im Juni 2020 einstimmig an die Spitze des Verbandes. Steffen Jäger hat damit die Nachfolge von Roger Kehle angetreten, der zum 31.01.2021 in den Ruhestand ging.
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PM Steffen Jäger zum Vizepräsidenten DStGB 23.06.2021 [64] | 70.09 KB | 23.06.2021 |
Präsident und Hauptgeschäftsführer Roger Kehle mit seinem Nachfolger Steffen Jäger
Ab dem 1. Februar 2021 wird Steffen Jäger der neue Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags Baden-Württemberg. Der Landesvorstand des mitgliederstärksten Kommunalen Landesverbandes wählte den 41-jährigen in seiner heutigen Sitzung einstimmig an die Spitze des Verbandes. Steffen Jäger wird damit die Nachfolge von Roger Kehle antreten, der zum 31.01.2021 in den Ruhestand geht.
Über die Wahl seines Nachfolgers zeigte sich der bis Ende Januar amtierende Präsident und Hauptgeschäftsführer des Gemeindetags, Roger Kehle sehr erfreut: „Der Landesvorstand hat eine ausgezeichnete Entscheidung getroffen. Ich kenne Steffen Jäger bereits seit seiner Zeit als Bürgermeister und habe ihn in den letzten 6 Jahren als exzellenten Experten in Fachfragen und klugen politischen Analysten erlebt. Er ist mir ein loyaler Stellvertreter, den ich fachlich und persönlich außerordentlich schätze und mit dem die Zusammenarbeit große Freude macht. Ich kann mir keinen besseren Nachfolger an der Spitze des Gemeindetags vorstellen.“
Stellvertretend für den Landesvorstand gratulierte der Erste Vizepräsident des Gemeindetags, Klaus Holaschke, Oberbürgermeister in Eppingen, dem zukünftigen Verbandspräsidenten: „Mit der Wahl von Steffen Jäger hat der Landesvorstand eine sehr gute und zukunftsweisende Entscheidung getroffen. Der richtige Mann, zur richtigen Zeit am richtigen Ort – Steffen Jäger wird als anerkannter Fachmann in der Landes- und Kommunalpolitik und als Persönlichkeit den Gemeindetag sicher führen.“
Steffen Jäger dankte den Mitgliedern des Landesvorstands für ihr Vertrauen: „Die Städte und Gemeinden sind die Gestalter des Allgemeinwohls und Garanten für den gesellschaftlichen Zusammenhalt. Ihre Interessen zu vertreten, entspricht meiner tiefen Überzeugung. Dass ich dies ab dem kommenden Jahr in der Funktion des Präsidenten und Hauptgeschäftsführers machen darf, ist für mich Ehre und Ansporn zugleich.“
Präsident und Hauptgeschäftsführer Roger Kehle mit seinem Nachfolger Steffen Jäger sowie dem Ersten Vizepräsidenten Oberbürgermeister Klaus Holaschke und den Vizepräsidenten Bürgermeister Michael Kessler, Bürgermeister Bernd Mangold und Bürgermeister Michael Scharf.
Steffen Jäger ist 1979 in Karlsruhe geboren und schloss sein Studium an der Hochschule Ludwigsburg 2002 als Diplomverwaltungswirt ab. Zu Beginn seiner beruflichen Laufbahn war er sieben Jahre beim Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg tätig, wo er Erfahrungen in der Landesadministration sammelte. Zur kommunalen Familie kam Steffen Jäger 2010, als er in Oppenweiler (Rems-Murr-Kreis) zum Bürgermeister gewählt wurde. Sehr schnell erhielt er das Vertrauen seiner Kolleginnen und Kollegen Oberbürgermeister und Bürgermeister im Rems-Murr-Kreis, die ihn 2012 zum Vorsitzenden des Gemeindetags-Kreisverbands wählten. In dieser Funktion gehörte er auch dem Landesvorstand des Gemeindetags an. 2014 wechselte er als Beigeordneter in die Geschäftsstelle des Gemeindetags, seit 2016 ist er der Erste Beigeordnete. Steffen Jäger ist verheiratet und hat drei Kinder.
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Roger Kehle und sein Nachfolger Steffen Jaeger (28.07.2020) [65] | 4.03 MB | 28.07.2020 |
Steffen Jaeger wird neuer Praesident und Hauptgeschaeftsfuehrer (28.07.2020) [66] | 65.56 KB | 28.07.2020 |
Verbandsleitung mit Steffen Jaeger (28.07.2020) [67] | 4.03 MB | 28.07.2020 |
An seinem 1. Tag als neuer Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg stellt sich Steffen Jäger mit einer digitalen Grußbotschaft vor!
Seit dem 1. Februar 2021 ist Steffen Jäger neuer Hauptgeschäftsführer und Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg. Der 42-jährige wurde bereits im Juli 2020 vom Landesvorstand einstimmig an die Spitze des Verbands gewählt.
Roger Kehle ist mit dem Ablauf des 31. Januar 2021 aus der Funktion des Präsidenten des Gemeindetags Baden-Württemberg ausgeschieden und ist nun der 1. Ehrenpräsident des Gemeindetags.
Mehr Informationen zum Abschied von Roger Kehle finden Sie HIER [69] und zur Ehrenpräsidentschaft HIER [70].
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PM Steffen Jaeger wird neuer Praesident und Hauptgeschaeftsfuehrer (28.07.2020) [71] | 65.56 KB | 28.07.2020 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Die lange Vorbereitung hatte sich gelohnt! Die 18 Startup-Vertreter und fünf kommunale Vertreter waren beim Gemeindetag-Startup-BBQ Ende August klar einer Meinung: Solche Arbeitstreffen und intensive Austausche müsste es viel öfter geben!! Aber was steckt hinter #Gt-MEATSStartups eigentlich?
Eingeladen zu dem Arbeitstreffen mit gemeinsamem Barbeque hatten der Gemeindetag, die Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH und Adrian Thoma vom Bundesverband Deutsche Startups e. V. In der Geschäftsstelle des Gemeindetags in Stuttgart diskutierten die Teilnehmer im Arbeitslabor bis in den späten Abend hinein kommunale Zukunftsfragen und identifizierten Digitalisierungspotenziale in Baden-Württembergs Städten und Gemeinden.
Vorstellung in 60 Sekunden
Zu Beginn der Veranstaltung hatten die Teilnehmer in gewohnter Startup-Manier die Aufgabe, sich und ihre Gemeinde beziehungsweise ihr Startup in 60 Sekunden vorzustellen. Eine Herausforderung, der sich auch die kommunalen Vertreter mit Bravour stellten. Diskutieren im Digitallabor Unter dem Dach der Initiative „Städte und Gemeinden 4.0 – Future communities“ des Gemeindetags war das Digitallabor an diesem Nachmittag das Zukunftszentrum, um engagiert zu diskutieren, Sichtweisen auszutauschen und an Lösungsansätzen zu feilen. Die Teilnehmer hatten die Gelegenheit, sich an fünf Laborinseln intensiv mit den Themenfeldern Mobilität, Wirtschaft & Handel, Infrastruktur, Gesellschaft und Energie zu beschäftigen. Die Möglichkeit zum agilen Wechsel der Themeninseln sorgte ständig für neue Impulse und erlaubte den Teilnehmern eine ganzheitliche Betrachtung der Handlungsfelder.
Als besondere Erkenntnis dieser Arbeitsphase trat der Wunsch beider Seiten nach einem „Testfeld rechtlicher, finanzieller, kultureller und praktischer Art“ hervor. Zur Erprobung innovativer Ansätze wünschen sich Kommunen und Startups die Entwicklung einer gewissen Fehlerkultur, von Risikokapital und Experimentierklauseln insbesondere im Vergaberecht sowie einen „Fast-Track“ für Genehmigungs- und Antragsverfahren auf allen staatlichen Ebenen.
Gegenseitiges Verständnis als Schlüssel zum Erfolg
Zum Abschluss des Digitallabors resümierte Franz-Reinhard Habbel die wesentlichen Ergebnisse der Diskussionsrunden und gab den Gästen zentrale Botschaften für die weitere Kooperation zwischen Kommunen und Startups mit auf den Weg. Gemeinsame Projekte erfordern Anpassungsanstrengungen von beiden Seiten, insbesondere Toleranz und Verständnis für die jeweils „andere Welt“. Vertreter von Startups und Kommunen haben an diesem Nachmittag bewiesen, dass ein fruchtbarer Austausch gelingen kann.
Damit jeder sich informieren konnte, mit wem er oder sie diskutiert, wurden die einseitigen Steckbriefe der Teilnehmer an einer Wäscheleine befestigt. Ganz locker sollte man sich einen ersten Eindruck über die Gemeinde beziehungsweise das Startup verschaffen und ins Gespräch finden.
Der Erfolg der Veranstaltung kann sich sehen lassen. Trotz regnerischen Wetters und der Notwendigkeit, das BBQ von der Dachterrasse in den Sitzungssaal zu verlegen, ist der „Kulturaustausch“ rundum gelungen. Vor allem eines wurde deutlich: Baden-Württembergs Kommunen und Startups haben viele Ideen und sind hochmotiviert, neue Ansätze in der Praxis zu erproben. Im Sinne des genannten Testfelds haben die Beteiligten jedoch auch eine klare Forderung an die Verantwortlichen auf Bundes- und Landesebene. Dort sind die erforderlichen rechtlichen und finanziellen Rahmenbedingungen für gemeinsame Zukunftsprojekte zu schaffen.
Einen ausführlichen Bericht über das Event mit Stimmen der Teilnehmer gibt es in der neuesten Ausgabe der "Gemeinde"BWGZ 18/2018.
Frühjahrstagung des Landesvorstands berät in Herrenberg über aktuelle Herausforderungen
Im Rahmen der gestrigen Sitzung des Landesvorstands des Gemeindetags in Herrenberg (Landkreis Böblingen) diskutierten die Gremienmitglieder zunächst mit Justiz- und Migrationsministerin Marion Gentges MdL über die Herausforderungen des Kriegs in der Ukraine und dessen Auswirkungen auf Baden-Württemberg. Im weiteren Verlauf der Tagesordnung waren der Fachkräftemangel in den Kitas, die Ungewissheiten im Hinblick auf den Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an den Grundschulen, das Spannungsfeld zwischen Energiesicherheit und Energiewende, das Landesmobilitätskonzept und die überbordenden bürokratischen Anforderungen zur Umsetzung neuer Umsatzsteuerregelungen für die Kommunen Tagungsschwerpunkte.
„Die Städte und Gemeinden leisten bei der Bewältigung der aktuellen Herausforderungen im Kontext des Kriegs in der Ukraine Großartiges. Die erste Phase der Aufnahme der kriegsvertriebenen Menschen aus der Ukraine ist gut gelungen. Wir sind der zuständigen Ministerin Gentges und ihrem Staatssekretär Lorek für das schnelle Einberufen eines regelmäßig tagenden Krisenstabes dankbar. Allein in den letzten neun Wochen wurden in den baden-württembergischen Kommunen mehr als 80.000 Menschen aufgenommen und von den Ämtern erfasst. Das ist eine herausragende Leistung der Zivilgesellschaft gemeinsam mit den Rathäusern und Kreisverwaltungen. Diese Leistung hat es verdient, auch einmal betont zu werden“, macht Gemeindetagspräsident Steffen Jäger nach der Sitzung deutlich.
Jäger betont, es bliebe nun jedoch keine Zeit zum Durchschnaufen: denn nach der Aufnahme stellten sich viele weitere Herausforderungen. Wo sollen die Menschen wohnen, wenn sie doch länger bleiben müssen? Wo gehen die Kinder zur Schule, wie sollen zusätzliche Kita-Plätze geschaffen werden? Hinzu kommt die Frage, wie auf der Grundlage der Bund-Länder-Einigung eine Finanzierung der Aufwendungen auf kommunaler Ebene sichergestellt werden kann. Alle diese Fragen, gälte es nun schnell zu beantworten.
Die Mitglieder des Landesvorstands berichten aus den Kommunen, dass es auf diese Fragen keine einfachen Antworten gibt. Wohnungen seien in Baden-Württemberg seit Jahren knapp. An den Schulen fehlten Lehrer und der Fachkräftemangel an den Kitas sei gravierend. Und die Finanzierung dieser Aufgaben dürfe nicht zur Konkurrenz zur sonstigen kommunalen Aufgabenerfüllung werden.
„Wir müssen diesen Realitäten ins Auge blicken. Und wir müssen uns ehrlich machen. Die staatliche Leistungsfähigkeit ist am Limit. Schon in Friedenszeiten würde die Summe der aktuellen Herausforderungen dazu führen, dass die Leistungsfähigkeit der staatlichen Ebenen kaum reichen würde, um den immer umfassender werdenden Ansprüchen gerecht zu werden. Hinter uns liegt aber eine Phase der Dauerkrise. Zudem hat die vielzitierte Zeitenwende, die der brutale Angriffskrieg der russischen Föderation auf die Ukraine ausgelöst hat, die Welt verändert. Dies macht auch eine neue politische Bedürfnispyramide erforderlich“, ergänzt Jäger. Ausgerechnet im Jahr des 70-jährigen Bestehens des Südweststaates bedeute dies, so der Gemeindetagspräsident, eine riesige gesellschaftliche Herausforderung mit ungewissem Ausgang.
„Daher teilen wir ausdrücklich die Erwartung von Herrn Ministerpräsident Kretschmann, dass sich dies spürbar auf den materiellen Wohlstand von uns allen auswirken wird. Ein stetiges ‘mehr, besser und umfassender‘ kann es nicht mehr geben.“
Vielmehr müsse es beim politischen Kompass nun um Grundsätzliches gehen: „Jeder Einzelne ist als Teil unserer Gesellschaft in der Verantwortung, sich für das Gelingen unserer freiheitlichen und zukunftsfähigen Demokratie einzubringen. Dazu wird auch gehören, Zumutungen und Einschnitte zu ertragen. Es ist deshalb nicht die Zeit, reflexmäßig zu betonen, was alles nicht geht. Wir alle sind gefordert die Frage zu beantworten, wie wir die großen Herausforderungen mit den verfügbaren Ressourcen meistern. Es ist daher auch Teil der bitteren Wahrheit, dass viele der erreichten Standards auf den Prüfstand gestellt werden müssen. Wir sind auch der klaren Überzeugung, dass dies in aller Offenheit in der Gesellschaft diskutiert werden muss.“
Die Themen der Frühjahrstagung seien eindrucksvolle Belege dafür, so Jäger:
In der frühkindlichen Bildung fehlten schon heute viele tausend Plätze. Der Grund sei, dass es die erforderlichen Fachkräfte nicht gäbe. „Und das obwohl bei den Trägern heute mehr als doppelt so viele Fachkräfte arbeiten als noch im Jahr 2007. Damit hat sich die Zahl der Fachkräfte mehr als verdoppelt. In der gleichen Zeit ist die Zahl der betreuten Kinder um 20 Prozent gestiegen. Jetzt kommen geflüchtete Kinder aus der Ukraine dazu. Natürlich wäre es wünschenswert, wenn wir dafür schnell und einfach die Zahl der Fachkräfte erhöhen könnten. Das ist aber nicht realistisch. Und deshalb braucht es Antworten, die auch zahlenmäßig geeignet sind, die anstehende Herausforderung zu bewältigen.“
Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung
Auch bei der Erfüllung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung seien weder Finanzierung und noch viel weniger die personelle Ressourcenfrage geklärt. „Die Umsetzung dieses Rechtsanspruchs muss an die Realitäten angepasst werden“, macht Jäger deutlich. „Es kann nicht sein, dass Bund und Länder durch neue Qualitätsstandards den ohnehin bestehenden Mangel an pädagogischen Fachkräften weiter verschärfen. Gesetzliche Regelungen müssen auch in der Praxis erfüllbar sein. Als Gemeindetag weisen wir daher deutlich darauf hin, dass der Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung in der Grundschule von Bund und Ländern beschlossen wurde. Die kommunalen Schulträger sehen daher auch Bund und Land in der vorrangigen Verpflichtung, diesen zum Gelingen zu bringen. Sollten die kommunalen Schulträger für die Erfüllung dieses Rechtsanspruchs in Anspruch genommen werden, müssen dafür die entsprechenden personellen und finanziellen Rahmenbedingungen geschaffen werden.“
„Bei der Umsetzung der Energiewende und insbesondere beim Ausbau der Erneuerbaren Energien wird es ebenfalls darauf ankommen, klare und verlässliche Rahmenbedingungen zu setzen. Ohne die Anpassungen der bestehenden rechtlichen Hürden bei Denkmalschutz, beim Arten- und Umweltschutz und bei plebiszitären Verhinderungsmöglichkeiten wird der gewünschte Erfolg nicht eintreten. Denn am Ende werden diejenigen, die ein Windrad oder eine Freiflächen-PV-Anlage ablehnen, ihre rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen. Das ist in einem Rechtsstaat auch legitim. Deshalb ist der Gesetzgeber gefordert, den Rahmen so zu gestalten, dass erforderliche Infrastruktur rechtlich auch durchgesetzt werden kann. Und es bedarf einer klugen Anreizsetzung für Kommunen und Bürger, um bei der oftmals schweigenden Mehrheit eine Stimmung für den Ausbau Erneuerbarer Energien zu erzeugen.“
„Auch mit der angekündigten Fortschreibung des Landesentwicklungsplans hat sich der Landesvorstand beschäftigt. Es gibt zahlreiche Hinweise aus den Mitgliedskommunen des Gemeindetags, die belegen, dass die zwischenzeitlich seit mehr als 20 Jahren geltenden Vorgaben des aktuellen Landesentwicklungsplans die kommunale Entwicklung hemmen. Ein neuer Landesentwicklungsplan muss daher das zwischenzeitliche Bevölkerungswachstum berücksichtigen. Und er muss die Grundlage dafür schaffen, dass der erforderliche Transformationsprozess unserer Wirtschaft erfolgreich abgebildet werden kann. Dies gelingt aber nur, wenn man Fläche für neue und innovative Branchen anbieten kann, ohne dass dazu bestehende Arbeitsplätze aufgegeben werden müssen. Es wird daher unvermeidlich einen Bedarf für mehr Gewerbeflächen geben. Hier eine gute Verteilung zwischen urbanen und ländlichen Räumen zu gestalten, ist eine wesentliche Grundlage für die Zukunftsfähigkeit des Landes der Weltmarktführer.“
„Zugleich betonte der Landesvorstand, es müssten die Kommunen von verzichtbaren bürokratischen Hürden und überbordenden haftungsrechtlichen Verantwortungen entlastet werden. Nur dann können die Städte und Gemeinden ihre Kräfte bündeln und auf die Gestaltung einer guten Zukunft ausrichten“, fasst Jäger die Beratungen des Gremiums zusammen.
Der Gemeindetagspräsident abschließend: „Daher wünsche ich uns Baden-Württembergern zu unserem 70. Landesjubiläum, dass wir gemeinsam die Kraft aufbringen können, eine neue und stabile politische Bedürfnispyramide aufzubauen. Die Städte und Gemeinden sind dazu bereit.“
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Pressemitteilug Zeitenwende macht neue politische Bedürfnispyramide erforderlich [72] | 118.88 KB | 28.04.2022 |
Beim Auftakttreffen verabschiedeten die Teilnehmenden eine gemeinsame Erklärung. „Indem wir als demokratische Mehrheit unsere Kräfte bündeln, stellen wir uns gemeinsam gegen jegliche Form von Extremismus, Antisemitismus, Islamfeindlichkeit und Menschenfeindlichkeit und verteidigen die Grundwerte unserer Demokratie. In einem Schulterschluss aller Demokratinnen und Demokraten in Baden-Württemberg erheben wir gemeinsam unsere Stimme gegen Verfassungsfeinde“, heißt es darin.
In der Erklärung bekennen sich die Bündnispartner/innen zu ihren gemeinsamen Werten und formulieren einen ersten Rahmen, wofür das Bündnis eintritt. Sie soll als Ausgangspunkt für die weitere Arbeit dienen. Die gesamte Erklärung wird der Pressemitteilung beigefügt.
Im Auftakttreffen wurden außerdem weitere Schritte des Bündnisses vereinbart. So soll möglichst bald eine Steuerungsgruppe auf Arbeitsebene eingesetzt werden, die weitere Maßnahmen koordiniert. Geplant werden sollen etwa eine gemeinsame Kampagne in den sozialen Medien und eine zentrale Kundgebung.
Das „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“ in Baden-Württemberg wird unterstützt von ACE Auto Club Europa e.V., Allianz für Beteiligung e. V., Aufstehen gegen Rassismus, AWO-Bezirksverband Württemberg, ASB Baden-Württemberg, Baden-Württembergischer Handwerkstag (BWHT), Bund der Deutschen Katholischen Jugend - BDKJ Landesstelle Baden-Württemberg, Bund der Selbständigen Baden-Württemberg e.V., BUND Landesverband Baden-Württemberg.e.v., Bündnis 90/Die Grünen Landesverband Baden-Württemberg, Bündnis Kirche für Demokratie und Menschenrechte, Caritasverband der Diözese Rottenburg-Stuttgart e.V., CDU-Landesverband Baden-Württemberg, Der Paritätische - Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Bibliotheksverband – Landesverband Baden-Württemberg, Deutscher Kinderschutzbund e.V., Deutscher Mieterbund Baden - Württemberg e.V., DGB Landesbezirk Baden-Württemberg, DGVB- Deutscher Gerichtsvollzieher Bund, Diakonisches Werk Baden, Diakonisches Werk Württemberg, Die Linke Landesverband Baden-Württemberg, Diözese Freiburg, Diözese Rottenburg-Stuttgart, Europa Zentrum Baden-Württemberg, Europa-Union Baden Württemberg, Evangelische Akademie Bad Boll, Evangelische Landeskirche in Baden, Evangelische Landeskirche in Württemberg, Fachstelle Extremismusdistanzierung, FDP-Landesverband Baden-Württemberg, Flüchtlingsrat Baden-Württemberg e.V., Freie Wähler Landesverband Baden-Württemberg e.V., Friday for Future, Gegen Vergessen - Für Demokratie e.V., Regionale Arbeitsgruppe Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg, Handelsverband Baden-Württemberg, IRG-Baden (Israelitische Religionsgemeinschaft Baden), Israelitische Religionsgemeinschaft Württemberg, Jugendpresse Baden-Württemberg, Junge Europäer Baden-Württemberg JEF e.V., Junge Liberale, Junge Union, Jusos, Kulturgemeinschaft Stuttgart e.V., LAG Mobile Jugendarbeit/Streetwork Baden-Württemberg, LAG Jugendsozialarbeit, Landesarbeitsgemeinschaft Offene Jugendbildung Baden-Württemberg e. V. (LAGO), Landesarmutskonferenz Baden-Württemberg, Landesbauernverband in Baden-Württemberg e.V., Landesfamilienrat Baden-Württemberg, Landesfeuerwehrverband Baden-Württemberg e. V., Landesfrauenrat Baden Württemberg, Landesjugendring Baden-Württemberg e.V., Landesseniorenrat Baden-Württemberg, Landessportverband Baden-Württemberg e.V., Landesverband der Freien Berufe, Landesverband der Heimat- und Trachtenverbände Baden-Württemberg e.V., Landesverband der kommunalen Migrantenvertretungen Baden-Württemberg, Landeszentrale für Politische Bildung, Landkreistag Baden-Württemberg, Liga der freien Wohlfahrtspflege in Baden-Württemberg, Mütterforum Baden-Württemberg, NABU Landesverband Baden-Württemberg e.V., NaturFreunde Baden-Württemberg, Offene Kirche, OMAS GEGEN RECHTS, pro Familia Baden-Württemberg, Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold Baden-Württemberg, Rosa-Luxemburg-Stiftung Baden-Württemberg, Schwäbischer Chorverband e.V., Sozialverband VdK - Landesverband Baden-Württemberg, Städtetag Baden-Württemberg e.V., Stiftung Bundespräsident-Theodor-Heuss-Haus, Südwestmetall, Türkische Gemeinde Baden-Württemberg, Verband Deutscher Sinti und Roma - Landesverband Baden-Württemberg, Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, Volkshochschulverband Baden-Württemberg e.V.
Gemeinsame Zumeldung der Kommunalen Landesverbände zur heutigen dpa-Meldung: „Dutzende Verbände wollen sich gemeinsam für die Demokratie einsetzen“
Zum heutigen Auftakttreffen des überparteilichen „Bündnis für Demokratie und Menschenrechte“, über das die dpa berichtet, äußern sich die Präsidenten der Kommunalen Landesverbände Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg und Landkreistag Baden-Württemberg:
Oberbürgermeister Dr. Frank Mentrup, Karlsruhe, Präsident des Städtetags Baden-Württemberg:
„Das nun gegründete Bündnis zeigt eindrucksvoll: Es gibt eine breite Basis, für Demokratie und Menschenrechte überall einzustehen. Unsere Städte leben von Vielfalt und Toleranz – alle Menschen sind Teil unserer Stadtgesellschaften. Wir stehen für eine inklusive Gesellschaft, die allen Raum gibt, unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Alter, Behinderung oder anderen Merkmalen. Um das zu zeigen, war es mir wichtig, die gemeinsame Erklärung aller Beteiligten heute persönlich zu unterschreiben. Möge dieses Bündnis als Inspiration dafür dienen, sich für ein Land einzusetzen, in dem alle Menschen gleiche Rechte und
Chancen genießen.“
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg:
„Das breite überparteiliche Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein wichtiges
Zeichen und ergänzt die zahlreichen bürgerschaftlichen Demonstrationen, Initiativen und Aktionen in den Städten und Gemeinden. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir ein solch klares Bekenntnis zu den freiheitlich-demokratischen Werten, zu unserem Rechtsstaat und zu unserer Verfassung. Die Städte und Gemeinden sind die bürgernächste Ebene, sie unterstützen das Bündnis, sie unterstützen die Bürgerinnen und Bürger, sie treten jeden Tag für unsere Demokratie ein.“
Landrat Joachim Walter, Tübingen, Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg:
„Als baden-württembergische Landrätinnen und Landräte appellieren wir an alle Demokratinnen und Demokraten, auch weiterhin eng zusammenzustehen und gemeinsam deutlich zu machen, was in Deutschland nicht verhandelbar ist, sondern wehrhaft verteidigt werden muss: Menschenwürde, Demokratie und sozialer Rechtsstaat. Für unser Gemeinwesen ist es überlebenswichtig, dass die Mitte der Gesellschaft entschieden gegen jede Form von Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus angeht – insbesondere auch im beruflichen und privaten Alltag.“
Steffen Jäger, Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg:
„Das breite überparteiliche Bündnis für Demokratie und Menschenrechte ist ein wichtiges
Zeichen und ergänzt die zahlreichen bürgerschaftlichen Demonstrationen, Initiativen und Aktionen in den Städten und Gemeinden. Gerade in diesen Zeiten brauchen wir ein solch klares Bekenntnis zu den freiheitlich-demokratischen Werten, zu unserem Rechtsstaat und zu unserer Verfassung. Die Städte und Gemeinden sind die bürgernächste Ebene, sie unterstützen das Bündnis, sie unterstützen die Bürgerinnen und Bürger, sie treten jeden Tag für unsere Demokratie ein.“
Titel | Größe | Datum |
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2024-01-15_Erklärung Bündnis Demokratie.pdf [73] | 150.21 KB | 26.01.2024 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben sich frühzeitig mit der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz auseinandergesetzt und geeignete Maßnahmen getroffen, um bedarfsgerecht Betreuungsplätze zur Verfügung stellen zu können.
Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 20.10.2016 hat natürlich auch Auswirkungen auf die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg. Der BGH hat entschieden: Eltern, die keinen Kitaplatz für ihr Kind ergattern, können auf Schadensersatz klagen.
Die baden-württembergischen Kommunen haben sich natürlich schon vor der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Kitaplatz Gedanken über mögliche Klagen und Schadensersatzansprüche gemacht. Allerdings war und ist die Abwendung von Klagen nie die erstrangige Motivation der Kommunen gewesen, bedarfsgerecht Plätze zur Verfügung zu stellen. Die Kinderbetreuung ist nämlich ein wesentlicher Standortfaktor für unsere Städte und Gemeinden. Familien und Unternehmen sind auf geeignete Betreuungsplätze angewiesen.
Unsere Städte und Gemeinden werden nach dem Urteil jedoch noch stärker darauf achten, eine möglichst exakte Bedarfsplanung zu erstellen. Denn nur, wenn die Kommune den Platzmangel selbst verschuldet hat, beispielsweise weil ihre Bedarfsplanung nicht präzise genug war, muss sie nach dem BGH-Urteil Schadensersatz zahlen.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben den Kraftakt des Krippenausbaus bis zum Inkrafttreten des Rechtsanspruchs im Jahr 2013 mit viel Anstrengung und Engagement erfolgreich gestemmt. Bislang konnten in der Regel geeignete Plätze für die Kinder gefunden werden. Natürlich kann nicht immer allen Wünschen der Eltern entsprochen werden, beispielsweise wenn die Wunscheinrichtung bereits belegt ist. Dann werden üblicherweise Gespräche geführt, um doch eine für die Eltern zufriedenstellende Betreuungslösung zu finden. So können Klagen vermieden werden. Im Übrigen: Die meisten Eltern wollen gar keine langwierigen Gerichtsverfahren, sondern ein qualitativ gutes Angebot. Das kann beispielsweise neben einem Kitaplatz auch ein Platz bei einer Tagesmutter (Kindertagespflege) sein.
Diese passgenauen Lösungen erarbeiten die Zuständigen vor Ort mit den Eltern.
Die Ausbauphase ist jedoch noch lange nicht abgeschlossen. Neben den Kindern die aus Flüchtlingsfamilien zu uns kommen steigt nun - erfreulicherweise - auch die Geburtenrate wieder an. Dies führt jedoch zu weiteren Platzbedarfen in Krippen und auch in Kindergärten, die die Städte und Gemeinden zur Verfügung stellen müssen. Hinzu kommt der Personalmangel bei Erzieherinnen und Erziehern. Die Kommunen werden also in ihren Bemühungen, eine bedarfsgerechte Kinderbetreuung anzubieten nicht nachlassen können.
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PM: „Staedte und Gemeinden in Baden-Wuerttemberg haben beim Ausbau der Kinderbetreuung die Nase vorn“ (11.07.2016) [75] | 252 KB | 11.07.2016 |
Zumeldung des Gemeindetags zur Pressemitteilung der GEW „Mehr Qualitaet für Kinder statt Kinderbildungspass“ (11.07.2013) [76] | 251 KB | 11.07.2013 |
Der nächste Bildungskongress der Kommunalen Landesverbände (KLV) findet unter dem Motto „Die 2020er – Dekade der Schulmodernisierung“ am Freitag, 10. März 2023 von 10.00 Uhr bis 12.30 Uhr im Rahmen von Europas größter Bildungsmesse didacta auf der Landesmesse Stuttgart statt. Der Didacta Verband und die Landesmesse Stuttgart sind Kooperationspartner der Kommunalen Landesverbände bei der Durchführung dieser Großveranstaltung.
Ministerpräsident Winfried Kretschmann, Landtagspräsidentin Muhterem Aras, Kultusministerin Theresa Schopper, die Landtagsfraktionsvorsitzenden Andreas Schwarz (GRÜNE), Manuel Hagel (CDU), Andreas Stoch (SPD) und Dr. Hans-Ulrich Rülke (FDP/DVP) sowie der stellvertretende Landtagsfraktionsvorsitzende Dr. Rainer Balzer (AfD) wirken für das Land bei dieser Großveranstaltung mit. Weitere Informationen zum Kongressprogramm (Verlinkung zum Programm über „Kongressprogramm“).
Die KLV laden Führungskräfte und Mitarbeitende aus dem Bildungsbereich des Landes sowie der Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg zur Kongressteilnahme ein. Sie haben Kongresseinladungen ferner an Repräsentanten von Partnerorganisationen der Kommunen im Bildungsbereich versandt. Etwaige Rückfragen zur Teilnahme richten Sie bitte stellvertretend für alle KLV an bildungskongress@staedtetag-bw.de [77].
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Eltern sowie Erzieherinnen und Erzieher, vor allem aber auch die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg haben Grund zur Freude: Unser Land ist beim bundesweiten Vergleich genau jenes Bildungsbereichs an der Spitze, in dem die Kommunen Verantwortung tragen. Aus dem heute veröffentlichten Ländervergleich zum Betreuungspersonal der Bertelsmann Stiftung geht hervor, dass Kindergärten und Krippen in Baden-Württemberg bundesweit den besten Personalschlüssel haben. Als Träger der Kinderbetreuung garantieren die Kommunen im Südwesten damit eine hohe Qualität.
Die Grundlage dafür war gerade bei den Kleinkindern der Pakt für Familien mit Kindern, den die Kommunen bereits 2012 mit dem Land geschlossen haben. Gemeindetagspräsident Roger Kehle ist deshalb zuversichtlich, dass der mit dem Lanz vereinbarte Pakt für gute Bildung und Betreuung für weitere Qualitätsimpulse sorgen wird. Land und Kommunen sind sich einig, gezielt Finanzmittel des Bundes für die Leitungszeit zur Verfügung stellen, um diesen Bereich zu stärken. Wichtig ist aber, dass Bund und Länder sich schnell einigen, damit die dafür zugesagten Mittel auch fließen können.
Größtes Problem im Bereich des Kitaausbaus ist das fehlende pädagogische Personal. Das gilt für ganz Deutschland. In Baden-Württemberg haben Land und Kommunen mit der Ausbildungsoffensive des Paktes für gute Bildung und Betreuung die eine gute Strategie gefunden, um dieser Entwicklung entgegen zu wirken. Sie werden vor allem die erfolgreiche praxisintegrierte Ausbildung (PIA) stärken.
Der Gemeindetag weist aber ehrlich darauf hin, dass es einige Jahre dauern wird, bis diese Maßnahme ihre Wirkung entfaltet. Den Kommunen bleiben bis dahin nur zwei Möglichkeiten: Entweder sie sagen bei einer stetig wachsenden Zahl an Kindern mit Betreuungsbedarf einer gewissen Zahl an Eltern, dass sie ihren Kindern mangels Erziehungspersonal keinen Platz anbieten können. Oder man setzt den Vorschlag des Gemeindetags um. Den Kommunen sollte eine zeitlich befristete Flexibilisierung der Höchstgruppenstärke um 2-3 Plätze ermöglicht werden. Damit käme man den Eltern entgegen, die dringend einen Kitaplatz benötigen. Auch die Betreuungsqualität würde bei 2-3 Kindern mehr pro Gruppe nicht entscheidend zurückgehen. Mit einer solchen Flexibilisierungsmaßnahme würde Baden-Württemberg noch immer an der Spitze der Betreuungsqualität stehen, zumal die Kommunen dieses Instrument nur dann nutzen würden, wenn es keine anderen Möglichkeiten gibt.
Eine Gefahr für die Qualität der Kinderbetreuung sieht der Gemeindetag eher in der Beitragsfreiheit, für die sich auch in Baden-Württemberg einige Stimmen stark machen. Der Verband hält den Ansatz, selbst gutverdienende Eltern von den Kindergartengebühren zu befreien, für falsch. Für Eltern ist es wichtiger, dass ihre Kinder eine Einrichtung besuchen, in der sie qualitativ hochwertige Angebote in Anspruch nehmen können. Die Elternbeiträge sollten deshalb in den Ausbau der Kinderbetreuung, in Sprachförderung oder in die Leitungszeit und die Ausbildungsoffensive investiert werden. Für sozial schwache Familien gibt es in den Städten und Gemeinden weiterhin Gebührenermäßigungen.
Ganz klar ist für den Gemeindetag auch: Wer eine Beitragsfreiheit fordert, muss auch klar sagen, wie die fehlenden Einnahmen aus den Gebühren kompensiert werden sollen. Die 5,5 Mrd. Euro, die der Bund den Ländern und Kommunen bis 2022 zur Verfügung stellen will, würden dafür nicht ausreichen.
Titel | Größe | Datum |
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PM "Kurs beim Kita-Ausbau in Baden-Wuerttemberg muss gehalten werden"(28.08.2018) [78] | 82.8 KB | 28.08.2018 |
Zum Beginn der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Betreuungsplatz ab einem Jahr in Jahr 2005, sowie im Zuge des „Krippengipfels“ in 2007 wurde angenommen, dass durch rückläufige Geburtenzahlen Plätze im Bestand der Kindertageseinrichtungen frei werden. Mit der Umwidmung dieser Plätze und freiwerdenden Personalstellen sollte der Ausbau des U3-Angeobts bewältigt werden. Es zeigen sich jedoch andere Entwicklungen:
Die Zahl der jährlichen Geburten in Baden-Württemberg stieg von 2007 bis 2020 um rd. 16,4% von 92.823 auf 108.024. Die Zahl der betreuten Kinder in den Einrichtungen nahm bis 2021 um rd. 20% zu, auch bedingt durch Zuzug. Der größte Zuwachs ist erwartungsgemäß in der Altersgruppe der unter drei-jährigen Kinder zu verzeichnen. Doch auch bei den Drei- bis Sechsjährigen und bei den Schulkindern bis 14 Jahren, die in Kindertageseinrichtungen betreut werden, sind die Zahlen gestiegen. Hinzu kommt die Ausweitung von Öffnungszeiten hin zu Verlängerten Öffnungszeiten und Ganztagesangeboten sowohl für Kleinkinder wie auch für 3-6jährige Kinder. Dieser stetig wachsende Platzausbau geht einher mit einem enormen Wachstum an Personalstellen und Ausbildungskapazitäten. So hat sich das pädagogische Personal von 2007 bis 2021 mehr als verdoppelt. Die Zahlen der Personen, die in eine Erzieherausbildung einsteigen, sind in dem Zeitraum mit rd. 85% ähnlich stark angestiegen. Hinzu kommen qualitätssteigernde Maßnahmen wie die von 2010 bis 2012 sukzessive Erhöhung des Mindestpersonalschlüssels im Rahmen der Kindertagesstätten-Verordnung (KiTaVO) für einzelne Gruppenformen zur Umsetzung des Orientierungsplans. 2020 kamen mit dem Gute-Kita-Gesetz und der Einführung einer Leitungszeit weitere Aufschläge auf den Mindestpersonalschlüssel hinzu.
Insgesamt lässt sich festhalten, dass Kommunen und Träger im Bereich der Frühkindlichen Bildung und Betreuung seit den letzten 15 Jahren ein massives Wachstum zu bewältigen haben. Das belegen auch die Ausgaben der Kommunen für die Kindertageseinrichtungen, die von 2007 bis 2020 sich landesweit mehr als verdreifacht haben.
2007 |
2021 |
Veränderung 2007 bis 2021 |
|
Einrichtungen insgesamt |
7.703 |
9.482 |
+ 23,09 % |
genehmigte Plätze in Kitas |
433.859 |
531.522 |
+ 22,51 % |
Päd. Personal in Kitas |
46.201 |
98.765 |
+ 113,77 % |
Schüler im 1. Ausbildungsjahr an Fachschulen für Sozialpädagogik* |
2 938
|
5 425
|
+ 84,65 %
|
Kinder in Kitas insgesamt |
379.734 |
455.769 |
+ 20,02 % |
0-3-Jährige in Kitas |
26.978 |
79.213 |
+ 193,62 % |
3-6-Jährige in Kitas |
281.627 |
300.657 |
+ 6,76 % |
6-14-Jährige in Kitas |
71.129 |
75.899 |
+ 6,71 % |
Quelle: Statistisches Landesamt BW
Doch trotz der etablierten Kindergartenbedarfspläne kann die Realisierung neuer Plätze in der Praxis dem rasanten Anstieg des Bedarfs aus unterschiedlichen Gründen nicht folgen. Die Branche verzeichnet einen akuten Fachkräftemangel, der sich in absehbarer Zeit nicht aufheben wird. Der erforderliche Ausbau wird neben dem Fachkräftemangel auch ausgebremst durch Verzögerungen in der Umsetzung von Bauvorhaben sowie durch die aktuell fehlende Investitionskostenförderung. Eine Ausweitung der Ausbildungskapazitäten wirkt erst nach 3-4 Jahren und kann nicht unendlich gesteigert werden. Der Ausbildungsmarkt ist nahezu erschöpft.
Die Folgen sind fatal: Neu erbaute Gruppen oder Einrichtungen können nicht in Betrieb genommen werden, den Eltern und Kindern steht immer öfter kein bedarfsgerechtes Betreuungs- und Bildungsangebot zur Verfügung und die Belastungen des Personals nehmen zu. Die Kommunen, Träger und Fachkräfte müssen gemeinsam die Herausforderungen bewältigen. Diese sind komplex, regional unterschiedlich und können in der einzelnen Einrichtung ad hoc entstehen, wie z.B. kurzfristige Personalausfälle durch Erkrankung, Schwangerschaft oder Kündigung.
Große Herausforderungen liegen vor uns. Laut dem „Fachkräfte-Radar 2021“ der Bertelsmann Stiftung werden in Baden-Württemberg bis 2030 je nach zugrunde gelegten Parameter bei Teilhabequoten, Personalschlüssel und Leitungszeit Bedarfe zwischen 20.000 und 40.000 zusätzlichen Fachkräften prognostiziert. Auch der KVJS benennt bis 2025 einen Mehrbedarf von rund 24.240 Fachkräften zuzüglich Ersatzbedarfe (rd. 15.500 Fachkräfte). Dies bedingt einen notwendigen jährlichen Zuwachs um 7.000 Fachkräfte in den Kindertageseinrichtungen. Darin sind Leitungszeiten, spätere Einschulungstermine sowie die Realisierung des Rechtsanspruchs auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen noch nicht eingerechnet.
Es besteht dringender Bedarf des Handelns. Die Kommunen fordern mehr Flexibilität und stärkere Unterstützung. Das Präsidium des Gemeindetag Baden-Württemberg hat deshalb den Kita-Fahrplan 2025 beschlossen. Die darin beschriebenen Maßnahmen sind Vorschläge und Forderungen an die Landesregierung mit dem Ziel, die angespannte Personalsituation sowohl kurzfristig wie auch langfristig zu entlasten. Es wird nicht „die eine Lösung“ geben. Kommunen brauchen ein ganzes Paket an Maßnahmen, aus dem je nach örtlicher Situation die passenden Schritte umgesetzt werden sollen.
Deshalb fordert der Gemeindetag:
Flankierend zu den dargestellten Maßnahmen wir eine Landesweite Kampagne zur Personalgewinnung, Fortbildungsmaßnahmen für geeignete Personen und die Etablierung eines Thinktanks zur Fachkräftesicherung angeregt.
Um langfristig die Bildungs- und Betreuungsangebote in den Gemeinden und Städten Baden-Württembergs verlässlich und bedarfsgerecht anbieten zu können, müsse wir heute bereits die Stellschrauben drehen. Für den Gemeindetag sind hier insbesondere die im Folgenden aufgeführten Maßnahmen von elementarer Bedeutung:
Aktuell können Träger im Rahmen des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen flexibler auf Personalausfälle reagieren. Jedoch sind diese Reglungen grundsätzlich an die Geltungsdauer der CoronaVO Kita gebunden. Es liegt aber auch auf der Hand, dass mit dem Ende des Regelbetriebs unter Pandemiebedingungen keine abrupte Rückkehr zum Regelbetrieb vor der Pandemie geben kann. Zum Beispiel braucht es eine Antwort auf die Frage, welche Perspektive Zusatzkräfte/geeignete Kräfte haben, die in der Pandemie zum Einsatz kamen. Zwischenzeitlich sollen Maßnahmen zur Fachkräftegewinnung vereinbart werden, wozu das Kultusministerium ein Initiative zur Personalentwicklung startete. Eine Veröffentlichung plant das Ministerium für Ende April/Anfang Mai 2022. Diese Initiative begrüßen wir ausdrücklich, wirken mit und prüfen kritisch die Wirksamkeit.
Weitere Informationen und Hintergrund zu den einzelnen Maßnahmen finden Sie im Mitgliederbereich des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Titel | Größe | Datum |
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Positionspapier Kita-Fahrplan 2025 [79] | 383.27 KB | 23.02.2022 |
Pressemitteilung zum Kita-Fahrplan 2025 [80] | 76.19 KB | 23.02.2022 |
Foto:Pixabay
Die Verhandlungen waren lang und intensiv, aber das Ergebnis kann sich sehen lassen. Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Spitzen der Kommunalen Landesverbände haben am 18. Januar 2019 den „Pakt für gute Bildung und Betreuung“ unterzeichnet. Die darin vereinbarten Maßnahmen sind ein weiterer Schritt hin zu einer Stärkung und Verbesserung der Qualität in der Frühkindlichen Bildung und Betreuung. Land und Kommunen investieren in die Bildungschancen der Kinder in Baden-Württemberg - und damit in die Zukunft unseres Landes!
Der Ausbau der Kinderbetreuung war schon bisher die finanziell größte Herausforderung der Städte und Gemeinden in den letzten Jahren. Bis heute haben die Kommunen hier viel erreicht. Da die Geburtenzahlen erfreulicherweise wieder steigen, werden die Städte und Gemeinden diesen Ausbau jedoch auch künftig noch fortsetzen müssen.
Doch Bauen ist die eine Seite, Personalgewinnung die andere. Ein Kernelement des Paktes ist deshalb eine Ausbildungsoffensive für mehr Erzieherinnen und Erzieher. Dazu werden die Ausbildungskapazitäten an den Fachschulen ausgebaut und die Träger mithilfe einer Ausbildungspauschale gezielt unterstützt. Denn nur mit gut qualifiziertem Personal können wir die hervorragende Betreuungsqualität in Baden-Württemberg sichern und die dringend erforderlichen zusätzlichen Plätze ausbauen.
Zudem ist mit dem Pakt für gute Bildung und Betreuung nun auch der Einstieg in die Finanzierung der Leitungszeit gelungen. Die erforderlichen finanziellen Mittel sollen aus dem „Gute-Kita-Gesetz“ des Bundes kommen.
Mit dem Abschluss des Paktes für gute Bildung und Betreuung ist aus Sicht des Gemeindetags ein Maßnahmenpaket gelungen, das für eine Verbesserung der Qualität in der frühkindlichen Bildung und Betreuung sorgen wird.
Die Pressemitteilung zum Pakt für gute Bildung und Betreuung sowie den Wortlaut des Paktes finden Sie hier [81], auf der Webseite des Kultusministeriums Baden-Württemberg.
Eine ausführlichere Bewertung des Paktes durch den Gemeindetag gibt es für unsere Mitgliedsstädte und Gemeinden im Mitgliederbereich [82] unserer Webseite.
Titel | Größe | Datum |
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PM der Kommunale Landesverbände BW - Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung auf absehbare Zeit nicht realisierbar (07.05.21) [83] | 136.82 KB | 10.05.2021 |
Nach drei Jahren war es am 17. Februar 2017 wieder soweit: Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag luden im Rahmen von Europas größter Bildungsmesse, DIDACTA, wieder zu ihrem Bildungskongress ein. Im Mittelpunkt stand das Thema Digitalisierung an Schulen.
Neben den Spitzen der Kommunalen Landesverbände sprachen während des Kongresses Ministerpräsident Winfried Kretschmann und die Landtagspräsidentin Muhterem Aras. Im Rahmen der Diskussionsrunden nahmen Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und die Vorsitzenden der Parteien, die im Landtag von Baden-Württemberg vertreten sind, teil.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle diskutierte mit Kultusministerin Dr. Susanne Eisenmann und dem FDP-Fraktionsvorsitzenden Dr. Hans-Ulrich Rülke über die Weiterentwicklung der Ganztagesschulen und die Zukunft der Realschulen. Eine der zentralen Botschaften des Gemeindetagspräsidenten war: Die Strukturen an den Schulen verändern sich und mit ihnen die Anforderungen an die Schulleiterinnen und Schulleiter. Er forderte die Politik auf, die Rolle der Schulleiter zu stärken.
Auf der begleitenden Kongressausstellung stellten Kommunen und Verbände ihre Schulen oder Bildungsprojekte vor.
Der SWR berichtete in seiner Nachrichtensendung SWR Aktuell ausführlich über den Bildungskongress. Den direkten Link zur Sendung finden Sie hier [85].
Titel | Größe | Datum |
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Programm des Bildungskongresses der Kommunalen Landesverbaende 2017 (05.01.2017) [86] | 178.24 KB | 05.01.2017 |
Bildquelle: © Fraunhofer IAO Foto: Elia Schmidt
Über 200 Kommunale Digitallotsen trafen sich Ende Juli zu ihrem ersten Vernetzungsevent in Leinfelden-Echterdingen. Mitgebracht haben sie auch ihre Verwaltungsspitzen, die sich, ebenso wie Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl, von der Vielfalt und dem Engagement der qualifizierten Digitallotsen begeistert zeigten.
Digitalisierung ist mehr als nur digitale Verwaltungsleistungen und Breitbandausbau. Vielmehr kommen auch zahlreiche organisationale Herausforderungen auf die Städte, Gemeinde und Landkreise zu. Es entstehen neue Aufgabenzuschnitte, innovative Projekte und insbesondere müssen die Mitarbeitenden unserer Verwaltungen mit dem passenden Handwerkszeug ausgestattet werden, um mit all diesen Veränderungen umzugehen: Erweiterte Kompetenzen braucht das Land! Und genau diese Kompetenzen stehen im Qualifizierungsprogramm „Kommunale Digitallotsen“ im Rahmen der Digitalakademie@bw [87] und unter Federführung von Städtetag, Landkreistag und Gemeindetag Baden-Württemberg im Mittelpunkt. Seit November sind bereits 400 Digitallotsen in der Verwaltungsschule des Gemeindetags und der Verwaltungs- und Wirtschaftsakademie ausgebildet worden.
Dieser Frage stellten sich der Erste Beigeordnete des Gemeindetags, Steffen Jäger, Dr. Alexis von Komorowski, Hauptgeschäftsführer des Landkreistags und Geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Städtetags, Gudrun Heute-Bluhm, auf der Bühne. Die Botschaft war eindeutig. Mit der Basisqualifizierung ist ein Grundstein gelegt, jetzt muss es weitergehen. Bei der Konzeption der Aufbauschulung hat man sich daher ganz bewusst an den verschiedenen Bedarfen, fachlichen Hintergründen und Rahmenbedingungen der Kommunalen Digitallotsen orientiert.
Minister Thomas Strobl hat es sich nicht nehmen lassen, beim Vernetzungsevent dabei zu sein und einige der Digitallotsen persönlich kennenzulernen. Im Gespräch mit ihnen zeigte er sich begeistert. Nicht nur von den tollen Projekten, die die Digitallotsen bereits initiiert haben, sondern auch von der Vielfalt und dem Engagement, das sie zeigen.
Neben dem politischen Teil hatten die Digitallotsen die Möglichkeit, an sieben verschiedenen Fachworkshops teilzunehmen. Gemeinsam mit den Partnern der Digitalakademie@bw [87] und weiteren Moderatoren wurden Themen aus der Basisqualifizierung weiter vertieft und erste Informationen zur Aufbauschulung gesammelt werden. 90 Minuten lang beschäftigen sich die Digitallotsen mit der Gestaltung von Cybersichersicherheit (Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration), Change Management (Johan Scheidner über die Verwaltungsschule des Gemeindetags), Prozessen (ITEOS), der Zusammenarbeit mit der Wirtschaft (Expertenkreis Digitalakademie@bw [87]), Digital Leadership (Führungsakademie), Digitalisierungsstrategien (KIC@bw [88]) und verschiedenen Arten der Beteiligung (Carlo Schöll).
Nicht digital, sondern ganz analog stand ein Speed Dating zum Tagesabschluss auf dem Programm. Denn Digitalisierung lebt von Vernetzung, davon, dass miteinander und voneinander gelernt wird und Herausforderungen gemeinsam mit anderen angegangen werden können.
https://www.youtube.com/watch?v=RvT_iVZNpzQ&feature=youtu.be [90]
https://www.digitalakademie-bw.de/leistungsangebote/kommunaledigitallotsen/ [91]
Foto: Karl-Heinz Laube/Pixelio.de
Die digitale Infrastruktur ist längst zu einem dringenden Grundbedürfnis unserer Wirtschaft geworden. Sowohl große Unternehmen als auch kleinere Handwerks- und Dienstleistungsbetriebe sind auf einen leistungsfähigen und schnellen Internetzugang angewiesen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Auch für Privathaushalte ist eine zukunftsfähige Anbindung an die Datenautobahn ein bedeutender Faktor, wenn es um die Festlegung des Wohnortes geht. Wer in seiner Kommune kein schnelles Internet anbieten kann, wird sich zukünftig schwer tun, neues Gewerbe anzusiedeln und neue Bürger zu überzeugen.
In der Zielsetzung, wie ein leistungsfähiges Telekommunikationsnetz aussehen sollte, sind sich alle politischen Ebenen einig. Die benötigte Bandbreite ist ausschließlich über Glasfaserleitungen in die einzelnen Haushalte (FTTB-Lösungen) zu erreichen.
Leider sieht die aktuelle Versorgungsstruktur anders aus: In Deutschland sind Anfang 2022 lediglich 6,4 Prozent der Haushalte mit einem Glasfaseranschluss versehen sind. Damit steht Deutschland auf Platz 34 der OECD Liste.
Nach Artikel 87f Grundgesetz hat der Bund im Bereich der Telekommunikation die Zuständigkeit, eine flächendeckend angemessene und ausreichende Dienstleistungen zu gewährleisten.
Angesichts der bundesweiten Bedeutung ist der zukunftsfähige, flächendeckende Ausbau des Telekommunikationsnetzes für den Gemeindetag Baden-Württemberg eine der bedeutendsten Infrastrukturmaßnahmen der Zukunft. Gerade das Flächenland Baden-Württemberg mit seinem breiten Netz an mittelständischen Weltmarktführern ist dringend auf eine leistungsfähige Datenautobahn angewiesen.
Nach unserer Überzeugung braucht es zur Sicherstellung einer solchen Infrastruktur die flächendeckende Gewährleistung von Glasfaseranschlüssen in die einzelnen Haushalte (Fiber To The Building).
Kommune trifft Startup - das Erfolgsformat geht in die zweite Runde Getreue dem Motto "Im Neuen Jahr Neues wagen" startete der Gemeindetag Ende Januar mit einer Neuauflage von GtMEATsStartups ins neue Digitalisierungsjahrzehnt. Beim Brainstorming über kommunale Herausforderungen und die Vorstellung, wie man diese innovativ und kreativ lösen könnte, ist es bei diesem Vernetzungsevent aber nicht geblieben. Es sind erste Matchmakings in Form von Kommunen-Startup-Partnerschaften gelungen, die sich zu konkreten Projekten vor Ort entwickeln könnten. Und wer glaubt, Kommunen seien träge, wenn es um innovative Veranstaltungsformate geht, hat sich schwer getäuscht. Rund 40 Anmeldungen von OberbürgermeisterInnen und BürgermeisterInnen sind kurz nach der Einladung bei der Stabsstelle Digitalisierung des Gemeindetags eingegangen. Die große Resonanz von kommunaler Seite zeigt ganz klar: Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg sind offen für Neues, neugierig auf Startups und bereit für innovative Lösungsansätze „out of the box“. Das sehen wir beim Gemeindetag natürlich gern und tüfteln schon an weiteren Veranstaltungen des Formats „Kommune trifft Startup“. MEAT - also Fleisch vom Grill gabe es dieses Mal am Ende der Veranstaltung zwar nicht. Aber auch bei Linsen, Spätzle und Saiten ließ sich das eine oder andere Gespräch, das am Nachmittag begonnen hatte, gut vertiefen.
Doch was war an dem Freitagsnachmittag in der Geschäftsstelle des Gemeindetags tatsächlich geboten? Langsam ans Thema Herantasten ging nicht, Gleich zu Beginn mussten die Teilnehmer ihr Startup oder ihre Kommune in nur 60 Sekunden vorstellen. Und obwohl OberbürgermeisterInnen und BürgermeisterInnen in der Regel mehr Redezeit gewohnt sind, schnitten sie bei dieser Speed- Vorstellung nicht schlechter ab als die Startup-Vertreter.
Danach begann schon die intensive Arbeitsphase. Wie finden Kommunen und Startups gemeinsam neue Ideen für zukünftige kommunale Lebenswelten? Für unsere Städte und Gemeinden ist es bereits heute essentiell, sich auf die kommunalen Herausforderungen der Zukunft vorzubereiten. Wer wartet, läuft später Gefahr, nur noch auf Probleme reagieren zu können. Wer irgendwann nur noch damit beschäftigt ist, Brände zu löschen, hat keine Zeit und keinen gedanklichen Freiraum für kreative Ideen. Die teilnehmenden Bürgermeister und Startup-Vertreter diskutierten ihre möglichen Berührungspunkte anhand von vier Leitfragen: - Vor welchen Herausforderungen stehen die Kommunen aktuell? - Wie gehen die Kommunen aktuell diese Herausforderungen an? - Vor welchen Herausforderungen werden die Kommunen im Jahr 2040 stehen? - Inwiefern muss die heutige Herangehensweise der Kommunen angepasst werden, um schon heute den Herausforderungen im Jahr 2040 begegnen zu können?
Welche Themenbereiche für die Kommunen am wichtigsten sind, haben wir vorab bei den TeilnehmerInnen abgefragt. Daraus haben wir vier Themeninseln eingerichtet, an denen die Bereiche "Bauen und Wohnen", "Mobilität und Infrastruktur", "Energie, Umwelt und Klima" sowie "Gesellschaft und Kommunikation" im Mittelpunkt standen. Was dabei an konkreten Ideen herausgekommen ist, stellen wir in der nächsten Ausgabe unserer Verbandszeitschrift "Die Gemeinde/ BWGZ" vor. Die Diskussionen waren jedenfalls sehr intensiv und zum Teil auch kontrovers. Die Palette reichte von der zeitgemäßen Kommunikation mit den Bürgerinnen und Bürgern, über "Carsharing im Ländlichen Raum“ bis hin zur Rolle der Kommunen beim Umgang mit den Herausforderungen des Klimawandels.
Eingestimmt in die Arbeitsphase im World-Café wurden die Teilnehmer von zwei Keynote-Vorträgen. Den Anfang machten Christiane Staab, Bürgermeisterin der Stadt Walldorf, und Dr. Thomas Lindner, Geschäftsführer der InnoWerft Technologie- und Gründerzentrum Walldorf Stiftung GmbH, mit ihrer Keynote „Schluss mit Eintagsfliegen! Wie Startups in Walldorf nachhaltig unterstützt werden“. Im Mittelpunkt des Vortrags stand die Vorstellung der InnoWerft Walldorf, einem von der Stadt Walldorf, dem Land Baden-Württemberg und der SAP getragenen Startup-Zentrum mit Sitz im Walldorfer Gewerbegebiet. Für Christiane Staab gehört die starke Unterstützung des Walldorfer Gemeinderats zu einem der Erfolgsfaktoren für die InnoWerft. Dr. Thomas Lindner stellte fest, dass mit Kommunen und Startups zwei Welten aufeinander prallen. Dieser Zusammenprall von Kulturen resultiere in ähnlichen - wenngleich nicht unüberwindbaren – Herausforderungen, wie sie auch bei der Kooperation zwischen Startups und Mittelstand auftreten.
Zum Abschluss des Nachmittags präsentierte Danilo Jovicic, Gründer und Geschäftsführer des Startups vialytics, die Erfolgsgeschichte seines Unternehmens. Er machte den VertreterInnen der Startups Mut, mit dem Gemeindetag und den Kommunen zu kooperieren. Was für vialytics im Juni 2018 mit einem Workshop für kommunale Zukunftsgestalter unter dem Dach der Zukunftsinitiative „Städte und Gemeinden 4.0-Future communities“ begann, entwickelte sich bis heute zu einem erfolgreichen Geschäftsmodell - mit mehr als 50 kommunalen Kunden aus drei europäischen Ländern. Danilo Jovicic bezeichnete dabei die Unterstützung durch den Gemeindetag als Initialfunken für eine steile Erfolgskurve, wie sie der Traum vieler Startups ist.
Kommunale Digitallotsen starten durch
In Baden-Württembergs Kommunen gibt es demnächst immer mehr Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die ihre Kolleginnen und Kollegen bei der Digitalisierung der Verwaltung unterstützen: Die Kommunalen Digitallotsen. Zu verdanken haben wir das den Kommunalen Landesverbänden. Mit ihrem Gemeinschaftsprojekt, das sie unter dem Dach der „Digitalakademie@bw“ des Landes Baden-Württemberg umsetzen, ebnen sie ihren Mitgliedskommunen innerhalb der Verwaltung den Weg in Richtung digitale Kommune. Ilona Benz von der Stabsstelle Digitalisierung beim Gemeindetag Baden-Württemberg hat das Projekt maßgeblich mitentwickelt. Franz-Reinhard Habbel, Geschäftsführer der KOMMUNAL.HUB, die Städte und Gemeinden bei allen Fragen rund um die Digitalisierung berät, sprach mit Ilona Benz über die Kommunalen Digitallotsen und die digitale Zukunft der Verwaltungen. Das ganze Gespräch können Sie sich auf Video hier auf unserer Homepage ansehen.
Hinter dem Projekt steht die Idee, dass auch die Verwaltungsmitarbeiterinnen und -mitarbeiter auf die Veränderungen in der Arbeitswelt vorbereitet werden müssen, die die Digitalisierung mit sich bringt. Damit diese Transformation gelingt, muss man sie für die Chancen der Digitalisierung begeistern und auf deren Herausforderungen vorbereiten. Beim Multiplikatoren-Programm „Kommunale Digitallotsen“ geht es deshalb darum, digitale Kompetenz und Eigenverantwortung zu stärken und so aus den Kommunen heraus die Digitalisierung auf den Weg zu bringen. Die Ausbildung zum "Kommunalen Digitallotsen" umfasst eine dreitägige Schulung und wird mit Bildungs-Vouchers vom Land gefördert. Als kompetenter und bewährter Ausbildungspartner ist natürlich auch hier u.a. die Verwaltungsschule des Gemeindetags dabei.
Alle Informationen über die Ziele des Programms und die Modalitäten der Ausbildung erhalten Sie auf der Homepage der Digitalakademie@bw [92] .
Titel | Größe | Datum |
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Interview_Kommunale Digitallotsen (26.01.2019) [93] | 104.27 KB | 26.01.2019 |
Die Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ des Gemeindetags endet am Tag des Baumes, dem 25. April 2021, mit einem sehr erfreulichen Ergebnis. Landesweit haben die Städte und Gemeinden über zwei Millionen Bäume gepflanzt. Das angestrebte Ziel, landesweit 1.000.000 Million Bäume zu pflanzen, wurde von den Kommunen mehr als übertroffen.
Klimaschutz ist eines der zentralen Themen, das Politik und Gesellschaft bewegt.
Während auf Bundes- und Landesebene diskutiert wird, setzte der Gemeindetag mit seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden die landesweite Klimaschutzaktion „1.000 Bäume für 1.000 Kommunen“ um!
Rund 500 teilnehmende Städte und Gemeinden haben an der Aktion teilgenommen. Besonders erfreulich ist, dass auch zwei Landkreise und ein Zweckverband mitgemacht haben. Auch ein grenzüberschreitendes Projekt wurde im Rahmen der Aktion durchgeführt. Um trotz fehlendem Waldgebiet an der Aktion mitwirken zu können, hat die Gemeinde Heddesheim mit der Nachbarstadt Viernheim, Hessen, kooperiert.
Auch die Geschäftsstelle des Gemeindetags beteiligt sich im Kleinen an der Aktion. Gemeindetagspräsident Jäger pflanzte auf dem Grundstück in Stuttgart einen Feldahorn – gut möglich, dass damit der 2.000.000. Baum der Aktion in der Landeshauptstadt gesetzt wurde.
Hinweis: Die Bilder sind in den Jahren 2019 bis 2021 entstanden.
Titel | Größe | Datum |
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Übersicht der beteiligten Kommunen (07.05.2021) [94] | 425.33 KB | 07.05.2021 |
PM: Kommunen pflanzen im Rahmen der Klimaschutzaktion ueber 2 Mio. Baeume (23.04.2021) [95] | 71.68 KB | 23.04.2021 |
Kurze Hintergrundinformation zur Klimaschutzaktion (23.04.2021) [96] | 85.95 KB | 23.04.2021 |
Pressemitteilung zur Klimaschutzaktion (19.09.2019) [97] | 79.33 KB | 19.09.2019 |
Das Bundeskabinett wird im August das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze (Wärmeplanungsgesetz – WPG) auf den Weg bringen. Den Städten und Gemeinden kommt dabei eine zentrale Rolle insbesondere beim Planen der Wärmenetze zu. Aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württemberg braucht es für eine gelingende Wärmeplanung zielgerichtete Rahmenbedingungen.
Die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg signalisieren die ausdrückliche Bereitschaft im Rahmen ihrer Möglichkeiten Verantwortung für das Gelingen der Energie- und Wärmewende zu übernehmen. „Die Wärmeplanung und ihre Umsetzung stellen jedoch eine erhebliche Zusatzaufgabe dar, die finanziell und personell noch nicht unterlegt ist. Die Grundbedingung ist daher: Entlastung an anderer Stelle, um Kapazitäten für das Zukunftsprojekt Wärmewende frei zu machen“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger.
Um die Aufgabe der Daseinsvorsorge mit der erforderlichen Priorität angehen zu können, sind zudem, so Jäger, auch kritische Punkte bei Ausgestaltung der gesetzlichen Wärmeplanungspflicht zu beleuchten. „Dazu zählt ganz zentral die Klärung der Frage, wie die begrenzten Ressourcen bestmöglich eingesetzt werden können.“ Auch muss das künftige Bundesgesetz die bereits etablierte baden-württembergische Wärmeplanung vollständig anerkennen, so der Gemeindetagspräsident. „Zudem legen wir dem Bundesgesetzgeber nahe, auch die Fristen im Gebäudeenergiegesetz und Wärmeplanungsgesetz so zu fassen, dass diese die erwartbaren Umsetzungshorizonte von Wärmenetzen realistisch abbilden.“
In einer baden-württembergischen Kommune mit einem vorhandenen Wärmeplan Ende 2023 werde die Zeit bis Ende 2034 nach den bisherigen Erfahrungswerten nicht ausreichen, das geplante Gebiet mit einem funktionierenden Wärmenetz auszustatten, die notwendigen Tiefbauarbeiten abzuschließen und mit dem Gebäudeeigentümer einen nach GEG erforderlichen Vertrag abzuschließen.
Jäger: „Wir müssen uns zudem bewusst machen, dass eine Wärmeplanung noch keine einzige Kilowattstunde Wärmeenergie erzeugt. Und ob auf der Grundlage einer Wärmeplanung auch ein Wärmenetz entstehen kann, muss in jedem Einzelfall und nicht zuletzt entlang der betriebswirtschaftlichen Tragfähigkeit geprüft werden. Umso mehr muss es darum gehen, auch möglichst frühzeitig die Rahmenbedingungen für die Realisierung und den Betrieb der Wärmenetze zu klären.“
Dazu gehören nach Ansicht der Städte und Gemeinden:
„Wenn die Städte und Gemeinden Verantwortung für das Gelingen der Energie- und Wärmewende übernehmen sollen, braucht es geeignete Rahmenbedingungen, ein realistisches Erwartungsmanagement und Zielsetzungen, die im angestrebten Zeitraum belastbar zu verwirklichen sind“, so der Gemeindetagspräsident abschließend.
Titel | Größe | Datum |
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Positionspapier Wärmenetze des Gemeindetag BW [98] | 137.23 KB | 27.07.2023 |
Pressemitteilung: Wärmenetze mit Kommunen erfolgreich gestalten [99] | 110.67 KB | 27.07.2023 |
Seit 2014 beraten wir unsere Mitglieder individuell um passgenaue Lösungen zu finden.
Die Aktivitäten auf kommunaler Ebene nehmen wir in unsere „Gute-Praxis“-Übersicht auf oder stellen sie in unserer Mitgliederzeitung „Die Gemeinde“ vor.
Wir bieten im Rahmen der Modellkommunen intensiven Austausch für die Städte und Gemeinden und begleiten diese vor Ort.
Wir führen Workshops und Seminare durch und stellen unser umfassendes Angebot auf unserer Homepage vor.
Treten Sie mit uns in Kontakt, wir beraten Sie gerne.
Titel | Größe | Datum |
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Die Fachstelle Inklusion stellt sich auf der Mitgliederversammlung 2019 vor (10.10.2019) [100] | 9.18 MB | 10.10.2019 |
Praesentation beim Treffpunkt Inklusion (30.11.2017) [101] | 11.37 MB | 30.11.2017 |
Vortrag beim Treffpunkt Inklusion (30.11.2016) [102] | 1.91 MB | 30.11.2016 |
Inklusion in den Staedten und Gemeinden kommt voran (23.11.2016) [103] | 20.73 KB | 23.11.2016 |
Fachstelle Inklusion erfolgreich etabliert (01.06.2015) [104] | 20.14 KB | 01.06.2015 |
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Aus dem Gemeindetag
Förderpreis Gesunde Kommune
Inklusion
Gemeindeportrait
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Editorial
Pressemitteilungen
Allgemeiner Teil
Inklusion und Arbeit
Gemeindeporträt
Impressum
Mitgliederversammlung des Gemeindetags Baden-Württemberg
Pressemitteilung
Inklusion
Bücher und Zeitschriften
Impressum
Titel | Größe | Datum |
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Broschüre VRN Barrierefreie Haltestellen [174] | 5.22 MB | 12.08.2022 |
Checkliste barrierefreie Bushaltestellen laut VRN Leitfaden [175] | 11.8 KB | 12.08.2022 |
Musterhaltestelle Ortenaukreis [176] | 3.97 MB | 12.08.2022 |
Sei es im gemeindlichen Amtsblatt, bei der Berichterstattung über kommunale Veranstaltungen, beim Internetaufritt der Stadt oder Gemeinde oder in Broschüren:
Unter dem Link www.behindertenbeauftragte.de [177] kann der Leitfaden "Auf Augenhöhe" zur Darstellung von Menschen mit Behinderung abgerufen werden.
Er enthält interessante und leicht umsetzbareTipps, wie Menschen mit Behinderungen auf Bildern und in Texten dargestellt werden können, ohne auf ihre Einschränkung reduziert zu werden.
Das Zwei-Sinne-Prinzip ist ein wichtiges Prinzip der barrierefreien Gestaltung von Gebäuden, Einrichtungen und Informationssystemen. Nach diesem Prinzip sollten mindestens zwei der drei Sinne „Hören, Sehen und Tasten“ angesprochen werden.
Statistisch gesehen ist diese Vorgehensweise einfach zu begründen: Die Wahrscheinlichkeit, dass zwei der drei Sinne eingeschränkt sind ist weitaus geringer, als die Wahrscheinlichkeit, dass ein Sinn eingeschränkt ist. Wenn also darauf geachtet wird, dass Informationen oder Wege für mindestens zwei Sinne zugänglich sind, wird damit einem großen Personenkreis geholfen.
Übrigens wird das Prinzip ganz allgemein von Lernwissenschaftlern befürwortet bei jeder Art von Informationsaufnahme. Speziell bei Fremdsprachen ist es essentiell, die Sprache nicht nur mit den Augen aufzunehmen , also zu lesen, sondern sie zu hören und zu sprechen (sozusagen ertasten).
Eingängliches Beispiel aus dem Alltag : Bei Handys besteht die Benachrichtigung aus dem Vibrationsalarm und dem Klingelton.
Es empfiehlt sich also dieses Prinzip im öffentlichen Raum, bei Gebäuden und Veranstaltungen sowie bei der Vermittlung von Informationen zu berücksichtigen
Eine Pausenglocke einer Schule sollte zwei Sinne ansprechen, sodass ein Gehörloser oder Schwerhöriger das Pausensignal ebenso wahrnehmen kann. Es bietet sich also an, neben einer Pausenglocke zusätzlich eine rote Signallampe anzubringen, die bei Pausenbeginn oder Pausenende aufleuchtet.
Tastbare Bodenleitsysteme ermöglichen es sehbehinderten Schülern ihre Wege leichter zu finden.
Bei Textmaterial in Schulen können auch alle drei Wahrnehmungsmöglichkeiten bereitgestellt werden. Dies erfordert zusätzlich zum Text auf dem Papier eine Audiodatei des Textes und eine Textausgabe in Brailleschrift.
Der Internetauftritt sollte als Text und als Audiobeitrag abrufbar sein.
Inhalte sollten lesbar vorliegen (Broschüre oder Beamer), Redebeiträge von Gebärdendolmetschern übersetzt werden.
Zu der dynamische Fahrgastinformation auf einem Display mit einer Anzeige von Verspätungen oder von voraussichtlichen Zugankünften und -abfahrten sollte parallel eine (wortgleichen) gut verständliche Lautsprecherdurchsage erfolgen.
Ein Signalton zeigt an, wann man die Straße überqueren kann, selbst wenn man das optische rot/grün-Signal nicht erkennen kann.
http://www.schwerhoerigen-netz.de [178]
http://nullbarriere.de/rau-barrierefrei-bauen.htm [179]
http://www.einfach-barrierefrei.de [180]
Straßen, Plätze, Wege, öffentliche Verkehrs- und Grünanlagen sowie Spielplätze:
Din 18040-3 http://nullbarriere.de/din18040-3.htm [181]
Din 32984 http://nullbarriere.de/din32984.htm [182]
Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie wurde auf der Grundlage von Medienberichterstattungen und Mitteilungen an den Gemeindetag Baden-Württemberg zusammengetragen. Die Liste kann jederzeit um weitere Beispiele ergänzt werden. Trotz der uns bekannten Unvollständigkeit kann die Liste dazu dienen, weiteren Akteuren Impulse für eigene Maßnahmen zu geben.
Bitte klicken Sie auf die jeweiligen Bereiche, um die Einzellisten einzublenden.
Soziologische Abhandlungen über den Begriff gibt es zuhauf[i]. Dabei wird Inklusion als eine mögliche Form des gesellschaftlichen Zusammenlebens abgegrenzt gegen Integration, Separation oder gar Exklusion von Einzelnen oder von ganzen Bevölkerungsgruppen[ii]. Inklusion wird beschrieben als die Chance aller Menschen, selbstbestimmt und vollständig am gesellschaftlichen Leben teilnehmen zu können. Weiter heißt es, die inklusive Gesellschaft müsse durch einen Paradigmenwechsel herbeigeführt werden[iii].
Zunächst ist gemeint, dass alle Menschen, ob mit oder ohne Behinderung, ohne diskriminiert zu werden, zusammenleben können. Dies soll in einer solidarischen Gemeinschaft geschehen, in der jedem Menschen die gleichen Möglichkeiten offen stehen, in allen Bereichen, die das Leben bietet, voll und wirksam mitzumachen. Grundannahme hierbei ist, dass jede/r Einzelne eine unterschiedliche Ausgangslage hat und gerade diese Vielfalt „normal“ ist. Somit kann man festhalten, dass Inklusion alle Menschen betrifft und es viel zu eng gefasst wäre, von Menschen „mit Behinderungen“ auszugehen.
Das umfassende Verständnis von Inklusion meint Teilhabe für jede und jeden, ausgehend von den individuell vorliegenden Gegebenheiten. Alle sind damit gemeint: Die Familie, die mit Kinderwagen und mit der Oma samt ihrem Rollator um den See spazieren möchte, der Rollstuhlfahrer, der den ÖPNV nutzen möchte, der Senior, der nur noch einfache Sachverhalte aufnehmen kann, die sehbehinderte Studentin, die sich für die Ausstellung im Stadtmuseum interessiert, der psychisch angeschlagene Mensch, der schlecht mit Stresssituationen umgehen kann. Natürlich auch das behinderte Kind, das mit gesunden Kindern in den Kindergarten und zur Schule gehen möchte, und viele, viele andere mehr. Auf die Dauer der Einschränkung kommt es nicht an.
Mit „Paradigmenwechel“ ist gemeint, dass hilfsbedürftige Menschen nicht nur mit ihren Schädigungen und den dafür notwendigen Therapien und Förderungen wahrgenommen werden. Vielmehr muss es selbstverständlich werden, dass die Strukturen und Angebote unseres gesellschaftlichen und öffentlichen Lebens von vornherein so gestaltet beziehungsweise umgestaltet werden, dass alle Menschen daran teilhaben können, ohne vorab um Hilfe bitten zu müssen. Das Motto dazu lautet: Behindert ist man nicht, behindert wird man.
In diesem Zusammenhang ist besonders hervorzuheben, dass die Teilhabe selbstbestimmt erfolgen muss. Selbstbestimmt leben zu können bedeutet Unabhängigkeit, Freiheit, Unterstützung in Eigenverantwortung und einfach ein großes Stück Lebensqualität. Aussonderung und Diskriminierung wird so entgegengewirkt.
Die positive innere Einstellung jedes einzelnen zur vorhandenen Vielfalt unter den Menschen sowie Geld und Zeit sind die wichtigsten Ressourcen, mit Hilfe derer der gesellschaftliche Wandel gelingen kann. Das kann zum Beispiel kostenneutral damit anfangen, dass Menschen mit Behinderung in den Medien nicht mehr mit ihrer Einschränkung dargestellt werden, sondern mit den Eigenschaften, die sie für eine bestimmte Sache prädestinieren[iv].
Es lässt sich festhalten: Die Vielfalt in unserer Gesellschaft ist real und sie bereichert diese. Wir sollten sie bewusst annehmen und als Gewinn und Nutzen begreifen. So wie jedes andere Team profitiert auch die Gesellschaft von den unterschiedlichen Stärken – und auch Schwächen – ihrer Mitglieder. Von benachteiligten Menschen kann man viel lernen, zum Beispiel Begeisterungsfähigkeit, Lebensfreude und Dankbarkeit, aber auch Wärme, Toleranz und Demut. Begegnungen mit ihnen können das eigene Wirken entschleunigen und eigene Befindlichkeiten relativieren. Behinderte Arbeitnehmer sind für ihr hohes Maß an Loyalität bekannt. Die Zusammenarbeit mit ihnen ermöglicht soziale Lernprozesse, die dem Betriebskima zugute kommen.
Einen Königsweg im Sinne einer Musterlösung für Inklusion gibt es nicht, denn nicht alle Anforderungen passen zusammen und unbegrenzte Finanzmittel gibt es auch nicht. Inklusion kann deshalb nur gemeinsam gelingen. Ohne Dialog geht gar nichts. In der Regel ist es zielführender, bereits gemeinsam zu planen. Nicht erst, wenn wir alt sind, kommt uns die angestrebte und erstrebenswerte Öffnung unseres Bewusstseins selbst zugute.
[i] „Inklusive Gesellschaft“, AWO u.a. (Hrsg.), Nomos, Baden-Baden, 2015.
[ii] www.inklusion-schule.info [292]; wikipedia [293], www.leidmedien.de [294].
[iv] ) Leitfaden zur Darstellung von Menschen mit Behinderung“ – für Medienschaffende, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen (Hrsg.).
Das Landeszentrum Barrierefreiheit (LZ-BARR) berät kostenfrei öffentliche Stellen sowie freie und gemeinnützige Einrichtungen und Organisationen. Die Schwerpunkte des LZ-BARR sind: Beratung zum barrierefreien Bauen öffentlicher Gebäude, zur Barrierefreiheit im öffentlichen Raum, Verkehr und in öffentlichen Verkehrsmitteln. Die Beratung zur Barrierefreiheit von zum Beispiel Webseiten, Apps und Dokumenten gehört genauso zu den Schwerpunkten wie die Beratung im Bereich Kommunikation, zum Beispiel zu Leichter Sprache und deutscher Gebärdensprache. Das Landeszentrum Barrierefreiheit unterstützt auch beim Erarbeiten von Aktionsplänen und beim Abschluss von Zielvereinbarungen. Außerdem gibt es beim LZ-BARR eine Schlichtungsstelle, die kostenfrei bei Konflikten vermittelt, in denen es um die Barrierefreiheit von öffentlichen Stellen und öffentlichen Angeboten geht. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite vom Landeszentrum Barrierefreiheit [296].
Titel | Größe | Datum |
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Verwaltungsvorschrift des Sozialministeriums über die Verwaltung und Organisation der nichtrechtsfähigen Anstalt des öffentliche [297] | 132.76 KB | 19.04.2023 |
Die Leichte Sprache soll Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen über eine geringe Kompetenz in der deutschen Sprache verfügen, das Verstehen von Texten erleichtern. Sie dient der Barrierefreiheit [298]. Sie kommt zum Beispiel diesen Personengruppen zu Gute:
Menschen mit Lernschwierigkeiten
Menschen mit Demenz
Menschen, die nicht so gut deutsch sprechen können
Menschen die nicht so gut lesen können
Das Netzwerk Leichte Sprache hat ein Regelwerk dazu herausgegeben: https://www.leichte-sprache.org/leichte-sprache/die-regeln/ [299]
Internetauftritt (gutes Beispiel: Gestaltung der Webseite www.leichte-sprache.org [304])
Mitteilungsblatt, amtliche Mitteilungen
Sitzungsprotokoll
Förderrichtlinien, Verträge/Anträge
Programmhefte von öffentlichen Veranstaltungen
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/soziales/informationen-leichter-sprache [306]
Forum Leichte Sprache - Kommunikation für Alle
Freiburger Übersetzungsbüro für Einfache und Leichte Sprache in Form einer Kooperation von Lebensraum für Alle e.V. mit der Katholischen Hochschule und dem Ring der Körperbehinderten.
Mehr dazu: https://www.freiburg-fuer-alle.de/index.php?id=3448 [307]
Kontakt: info@lebensraum-fuer-alle.org [308], Tel: 0761-56 317
Titel | Größe | Datum |
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Leichte Sprache auf dem Amt – Projekt Lebenshilfe BW (29.01.2020) [309] | 12.09 KB | 29.01.2020 |
Zusatzdokument 2 zur Gt-info 0138/2016 (04.02.2016) [310] | 90.66 KB | 04.02.2016 |
Projekt Leichte Sprache des Landesverbandes Baden-Wuerttemberg der Lebenshilfe für Menschen mit Behinderung e.V. (03.02.2016) [311] | 88.76 KB | 03.02.2016 |
Zusatzdokument 1 zur Gt-info 0138/2016 (15.01.2015) [312] | 80.51 KB | 15.01.2015 |
„Toilette für alle“ – Bauleitfaden und Förderaufruf
Das vom Ministerium für Soziales und Integration Baden-Württemberg geförderte Projekt „Toilette für alle“ wird vom Landesverband für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung (LVKM) begleitet. Die bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass durch die umfassende Beratung rund um die Planung, Bau und Ausstattung von „Toiletten für alle“ pragmatische Lösungen gefunden werden und mitunter viel Geld gespart werden kann. Gemeinsam mit einer Architektin, die öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige für barrierefreies Planen und Bauen ist, hat der LVKM nun einen Bauleitfaden auf der Grundlage der DIN 18040-1 veröffentlicht. Dieser enthält viele Tipps aus und für die Praxis, Bildbeispiele, Muster für eine Benutzungsordnung, Adressen, Linktipps und vieles mehr. Den barrierefreien Bauleitfaden gibt es gedruckt sowie digital unter https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/planungsleitfaden.php [313]
Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen, Hinkommen Reinkommen Zurechtkommen, Leitfaden
Herausgeber: DER PARITÄTISCHE Baden-Württemberg, 2016
Der Leitfaden entstand im Rahmen eines Innovationsprojekts an der Hochschule der Medien Stuttgart in Zusammenarbeit mit dem Paritätischen Wohlfahrtsverband Baden-Württemberg. Ziel des Projekts ist es, ein Bewusstsein für die Barrieren zu schaffen, denen Menschen mit Behinderungen bei der Kommunikation begegnen. Dafür wurde ein Leitfaden erstellt, der anhand von Richtlinien und anschaulichen Beispielen darstellt, wie Barrieren im konkreten Kontext von Veranstaltungen beseitigt werden können.
Basierend auf den Berichten von Betroffenen unterschiedlicher Einschränkungen kann der Leitfaden die täglichen Belastungen im Bezug auf Kommunikation nennen. Für diesen Leitfaden gibt es drei Begleitunterlagen. Die Checkliste enthält eine Übersicht über die wichtigsten Punkte, die für eine barrierefreie Veranstaltung beachtet werden sollen. Die Linkliste enthält eine Sammlung an interessanten Quellen. Der Annex stellt die Projektdokumentation dar, die das Vorgehen, Ergebnisse aus der Recherchephase und die Quellen beinhaltet.
Der Leitfaden ist kostenlos online verfügbar sowie in Kurzversion oder leichter Sprache zum Download bereit unter: https://gpii.eu/leitfaden/ [314] Auf der Website finden sie außerdem die drei Begleitunterlagen.
Handbuch zur Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in Jugend- und Kultureinrichtungen, Landesverband Soziokultur Sachsen 2014
Das Handbuch wurde anlässlich des Projekts „Barriere? Frei!“ verfasst. Ziel des Projektes war es, eine umfassende Auseinandersetzung mit der Frage nach selbstverständlicher kultureller Teilhabe von Menschen mit Behinderung anzuregen. Jugend- und Kultureinrichtungen waren dazu aufgerufen, Konzepte zur Umsetzung von Barrierefreiheit zu entwickeln.
Mit dem Handbuch sollen Kultureinrichtungen bei der Planung und Umsetzung von Barrierefreiheit in ihrer Einrichtung unterstützt werden. Es gliedert sich in sechs verschiedene Organisationsbereiche: Personal, Gebäude und Technik, Angebote und Inhalte, Öffentlichkeitsarbeit, Evaluation und Finanzen. Neben zahlreichen konkreten Hinweisen und Anregungen zur Umsetzung von Barrierefreiheit enthalten die einzelnen Kapitel jeweils einen Abschnitt mit Fragen. Diese sollen der Organisation helfen, sich offen und flexibel mit den Themen Inklusion und Barrierefreiheit in Bezug zur eigenen Einrichtung auseinanderzusetzen.
Das Handbuch kann kostenlos als PDF-Dokument heruntergeladen werden unter: https://www.inklusion-kultur.de/infoportal/handbuch/ [315] Außerdem steht ein Infoportal mit weiterführenden Links und Literaturtipps bereit.
Inklusion ist machbar! Das Erfahrungshandbuch aus der kommunalen Praxis
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V.
Herausgeber: Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft, 2018
Im Handbuch des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge werden Erfahrungen aus über 30 Kommunen vorgestellt. Dabei kommen Akteurinnen und Akteure aus der kommunalen Praxis zu Wort.
Anhand von Beispielen, Aktionen, Initiativen und längerfristigen Projekten werden die Umsetzungsprozesse vor Ort beschrieben. Ziel des „Erfahrungshandbuches“ ist es, weitere kommunale Akteirinnen und Akteure und Engagierte zu inspirieren und ihnen Anregungen und Ideen für eigene Projekte zur Umsetzung von Inklusion zu geben. So macht Migrationsforscher Mark Terkessidis in seinen Grußwort Mut: „Ja, Inklusion macht tatsächlich Arbeit, aber diese Arbeit lohnt sich.“
Das Erfahrungshandbuch knüpft an den großen Erfolg von „Inklusion vor Ort“ an, das 2011 beim Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. erschien.
296 Seiten, kostenpflichtig (19,80€) zu bestellen unter https://www.deutscher-verein.de/de/der-buchshop-des-dv-fachbuecher-sonderdrucke-und-sonderveroeffentlichungen-1559.html?PAGE=artikel_detail&artikel_id=225 [316]
Hörsamkeit in Räumen, Kommentar zu DIN 18041, Nocke, Christian (Hrsg), Beuth-Verlag 2018
Die seit 1968 bewährte DIN 18041 wurde vollständig überarbeitet und ist im März 2016 mit neuem Titel „Hörsamkeit in Räumen – Anforderungen, Empfehlungen und Hinweise für die Planung“ erschienen.
Durch die Neufassung erfolgte eine Reihe von Klarstellungen und Ergänzungen, weiterhin wurden Streichungen gegenüber der Ausgabe 2004 vorgenommen. DIN 18041 gibt mit der Neufassung klare und eindeutige Vorgaben, als Anforderungen und Empfehlungen formuliert, für die Räume des Alltags, in denen das gegenseitige Hören und Verstehen, aber auch das Finden von Ruhe von besonderer Bedeutung ist.
Während der Überarbeitung der Norm gab es Diskussions- und Konsenspunkte, die sowohl für die Fachwelt, als auch für den Anwender der Norm mit diesem Kommentar dokumentiert und erläutert werden, um das Verständnis für den Umgang zu erhöhen und die Anwendung in der Praxis zu erleichtern.
156 Seiten, kostenpflichtig (ab 62,00€) zu bestellen unter: https://www.beuth.de/de/publikation/hoersamkeit-in-raeumen/243375201 [317]
Barrierefreiheit bei im Rahmen des Europäischen Sozialfonds geförderten Projekten
Die Praxishilfe Barrierefreiheit bietet einen Überblick zu Prüfung und Verbesserung der Zugänglichkeit für Menschen mit Behinderungen in ESF-Projekten.
Die Materialsammlung zur Praxishilfe ergänzt durch Materialien und Links mit weiterführenden Materialien.
Beides ist auch in barrierefreier Version abrufbar.
Beides ist ein umfassender Überblick über Barrierefreiheit im weitesten Sinne und auf Projekte aller Art anwendbar.
Beteiligung von Menschen mit Behinderungen auf Gemeindeebene
Zwei umfassende und praxisorientierte Handreichungen, die Städte und Gemeinden ausdrücklich ermutigen, den für sie passenden Weg zur Beteiligung von Menschen mit Behinderungen zu gehen.
Band I: Grundlagen und Möglichkeiten der Beteiligung
Band II: Behindertenbeauftragte und Behindertenbeiräte
www.loerrach-landkreis.de [318]
„Menschen mit Behinderung im ÖPNV“
Die Orientierungshilfe enthält grundlegende Informationen im Umgang mit Menschen mit Behinderung, die Verkehrsmittel des öffentlichen Personen-und Nahverkehrs benutzen. Dem Fahrpersonal soll dieser Leitfaden Sicherheit im gemeinsamen Umgang vermitteln. Er ist nicht als Handbuch oder Lehrbuch im eigentlichen Sinne zu verstehen, sondern soll vielmehr dazu anregen, dass Fahrpersonal und Menschen mit Behinderung sensibel aufeinander zugehen und Sicherheitsaspekte bei der Busfahrt gemeinsam beachtet werden.
http://www.lsk-bw.de/broschuere-menschen-mit-behinderung-im-oepnv/ [319]
Dokumentation: Alle inkusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017
Auf 56 Seiten sind die Ergebnisse des Wettbewerbs „Alle inklusive! Barrierefreie Gemeinde in Baden-Württemberg 2017“ in einer Broschüre zusammengefasst. Vorgestellt werden viele gute Beispiele, die auf andere Gemeinden übertragbar sind. Im Anhang finden sich umfassende Literatur- und Linktipps. Die Broschüre kann bei der Geschäftsstelle des Landesverbandes für Menschen mit Körper- und Mehrfachbehinderung Baden-Württemberg angefordert werden und steht als (barrierefreier) Download zur Verfügung: https://www.lv-koerperbehinderte-bw.de/pdf/LVKM-Gemeinde-2017_barrierefrei.pdf [320]
mittenmang dabei! Bürgerschaftliches Engagement als Chance, Nicole D. Schmidt, Petra Kunst; Stiftung Mitarbeit, Bonn (Hrsg./Verlag), Bonn 2013
Beeinträchtigte und behinderte Menschen wollen und können sich für andere und für das Gemeinwesen engagieren. Echte Teilhabe bedeutet auch die Chance auf ein Engagement für andere bzw. auf ein Ehrenamt. Das Buch zeigt an Beispielen, wie dies mit niederschwelligen Angeboten ermöglicht werden kann.
Inklusion vor Ort/ Der kommunale Index für Inklusion – ein Praxishandbuch, Montag Stiftung Jugend und Gesellschaft (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, verbesserter Nachdruck 2015, www.deutscher-verein.de [321]
Inklusion – Chance und Herausforderung für Kommunen, Jürgen Hartwig und Dirk Willem Kroneberg (Hrsg.), Verlag des Deutschen Vereins für öffentliche und private Fürsorge e.V. , Berlin, 2014, www.deutscher-verein.de [321]
Im Rahmen der Arbeit der Kommunalen Beratungsstelle Inklusion und dem dort angesiedelten Kompetenznetzwerk Inklusion wurde die Arbeitshilfe „Kommunale Aktionspläne“ erstellt.
Die Arbeitshilfe entstand vor dem Hintergrund, dass viele Städte sich der Aufgabe der UN-BRK stellen und überlegen, wie sie ein Konzept zur Entwicklung eines inklusiven Gemeinwesens erstellen können. Hier gibt es zahlreiche erfolgreiche Beispiele auf kommunaler Ebene in Baden-Württemberg, einen Landesaktionsplan und viele andere Beispiele auf Bundes-, Länder- und Kommunaler Ebene. Die Arbeitshilfe ist unter folgendem Link zu finden: http://www.staedtetag-bw.de/media/custom/2295_14089_1.PDF?1444134180 [322]
Der Leitfaden "Barrierefreie Kommunikation bei Veranstaltungen" ist hilfreich um Veranstaltungen im Hinblick auf die Kommunikation barrierefrei zu planen und durchzuführen. http://gpii.eu/leitfaden/ [323]
Titel | Größe | Datum |
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Praxishilfe Barrierefreiheit (05.05.2018) [324] | 1.12 MB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit Materialsammlung (05.05.2018) [325] | 897.82 KB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit Materialsammlung barrierefrei (05.05.2018) [326] | 1.06 MB | 05.05.2018 |
Praxishilfe Barrierefreiheit barrierefrei (05.05.2018) [327] | 1.25 MB | 05.05.2018 |
Die Gemeinden Dußlingen (Landkreis Tübingen) und Leutenbach (Rems-Murr-Kreis) sowie die Städte Bühl (Landkreis Rastatt) und Holzgerlingen (Landkreis Böblingen) wollen gemeinsam mit der Beratungsstelle Inklusion des Gemeindetags in den nächsten drei Jahren durch verschiedenartige Projekte Inklusion in ihren Kommunen voranbringen. Hierbei starten die Modellkommunen, die unterschiedlich groß sind und damit einen Querschnitt der Kommunen in Baden-Württemberg repräsentieren, aus verschiedenen Startpositionen. Ziele sind, neben dem Erfahrungsaustausch auch Bewusstsein und Offenheit in den Städten und Gemeinden für das Thema zu schaffen.
v.l.n.r.: Anneliese Schust, Gemeinde Leutenbach, Thomas Kist, Stadt Bühl, Silke Hornung, Gemeinde Dußlingen, Stella Grasser, Stadt Holzgerlingen, Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion beim Gemeindetag Baden-Württemberg, Eva Pyrka, Gemeinde Leutenbach, Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, Sonja Weidhaus, Gemeindetag Baden-Württemberg
Mitte April begrüßte Monika Tresp, Referentin für die Beratungsstelle Inklusion, Vertreter und Vertreterinnen der vier Modellkommunen in der Geschäftsstelle des Gemeindetags zum ersten Treffen. Die Modellkommunen lassen sich in den kommenden drei Jahren durch die Fachstelle beraten und begleiten. Die Gemeinden stellten ihre aktuellen Themen und Projekte vor. Während manche Kommunen noch am Anfang des Prozesses stehen, haben andere schon Netzwerke geschaffen und bereits mit zahlreiche Maßnahmenbegonnen. So findet in Holzgerlingen am 3. Oktober 2016 eine Inklusionsmesse statt. In Bühl steht der Umbau von zwei denkmalgeschützten Rathausgebäuden auf dem Programm. Dußlingen veranstaltet regelmäßig ein Inklusionscafé, und Leutenbach möchte Barrieren in öffentlichen Gebäuden beseitigen. Deutlich wurde bei diesem Treffen, dass es auf kommunaler Ebene unterschiedliche Voraussetzungen und Strukturen gibt, die berücksichtigt werden müssen, wenn die Teilhabe von Menschen mit Behinderung vorangebracht werden soll. Steffen Jäger, Beigeordneter des Gemeindetags Baden-Württemberg, formulierte den Anspruch des Projekts so: "Wir müssen Inklusion lebbar, aber auch umsetzbar machen." Dabei bedürfe es nicht immer vieler finanzieller Mittel, um Erfolge zu erzielen. Auch kleine Maßnahmen könnten schon eine große Wirkung erzielen. Wichtig sei, die Bevölkerung in diese Prozesse einzubinden und mitzunehmen. Denn Inklusion betrifft nicht nur Menschen mit Behinderung, von den Maßnahmen profitieren auch ältere Menschen oder junge Familien. Die Offenheit für die Vielfalt vor Ort weitet den Horizont.
Für die Projektdauer von 3 Jahren sind weitere Treffen, auch in den Modellkommunen geplant. Es sollen vor allem die Themen Barrierefreiheit, Sensibilisierung der Gesellschaft, Vernetzung und Leichte Sprache im Vordergrund stehen. Hierzu werden nach Bedarf Experten eingeladen, barrierefreie öffentliche Gebäude oder inklusive Betriebe besichtigt. So wie das „Rudolfs Küche und Café“ in Stuttgart, das die Gruppe zum Abschluss gemeinsam besuchte.
Weitere interessierte Städte und Gemeinden sind herzlich eingeladen, sich ebenfalls in das Projekt Modellkommunen Inklusion einzubringen.
Von den Erfahrungen der Modellkommunen sollen langfristig alle Mitglieder des Gemeindetags profitieren. Mehr Informationen zum Thema Inklusion gibt es auf der Homepage des Gemeindetags, hier wird in Kürze auch eine überarbeitete Liste mit Praxisbeispielen veröffentlicht, die Impulse für eigene Aktivitäten liefern kann.
Autor: Corinna Christner. Corinna Christner ist Studentin an der Hochschule für Öffentliche Verwaltung und Finanzen in Ludwigsburg.
Titel | Größe | Datum |
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Mit Kooperationen zur inklusiven Gemeinde Dusslingen (05.06.2018) [328] | 125.64 KB | 05.06.2018 |
Die Modellkommunen Inklusion tagten im November im Odenwald (30.12.2017) [329] | 570.8 KB | 30.12.2017 |
Bericht Modellkommunen 1: Inklusion geht jeden etwas an - Facettenreiches Holzgerlingen (30.07.2016) [330] | 1.15 MB | 30.07.2016 |
Bericht Modellkommunen 2: Im Rollstuhl gegen Barrieren - Das Projekt Wheelmap im Landkreis Boeblingen (30.07.2016) [331] | 925.46 KB | 30.07.2016 |
Bericht Modellkommunen 3 und 4: Inklusion in Buehl: Auf einem guten Weg in eine Zukunft des Miteinanders / Leutenbach beseitigt Barrieren (30.07.2016) [332] | 1.83 MB | 30.07.2016 |
Bericht der Fachstelle Inklusion (30.07.2016) [333] | 1.26 MB | 30.07.2016 |
Die Kommunen sind verpflichtet, ihre digitale Infrastruktur barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, die digitalen Angebote für Menschen mit Behinderung in der allgemeinen üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe auffindbar, zugänglich und nutzbar zu machen. In den zur Verfügung gestellten Downloads finden Sie u. a. Informationen zu den Fristen für die Umstellung und detaillierte Hinweise für die Umsetzung barrierefreier Webseiten und Apps.
Das 2006 von der UNO-Generalversammlung in New York verabschiedete und 2008 in Kraft getretene Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen (UN-Behindertenrechtskonvention, BRK) ist ein von 154 Staaten und der EU abgeschlossener völkerrechtlicher Vertrag, der die Lebenssituation behinderter Menschen konkretisierte: Sie werden weniger als Kranke betrachtet, sondern vielmehr als gleichberechtigte Menschen (sog. „menschenrechtliches Modell“).
Die UN-BRK ist Völkerrecht, das in den Vertragsstaaten, so auch in Deutschland, beachtet werden muss. Innerhalb der innerstaatlichen Normenhierarchie genießt die UN-BRK nach ständiger Rechtsprechung den Rang eines Bundesgesetzes, ohne ein solches zu sein. Die ist damit auch dem Landesrecht übergeordnet. (1)
Die UN-Behindertenrechtskonvention schafft für alle Stellen staatlicher Gewalt in Bund, Ländern und Kommunen rechtliche Verbindlichkeiten. Inklusion ist daher nicht nur eine politische Aufgabenstellung, sondern sie ist getragen von einer rechtlichen Aufforderung (…). (1)
Die gleichberechtigte Teilhabe an der Gesellschaft, die Inklusion, ist der Leitgedanke der UN-BRK. Sie schlägt sich in zahlreichen Artikeln nieder. Eine Auswahl ist nachfolgend abgedruckt. Es obliegt der Wertung jedes Einzelnen, welche Maßnahmen daraus zwingend abzuleiten sind und inwieweit die Landesvorgaben ggf. auf einer individuellen Auslegung des Gesetzgebers beruhen. Der vollständige Text der deutschen Übersetzung der UN-BRK kann unter www.institut-fuer-menschenrechte.de [344] werden.
Zweck dieses Übereinkommens ist es, den vollen und gleichberechtigten Genuss aller Menschenrechte und Grundfreiheiten durch alle Menschen mit Behinderungen zu fördern, zu schützen und zu gewährleisten und die Achtung der ihnen innewohnenden Würde zu fördern.
Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die volle Verwirklichung aller Menschenrechte und Grundfreiheiten für alle Menschen mit Behinderungen ohne jede Diskriminierung aufgrund von Behinderung zu gewährleisten und zu fördern. Zu diesem Zweck verpflichten sich die Vertragsstaaten,
a) alle geeigneten Gesetzgebungs-, Verwaltungs- und sonstigen Maßnahmen zur Umsetzung der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu treffen;
b) alle geeigneten Maßnahmen einschließlich gesetzgeberischer Maßnahmen zur Änderung oder Aufhebung bestehender Gesetze, Verordnungen, Gepflogenheiten und Praktiken zu treffen, die eine Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen darstellen;
c) den Schutz und die Förderung der Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen in allen politischen Konzepten und allen Programmen zu berücksichtigen;
d) Handlungen oder Praktiken, die mit diesem Übereinkommen unvereinbar sind, zu unterlassen und dafür zu sorgen, dass die staatlichen Behörden und öffentlichen Einrichtungen im Einklang mit diesem Übereinkommen handeln;
(…)
h) für Menschen mit Behinderungen zugängliche Informationen über Mobilitätshilfen, Geräte und unterstützende Technologien, einschließlich neuer Technologien, sowie andere Formen von Hilfe, Unterstützungsdiensten und Einrichtungen zur Verfügung zu stellen;
i) die Schulung von Fachkräften und anderem mit Menschen mit Behinderungen arbeitendem Personal auf dem Gebiet der in diesem Übereinkommen anerkannten Rechte zu fördern, damit die aufgrund dieser Rechte garantierten Hilfen und Dienste besser geleistet werden können.
(…)
(3) Bei der Ausarbeitung und Umsetzung von Rechtsvorschriften und politischen Konzepten zur Durchführung dieses Übereinkommens und bei anderen Entscheidungsprozessen in Fragen, die Menschen mit Behinderungen betreffen, führen die Vertragsstaaten mit den Menschen mit Behinderungen, einschließlich Kindern mit Behinderungen, über die sie vertretenden Organisationen enge Konsultationen und beziehen sie aktiv ein.
(…)
(5) Die Bestimmungen dieses Übereinkommens gelten ohne Einschränkung oder Ausnahme für alle Teile eines Bundesstaats.
(1) Die Vertragsstaaten verpflichten sich, sofortige, wirksame und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um
a) in der gesamten Gesellschaft, einschließlich auf der Ebene der Familien, das Bewusstsein für Menschen mit Behinderungen zu schärfen und die Achtung ihrer Rechte und ihrer Würde zu fördern;
b) Klischees, Vorurteile und schädliche Praktiken gegenüber Menschen mit Behinderungen, einschließlich aufgrund des Geschlechts oder des Alters, in allen Lebensbereichen zu bekämpfen;
c) das Bewusstsein für die Fähigkeiten und den Beitrag von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Zu den diesbezüglichen Maßnahmen gehören
a) die Einleitung und dauerhafte Durchführung wirksamer Kampagnen zur Bewusstseinsbildung in der Öffentlichkeit mit dem Ziel,
i) die Aufgeschlossenheit gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen zu erhöhen,
ii) eine positive Wahrnehmung von Menschen mit Behinderungen und ein größeres gesellschaftliches Bewusstsein ihnen gegenüber zu fördern,
iii) die Anerkennung der Fertigkeiten, Verdienste und Fähigkeiten von Menschen mit Behinderungen und ihres Beitrags zur Arbeitswelt und zum Arbeitsmarkt zu fördern;
b) die Förderung einer respektvollen Einstellung gegenüber den Rechten von Menschen mit Behinderungen auf allen Ebenen des Bildungssystems, auch bei allen Kindern von früher Kindheit an;
c) die Aufforderung an alle Medienorgane, Menschen mit Behinderungen in einer dem Zweck dieses Übereinkommens entsprechenden Weise darzustellen;
d) die Förderung von Schulungsprogrammen zur Schärfung des Bewusstseins für Menschen mit Behinderungen und für deren Rechte.
Die Vertragsstaaten dieses Übereinkommens anerkennen das gleiche Recht aller Menschen mit Behinderungen, mit gleichen Wahlmöglichkeiten wie andere Menschen in der Gemeinschaft zu leben, und treffen wirksame und geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen den vollen Genuss dieses Rechts und ihre volle Einbeziehung in die Gemeinschaft und Teilhabe an der Gemeinschaft zu erleichtern, indem sie unter anderem gewährleisten, dass
a) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt die Möglichkeit haben, ihren Aufenthaltsort zu wählen und zu entscheiden, wo und mit wem sie leben, und nicht verpflichtet sind, in besonderen Wohnformen zu leben;
b) Menschen mit Behinderungen Zugang zu einer Reihe von gemeindenahen Unterstützungsdiensten zu Hause und in Einrichtungen sowie zu sonstigen gemeindenahen Unterstützungsdiensten haben, einschließlich der persönlichen Assistenz, die zur Unterstützung des Lebens in der Gemeinschaft und der Einbeziehung in die Gemeinschaft sowie zur Verhinderung von Isolation und Absonderung von der Gemeinschaft notwendig ist;
c) gemeindenahe Dienstleistungen und Einrichtungen für die Allgemeinheit Menschen mit Behinderungen auf der Grundlage der Gleichberechtigung zur Verfügung stehen und ihren Bedürfnissen Rechnung tragen.
Die Vertragsstaaten treffen wirksame Maßnahmen, um für Menschen mit Behinderungen persönliche Mobilität mit größtmöglicher Unabhängigkeit sicherzustellen, indem sie unter anderem
a) die persönliche Mobilität von Menschen mit Behinderungen in der Art und Weise und zum Zeitpunkt ihrer Wahl und zu erschwinglichen Kosten erleichtern;
b) den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu hochwertigen Mobilitätshilfen, Geräten, unterstützenden Technologien und menschlicher und tierischer Hilfe sowie Mittelspersonen erleichtern, auch durch deren Bereitstellung zu erschwinglichen Kosten;
(…)
Die Vertragsstaaten treffen alle geeigneten Maßnahmen, um zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen das Recht auf freie Meinungsäußerung und Meinungsfreiheit, einschließlich der Freiheit, Informationen und Gedankengut sich zu beschaffen, zu empfangen und weiterzugeben, gleichberechtigt mit anderen und durch alle von ihnen gewählten Formen der Kommunikation im Sinne des Artikels 2 ausüben können, unter anderem indem sie
a) Menschen mit Behinderungen für die Allgemeinheit bestimmte Informationen rechtzeitig und ohne zusätzliche Kosten in zugänglichen Formaten und Technologien, die für unterschiedliche Arten der Behinderung geeignet sind, zur Verfügung stellen;
b) im Umgang mit Behörden die Verwendung von Gebärdensprachen, Brailleschrift, ergänzenden und alternativen Kommunikationsformen und allen sonstigen selbst gewählten zugänglichen Mitteln, Formen und Formaten der Kommunikation durch Menschen mit Behinderungen akzeptieren und erleichtern;
(…)
e) die Verwendung von Gebärdensprachen anerkennen und fördern.
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das Recht von Menschen mit Behinderungen auf Bildung. Um dieses Recht ohne Diskriminierung und auf der Grundlage der Chancengleichheit zu verwirklichen, gewährleisten die Vertragsstaaten ein integratives Bildungssystem auf allen Ebenen und lebenslanges Lernen mit dem Ziel,
a) die menschlichen Möglichkeiten sowie das Bewusstsein der Würde und das Selbstwertgefühl des Menschen voll zur Entfaltung zu bringen und die Achtung vor den Menschenrechten, den Grundfreiheiten und der menschlichen Vielfalt zu stärken;
b) Menschen mit Behinderungen ihre Persönlichkeit, ihre Begabungen und ihre Kreativität sowie ihre geistigen und körperlichen Fähigkeiten voll zur Entfaltung bringen zu lassen;
c) Menschen mit Behinderungen zur wirklichen Teilhabe an einer freien Gesellschaft zu befähigen.
(2) Bei der Verwirklichung dieses Rechts stellen die Vertragsstaaten sicher, dass
a) Menschen mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom allgemeinen Bildungssystem ausgeschlossen werden und dass Kinder mit Behinderungen nicht aufgrund von Behinderung vom unentgeltlichen und obligatorischen Grundschulunterricht oder vom Besuch weiterführender Schulen ausgeschlossen werden;
b) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen, hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben;
c) angemessene Vorkehrungen für die Bedürfnisse des Einzelnen getroffen werden;
d) Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems die notwendige Unterstützung geleistet wird, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern;
e) in Übereinstimmung mit dem Ziel der vollständigen Integration wirksame individuell angepasste Unterstützungsmaßnahmen in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet, angeboten werden.
(3) Die Vertragsstaaten ermöglichen Menschen mit Behinderungen, lebenspraktische Fertigkeiten und soziale Kompetenzen zu erwerben, um ihre volle und gleichberechtigte Teilhabe an der Bildung und als Mitglieder der Gemeinschaft zu erleichtern. Zu diesem Zweck ergreifen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen; unter anderem
a) erleichtern sie das Erlernen von Brailleschrift, alternativer Schrift, ergänzenden und alternativen Formen, Mitteln und Formaten der Kommunikation, den Erwerb von Orientierungs- und Mobilitätsfertigkeiten sowie die Unterstützung durch andere Menschen mit Behinderungen und das Mentoring;
b) erleichtern sie das Erlernen der Gebärdensprache und die Förderung der sprachlichen Identität der Gehörlosen;
c) stellen sie sicher, dass blinden, gehörlosen oder taubblinden Menschen, insbesondere Kindern, Bildung in den Sprachen und Kommunikationsformen und mit den Kommunikationsmitteln, die für den Einzelnen am besten geeignet sind, sowie in einem Umfeld vermittelt wird, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet.
(4) Um zur Verwirklichung dieses Rechts beizutragen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen zur Einstellung von Lehrkräften, einschließlich solcher mit Behinderungen, die in Gebärdensprache oder Brailleschrift ausgebildet sind, und zur Schulung von Fachkräften sowie Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auf allen Ebenen des Bildungswesens. Diese Schulung schließt die Schärfung des Bewusstseins für Behinderungen und die Verwendung geeigneter ergänzender und alternativer Formen, Mittel und Formate der Kommunikation sowie pädagogische Verfahren und Materialien zur Unterstützung von Menschen mit Behinderungen ein.
(5) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen Zugang zu allgemeiner Hochschulbildung, Berufsausbildung, Erwachsenenbildung und lebenslangem Lernen haben. Zu diesem Zweck stellen die Vertragsstaaten sicher, dass für Menschen mit Behinderungen angemessene Vorkehrungen getroffen werden.
(1) Die Vertragsstaaten anerkennen das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf Arbeit; dies beinhaltet das Recht auf die Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Arbeit zu verdienen, die in einem offenen, integrativen und für Menschen mit Behinderungen zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld frei gewählt oder angenommen wird. Die Vertragsstaaten sichern und fördern die Verwirklichung des Rechts auf Arbeit, einschließlich für Menschen, die während der Beschäftigung eine Behinderung erwerben, durch geeignete Schritte, einschließlich des Erlasses von Rechtsvorschriften, um unter anderem
a) Diskriminierung aufgrund von Behinderung in allen Angelegenheiten im Zusammenhang mit einer Beschäftigung gleich welcher Art, einschließlich der Auswahl-, Einstellungs- und Beschäftigungsbedingungen, der Weiterbeschäftigung, des beruflichen Aufstiegs sowie sicherer und gesunder Arbeitsbedingungen, zu verbieten;
b) das gleiche Recht von Menschen mit Behinderungen auf gerechte und günstige Arbeitsbedingungen, einschließlich Chancengleichheit und gleichen Entgelts fürgleichwertige Arbeit, auf sichere und gesunde Arbeitsbedingungen, einschließlich Schutz vor Belästigungen, und auf Abhilfe bei Missständen zu schützen;
c) zu gewährleisten, dass Menschen mit Behinderungen ihre Arbeitnehmer- und Gewerkschaftsrechte gleichberechtigt mit anderen ausüben können;
d) Menschen mit Behinderungen wirksamen Zugang zu allgemeinen fachlichen und beruflichen Beratungsprogrammen, Stellenvermittlung sowie Berufsausbildung und Weiterbildung zu ermöglichen;
e) für Menschen mit Behinderungen Beschäftigungsmöglichkeiten und beruflichen Aufstieg auf dem Arbeitsmarkt sowie die Unterstützung bei der Arbeitssuche, beim Erhalt und der Beibehaltung eines Arbeitsplatzes und beim beruflichen Wiedereinstieg zu fördern;
f) Möglichkeiten für Selbständigkeit, Unternehmertum, die Bildung von Genossenschaften und die Gründung eines eigenen Geschäfts zu fördern;
g) Menschen mit Behinderungen im öffentlichen Sektor zu beschäftigen;
h) die Beschäftigung von Menschen mit Behinderungen im privaten Sektor durch geeignete Strategien und Maßnahmen zu fördern, wozu auch Programme für positive Maßnahmen, Anreize und andere Maßnahmen gehören können;
i) sicherzustellen, dass am Arbeitsplatz angemessene Vorkehrungen für Menschen mit Behinderungen getroffen werden;
j) das Sammeln von Arbeitserfahrung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt durch Menschen mit Behinderungen zu fördern;
k) Programme für die berufliche Rehabilitation, den Erhalt des Arbeitsplatzes und den beruflichen Wiedereinstieg von Menschen mit Behinderungen zu fördern.
(2) Die Vertragsstaaten stellen sicher, dass Menschen mit Behinderungen nicht in Sklaverei oder Leibeigenschaft gehalten werden und dass sie gleichberechtigt mit anderen vor Zwangs- oder Pflichtarbeit geschützt werden.
c) in Armut lebenden Menschen mit Behinderungen und ihren Familien den Zugang zu staatlicher Hilfe bei behinderungsbedingten Aufwendungen, einschließlich ausreichender Schulung, Beratung, finanzieller Unterstützung sowie Kurzzeitbetreuung, zu sichern;
d) Menschen mit Behinderungen den Zugang zu Programmen des sozialen Wohnungsbaus zu sichern;
e) Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu Leistungen und Programmen der Altersversorgung zu sichern.
Die Vertragsstaaten garantieren Menschen mit Behinderungen die politischen Rechte sowie die Möglichkeit, diese gleichberechtigt mit anderen zu genießen, und verpflichten sich,
a) sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend am politischen und öffentlichen Leben teilhaben können, sei es unmittelbar oder durch frei gewählte Vertreter oder Vertreterinnen, was auch das Recht und die Möglichkeit einschließt, zu wählen und gewählt zu werden; unter anderem
i) stellen sie sicher, dass die Wahlverfahren, -einrichtungen und -materialien geeignet, zugänglich und leicht zu verstehen und zu handhaben sind;
ii) schützen sie das Recht von Menschen mit Behinderungen, bei Wahlen und Volksabstimmungen in geheimer Abstimmung ohne Einschüchterung ihre Stimme abzugeben, bei Wahlen zu kandidieren, ein Amt wirksam innezuhaben und alle öffentlichen Aufgaben auf allen Ebenen staatlicher Tätigkeit wahrzunehmen, indem sie gegebenenfalls die Nutzung unterstützender und neuer Technologien erleichtern;
iii) garantieren sie die freie Willensäußerung von Menschen mit Behinderungen als Wähler und Wählerinnen und erlauben zu diesem Zweck im Bedarfsfall auf Wunsch, dass sie sich bei der Stimmabgabe durch eine Person ihrer Wahl unterstützen lassen;
b) aktiv ein Umfeld zu fördern, in dem Menschen mit Behinderungen ohne Diskriminierung und gleichberechtigt mit anderen wirksam und umfassend an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten mitwirken können, und ihre Mitwirkung an den öffentlichen Angelegenheiten zu begünstigen, unter anderem
i) die Mitarbeit in nichtstaatlichen Organisationen und Vereinigungen, die sich mit dem öffentlichen und politischen Leben ihres Landes befassen, und an den Tätigkeiten und der Verwaltung politischer Parteien;
ii) die Bildung von Organisationen von Menschen mit Behinderungen, die sie auf internationaler, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vertreten, und den Beitritt zu solchen Organisationen.
a) Zugang zu kulturellem Material in zugänglichen Formaten haben;
b) Zugang zu Fernsehprogrammen, Filmen, Theatervorstellungen und anderen kulturellen Aktivitäten in zugänglichen Formaten haben;
c) Zugang zu Orten kultureller Darbietungen oder Dienstleistungen, wie Theatern, Museen, Kinos, Bibliotheken und Tourismusdiensten, sowie, so weit wie möglich, zu Denkmälern und Stätten von nationaler kultureller Bedeutung haben.
(2) Die Vertragsstaaten treffen geeignete Maßnahmen, um Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit zu geben, ihr kreatives, künstlerisches und intellektuelles Potenzial zu entfalten und zu nutzen, nicht nur für sich selbst, sondern auch zur Bereicherung der Gesellschaft.
(3) Die Vertragsstaaten unternehmen alle geeigneten Schritte im Einklang mit dem Völkerrecht, um sicherzustellen, dass Gesetze zum Schutz von Rechten des geistigen Eigentums keine ungerechtfertigte oder diskriminierende Barriere für den Zugang von Menschen mit Behinderungen zu kulturellem Material darstellen.
(4) Menschen mit Behinderungen haben gleichberechtigt mit anderen Anspruch auf Anerkennung und Unterstützung ihrer spezifischen kulturellen und sprachlichen Identität, einschließlich der Gebärdensprachen und der Gehörlosenkultur.
(5) Mit dem Ziel, Menschen mit Behinderungen die gleichberechtigte Teilnahme an Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten zu ermöglichen, treffen die Vertragsstaaten geeignete Maßnahmen,
a) um Menschen mit Behinderungen zu ermutigen, so umfassend wie möglich an breitensportlichen Aktivitäten auf allen Ebenen teilzunehmen, und ihre Teilnahme zu fördern;
b) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen die Möglichkeit haben, behinderungsspezifische Sport- und Erholungsaktivitäten zu organisieren, zu entwickeln und an solchen teilzunehmen, und zu diesem Zweck die Bereitstellung eines geeigneten Angebots an Anleitung, Training und Ressourcen auf der Grundlage der Gleichberechtigung mit anderen zu fördern;
c) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Sport-, Erholungs- und Tourismusstätten haben;
d) um sicherzustellen, dass Kinder mit Behinderungen gleichberechtigt mit anderen Kindern an Spiel-, Erholungs-, Freizeit- und Sportaktivitäten teilnehmen können, einschließlich im schulischen Bereich;
e) um sicherzustellen, dass Menschen mit Behinderungen Zugang zu Dienstleistungen der Organisatoren von Erholungs-, Tourismus-, Freizeit- und Sportaktivitäten haben.
(1) Dr. Valentin Aichele, Institut für Menschenrechte.de, 28.7.2015
Foto: angieconscious / pixelio
Eine wahre Achterbahnfahrt ist zu Ende. Zumindest was die Zukunft der Holzvermarktung in Baden-Württemberg angeht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seiner Entscheidung am 12.Juni 2018 zum Forstkartell allen Beteiligten Zeit verschafft und bestärkt das Land und seine Partner darin, den bereits eingeschlagenen Weg der Forststrukturreform weiterzugehen.
Peter Hauk, baden-württembergischer Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz sah nach der BGH-Entscheidung die Position des Landes bestätigt. Die vor fast zehn Jahren mit dem Bundeskartellamt geschlossene Vereinbarung zur Holzvermarktung hat demnach weiterhin Bestand. Laut Hauk habe der BGH hat damit ein wichtiges Signal für die Waldbewirtschaftung in Baden-Württemberg gesetzt.
Nach der intensiven Auswertung der Urteilsbegründung plant das Land im engen Schulterschluss mit den kommunalen Landesverbänden zu entscheiden, wie die bereits angestoßene Umsetzung der Forstreform weitergeführt werden soll.
Klar ist seit der Urteilsverkündung des BGH, dass die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes und auch das Urteil des OLG Düsseldorf vom Tisch sind. Damit entfällt auch eine Grundlage für mögliche Schadensansprüche gegen das Land.
Auch Gemeindetagspräsident Kehle zeigte sich nach dem höchstrichterlichen Spruch in Karlsruhe erleichtert: „Das gestrige Urteil stellt klar, dass wir uns bei der Bewirtschaftung des Waldes im rechtssicheren Raum bewegen und unser Wald keine reine Holzfabrik ist. Aufgrund der Änderungen im Bundeswaldgesetz wird man dennoch handeln müssen. Es gilt deshalb, die bereits begonnene Forstreform gemeinsam mit allen Beteiligten und im Lichte des BGH-Urteils und dessen Begründung zielgerichtet fortzuführen. Der Gemeindetag wird dabei weiterhin verlässlich als konstruktiver Partner mitarbeiten. Wichtig ist, dass wir die neuen Strukturen nachhaltig und wirtschaftlich gestalten, damit unsere Städte und Gemeinden auch in Zukunft die spezifischen sozialen und ökologischen Anforderungen im Wald umsetzen können."
Die Entscheidung des BGH bestätigt aus Sicht de Landes und der kommunalen Landesverbände die besondere gesellschaftliche Bedeutung der Arbeit aller für den Landesbetrieb ForstBW beschäftigten Mitarbeiter. Diese bewirtschaften den Wald tagtäglich eben nicht nur aus rein wirtschaftlichen Gründen. Der Wald hat vielmehr wichtige ökologische und soziale Funktionen für die Bürger in Baden-Württemberg.
Das Bundeskartellamt hat seit 2012 gegen das Land Baden-Württemberg aufgrund der gebündelten und waldbesitz-übergreifenden Holzvermarktung durch das Land ermittelt. Im Lauf der Ermittlungen erweiterte das Bundeskartellamt seine wettbewerbsrechtlichen Bedenken um die der Holzernte vorgelagerten Tätigkeiten wie forstliche Betriebsleitung oder forstlichen Revierdienst. Das Bundeskartellamt sprach zum 15. Juli 2015 eine Untersagungsverfügung gegen das Land aus. Laut der Untersagungsverfügung muss sich das Land innerhalb der Frist von zwei Jahren nach Betriebsgrößen gestaffelt vollständig aus der forstlichen Betreuung zurückziehen. Gegen diese Untersagungsverfügung klagte das Land beim zuständigen Oberlandesgericht Düsseldorf. Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat am 15. März 2017 die Entscheidung gefällt, wonach die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes vollständig bestätigt wurde. Daraufhin legte das Land Rechtsbeschwerde vor dem Bundesgerichtshof ein. Das Land führte im Verfahren sowohl inhaltliche als auch formale Fehler des Bundeskartellamtes ins Feld.
Insgesamt wird seit dem Verfahren vor dem OLG Düsseldorf sehr intensiv an einer Forstneuorganisation im Land gearbeitet. Kommunale Landesverbände, Forstkammer, Regierungsfraktionen und die beteiligten Ministerien diskutieren in einer Projektstruktur eine Vielzahl von Einzelfragen. Ziel ist es, in der neuen Struktur die Qualität der Forstwirtschaft auf gleich hohem Niveau zu halten. Unabhängig vom Kartellverfahren hat das Land für sich entschieden, den Staatswald in eine Anstalt des öffentlichen Rechts auszugliedern. Somit trennen sich die Wege von Kommunal-, Staats- und Privatwald endgültig.
Titel | Größe | Datum |
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PM des MLR und der Kommunalen Landesverbaende zum BGH Urteil Forstkartell (13.06.2018) [345] | 142.67 KB | 13.06.2018 |
PM des Ministeriums für Laendlichen Raum und Verbraucherschutz vom 15.03.2017 zum Urteil Forstkartell (15.03.2017) [346] | 112.27 KB | 15.03.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zum Urteil Forstkartell (15.03.2017) [347] | 97.74 KB | 15.03.2017 |
Foto: Timo Clostermeier/pixelio
Auch 2018 war für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ein finanziell positives Jahr. Zu diesem Ergebnis kommt der aktuell erschienene Gemeindefinanzbericht des Gemeindetags Baden-Württemberg. Laut Kassenstatistik verzeichnen die Kommunen einen positiven Finanzierungssaldo von rund 2,1 Mrd. Euro. Gegenüber dem Vorjahresergebnis ist dies eine Steigerung um 789,6 Millionen Euro. Dieses positive Ergebnis spiegelt vor allem die allgemein gute Einnahmesituation der öffentlichen Haushalte im Südwesten wider. Denn mit einem Finanzierungssaldo in Höhe von rund 3 Mrd. Euro verzeichnet das Land Baden-Württemberg 2018 ein noch besseres Ergebnis als die Kommunen.
Kein Grund zur Euphorie, warnt Gemeindetagspräsident Roger Kehle: „Ein positiver Finanzierungssaldo klingt zwar verheißungsvoll, darf aber nicht überbewertet werden.“ Vor allem nicht durchgeführte oder aufgeschobene Investitionen könnten als ‚ersparte‘ Ausgaben den Finanzierungssaldo verbessern. Angesichts der Wartefristen in der Baubranche sei dies gerade auf der kommunalen Ebene ein entscheidender Grund für das Anwachsen des Saldos. Aufgrund der zu erwartenden Investitionen beim Schulhausbau und der Digitalisierung von Schulen, bei der Schaffung von Wohnraum und dem weiteren Kindergartenausbau erwartet der Gemeindetag, dass der Finanzierungssaldo der Städte und Gemeinden 2019 deutlich zurückgehen wird.
Insgesamt durften sich die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg 2018 über Steuereinnahmen in Höhe von rund 16,4 Mrd. Euro freuen. Das bedeutet ein Plus von 5 Prozent gegenüber dem Jahr 2017. Aber auch die Ausgaben der laufenden Rechnung sind spürbar angestiegen. Insgesamt haben sie sich um 4,3 Prozent oder plus 1,6 Mrd. Euro erhöht. „Die Entwicklung der Ausgaben steigt wie in den Vorjahren weiter an. Bei einem steuerstarken Jahr wie 2018 ist das noch zu verkraften. Wenn aber die Entwicklung der Steuereinnahmen stagniert oder die Einnahmen zurückgehen, haben wir echte Probleme“, so die Situationsbewertung des Gemeindetagspräsidenten.
Dass in den nächsten Jahren nicht kontinuierlich mit steigenden Einnahmen gerechnet werden kann, deutet sich bereits an: Die deutsche Wirtschaft wächst deutlich langsamer als in den vergangenen Jahren, die Konjunkturaussichten haben sich eingetrübt. Wichtige Branchen wie die Autoindustrie und der Maschinenbau geben Gewinnwarnungen aus, schicken Beschäftigte in Kurzarbeit, es droht sogar Stellenabbau. Die weltwirtschaftlichen Risiken durch Handelskonflikte, den ungewissen Brexit-Prozess und geopolitische Spannungen mahnen die Unternehmen zur Vorsicht. „Geht es den Unternehmen schlechter, bekommen die Städte und Gemeinden das in der Folge zu spüren. Es sinken die Gewerbesteuereinnahmen und auch der Anteil an der Einkommenssteuer geht zurück, wenn es weniger Beschäftigte gibt. Von unseren Ausgabenverpflichtungen werden wir in finanziell schlechten Zeiten jedoch nicht befreit,“ erklärt Kehle.
Die Stimmungslage unter den Kommunen ist insofern trotz der guten Einnahmen angespannt. Denn die Herausforderungen sind riesig. Gemeindetagspräsident Kehle hat für die Sorgen der Städte und Gemeinden vollstes Verständnis: „Im Sport würde man sagen: Unsere Kommunen sind Mehrkämpfer und dabei gleichzeitig Hochleistungssportler. Ihre Disziplinen seit jeher: Kinderbetreuung, Schulen, Feuerwehr, Straßenbau, Wasserversorgung, Abwasserentsorgung. Wohnungsbau, Klimaschutz und Breitbandausbau sind Bereiche, die immer stärker unseren Einsatz fordern und auch viel Geld kosten.“ Dabei stehen die Städte und Gemeinden für Leistungen auf höchstem Niveau. Daran hätten die Bürgerinnen und Bürger sich gewöhnt. Leistungsniveau und -spektrum seien zwischenzeitlich zur Selbstverständlichkeit geworden. Die Menschen vor Ort – ebenso wie die Landes- und Bundespolitik – würden dabei aber zunehmend übersehen, dass allein die kommunalen Pflichtaufgaben und die Bewältigung gesetzlicher Neuerungen wie der Neuregelung der Umsatzbesteuerung die kommunalen Ressourcen fast vollständig binden. Gleichzeitig steige die Erwartungshaltung in der Bevölkerung, wie das Beispiel der Kinderbetreuung zeigt: „Städte und Gemeinden sollen bei stark steigenden Kinderzahlen, begrenzten Räumlichkeiten und einem leergefegten Fachkräftemarkt für Erzieherinnen den gewohnten hohen Standard in den Kindergärten aufrechterhalten. Wie das gelingen soll, wird vor Ort zur Gretchenfrage. Es ist an der Zeit, eine klare Strategie für die kommenden Herausforderungen zu entwickeln." Im Vordergrund müsse stehen: Welche Prioritäten müssen wir setzen? Welche Ausgaben können wir uns auch zukünftig noch leisten? Für welche Ziele müssen Städte und Gemeinden ihre Kräfte bündeln?
Den gesamten Gemeindefinanzbericht können Sie beim Gemeindetag Baden-Württemberg für 10 Euro bestellen. Kontakt: sarah.knoerzer@gemeindetag-bw.de [348]
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Gemeindefinanzbericht 2019 (04.09.2019) [349] | 77.99 KB | 04.09.2019 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
„Es ist gut, dass wir nach den langen Verhandlungsrunden zu einem Ergebnis gekommen sind, das sowohl die Interessen der Städte und Gemeinden als auch die des Landes berücksichtigt und uns für die nächsten 5 Jahre Planungssicherheit gibt.
Dieses Ergebnis ermöglicht uns außerdem, auch in Zukunft miteinander zu sprechen.
Aus kommunaler Sicht ist es vor allem wichtig, dass wir Lösungen gefunden haben, die essentiell dafür sind, dass unsere Städte und Gemeinden ihre Aufgaben auch weiterhin gut erfüllen können. Dazu gehört allen voran die Kopfpauschale für die Integration der Flüchtlinge, die wir vor Ort meistern müssen, ohne die Bedürfnisse der Gesamtbevölkerung zu vernachlässigen. Auch der vorgesehene Unwetterhilfefonds ist elementar für die Kommunen, um die Folgen immer wiederkehrender Natur- und Unwetterkatastrophen abzufedern.
Positiv ist auch, dass das Land den enormen Sanierungsbedarf in den Kommunen anerkannt und dafür von 2017 bis 2019 den Kommunalen Sanierungsfonds eingerichtet hat.
Der zusätzliche Vorwegabzug ist und bleibt für die Kommunen schmerzlich, auch wenn er geringer ausfällt als zunächst vorgesehen. Sollten für die Integration auch ab 2019 noch Mittel notwendig sein und sich eine Beteiligung des Bundes abzeichnen, vertrauen wir darauf, dass das Land auf die geplante Erhöhung des Vorwegabzugs um 30 Mio. Euro bis 2021 verzichtet.“
Foto: Esther Stosch / Pixelio
Dass das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil vom 10. April 2018 die aktuelle Grundlage zur Erhebung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt hat, ist für den Gemeindetag keine Überraschung. Gemeindetagspräsident Roger Kehle erneuerte seine Forderung an den Gesetzgeber, schnell zu handeln, um einen Ausfall aus den Einnahmen der Grundsteuer zu verhindern: „Die Städte und Gemeinden können auf die Einnahmen aus der Grundsteuer nicht verzichten, nicht einmal zeitweise. Sie ist die zweitwichtigste kommunale Steuer und die wichtigste kommunale Infrastrukturabgabe, die uns bei der Erfüllung der Aufgaben für die Bürgerinnen und Bürger hilft.“
Für die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg beträgt das Grundsteueraufkommen rund 1,8 Mrd. Euro. Das entspricht etwa 12 Prozent aller Steuereinnahmen der Kommunen im Lande. Im Durchschnitt sind das 160 Euro je Einwohner. Für den Gemeindetag ist klar: Wenn es zu einem Ausfall der Grundsteuereinnahmen in den Kommunen käme, müssten Bund und Länder diesen Ausfall vollständig kompensieren, entweder durch eine Stärkung der gemeindlichen Steuerkraft bei einer anderen Steuerart oder durch zusätzliche Zuweisungen. „Wir haben Jahrzehnte darauf gewartet, dass Bund und Länder eine Entscheidung über die Grundbesteuerung treffen. Die nun vom Bundesverfassungsgericht gewährte Übergangsfrist bis zur Umsetzung der neuen Regelung bis 2024 sollte vom Gesetzgeber genutzt werden, um endlich eine neue, rechtsichere und gerechte Grundlage zu schaffen, die die Finanzierung der kommunalen Selbstverwaltung sichert und Wohnungseigentümer und Mieter nicht über Gebühr belastet“, erklärt Kehle.
Der Gemeindetag hält das Ende 2016 vom Bundesrat in den Bundestag eingebrachte Modell für eine geeignete Grundlage, um die Grundsteuer neu aufzustellen. In diesem Modell sind erweiterte Gestaltungsmöglichkeiten für Länder und Kommunen vorgesehen. „Wir halten auch ganz klar am gemeindlichen Hebesatzrecht fest, es darf nicht angetastet werden“, so der Gemeindetagspräsident. „Mit dem von uns präferierten Modell könnten wir die Aufkommensneutralität insgesamt sicherstellen und Belastungsverschiebungen entschärfen.“ Diese würden bei der Neubewertung des Grundstücksbestands zwangsläufig entstehen, müssten aber unbedingt in Grenzen gehalten werden.
Darüber hinaus spricht sich der Gemeindetag dafür aus, nicht nur die Grundsteuer für bebaute und unbebaute Grundstücke (Grundsteuer B), sondern auch die Grundsteuer für die Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) in Zukunft auf eine rechtssichere Bewertungsgrundlage zu stellen.
Titel | Größe | Datum |
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PM des Gemeindetags zum Grundsteuerurteil des Bundesverfassungsgerichts (10.04.2018) [353] | 68.03 KB | 10.04.2018 |
PM des Gemeindetags zur Grundsteuerreform (16.01.2018) [354] | 61.09 KB | 16.01.2018 |
Am 11. November konnten der Präsident Steffen Jäger und der Erste Beigeordnete Patrick Holl den Vorstand des Berufsverbandes der kommunalen Finanzverwaltungen in Baden-Württemberg in der Geschäftsstelle des Gemeindetages in Stuttgart begrüßen. Beim regen Austausch wurden die aktuellen Themen diskutiert, die das kommunale Finanzwesen, wie auch die Beschäftigten in diesem bewegen: zum Beispiel die finanzielle Lage der Gemeinden, aktuelle Herausforderungen, die sich diesen Stellen, aber auch beispielsweise die Personalausstattung und Nachwuchsgewinnung in den Kämmereien.
Bild: pixabay / hkama
Städte, Gemeinden und Landkreise stehen aufgrund der Corona-Pandemie und deren Folgen vor enormen Herausforderungen. Für die umgehende Umsetzung der vielen Maßnahmen, die von Bund und Land beschlossenen werden, brauchen die Kommunen erhebliche finanzielle und personelle Ressourcen. Denn was man nicht vergessen werden darf: Auch in diesen Krisenzeiten halten die Kommunen alle wichtigen Leistungen der Daseinsvorsorge für die Bürgerinnen und Bürger aufrecht. Noch völlig ungewiss sind aktuell die wirtschaftlichen Folgen der Krise, die sich auf alle Ebenen des Staates und damit auch auf die Kommunen auswirken werden.
Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg haben deshalb Ende vergangener Woche einen dringenden Appell an die Landesregierung und die zuständigen Ministerien gerichtet, einen finanziellen Schutzschirm über die Kommunen aufzuspannen. Nach der Freigabe von 100 Mio. Euro Soforthilfe für die Kommunen hatte das Land seine signalisiert, Gespräche mit den Kommunalen Landesverbänden über einen weitergehenden Schutzschirm zu führen.
Neben den unmittelbaren Belastungen, die die Landkreise, Städte und Gemeinden aufgrund der Pandemiebekämpfung tragen müssen, rechnen sie in naher Zukunft mit erheblichen Einnahmerückgängen. Diese werden vor allem in den Bereichen Gewerbesteuer, Gemeindeanteil an der Einkommensteuer und auch in deutlich geringer ausfallenden Schlüsselzuweisungen im Kommunalen Finanzausgleich erwartet. Darüber hinaus müssen die Kommunen fehlende Einnahmen aufgrund der geschlossenen Einrichtungen im Sozial-, Kultur- und Gesundheitsbereich (u.a. Museen, Volkshochschulen, Bäder, Hallen) verkraften. Deren Fixkosten bleiben jedoch erhalten.
Städte, Gemeinden und Kreise sehen sich auch mit immensen Mehraufwendungen im Sozialbereich konfrontiert. Allein das Sozialschutzpaket des Bundes schlägt bei den baden-württembergischen Land- und Stadtkreisen mit einem dreistelligen Millionenbetrag zu Buche. Hinzu kommen weitere Leistungen der Daseinsvorsorge, insbesondere an soziale Träger, etwa in der Jugend-, Alten- und Eingliederungshilfe, sowie an Verkehrsunternehmen im Hinblick auf die notwendige Aufrechterhaltung des Öffentlichen Nahverkehrs einschließlich der Schülerverkehre.
Für die drei Kommunalen Landesverbände gibt es nur einen Ausweg: Damit die Städte, Gemeinden und Landkreise handlungsfähig bleiben, wenn die Einnahmen einbrechen und gleichzeitig die Ausgabenverpflichtungen steigen, muss auch über die Kommunen ein finanzieller Schutzschirm gespannt werden. Sie schlagen deshalb der Landesregierung konkrete Maßnahmen zur finanziellen Unterstützung der Kommunen vor und stehen für konstruktive Gespräche zur Verfügung, damit Land und Kommunen in bewährter Weise gemeinsam die Krise und deren Folgen kooperativ und effektiv bewältigen.
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2020-04-06 Pressemitteilung: Kommunen fordern Schutzschirm (06.04.2020) [355] | 135.8 KB | 06.04.2020 |
2020-04-02 Vorschläge der Kommunalen Landesverbände (02.04.2020) [356] | 145.92 KB | 02.04.2020 |
Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Haushalt 2022 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 170 Millionen Euro vor.
Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Steffen Jäger äußert sich zur Einigung: „In gegenseitiger Verantwortung haben wir uns mit dem Land zusammengefunden. Ein großes Paket war nicht möglich, aber die Stärkung der Verwaltungs-digitalisierung, die Vereinbarungen zur frühkindlichen Bildung und für die Ganztagsgrundschule sind gute Ergebnisse! Wichtig war mir auch, dass die weiteren Themen für den Doppelhaushalt 2023/2024 konkret verhandelt werden. Denn ohne eine verlässliche Finanzierung werden diese Zukunftsaufgaben nicht zu bewältigen sein."
Die Empfehlung im Überblick:
Außerdem sichert das Land den Kommunen ebenfalls eine Ko-Finanzierung von Bundesmittel für den Ausbau des Ganztagesangebots an Grundschulen zu.
Das Land hat in seiner Rücklage Mittel für einen Corona- Rettungsschirm für Krankenhäuser in Höhe von 240 Millionen Euro hinterlegt. Land und Kommunen haben vereinbart, dass auch kommunale Krankenhäuser Mittel aus diesem Rettungsschirm erhalten können, falls nicht alle Gelder abgerufen werden.
Die Kommunen werden sich zudem mit 6 Millionen Euro zusätzlich am Solidaritätsfonds "Aufbauhilfe 2021" beteiligen, mit dem der Wiederaufbau in den von der Flutkatastrophe im Sommer betroffenen Gebieten unterstützt wird. Baden-Württemberg zahlt 30 Millionen pro Jahr in den Fonds ein. Davon trägt das Land rund 17 Millionen Euro und die Kommunen rund 13 Millionen Euro.
Außerdem wird das Land die Kommunen beim Ausbau der Kitas unterstützen, sollte der Bund weiterhin keine konkreten Förderzusagen machen. Dann wird das Land in finanzielle Vorleistung gehen, um zumindest die aus dem letzten Förderprogramm der Bundesregierung für den Ausbau der Kleinkindbetreuung noch nicht beschiedenen Anträge im Umfang von 66 Millionen Euro bewilligen zu können. Dafür wird das Land im Bedarfsfall Mittel aus der Rücklage für Haushaltsrisiken in Höhe von 70 Millionen Euro zur Verfügung stellen.
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PM des Finanzministeriums: Erfolgreiche Einigung zwischen Land und Kommunen 28.11.2021 [357] | 105.39 KB | 29.11.2021 |
Vorbemerkung zum Gemeindefinanzbericht 2023
Nach der Finanz- und Wirtschaftskrise der Jahre 2008 und 2009 hat sowohl in der Bundesrepublik insgesamt als auch im Land Baden-Württemberg eine über zehn Jahre währende lung und dann des Wachstums eingesetzt, die sich durch eine Zunahme der Beschäftigung, ein Wachstum des Bruttoinlandsprodukts und ein stetiges Wachstum der Steuereinnahmen auszeichnete.
Dies hat auf der Ebene der Kommunen, vor allem aber auf Ebene der Länder und des Bundes Spielräume geschaffen, die oftmals zur Schaffung neuer Standards und neuer Leistungen geführt haben. Insofern sind in diesem Zeitraum nicht nur die Einnahmen des Staates, sondern auch seine Ausgaben angestiegen. Ausgaben, die in Zeiten wirtschaftlicher Widrigkeiten nicht ohne weiteres zurückgefahren werden können. Hierauf hat der Gemeindetag bereits im Gemeindefinanzbericht des Jahres 2017 hingewiesen und in mehreren Modellberechnungen die Folgen eines Endes des (Einnahme-)Wachstums dargestellt.
Tatsächlich war im Jahr 2019 bereits eine leichte Abnahme in der wirtschaftlichen Dynamik zu beobachten. Ein Rückgang der Wirtschaftskraft und der Steuereinnahmen wurde dagegen erst im Jahr 2020 durch die Corona-Pandemie ausgelöst.
In der Folge haben vor allem die zwei gesamtgesellschaftlichen Krisen auch die Kreise, Städte und Gemeinden unter erheblichen Druck gesetzt: zunächst die Corona-Pandemie und dann der Krieg in der Ukraine, der die lange gesichert geglaubte europäische Friedensordnung aus den Fugen gerissen und damit auch für Deutschland eine Zeitenwende bedeutet hat. So war und ist mitunter das Handeln der Städte und Gemeinden vom Krisenmanagement geprägt. Zum anderen wurden durch die Krisen nicht nur personelle Ressourcen gebunden, sondern auch die Haushalte der Städte und Gemeinden erheblichem Druck ausgesetzt, wodurch sich die finanziellen Spielräume trotz umfangreicher Hilfsmaßnahmen durch den Bund und das Land Baden-Württemberg erheblich verengten.
Diese beiden Krisen haben den Handlungsbedarf einer in der Politik vielfach beschworenen „Dekade der Transformation“ nochmals deutlich offen gelegt: die Digitalisierung der Arbeitswelt und der Verwaltung, die Sicherstellung einer weitestgehend vom Import unabhängigen und möglichst immissionsfreien Energieversorgung oder die Schaffung von ausreichendem und bezahlbarem Wohnraum sind dabei nur drei Beispiele.
Mittlerweile ist die Coronavirus-Pandemie zur Endemie geworden, Wirtschaft und Gesellschaft haben die Zeitenwende und die Folgen Ukrainekriegs zwar nicht überwunden, jedoch mit Anpassungsprozessen begonnen und erste Schritte getan. Ob, inwiefern und vor allem wie schnell diese jedoch erfolgreich sein werden, das wird die Zeit zeigen müssen. Absehbar scheint jedoch eine Rückkehr zur – relativen – Stabilität der 2010er-Jahre nicht unmittelbar bevorzustehen, die Erholung von den Krisen wesentlich mühsamer zu sein als zwischenzeitlich gehofft.
Dies gilt auch für die Kommunen und ihre Finanzen. Zwar scheinen die Ergebnisse des Jahres 2022, wie auch die Ergebnisse der Vorjahre, nicht unmittelbar problematisch, die Situation der Kommunen stellt sich jedoch im Bund wie auch im Land Baden-Württemberg weniger positiv dar, als dies zunächst den Anschein hat. Zum einen sind die positiven Ergebnisse durch die sehr umfangreichen Hilfen von Bund und Land ermöglicht worden, zum anderen ist die Situation der Kommunen sehr heterogen. Dies gilt, trotz gemeinsamer Trends, denen alle Städte und Gemeinden unterworfen sind, auch für den Ausblick auf die Zukunft. [...]
Den vollständigen Gemeindefinanzbericht 2023 finden Sie im Folgenden zum Download.
Titel | Größe | Datum |
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Gemeindefinanzbericht 2023 [358] | 1.72 MB | 28.10.2023 |
Foto: Finanzministerium Baden-Württemberg
Für die Kommunen ist besonders erfreulich, dass sich die Kindergartenförderung bis 2021 nahezu verdoppelt. Auch die Digitalisierung unserer Schulen kann nun endlich starten. Ebenso wichtig ist die Vorfinanzierung des Paktes für Integration, damit wir unser flächendeckendes Flüchtlingsmanagement fortführen können.
Der Gemeinsamen Finanzkommission ist es nach intensiven Gesprächen gelungen, ein Maßnahmenpaket mit einem Volumen von rund 1,6 Milliarden Euro zu schnüren, das Baden-Württemberg deutlich voranbringen wird. Dazu gehören unter anderem ein Pakt für Bildung und Betreuung, ein Digitalisierungsprogramm für die Schulen im Land, der Ausbau der Verkehrsförderung in den Kommunen ab 2020, die Krankenhausförderung und die Beteiligung des Landes an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge. Nach der grundlegenden Einigung von 2016 für die laufende Legislaturperiode stehen damit die aktuell notwendigen und in die Zukunft gerichteten Themen zwischen den kommunalen Landesverbänden und dem Land auf einer neuen, deutlich besseren Basis.
In der Gemeinsamen Finanzkommission berät das Land unter Federführung des Finanzministeriums mit den kommunalen Spitzenverbänden über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen. Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission stehen unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Haushaltsgesetzgebers, also des Landtags. Einige Teile der nun getroffenen Einigung machen einen Nachtragshaushalt im Jahr 2018 erforderlich. Das Land investiert rund eine Milliarde Euro in wichtige Zukunftsaufgaben. Die Städte, Gemeinden und Landkreise beteiligen sich mit rund 600 Millionen Euro.
„Für die vielen und wichtigen Projekte war es richtig, dass wir uns ausreichend Zeit genommen haben. Einige Maßnahmen greifen ja auch erst ab dem Jahr 2020. Das war kein Spaziergang, sondern hartes Ringen in der Sache. Das Ergebnis überzeugt: Das Paket bringt unter anderem bessere Kinderbetreuung, einen digitalen Ausbau der Schulen, mehr kommunale Verkehrsprojekte und Investitionen für die Krankenhäuser. Das sind wichtige Zukunftsprojekte, die Baden-Württemberg voranbringen.“
„Wir haben lange und hart verhandelt, aber es hat sich gelohnt. Gewinner sind die Bürgerinnen und Bürger, denn mit dem Ergebnis bringen wir BadenWürttemberg und seine Städte und Gemeinden voran. Für die Kommunen ist besonders erfreulich, dass sich die Kindergartenförderung bis 2021 nahezu verdoppelt. Auch die Digitalisierung unserer Schulen kann nun endlich starten. Ebenso wichtig ist die Vorfinanzierung des Paktes für Integration, damit wir unser flächendeckendes Flüchtlingsmanagement fortführen können.“
„In einem gemeinsamen Kraftakt haben Land und kommunale Familie ein milliardenschweres Zukunftspaket geschnürt, das den Menschen in den Landkreisen, Städten und Gemeinden unmittelbar zugutekommt. Wichtig für die Landkreise ist insbesondere, dass das Land sich in diesem und im kommenden Jahr erstmals an den Sozialleistungen für geduldete Flüchtlinge in der Anschlussunterbringung beteiligt. Mit den zusätzlichen Geldern für die Krankenhäuser wird ein wichtiger Beitrag zur flächendeckenden medizinischen Versorgung geleistet.“
„Land und Kommunen nehmen sich gemeinsam der großen Zukunftsaufgaben an. Das ist aus unserer Sicht die wichtigste Botschaft. Die Kommunen leisten einen erheblichen Beitrag aus der kommunalen Steuermasse, um die Verkehrsinfrastruktur auf Schiene und Straße zu fördern, und so den bisherigen Landesanteil zu verdoppeln. Im Gegenzug beteiligt sich das Land in erheblichem Maße an den Gemeinschaftsaufgaben und leitet nicht nur die Bundesmittel weiter. Auch bei der Digitalisierung der Schulen kommen wir so einen großen Schritt weiter, um mit einer pauschalierten Anschubförderung die Zeit bis zum angekündigten Bundesprogramm für dieses wichtige Zukunftsthema zu überbrücken.“
Ministerium für Finanzen
Martina Schäfer - Telefon 0711/123-4571
Gemeindetag Baden-Württemberg
Pressestelle - Telefon 0711/22572-34
Landkreistag Baden-Württemberg
Joachim Walter (ab 14 Uhr) - Telefon 07071/207-5002
Städtetag Baden-Württemberg
Christiane Conzen - Telefon 0711/22921-48
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Der Gemeindetag im Pressegespraech; Steffen Jaeger (25.07.2018) [359] | 3.2 MB | 25.07.2018 |
Pressemitteilung: Einigung der Gemeinsamen Finanzkommission (25.07.2018) [360] | 344.07 KB | 25.07.2018 |
Die Corona-Pandemie und der Ukraine-Krieg sind nur die zwei größten Krisen, die unsere Gesellschaft derzeit beschäftigen. Sie – wie viele andere – belasten darüber hinaus jedoch auch die staatlichen Finanzen, nicht zuletzt die Kommunalfinanzen. Einen Überblick über die aktuelle Situation und die zu erwartenden Entwicklungen gibt das Finanzteam des Gemeindetags Baden-Württemberg.
Bereits im dritten Jahr in Folge zieht die Corona-Pandemie mit ihren finanziellen Folgen die Haushalte von Bund, Ländern und Kommunen in Mitleidenschaft. Bund und Länder mussten ihre verfassungsrechtliche Schuldenbremse lockern und ebenso wie die Europäische Union ihre Verschuldung drastisch erhöhen, um damit die Hilfspakete zur Überwindung der Pandemie zu finanzieren. Die Kommunalverschuldung nahm dank der Stützungsleistungen durch den Bund und die Länder nur moderat zu. Nicht auszudenken wären die Folgen für die öffentlichen Haushalte gewesen, wenn die Steuereinnahmen der öffentlichen Hand so stark eingebrochen wären, wie dies die Mai-Steuerschätzung 2020 prognostizierte. Glücklicherweise hat sich der Steuereinbruch in Grenzen gehalten und hat der vergleichsweise stabil gebliebene Arbeitsmarkt über die Besteuerung der Arbeitseinkommen hierzu einen wesentlichen Stützungsbeitrag geleistet. So könnte man mit Blick auf den Finanzierungssaldo etwa der Kommunen den Eindruck gewinnen, die Krise sei überstanden. Indes ist der bessere Finanzierungssaldo der Kommunen einzig einem Rückgang der kommunalen Investitionen geschuldet, während gleichzeitig das Defizit der laufenden Rechnung zugenommen hat. Bei der Gesamtbetrachtung der Kommunen darf nicht außer Acht gelassen werden, dass die Struktur und die Entwicklung der Kommunalhaushalte – insbesondere den Steuer- und Finanzkraftunterschieden geschuldet – sehr heterogen ist und verläuft. Zudem ist auch die Wirtschaft höchst unterschiedlich durch die Pandemiejahre gekommen, es gibt „Pandemie-Gewinner- und Verlierer(branchen)“. Auch in Baden-Württemberg hat ein erheblicher Teil der Kommunen mit dem Haushaltsausgleich allein aus Liquiditätssicht zu kämpfen, wie die kontinuierliche Hebesatzerhöhung bei den kommunalen Steuern belegt. Von einem echten Ausgleich der Ergebnishaushalte (unter Einbeziehung der nicht zahlungswirksamen Abschreibungen) sind viele Kommunen nach wie vor weit entfernt. Sie konnten ihre Haushalte für die Jahre 2021 und 2022 überhaupt nur deshalb aufstellen, weil die Kommunalaufsicht unausgeglichene Ergebnishaushalte pandemiebedingt mit Augenmaß beurteilen musste.
Im vergangenen Jahr haben verheerende Flutschäden in zahlreichen Regionen und Orten, vor allem die Bevölkerung und die Wirtschaft, aber auch die öffentliche Infrastruktur in Rheinland-Pfalz und in Nordrhein-Westfalen besonders stark getroffen. Allein deren Bewältigung wird als föderale Gemeinschaftsaufgabe von Bund, Ländern und Kommunen noch viele Jahre dauern. In anderen Teilen Deutschlands hingegen herrschte lange Trockenheit mit entsprechenden Dürreschäden. Die Risiken und Gefahren des Klimawandels sind damit noch stärker ins Bewusstsein geraten. In diesem Jahr sind es in Deutschland die langen Hitzeperioden, die mit sinkenden Grundwasserständen, der Beeinträchtigung des Schiffsverkehrs auf den Wasserstraßen, Einschränkungen bei der Wasserversorgung, Dürreschäden und vermehrten Waldbränden einhergehen, in manchen Regionen gab und gibt es aber nach wie vor Flut- und Hochwasserschäden nach Starkregenereignissen zu verzeichnen. Dies alles tritt nicht nur in Deutschland auf, sondern europa- und weltweit.
Der Klimawandel und Schritte zur Reduzierung der Erderwärmung stehen deshalb nicht nur in Deutschland – hier etwa im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung -, sondern europa- und weltweit ganz oben auf der politischen Agenda. Denn sie erfordern erhebliche Investitionen des Staates, aber auch der Wirtschaft und der privaten Haushalte. Der Ausbau der erneuerbaren Energien ist begleitet von einem umfassenden Technologiewandel in der Wirtschaft.
Zu alledem tritt nun der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine. Die Kriegsfolgen sind über die Ukraine hinaus weltweit zu spüren. Hungersnöte werden durch das Ausbleiben der Getreidelieferungen aus der Ukraine verschärft. Westeuropa und Deutschland bemühen sich um die Aufnahme, Unterbringung und Integration der Geflüchteten. Der Ausstieg aus (der Abhängigkeit von) russischem Öl und vor allem Erdgas führt zu steigenden Energiepreisen (es lohnt sich, hier im Internet nach dem Begriff „Merit-Order-Effekt“ zu suchen, um den Effekt oder vielleicht auch „Fehlanreiz“ des steigenden Gaspreises auf den Strompreis zu verstehen), was in der Folge alle Wertschöpfungsvorgänge verteuert, die wirtschaftliche Entwicklung in Gefahr bringt und sich in einer bisher nicht gekannten Inflationsrate zeigt. Nicht nur die Lebensmittel- und Konsumpreise schnellen in die Höhe, auch die Baupreise – begleitet von Liefer- und Nachschubproblemen. Genügend Heizenergie für den nächsten Winter, aber auch ausreichend verfügbarer Betriebsstoff für die Wirtschaft und Bezahlbarkeit der (Energie-)Preise bestimmen die Wirtschafts- und Sozialpolitik.
Daneben gibt es viele weitere Krisenherde auf der Welt, die Einfluss auf die Weltwirtschaft haben. Hinzu tritt die zu starke Abhängigkeit von wenigen produzierenden Ländern wie etwa der „Werkbank China“, was bei Störungen in den Lieferketten sehr schnell sichtbar wurde und wird und das Wirtschaftsgeschehen auch in Europa beeinflusst (durch Chip-Mangel können Autos und Geräte nicht fertigproduziert und ausgeliefert werden, für den Ausbau der Photovoltaik fehlen die Komponenten aus Fernost, Arzneimittelversorgung), aber nicht zuletzt auch der Fachkräftemangel in Deutschland und Europa. Und bei alledem ist die Corona-Pandemie noch längst nicht überwunden, Corona fiel im Sommer nicht aus, sondern mutierte und produzierte eine vierte Welle vor der nächsten Welle, die im Herbst erwartet wird, begleitet von weiteren sich ausbreitenden Virus-Infektionen (Affen-Pocken, Vogelgrippe, …).
Mit Blick auf alle diese Aspekte in ihren Wechselbeziehungen hat der Stabilitätsrat1 folgende Kurzbeschreibung gegeben: „Die öffentlichen Haushalte stehen kurz- und mittelfristig vor immensen Herausforderungen. Neben den anhaltenden Auswirkungen der Pandemie ergeben sich aus dem völkerrechtswidrigen russischen Angriffskrieg auf die Ukraine diverse neue Belastungen. Diese sind hinsichtlich ihres Ausmaßes aktuell noch kaum abschätzbar. Hierzu gehören die Notwendigkeit, die Bundeswehr zu stärken, die Sicherung der Energieversorgung und die Abfederung der Folgen steigender Energiepreise bis hin zur Finanzierung der Kosten für Geflüchtete. Die Projektion über die Entwicklung der öffentlichen Haushalte ist daher ebenso wie die Projektion über die weitere Entwicklung der Gesamtwirtschaft mit großen Unsicherheiten behaftet.“
Dementsprechend trägt die Pressemitteilung des Stabilitätsrats folgende Überschrift: „Öffentliche Haushalte zwischen akuter Krisenbewältigung und langfristiger Sicherung tragfähiger Finanzen“.
Mit Blick auf diese „big points“ scheinen zum Beispiel die Grundsteuerreform in Deutschland oder auch die Änderung des Zinssatzes bei der so genannten Vollverzinsung – auch wenn mit viel Verwaltungsaufwand verbunden – eher Marginalien zu sein.
Diese Darstellung „im Großen“ lässt sich auch auf die Finanzsituation des Landes und der Kommunen und die Perspektiven für die nun beginnende Haushaltsplanung 2023 fortfolgende übertragen. Erstmals seit langem gehen die Kommunen ohne einen tragfähigen Haushaltserlass des Innenministeriums in die Sommerpause und müssen auf Orientierungsdaten für ihre Haushaltsplanung 2023 warten, bis im Kontext des Beschlusses des Doppelhaushalts 2023/2024 des Landes gegen Jahresende auch in der Gemeinsamen Finanzkommission Klarheit über die Finanzbeziehungen zwischen Land und Kommunen geschaffen sein wird. Sowohl das Land als auch die Kommunen werden hierbei die Ergebnisse der Herbst-Steuerschätzung 2022 und die bis dahin aktualisierten Prognosen der Wirtschaftsentwicklung abwarten.
Auch bei den Kommunen im Lande hat der Finanzierungssaldo gegenüber dem Vorjahr wieder zugenommen. Er stieg von 297 Millionen Euro im Jahr 2020 auf 724 Millionen Euro3, liegt damit aber immer noch unter dem Wert des Vor-Corona-Jahres 2019 von 795 Millionen Euro und deutlich unter den guten Ergebnissen der früheren Jahre. Vergleicht man die Zahlen der kreisangehörigen Gemeinden und der Landkreise, so konnten die kreisangehörigen Gemeinden im Jahr 2021 eine Verbesserung ihres Finanzierungssaldos gegenüber dem Vorjahr verzeichnen, die Landkreise eine Verschlechterung. Im Vorjahr war es genau umgekehrt. Zugleich ist dies ein Zeichen dafür, dass die Landkreise bei der Festlegung der Kreisumlagehebesätze 2021 „corona-bedingte“ Rücksicht auf die Finanzsituation der kreisangehörigen Städte und Gemeinden mit Blick auf ihre Ausgangssituation genommen haben.
Auch wenn für die Kommunen insgesamt 2021 wieder ein deutlich höherer Finanzierungsüberschuss erzielt werden konnte als im Vorjahr, gäbe es, so die Feststellungen des Statistischen Landesamts im Monatsheft 6-7/2022, doch gut 400 Kommunen, für die sich 2021 Fehlbeträge ergeben hätten, das heißt, diese Kommunen hätten mehr ausgegeben als sie eingenommen haben. Diese Feststellung dürfte sich wohl auf den Finanzierungssaldo insgesamt beziehen. Interessant wäre es, dazu zu erfahren, wie viele Kommunen hierbei ein Zahlungsmitteldefizit der laufenden Rechnung aufweisen, denn dies wäre ein echtes Indiz für eine Haushaltsnotsituation.
Die bereinigten Einnahmen der Gemeinden sind im Jahr 2021 nur um 2,37 Prozent oder 1,2 Milliarden Euro auf 50,7 Milliarden Euro gestiegen. Im Vergleich dazu hatten die bereinigten Ausgaben nur ein Wachstum von 1,52 Prozent oder 746 Millionen Euro auf 49,983 Milliarden Euro, was sich dann in einer Erhöhung des Finanzierungssaldos ausdrückt.
Die untenstehende Übersicht zeigt die beiden Blöcke des Finanzierungssaldos. Der Finanzierungsüberschuss der laufenden Rechnung nahm um 4,29 Prozent oder 228 Millionen Euro ab. Das Finanzierungsdefizit der Kapitalrechnung verringerte sich um 13,07 Prozent oder 656 Millionen Euro. Saldiert ergibt sich die Verbesserung des Finanzierungssaldos um 427 Millionen Euro. Mit einem deutlich stärkeren Rückgang im investiven Bereich wurde das Weniger der laufenden Rechnung kompensiert.
Der Ist-Überschuss beziehungsweise -Fehlbetrag, wie ihn das Statistische Landesamt für den Landeshaushalt ausweist, setzt sich zusammen aus dem Finanzierungssaldo und der Nettokreditaufnahme.4 Mit Blick auf die unterschiedlichen Verschuldungsregeln, die für das Land und die Kommunen gelten, ist hier ein Vergleich zwischen Land und Kommunen wenig aussagekräftig.5
Die Steuereinnahmen haben gegenüber dem Vorjahr um 13,87 Prozent (plus 2.170 Millionen Euro) auf 17.823 Millionen Euro zugenommen. Im Vergleich mit der bundesweiten Entwicklung ist diese Veränderung unterdurchschnittlich, was auch an den dargestellten Besonderheiten der Gewerbesteuerentwicklung liegt. Aber auch in Baden-Württemberg war der höchste Zuwachs bei der Gewerbesteuer zu verzeichnen (plus 30,3 Prozent oder plus 1.773 Millionen Euro). Allerdings fehlt in der Vergleichsbasis 2020 die Gewerbesteuer-Kompensation des Landes mit 1,881 Milliarden Euro. 2021 gab es diese Gewerbesteuer-Kompensation nicht mehr. Beim Gemeindeanteil an der Einkommensteuer macht sich der Rückgang der Kurzarbeit gegenüber 2020 und die Stabilisierung des Arbeitsmarkts in der Besteuerung bemerkbar. Der Einkommensteueranteil stieg damit um 6,7 Prozent auf 6.839 Millionen Euro. Der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer stieg nur moderat um 1,3 Prozent. Die sonstigen Steuern gingen gegenüber dem Vorjahr mit einem Minus von 30,2 Prozent nochmals deutlicher als im Vorjahr zurück. Hier machen sich bezogen auf die Vergnügungsteuer die Corona-bedingten Schließungen beziehungsweise Minderfrequentierung von Spielotheken bemerkbar. Die Vergnügungsteuer verzeichnete im Jahr 2020 einen Rückgang um 22,1 Prozent, im Jahr 2021 sogar einen Rückgang um 50,7 Prozent gegenüber dem Vorjahr.6 Insgesamt überstiegen die Steuereinnahmen 2021 wieder die Zahlen des Vor-Corona-Jahres 2019.
Die Corona-bedingt weiterhin stark angespannte Finanzsituation der Kommunen machte sich auch im Jahr 2021 bei den Hebesätzen bemerkbar: Zwar an Zahl weniger als im Jahr 2020, aber immer noch in beachtlich hoher Zahl mussten die Städte und Gemeinden ihre Realsteuerhebesätze erhöhen, ein Zeichen für notleidende Haushalte. 105 Kommunen erhöhten den Hebesatz für die Grundsteuer A, 145 bei der Grundsteuer B und bei der Gewerbesteuer 86. Damit stiegen auch die gewogenen Durchschnittshebesätze weiter an (bei der Grundsteuer A um 4 auf 367 Prozentpunkte, bei der Grundsteuer B ebenfalls um 4 auf 404 Prozentpunkte und bei der Gewerbesteuer um 2 auf 70 Prozentpunkte).7
Nach einem starken Rückgang im Vorjahr (auch mit Blick auf die Corona-bedingten Schließungen) sind die Einnahmen aus Gebühren und Entgelten8 im Jahr 2021 wieder um 7,5 Prozent gestiegen und konnten – auch wenn es im Jahr 2021 noch erhebliche Auslastungs- und Nutzungseinschränkungen und partielle Betriebsschließungen bei den kommunalen Einrichtungen gab – wieder an die Werte des Vorvorjahres 2019 anknüpfen. Da indes auch die Personal- und Sachaufwendungen weiter gestiegen sind, geht das mit entsprechend erhöhten Betriebsdefiziten im Jahr 2021 einher.
Die Schlüsselzuweisungen, die sonstigen allgemeinen Finanzausgleichszuweisungen sowie die Erstattungen und Zuweisungen für laufende Zwecke vom Land sind im Jahr 2021 um 6,42 Prozent oder 1.248 Millionen Euro auf 18.182 Millionen Euro zurückgegangen. Der Rückgang folgt auf die starke Zunahme im Jahr 2020 um seinerzeit 3,3 Milliarden Euro oder 20,57 Prozent, welche wiederum auf den Sondereffekt starker Stützungsleistungen des Landes im Rahmen des Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakts im ersten Jahr der Corona-Pandemie zurückzuführen waren. Allein 1,881 Milliarden Euro davon entfielen auf die einmalige Kompensation der erwarteten Gewerbesteuer-Ausfälle im Jahr 2020, die nun nach Maßgabe des § 39 Abs. 39 FAG als Steuerkraft im kommunalen Finanzausgleich 2022 angerechnet werden, zusätzlich wurde die allgemeine Finanzausgleichsmasse seitens des Landes gestützt. Besonders deutlich ist deshalb der Rückgang bei den sonstigen allgemeinen (Finanzausgleichs-)Zuweisungen vom Land mit einem Minus von 41,53 Prozent oder minus 1.917 Millionen Euro, weil in dieser Position die Gewerbesteuer-Kompensation 2020 mit enthalten war. Für das Jahr 2021 haben sich Land und Kommunen im Juli 2021 auf ein weiteres „Kommunalpaket 2021“ mit einem Gesamtvolumen von 587 Millionen Euro verständigt. Der finanziell bedeutendste Teil dieses Pakets ist die nochmalige Stärkung der kommunalen Finanzausgleichsmasse mit 355 Millionen Euro. Darüber hinaus haben sich im November 2021 Land und Kommunen auf ein weiteres Maßnahmenpaket mit rund 170 Millionen Euro verständigt. Hierzu wird auf den Beitrag vom Vorjahr in der Ausgabe 09/2020 dieses politischen Fachmagazins und auf den Beitrag in der Ausgabe 09/2021 dieses Magazins verwiesen.
Auch in Baden-Württemberg nahmen die Ausgaben der laufenden Rechnung zu, und zwar um 3,88 Prozent (plus 1,591 Milliarden Euro). Gegenüber dem Vorjahr hat sich das Wachstum verlangsamt.
Die Personalausgaben stiegen 2021 um 3,97 Prozent oder 433 Millionen Euro auf 11,358 Milliarden Euro an, etwas schwächer als im Vorjahr. Dazu trugen die vergleichsweise moderaten Tarifabschlüsse beziehungsweise Besoldungserhöhungen ab dem 1. April 2021 mit 1,4 Prozent bei. Dagegen hat sich die Zahl der im kommunalen Bereich beschäftigten Personen gegenüber dem Vorjahr – in Vollzeitäquivalente (VZÄ) - um 4,03 Prozent beziehungsweise um 4.115 auf 207.330 VZÄ erhöht, im Vorjahr 2020 war die Steigerung mit 2,02 Prozent in VZÄ nur halb so hoch.9 Nach wie vor gibt es den größten Beschäftigungsaufbau im Bereich Bildung und Betreuung. Bei den Kindertageseinrichtungen gab es eine Zunahme um 5,4 Prozent oder 2.012 VZÄ auf 39.457 VZÄ.10
Die laufenden Sachausgaben der Kommunen stiegen 2021 um 4,04 Prozent oder 325 Millionen Euro auf 8,358 Milliarden Euro. Im Vergleich zum Vorjahr (plus 1,9 Prozent) fiel die Steigerung deutlich höher aus. Ursachen sind zum einen die höheren Verbraucherpreise, zum anderen konnten im Jahr 2020 durch corona-bedingte Schließungen und Einschränkungen Sach- und Bewirtschaftungsausgaben eingespart werden, was 2021 nicht mehr im gleichen Umfang der Fall war, zum anderen haben die corona-bedingten Mehrausgaben (vor allem Aufwendungen für Testungen, Impfaktionen, Maskenpflicht) zugenommen.
Die Ausgaben für soziale Leistungen stiegen im Jahr 2021 deutlich stärker als in den Vorjahren an. Sie wuchsen im Jahr 2021 um 5,54 Prozent oder 414.000 Euro auf 7,894 Milliarden Euro an. Die Steigerung in Baden-Württemberg lag deutlich über dem Durchschnitt aller Flächenländer mit vier Prozent.
Der Finanzierungsüberschuss der laufenden Rechnung ging 2021 um 4,29 Prozent oder 228 Millionen Euro auf 5,083 Milliarden Euro zurück. Da allerdings auch die Schuldentilgung am Kreditmarkt im Jahr 2021 um 297 Millionen Euro oder 30 Prozent zurückging11, erhöhte sich die Nettoinvestitionsrate12 sogar geringfügig um 69 Millionen Euro.
Die Kapitalrechnung war 2021 von einer stark rückläufigen Investitionstätigkeit geprägt. Die Ausgaben für Sachinvestitionen gingen 2021 um 7,19 Prozent oder 426 Millionen Euro zurück, darunter die Baumaßnahmen um 2,5 Prozent oder 109 Millionen Euro. Einzig im Schulbereich gab es in Umsetzung der Bundes- und Landesinvestitionsförderung eine Steigerung um 9,4 Prozent oder 87 Millionen Euro. Im Übrigen mussten die Kommunen ihre Investitionstätigkeit der corona-bedingten Haushaltssituation anpassen und Schwerpunkte setzen beziehungsweise drosseln.
Die Nettoneuverschuldung beim nicht-öffentlichen Bereich ging ausweislich der Daten der Kassenstatistik um 65 Millionen Euro oder 5,92 Prozent zurück. Gleichwohl stiegen die Schulden der Kernhaushalte der Gemeinden/Gv. 2021 um 2,6 Prozent auf 6,475 Milliarden Euro an.13 2019 und zuvor konnte die Verschuldung in den Kernhaushalten noch abgebaut werden. Kassenkredite mit einer Höhe von 259 Millionen Euro beziehungsweise einem Anteil von 3,5 Prozent an den Schulden spielen wie in den Vorjahren – anders als in den anderen Bundesländern – eine sehr untergeordnete Rolle.
Der kommunale Finanzausgleich speist sich aus der Finanzausgleichsumlage der Kommunen und der sogenannten Verbundmasse. Über Letztere wirft das Land Baden-Württemberg 23 Prozent des Landesanteils an den Gemeinschaftsteuern und der Gewerbesteuerumlage abzüglich eines Festbetrags in den “Finanzausgleichstopf“ ein. Ein Blick auf die Entwicklungen der letzten Jahre zeigt das Gewicht dieser Komponente auf die Finanzausgleichsmasse, aber auch die Schwankungen, denen der Betrag unterworfen ist und der regelmäßig Gegenstand der Verhandlungen der Gemeinsamen Finanzkommission war. Über eine Rücknahme des Kürzungsbetrags hat das Land die Kommunen in den Jahren 2020 und 2021 in Anbetracht der Auswirkungen der Corona-Pandemie zusätzlich unterstützt.
Im Ergebnis stand den baden-württembergischen Kommunen im Jahr 2021 eine Finanzausgleichsmasse in Höhe von 12.085,773 Millionen Euro zur Verfügung. Das bedeutet eine Steigerung um 140,250 Millionen Euro gegenüber dem Jahr 2020 und um 1.177,665 Millionen Euro, also 10,8 Prozent, gegenüber dem Vor-Corona-Jahr 2019. Diese Entwicklung erklärt gleichzeitig, warum trotz Aufstockung des Kommunalen Investitionsfonds als Teil der Finanzausgleichsmasse B auf 950 Millionen Euro (2019), 1.108 Millionen Euro (2020) und schließlich auf 1.115 Millionen Euro (2021) ein Aufwuchs in der Finanzausgleichsmasse A zu verzeichnen war. Diese verzeichnete im Jahr 2021 ein Volumen von 9.790,685 Millionen Euro – ein Betrag, der das Vorjahresniveau um 113,617 Millionen Euro und das Vor-Corona-Niveau des Jahres 2019 um 952,936 Millionen Euro übertraf.
Aus der Finanzausgleichsmasse A ergibt sich nach Abzug verschiedener Vorwegentnahmen für andere kommunale Zwecke die Schlüsselmasse. Letztere teilt sich nach den im Finanzausgleichsgesetz (FAG) festgelegten Sätzen prozentual auf die Schlüsselmasse der Gemeinden, der Landkreise und der Stadtkreise auf. Heruntergebrochen auf die Schlüsselmasse der Gemeinden lag das Volumen im Jahr 2021 mit 5.212,020 Millionen Euro zwar um 42,781 Millionen Euro minimal unter dem des Vorjahres, allerdings um 7,15 Prozent (347,91 Millionen Euro) über dem Wert des Vor-Corona-Jahres 2019. Wichtig, bei dieser Einordnung im Blick zu haben: Im direkten Vorjahresvergleich sind maßgeblich die Verhandlungsergebnisse der Gemeinsamen Finanzkommission – verankert im Kommunalen Stabilitäts- und Zukunftspakt vom 20. Juli 2020 – mitzudenken: So hat das Land die Finanzausgleichsmasse im Jahr 2020 mit einmalig 1.016 Millionen Euro gestützt, was sich nicht zuletzt auf die Schlüsselmasse ausgewirkt hat. Bei der Verteilung der Schlüsselmasse auf die Gemeinden kam im Jahr 2021 erstmals die weiterentwickelte Systematik von zwei Grundkopfbeträgen zum Tragen. Wie bisher auch wird die Höhe der Schlüsselzuweisungen weiterhin nach dem Kriterium der mangelnden Steuerkraft berechnet. Das heißt, dass für die Ermittlung auch weiterhin die Steuerkraftmesszahl (Kennzahl für die Finanzkraft einer Gemeinde) der Bedarfsmesszahl (Kennzahl für den Finanzbedarf der Gemeinde) gegenübergestellt wird. Übersteigt die Bedarfsmesszahl die Steuerkraftmesszahl, ist die Differenz Grundlage für die weitere – gewohnte – Berechnung der Schlüsselzuweisungen. Die Steuerkraftmesszahl wird in bekannter Weise ermittelt. Auch die „Bedarfsmesszahl nach steigender Einwohnerzahl“ wurde beibehalten, allerdings um eine weitere Komponente ergänzt: die „Bedarfsmesszahl nach steigender Fläche je Einwohner“. Nach dem gleichen Schema wie zur Ermittlung der „Bedarfsmesszahl nach steigender Einwohnerzahl“ wird auch hier die Einwohnerzahl mit einem Kopfbetrag multipliziert. Letzterer ergibt sich aus der Multiplikation des Grundkopfbetrags mit einem im FAG definierten Vervielfältiger. Im Einführungsjahr 2021 wurde der Grundkopfbetrag B zur Ermittlung der „Bedarfsmesszahl nach steigender Fläche je Einwohner“ mit 2,5 Prozent des Grundkopfbetrags A, der zur Ermittlung der „Bedarfsmesszahl nach steigender Einwohnerzahl“ herangezogen wird, bemessen. Im Jahr 2022 liegt der Grundkopfbetrag bei fünf Prozent des Grundkopfbetrags A. Vor dem Hintergrund dieser Anpassung ist auch die Entwicklung des Grundkopfbetrags einzuordnen: In den letzten Jahren vor der Einführung des Grundkopfbetrags B ist der Grundkopfbetrag (A) kontinuierlich bis auf 1.486 Euro im Jahr 2020 gestiegen (2016: 1.219 Euro; 2017: 1.260 Euro; 2018: 1.334 Euro; 2019: 1.405 Euro). Im Jahr 2021, nach der Einführung, liegt der Grundkopfbetrag A mit 1.468 Euro leicht unter dem Wert von 2020, wird aber nunmehr vom Grundkopfbetrag B in Höhe von 36,70 Euro begleitet.
Die Finanzausgleichsmasse B verteilt sich auf den Ausgleichstock, der im Jahr 2019 um zehn Millionen Euro auf 97 Millionen Euro erhöht wurde und seither konstant auf diesem Niveau verharrt, auf den Kommunalen Investitionsfonds, der im Jahr 2021 mit 1.115 Millionen Euro dotiert war, und auf die Kommunale Investitionspauschale, der die übrigen Mittel der Finanzausgleichsmasse B zufließen. Ausgestattet mit 1.082,950 Millionen Euro lag sie im Jahr 2021 um 1,84 Prozent über dem Volumen des Vorjahres und um 5,85 Prozent über dem Wert des Vor-Corona-Jahres 2019. Auch die Kommunale Investitionspauschale je gewichtetem Einwohner hat in den letzten Jahren von 91,26 Euro (2019) über 94,23 Euro (2020) auf 96,14 Euro im Jahr 2021 zugelegt.
Damit wirkt der kommunale Finanzausgleich mehr denn je als maßgebliche Stütze der Kommunalfinanzen in Zeiten volatiler Steuereinnahmen.
Dieser Trend könnte sich auch in den kommenden Jahren noch fortsetzen: So soll nach der Bekanntmachung des Finanzministeriums über die dritte Teilzahlung nach dem FAG der Grundkopfbetrag A im Jahr 2022 nochmals um 47 Euro auf 1.515 Euro ansteigen, entsprechend würde der Grundkopfbetrag B bei 75,75 Euro liegen.
In der Gesamtschau soll die Finanzausgleichsmasse nach der Regionalisierung der Steuerschätzung vom Mai 2022 im laufenden Jahr nochmals um rund drei Prozent auf 12.512 Millionen Euro anwachsen. Im Jahr 2023 soll sich das Wachstum mit knapp drei Prozent auf 12.859 Millionen Euro fortsetzen, im Jahr 2024 wird ein Volumen der Finanzausgleichsmasse von 13.231 Millionen Euro erwartet und im Jahr 2025 von 13.716 Millionen Euro. Nicht vergessen werden darf dabei natürlich, dass auch die Kommunen über die Finanzausgleichsumlage mit zu diesem Wachstum beitragen.
Das dem Kindergartenlastenausgleich nach § 29b FAG für Kinder über drei und unter sieben Jahren (Ü3) zur Verfügung stehende Fördervolumen war bis zum Jahr 2018 auf 529 Millionen Euro gedeckelt. In Umsetzung der Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission vom 24. Juli 2018 hat sich der Gesamtbetrag in den Jahren 2019 (664,727 Millionen Euro), 2020 (794,522 Millionen Euro) und 2021 (895,528 Millionen Euro) schrittweise erhöht – möglich wurde dies nicht zuletzt durch eine Umschichtung von Mitteln aus der Finanzausgleichsmasse A. Damit konnte der Zuweisungsbetrag je gewichtetem Kind trotz der steigenden Zahl an gewichteten Kindern von 2.828,48 Euro (2019) über 3.271,85 Euro (2020) auf 3.573,48 Euro im Jahr 2021 ansteigen.
Ein im Ergebnis ähnliches Bild zeigt sich bei der Förderung der Kleinkindbetreuung nach § 29c FAG: So fördert das Land die Betriebsausgaben der Kleinkindbetreuung in Tageseinrichtungen und in der Kindertagespflege mit 68 Prozent der Betriebsausgaben. Dabei erfolgt die Ermittlung der Nettobetriebsausgaben durch Hochrechnung der Jahresrechnungsstatistik des zweitvorangegangenen Jahres. Auch hier erhöhte sich der Zuweisungsbetrag je gewichtetem Kind von 14.993,05 Euro im Jahr 2019 über 15.442,95 Euro (2020) auf 16.302,40 Euro im Jahr 2021.
Die Schulden der kommunalen Kernhaushalte beim öffentlichen und nicht-öffentlichen Bereich sind nach dem Anstieg im „Coronajahr“ 2020 im Jahr 2021 nochmals gewachsen. Bis Ende des Jahres 2019 und damit vor Beginn der Coronavirus-Pandemie konnten die Schulden der Städte, Gemeinden und Landkreise zwar auf 6,020 Milliarden Euro zurückgeführt werden, im Jahr 2020 war ein Anstieg um 447 Millionen Euro und im Jahr 2021 nochmals einer um 211 Millionen zu beobachten. Dies bedeutet, dass die Gemeinden, Stadt- und Landkreise einen Schuldenstand von 6,679 Milliarden Euro aufwiesen. Dies entspricht einer pro-Kopf-Verschuldung von 601 Euro je Einwohner.
Die Dynamik in der Schuldenstandentwicklung der Eigenbetriebe hat sich auch im Vergleich zum Vorjahr 2020 nochmals beschleunigt. War in diesem Jahr bereits ein Anstieg um 366 Millionen Euro auf 9,107 Milliarden Euro zu betrachten, so bleibt dies hinter den Entwicklungen von 2021 zurück. So stiegen die Schulden auf 9,981 Milliarden Euro an, was einem Anstieg um 898 Millionen Euro oder 78 Euro je Einwohner entspricht.
Auch bei den Eigengesellschaften ist eine steigende Verschuldung zu verzeichnen. Waren diese im Jahr 2020 noch mit 6,230 Milliarden Euro verschuldet, ist diese auf 6,913 Milliarden oder um 683 Millionen Euro angestiegen. Damit entfällt auf jede Einwohnerin und jeden Einwohner eine Verschuldung von 622 Euro, was einem Anstieg um 61 Euro entspricht.
Bei Betrachtung der einzelnen Größenklassen zeigt sich, dass sich keine der Gemeindegrößenklassen dem Trend der steigenden Verschuldung ganz entziehen konnte. So wurden in allen Gemeindegrößenklassen Kredite in höherem Volumen aufgenommen als getilgt. In der Größenklasse „unter 1.000 Einwohner“ stiegen diese in etwas geringerem Maße (von 25,227 Millionen Euro auf 25,28 Millionen Euro) an als in den weiteren Größenklassen. Während die Landkreise als einzige Körperschaftsgruppe im Jahr 2020 Netto-Kredite abbauen konnten, wurden 2021 wiederum Nettokreditaufnahmen getätigt. Diese belaufen sich auf 278 Millionen Euro oder 30 Euro je Einwohner, stellen aber einen Anstieg der Verschuldung um etwa 13 Prozent dar. Davon entfallen 229 Millionen Euro auf Eigenbetriebe und Eigengesellschaften. Den größten absoluten wie relativen Anstieg der Verschuldung haben die Stadtkreise „zwischen 200.000 und 500.000 Einwohner“ zu verzeichnen und zwar auf 4,628 Milliarden Euro (bisher 3,857 Milliarden Euro). Diese 771 Millionen Euro entsprechen etwa 43 Prozent der Nettoneuverschuldung der Städte, Landkreise und Gemeinden von 1,767 Milliarden Euro
Für die kreisangehörigen Gemeinden reichte die Bandbreite von den vorbenannten Gemeinden „unter 1.000 Einwohner“ bis zu der Gemeindegrößenklasse „größer 100.000 Einwohner“ mit einem Anstieg von 360 Euro je Einwohnerin und Einwohner, in diesem Fall jedoch vor allem durch die höhere Verschuldung der Eigenbetriebe und Eigengesellschaften bedingt, während im Kernhaushalt Schulden abgebaut werden konnten.
Die Stadtkreise wiederum hatten Zuwächse in der Verschuldung zwischen 127 Euro je Einwohner (Größenklasse „über 500.000 Einwohner“) und 920 Euro je Einwohner (Größenklasse „zwischen 200.000 und 500.000 Einwohner“) zu verzeichnen.
Für die kreisangehörigen Städte und Gemeinden führt dies zum viertgrößten Anstieg der Verschuldung seit 1996. Dies ist insofern bemerkenswert, als das 2020 der höchste Anstieg der Verschuldung seit dem Jahr 2010 und der zweithöchste Anstieg seit 1996 zu verzeichnen war. Mit einem Niveau der Verschuldung von 3,830 Milliarden Euro ist das Niveau nach der Finanz- und Wirtschaftskrise wieder erreicht.
Die Kernhaushalte stellen jedoch nur einen Teil der gemeindlichen Tätigkeit dar. Zu berücksichtigen sind in diesem Kontext insbesondere auch die Eigenbetriebe. Bei diesen ist ein kontinuierliches Anwachsen der Verschuldung zu betrachten, welches jedoch in Art und Struktur der Finanzierung der Eigenbetriebe bedingt ist. Insbesondere Abwasserversorgungsbetrieben ist es gebührenrechtlich nicht möglich, Gewinne zu erzielen und Eigenkapital für spätere Investitionen anzusammeln. Neue Investitionen werden somit in der Regel zu 100 Prozent mit Krediten finanziert, was die Verschuldung weiter ansteigen lässt. Ähnliches gilt für Nahwärmenetze, für welche zur Inbetriebnahme zunächst erhebliche Investitionen getätigt werden müssen, welche jedoch in der Regel erst nachlaufend finanziert werden können.
Die Auslagerung von Schulden, insbesondere durch die Ausgliederung der Wasserversorgung, welche in den 1990er-Jahren zu einem starken Anstieg der Verschuldung der Eigenbetriebe und einer Abnahme der Verschuldung in den Kernhaushalten geführt hatte, spielt heute kaum noch eine Rolle.
Bei einer Betrachtung der Pro-Kopf-Verschuldung fällt auf, dass die Organisationsform des Eigenbetriebs, bis auf die Größenklasse „unter 1.000 Einwohner“ in allen Größenklassen gebräuchlich ist. Demgegenüber findet die Rechtsform der Eigengesellschaft offenkundig zumeist erst in den Größenklassen ab 20.000 Einwohnern häufigere Anwendung.
Obwohl den Schulden der Eigengesellschaften in der Regel nicht geringe Vermögenswerte und Ertragspositionen gegenüberstehen, handelt es sich bei den Eigengesellschaften häufiger um Geschäftsmodelle, die unter Umständen wirtschaftlich nicht ganz so sicher agieren können wie beispielsweise die klassischen Eigenbetriebe der Wasserversorgung und der Abwasserbeseitigung. Gerade im Bereich der Energieversorgung (Strom, Gas, Wärme) macht sich in den letzten Jahren ein zunehmender Wettbewerbsdruck breit, der zu sinkenden Erträgen führt. Eine genauere Untersuchung von Ertragslage und Finanzierung ist insoweit erforderlich.
Jedenfalls wiesen zum Jahresende 2020 insgesamt 90 der kreisangehörigen Gemeinden und Städte in Baden-Württemberg weder im Kernhaushalt noch in Eigenbetrieben oder Eigengesellschaften Kredite, Kassenkredite oder Wertpapierschulden beim öffentlichen oder nichtöffentlichen Bereich aus. 89 dieser Gemeinden hatten dabei unter 10.000 Einwohner, 77 Gemeinden sogar unter 5.000 Einwohner. Im Vorvorjahr waren noch 99 Städte und Gemeinden in Kernhaushalt, Eigenbetrieb und Eigengesellschaft schuldenfrei, im Vorjahr waren es noch 92.
Die Kassenkredite, welche zum 31. Dezember 2020 noch mit 179,3 Millionen Euro in den Kernhaushalten von 101 kreisangehörigen Städten und Gemeinden verbucht waren, sind auf 127,8 Millionen Euro bei 78 Städten und Gemeinden zurückgegangen. Insgesamt sinkt die Pro-Kopf-Verschuldung von 20 auf etwa 14 Euro. Bezogen auf die Bevölkerung der 78 Städte und Gemeinden ergibt sich jedoch eine durchschnittliche Verschuldung von 203 Euro je Einwohner. Diese betrug im Vorjahr bei den 101 Gemeinden mit Kassenkrediten noch etwa 250 Euro.
Wie bereits eingangs dargestellt, ist die finanzielle Lage der öffentlichen Haushalte durch äußerst schwierige Rahmenbedingungen geprägt. Auch die Wirtschaft befindet sich in „unsicheren Gewässern“, die Privathaushalte werden durch die steigenden Energie- und Konsumpreise belastet und rufen den Staat mit Entlastungen auf den Plan.
Vor diesem Hintergrund ist es schwierig bis nahezu unmöglich, für die öffentlichen Haushalte eine tragfähige Haushaltsentwicklung darzustellen. Das liegt vor allem an der Ungewissheit darüber, welche wirtschaftlichen Folgen der Angriffskrieg Russlands gegen die Ukraine noch haben wird und wie die Wirtschaft auf die Maßnahmen gegen die Inflation reagiert. Erst recht gilt dies für die mittelfristige Perspektive der Finanzplanung. Haushaltsplanung in aktuellen Zeiten bedeutet ein „Fahren auf Sicht“.
Am 18. August 2022 hat die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände ihre Finanzprognose für das laufende Jahr 2022 und das nächste Jahr vorgelegt.14 Dabei stand für das Jahr 2022 allenfalls das Ergebnis der Kassenstatistik für das erste Quartal 2022 zur Verfügung, das allerdings für das Gesamtjahr nicht aussagekräftig ist. Die Kommunalen Spitzenverbände rechnen bereits für das laufende Jahr 2022 mit einem Defizit von 5,8 Milliarden Euro in den kommunalen Kernhaushalten. Im Vorjahr 2021 lag dieser Wert noch im positiven Bereich mit 3,04 Milliarden Euro. Auch für 2023 gibt die Schätzung der Bundesvereinigung keine Entwarnung und nimmt ein Finanzierungsdefizit der Kernhaushalte von 5,3 Milliarden Euro an. Hinzu kommt die Entwicklung in den so genannten Extrahaushalten, die in diesen Zahlen noch nicht eingepreist ist.
Die kommunalen Einnahmen steigen nach der Finanzprognose der Spitzenverbände trotz abgesenkter Wachstumsaussichten etwas stärker als erwartet. Bereits die Mai-Steuerschätzung 2022 ließ einen positiven Ausblick auf die Steuerentwicklung erwarten. Dies wird für das Jahr 2022 wohl nach wie vor zutreffend und belastbar sein, denn die Wirtschaft verzeichnet mehrheitlich volle Auftragsbücher, eine Wiederbelebung ihrer Geschäftsfelder „nach“ oder „trotz“ Corona, der Arbeitsmarkt und die Arbeitseinkommen erweisen sich als robust und auch der private Konsum wirkt bisher positiv für die Wirtschaftsentwicklung. Von den steigenden Preisen profitieren auch der Bund, die Länder und Kommunen über ihren jeweiligen Umsatzsteueranteil.
Der Ausblick ins kommende Jahr fällt hier schon getrübter aus: Die steigenden Preise dürften konsumdämpfend wirken und die Erwartungen an die Wirtschaftsentwicklung gehen von einem geringeren Wirtschaftswachstum als 2022 aus, was sich letztlich auch in den Unternehmenssteuern bemerkbar machen wird.
Für die laufende Rechnung weit bedeutsamer ist aber die Entwicklung der laufenden Ausgaben, denn diese steigen in einem Maße an, dass damit die Einnahmen nicht Schritt halten können. Dies gilt sowohl für den laufenden Sachaufwand (steigende Energiepreise und generelle Verteuerung), aber auch für die Personalausgaben (Tarifsteigerungen) und die sozialen Leistungen. Selbst die Zinsausgaben werden nach der von der EZB eingeläuteten Zinswende sukzessive wieder ansteigen und die hinzutretende Nettoneuverschuldung tut hier ein Übriges. Daher wird der Saldo der laufenden Rechnung bereits im laufenden Jahr gegenüber dem Vorjahr zurückgehen und sich auch im Jahr 2023 fortsetzen.
Bei den Sachinvestitionen, die 2021 Corona-bedingt in der Umsetzung stagnierten, wird für das laufende Jahr und wohl auch für das Jahr 2023 ein weiterer Zuwachs erwartet. Allerdings wird mit Blick auf die Baupreissteigerungen nicht einmal ein realer Zuwachs bei den Investitionen beziehungsweise der Erhalt der bisherigen Sachvermögenswerte gelingen. Dies stimmt mit Blick auf den Investitionsrückstand, den das jährliche KfW-Kommunalpanel15 ermittelt, zusätzlich bedenklich, zieht man den durch den Klimawandel und die anderen Herausforderungen zusätzlichen Investitionsbedarf hier mit ins Kalkül. Die Nettoneuverschuldung der Kommunen wird wieder deutlich ansteigen müssen. Unausgeglichene Kommunalhaushalte werden an Zahl noch größer werden. Um Defizite in den Haushalten zu begrenzen, seien, so die Bundesvereinigung in ihrer Finanzprognose, viele Kommunen in den kommenden Jahren gezwungen, wieder Investitionen einzuschränken – obwohl dies langfristig Nachteile mit sich bringt und zu höheren Kosten führt.
Die Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände stellt in ihrer Finanzprognose zusammenfassend fest: „Selbst wenn der Ukraine-Krieg nicht zu weiteren Einbrüchen der Wirtschaftsleistung führt, werden die Kommunalhaushalte durch Defizite, real sinkende Investitionen und einen Vermögensverzehr gekennzeichnet sein. Wir werden Unterstützung von Bund und Ländern benötigen. Investitionen in Klimaschutz und den Ausbau des öffentlichen Nahverkehrs haben für uns hohe Priorität. Ohne dauerhaft verbesserte Finanzausstattung auch durch einen größeren Anteil am Steueraufkommen können die Kommunen diese Investitionen nicht aus eigener Kraft finanzieren.“ Finanzielle Spielräume für neue Aufgaben hätten die Kommunen in dieser Situation nicht.
3.3 Perspektiven für die Kommunalfinanzen landesweit
Kapitalrechnung
Für die Kommunen im Lande sind die Prognosen nach der Mai-Steuerschätzung 2022 ebenfalls positiv, auch wenn die Entwicklung im Vergleich zu den bundesweiten Schätzwerten für die Kommunen etwas verhaltener verläuft. Im Gegensatz zu den bundesweiten Ergebnissen bleiben die Steuereinnahmen der baden-württembergischen Kommunen nach den Ergebnissen der Mai-Steuerschätzung 2022 sowohl 2021 als auch bis 2024 hinter den Ergebnissen der Oktober-Steuerschätzung 2019, der Vor-Corona-Perspektive, zurück.
Von 2020 bis 2024 müssen die Gemeinden in Baden-Württemberg demnach mit geringeren Einnahmen von insgesamt 2,099 Milliarden Euro gegenüber der Vor-Corona-Perspektive rechnen. Die Steuereinnahmen des Landes entwickeln sich dagegen oberhalb der im Oktober 2019 prognostizieren Werte. Zwischen 2020 und 2024 kann das Land Baden-Württemberg mit Mehreinnahmen von 4,776 Milliarden Euro rechnen.
Für das Jahr 2022 werden die Prognosen der Mai-Steuerschätzung 2022 noch einigermaßen tragbar sein. Für das Jahr 2023 und danach sind mit Blick auf die Wirtschaftsentwicklung größere Fragezeichen anzubringen und es bleiben hier die Prognosen nach der Herbst-Steuerschätzung abzuwarten.
Wirft man einen Blick auf die Entwicklung der Finanzausgleichsmasse, so soll diese nach den Prognosen der Mai-Steuerschätzung 2022 von 12.086 Millionen Euro im Jahr 2021 kontinuierlich steigen, im Jahr 2022 auf 12.512 Millionen Euro, im Jahr 2023 auf 12.859 Millionen Euro.
Die Prognose zu den Kopfbeträgen für die Schlüsselzuweisungen nach mangelnder Steuerkraft und die Kommunale Investitionspauschale im Jahr 2023 hängen davon ab, zu welchen Ergebnissen Land und Kommunen in der Gemeinsamen Finanzkommission mit Blick auf den Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes kommen. Dies wird voraussichtlich erst nach der Herbst-Steuerschätzung 2022 in Zeitnähe des Beschlusses über den Doppelhaushalt des Landes feststehen. Die untenstehende Tabelle ermöglicht immerhin eine vorsichtige Abschätzung der Entwicklung für 2023 – status quo ante unterstellt.
3.3.2 Exkurs: Entwicklung der Hebesätze im Jahr 2022
Nach den Zahlen der Kassenstatistik für das erste Halbjahr 2022 zeichnet sich für die Landschaft der Hebesätze folgendes ab: Im Jahr 2022 verteilen sich die Hebesätze bei der Grundsteuer A auf einer Bandbreite von 200 Prozentpunkten bis 1.900 Prozentpunkten. Dabei erhöhen 124 Städte und Gemeinden den Hebesatz teils minimal, teils um 160 Prozentpunkte. Hebesatzsenkungen zeichnen sich nicht ab. Bei 977 Städten und Gemeinden kam es zu keiner Veränderung im Vergleich zum Vorjahr.
Die Grundsteuer B verzeichnet im Jahr 2022 Hebesätze von 200 bis 660 Prozentpunkten, wobei 172 Kommunen den Hebesatz im Vergleich zum Vorjahr angehoben haben. Die Spannweite der Erhöhungen reicht auch hier von marginalen Anpassungen bis zu Anpassungen von 160 Prozentpunkten. Eine Gemeinde senkt den Hebesatz um 50 Prozentpunkte, 928 Städte und Gemeinden behalten den Hebesatz des vorigen Jahres bei.
Bei der Gewerbesteuer rücken die Hebesätze im interkommunalen Vergleich eng zusammen und liegen auf einer Spanne von 265 bis 450 Prozentpunkten. Dabei erhöhen 121 Städte und Gemeinden den Hebesatz teils um bis zu 50 Prozentpunkte. Die Mehrheit der Städte und Gemeinden (978) verzichtet auf Anpassungen. Zwei Kommunen senken den Hebesatz.
Auf der Ausgabenseite sind insbesondere die mittelbaren und unmittelbaren Folgen aus dem Krieg in der Ukraine zu berücksichtigen: Dies sind vor allem die Ausgaben zur Unterbringung der Geflüchteten, aber auch die Begleitung und Betreuung von ankommenden Familien in Schulen und Kindertagesstätten. Allein bis zum Sommer haben die Kommunen innerhalb von rund vier Monaten 116.000 Kriegsflüchtlingen aus der Ukraine Unterkunft und eine sichere Bleibe verschaffen können. Die Zahlen aus dem Jahr der sogenannten Flüchtlingskrise 2015 sind damit schon jetzt übertroffen. Der zum 1. Juni 2022 beschlossene Rechtskreiswechsel von Geflüchteten aus der Ukraine direkt in den Regelungsbereich des SGB führt zu weiteren finanziellen Belastungen bei den Kommunen, da sie allein bei den Kosten für Unterkunft knapp 30 Prozent zu tragen haben. Was nicht ausgeglichen wird, drückt auf die Kreisumlage. Die Kommunen fordern deshalb vom Land und vom Bund eine entsprechende Entlastung.
Weitere Belastungen der Kommunalhaushalte werden sich durch die allgemeine Preisentwicklung ergeben, die bei den laufenden Sachaufwendungen ihren Niederschlag finden wird, aber auch bei den Personalausgaben, wenn bei den anstehenden Tarifverhandlungen entsprechende Tarifforderungen erhoben und durchgesetzt werden sollten. Da auch in Baden-Württemberg die Nettoneuverschuldung in den Kernhaushalten wieder zunehmen wird, werden im Kontext anziehender Zinsen auch die Zinsausgaben der Kommunen wieder steigen.
Insgesamt wird damit auch in Baden-Württemberg der Saldo der laufenden Rechnung der Kommunen dezimiert werden. Die Zahl der Kommunen, die bereits in der laufenden Rechnung Schwierigkeiten haben wird, einen Liquiditätsausgleich zu erzielen, wird gegenüber 2022 weiter steigen. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der Kommunen wird auch 2023 an der Hebesatzschraube drehen müssen. Von einem materiellen Haushaltsausgleich auf Ergebnissicht, wie ihn die Kommunale Doppik vorschreibt, werden auch in Baden-Württemberg viele Kommunen weit entfernt sein.
Bezogen auf die Investitionsausgaben der Kommunen gilt das für die Bundesebene Gesagte: Der Beitrag der Eigenfinanzierung kommunaler Investitionen aus überschüssigen Mitteln der laufenden Rechnung wird 2023 weiter zurückgehen, die Kommunen werden mit ihren Investitionen, so sie die Mittel dafür (kreditfinanziert) aufbringen, auf Grund der gestiegenen Baupreise „real“ weniger in den Erhalt ihres Vermögens investieren können.
Weitere Herausforderungen zur Zukunftssicherung sind hier noch gar nicht genannt:
Die letztgenannten Aspekte leiten über auf die Finanzbeziehungen Land-Kommunen, über die in der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) beraten wird. Die Ergebnisse der GFK sollen in den Doppelhaushalt 2023/2024 des Landes einfließen.
Der Doppelhaushalt 2023/2024 wird für die laufende Legislaturperiode von maßgeblicher Bedeutung sein. Die Realisierung von Zielen des Koalitionsvertrags wird wesentlich von der Umsetzbarkeit im Rahmen des Doppelhaushalts 2023/2024 abhängen. Zahlreiche Zielsetzungen des Koalitionsvertrags (beispielsweise Mobilitätsgarantie) haben unmittelbare oder mittelbare Relevanz für die Kommunen und lösen entsprechende Finanzierungsnotwendigkeiten aus. Die Zielsetzungen des Koalitionsvertrags waren von Beginn an als sehr ambitioniert anzusehen. Dies hat sich in Anbetracht des Angriffskriegs auf die Ukraine und der damit einhergehenden Zeitenwende weiter verstärkt. Es wird daher kritisch zu beleuchten sein, inwieweit an den Zielen nach wie vor festgehalten werden kann und inwieweit für diese eine belastbare Aussicht auf Realisierung besteht. Neben den finanziellen Zwängen sehen sich alle Beteiligten nicht zuletzt auch mit Zwängen aufgrund des Fachkräftemangels und den Verwerfungen im Hinblick auf unterbrochene globale Lieferketten konfrontiert.
In den Finanzverhandlungen wird daher umso mehr Wert darauf zu legen sein, sich ehrlich zu machen und den eingeschränkten Handlungsspielraum im Lichte der aktuellen Umstände anzuerkennen. Dies wird eine echte Aufgaben- und Standardkritik sowohl für künftige Zielsetzungen als auch für bestehende Standards erfordern. Aus kommunaler Sicht gilt es jedenfalls zu verhindern, dass eine Diskrepanz zwischen geforderter Aufgabenerfüllung und deren Finanzierung zulasten der Kommunalhaushalte verbleibt beziehungsweise sich diese ausweitet.
Gerade in bewegten Zeiten, die auch Einfluss auf den gesellschaftlichen Zusammenhalt und das Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in den Staat nehmen können, ist es von besonderer Bedeutung, dass auf allen staatlichen Ebenen in verantwortlicher Weise verfahren wird. Staatliche Leistungsversprechen im Einklang mit staatlicher Leistungsfähigkeit zu halten, ist dabei eine wesentliche Anforderung.
Endnoten
1 Pressemitteilung des Bundesfinanzministeriums zur Sitzung des Stabilitätsrates am 28. April 2022.
2 Vgl. dazu auch die Darstellung von Pflugmann-Hohlstein/Döbler im Statistischen Monatsheft 6-7/2022: „Kommunalfinanzen 2021 – Stabilisierung nach dem ersten Corona-Jahr 2020? Vorläufige Ergebnisse der vierteljährlichen Kassenstatistik 2021. Ferner die Darstellung der Entwicklung der Kommunalfinanzen im Geschäfts- und Kommunalfinanzbericht 2022 der Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg. Der Finanzierungssaldo, den das Statistische Landesamt für die Kernhaushalte der Kommunen anhand der Kassenstatistik ermittelt, weicht regelmäßig geringfügig vom entsprechenden Wert des Statistischen Bundesamts ab, da das Bundesamt im Sozialleistungsbereich eine punktuell abweichende Zuordnung vornimmt.
3 Daten des Statistischen Landesamts für die Kernhaushalte der Kommunen 2021.
4Übersetzt in die bisherige kamerale Welt der Kommunen wäre dies mit einer Zuführung zur bzw. Entnahme aus der Allgemeinen Rücklage gleichzusetzen.
5Zumal das Land nach wie vor nicht aufgenommene Kredite mit Haushaltseinnahmeresten einbucht und somit das Rechnungsergebnis „optimiert“. Im Staatshaushalt wird auch nur die Nettokreditaufnahme dargestellt, nicht aber die Schuldaufnahme getrennt von der Kredittilgung.
6 Nach den Daten des Steuerhaushalts 2021 des Statistischen Bundesamts.
Autoren: Patrick Holl, Karl Reif, Ingo Wörner und Sarah Knörzer
Foto: pixabay / geralt
Die aktuelle Corona-Krise ist neben der Gefahr für die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger auch Auslöser für einen massiven Einbruch der Volkswirtschaft. Welche Folgen der aktuelle Lockdown für große und kleine Unternehmen haben wird, ist noch nicht abschätzbar. Umso wichtiger ist es, bereits jetzt einen strategischen Blick auf die Zeit nach der Corona-Krise zu lenken und eine geordnete Konjunkturbeschleunigung vorzubereiten.
Um die Wirtschaft schnellstmöglich wieder in Fahrt zu bringen, schlägt der Gemeindetag eine Neuauflage der staatlichen Konjunkturpakete für Kommunen aus den Jahren 2008/2009 vor. „Nach der letzten großen Wirtschaftskrise haben die Kommunen mithilfe der Konjunkturpakete von Bund und Land bewiesen, wie erfolgreich sie als Konjunkturmotoren sind. Wir sollten deshalb auch nach der Corona-Krise auf dieses bewährte Mittel setzen. Unsere Städte und Gemeinden sind bereit, ihren Motor anzuwerfen, wir brauchen nur noch den notwendigen Treibstoff von Bund und Land“, skizziert Gemeindetagspräsident Roger Kehle das Aufbruchsszenario im Anschluss an den coronabedingten Stillstand.
Die Gesundheit der Menschen steht selbstverständlich an erster Stelle. Deshalb ist es richtig, dass alle staatlichen Ebenen zunächst die Verbreitung des Coronavirus bekämpfen. Die enorme Anzahl von Unternehmen, Dienstleistern und Einzelhändlern, die in kürzester Zeit Anträge auf staatliche Soforthilfe gestellt haben, zeigt jedoch deutlich, wie es aktuell um die Wirtschaft bestellt ist. Je länger der Lockdown dauern wird, desto kritischer wird die Situation der Unternehmen und damit der Menschen, die aufgrund der wirtschaftlichen Krise ihre Arbeit verlieren könnten. Auch die Städte und Gemeinden stellen sich in Folge der Krise auf erhebliche Einnahmerückgänge bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommenssteuer ein. Ihre Ausgabenverpflichtungen, vor allem im sozialen Bereich, bleiben aber bestehen oder werden sogar noch ansteigen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle fordert deshalb, dass bereits jetzt Vorbereitungen für einen konjunkturellen Senkrechtstart nach Corona getroffen werden. „Wir dürfen nicht wie das Kaninchen vor der Schlange in Schockstarre verharren. Die Unternehmen, Handwerker und Dienstleister müssen so schnell wie möglich zurück zu ihrer Vor-Corona-Form finden, damit die Menschen wieder Arbeit und ein Einkommen haben.“ Auch den Einzelhandel und die Gastwirte dürfe man nicht vergessen. „Städte und Gemeinden haben ein großes Interesse daran, dass die Innenstädte und Ortsmitten wieder lebendig werden. Es darf nicht passieren, dass wir bald nur noch vor leeren Schaufenstern mit der Aufschrift „Auch online gibt es alles“ stehen. Natürlich ist es gut, wenn unsere Gastwirte sich in der Krise mit Abhol- und Lieferangeboten über Wasser halten können. Aber niemand wünscht sich dauerhaft nur noch Take-Aways und To-Go-Angebote. Unsere Gasthäuser und Cafés sollen wieder zu Orten werden, an denen die Menschen sich treffen und die unsere Städte und Gemeinden als Veranstaltungsräume bereichern.“
Da die Konjunkturpakete der Bundesregierung aus den Jahren 2008 und 2009 zur Unterstützung kommunaler Investitionen außerordentlich erfolgreich waren, macht sich der Gemeindetagspräsident für eine Neuauflage stark: „Auf kommunale Investitionen zu setzen ist schon deshalb sinnvoll, weil konjunkturwirksame Maßnahmen auf der örtlichen Ebene am schnellsten und effektivsten umgesetzt werden können“, so Kehle. „Die Städte und Gemeinden müssen – auch zur Überwindung dieser Krise – in ihrer Rolle als Zukunftsgestalter gestärkt werden.“
Über die Bereiche, in denen die Kommunen mithilfe der Konjunkturförderprogramme investieren könnten, dürfe es keine Denkverbote geben. „Wir müssen in alle Richtungen offen sein, um den Wirtschaftsaufschwung zu unterstützen.“ Der Gemeindetag spricht sich deshalb für eine breite Ausrichtung der Konjunkturprogramme aus. „Wir möchten, dass sich mithilfe von kommunalen Maßnahmen Laden- und Wirtshaustüren wieder öffnen. Die Corona-Krise zeigt uns deutlich, wie wichtig eine funktionierende digitale Infrastruktur und damit in erster Linie der flächendeckende Glasfaserausbau für das Aufrechterhalten des volkswirtschaftlichen und gesellschaftlichen Lebens ist. Auch der Klimaschutz wird nach der Corona-Krise ein bedeutendes Zukunftsthema bleiben und könnte von einem neu aufgelegten Konjunkturpaket stark profitieren. Über eine verstärkte Investition in innovative Lösungsansätze im ÖPNV, die Einführung eines Solarfonds oder durch gezielte Sanierungsprogramme für öffentliche Gebäude würden wir Umwelt und Wirtschaft stärken.“ Wie schon bei den ersten beiden Konjunkturförderprogrammen spricht sich der Gemeindetag dafür aus, dass die Schulen weiter saniert und die Fördersätze dafür erhöht werden. „Mit den neuen Konjunkturpaketen könnten wir die Chance bekommen, die „Kommunen 2030“ aufzubauen. Darin muss das Gesamtbild wieder stimmen. Eine intakte, moderne Infrastruktur gehört ebenso dazu wie eine gute Durchmischung von Arbeitsplätzen, Einkaufsläden, Gastronomie und Wohnungen. Wenn Bund und Land uns dabei unterstützen, wird der kommunale Konjunkturmotor schnell wieder brummen“, so die optimistische Prognose des Gemeindetagspräsidenten.
Titel | Größe | Datum |
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2020-04-09 PM: Gemeindetag Konjunkturpaket fuer Kommunen nach Corona (09.04.2020) [361] | 116.72 KB | 09.04.2020 |
Foto: Nattanan Kanchanaprat auf Pixabay
In der ersten Sitzung der Gemeinsamen Finanzkommission haben sich das Land und die Kommunen Baden-Württembergs auf ein kommunales Hilfspaket 2021 von insgesamt 587 Millionen Euro geeinigt. Unter anderem werden die Kommunen über den Kommunalen Finanzausgleich mit 355 Millionen Euro unterstützt.
Unser Präsident Steffen Jäger und die baden-württembergischen Städte und Gemeinden sind froh, dass nach dem Stabilitäts- und Zukunftspakt 2020 nun auch im Rahmen des Nachtragshaushalts 2021 schnell ein Ergebnis der Gemeinsamen Finanzkommission herbeigeführt werden konnte.
„Die nun zwischen Land und Kommunen gefundenen Ergebnisse stellen für die kommunalen Haushalte eine wichtige Stabilisierung dar. Damit sendet das Land auch für das Haushaltsjahr 2021 ein wichtiges Signal an die Kommunen.
Mit Blick auf die großen Herausforderungen auch in den kommenden Jahren war es wichtig, uns bereits jetzt grundsätzlich auf die notwendigen Verhandlungs-stränge zu den Themen zu verständigen, die mit dem Staatshaushalt 2022 angegangen werden müssen. Hierzu werden sich zeitnah nach der Sommerpause weitere Verhandlungen anschließen. Denn auch im Jahr 2022 drohen die Kommunalhaushalte unter erheblichen Einnahmeeinbrüchen zu leiden“, so Gemeindetagspräsident Jäger.
Mehr Informationen zum Kommunalpaket finden Sie HIER [362].
Die Einführung des § 2b UStG wirft bei vielen juristischen Personen desöffentlichen Rechts die Frage auf, wie man dieser Herausforderung gerecht werden kann. Neben den notwendigen Umsetzungsmaßnahmen bietet sich zur Sicherstellung der korrekten Umsetzung sowie Fortentwicklung der neuen Rechtslage die Implementierung eines Tax Compliance Management Systems an, erläutern Christian Baier und Benedikt Susset.
Die gesetzliche Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand in Form des § 2b UStG bedeutet eine Zäsur bei der Besteuerung von juristischen Personen des öffentlichen Rechts (jPöR). Die Änderung wurde notwendig, um die Vorgaben des europäischen Mehrwertsteuerrechts umzusetzen. Dieses definiert den umsatzsteuerlichen Unternehmerbegriff nämlich eigenständig und kennt gerade keine Verknüpfung zu körperschaftsteuerlichen Regelungen.
Durch die Neuregelung des § 2b UStG findet eine Abkehr von der bisherigen Rechtslage statt, wonach die jPöR grundsätzlich nur im Rahmen ihrer Betriebe gewerblicher Art (BgA) und ihrer land- oder forstwirtschaftlichen Betriebe gewerblich oder beruflich tätig und somit als umsatzsteuerlicher Unternehmer einzustufen war. Die Aufhebung des § 2 Abs. 3 UStG hat zur Konsequenz, dass es umsatzsteuerlich künftig nicht mehr auf das Vorliegen eines BgA beziehungsweise eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs ankommt. Sämtliche Einnahmen sind daher auf ihre künftige umsatzsteuerliche Relevanz zu prüfen.
Grundsätzlich war die Neuregelung des § 2b UStG erstmalig ab dem Jahr 2017 anzuwenden. Jedoch wurde den jPöR ein Optionsrecht eingeräumt, das erlaubte, durch Erklärung gegenüber dem Finanzamt die neue Rechtslage erst ab dem 1. Januar 2021 anzuwenden. Diese Übergangsfrist wurde weitere zwei Jahre, bis zum 31. Dezember 2022, verlängert. Damit wird die Anwendung der Neuregelung spätestens zum 1. Januar 2023 verpflichtend. Eine weitere Verlängerung steht nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zur Disposition.
Im Rahmen der anforderungsgemäßen Umsetzung des § 2b UStG und generell zur Einhaltung der immer komplexer werdenden steuerlichen Anforderungen und Verpflichtungen stellt sich zudem für jPöR die Frage, wie künftig eine Sicherstellung regelkonformen Verhaltens gewährleistet werden kann. Ein hierbei hilfreiches Mittel kann ein sogenanntes Tax Compliance Management Systems (TCMS) sein. Weiteres Ziel eines TCMS ist es daneben auch, finanzielle, bußgeld- beziehungsweise strafrechtliche und in diesem Zusammenhang auch kommunalpolitische Risiken (Reputationsschäden) für die Kommune und deren Organe sowie Beschäftigten zu verringern und bestenfalls zu vermeiden, die durch steuerliches Fehlverhalten entstehen können. Denn bereits bei fahrlässigem Handeln können buß- und strafrechtliche Konsequenzen, nicht zuletzt auch für die Verwaltungsspitze, drohen.
Mit Blick auf das Jahr 2023 ergibt sich eine gravierende Herausforderung: die verpflichtende Umsetzung des § 2b UStG. Im Gegensatz zur bisherigen Rechtslage kann sich nunmehr eine umsatzsteuerliche Unternehmereigenschaft grundsätzlich in allen Bereichen der jPöR ergeben. Entscheidend ist also nur noch, ob sich eine Unternehmereigenschaft nach § 2 UStG ergibt beziehungsweise ob Ausnahmetatbestände des § 2b UStG greifen, die eine Unternehmereigenschaft ausschließen.
Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Jahr 2016 Erläuterungen zur Anwendung beziehungsweise Auslegung des § 2b UStG gegeben.1 Im Laufe der Jahre 2017 bis 2022 und insbesondere in den letzten Monaten und Wochen wurden weitere BMF-Schreiben, Landesverfügungen sowie Schreiben von Ministerien erlassen, die bestimmte Themenbereiche und deren Einordnung unter § 2b UStG regeln.
Grundsätzlich lässt sich als erste erhebliche Änderung zur bisherigen Rechtslage festhalten, dass jPöR mit all ihren Tätigkeiten auf privatrechtlicher Grundlage, die im Rahmen eines Leistungsaustausches erbracht werden und als nachhaltig (Wiederholungsabsicht) einzustufen sind, eine Unternehmereigenschaft und damit eine umsatzsteuerliche Relevanz (Steuerbarkeit) begründen. Bisher konnten viele dieser Tätigkeiten mangels wirtschaftlichen Heraushebens (BgA-Grenze von 35.000 beziehungsweise jetzt 45.000 Euro) als nicht steuerbar angesehen werden. Ebenso sind vermögensverwaltende Tätigkeiten in der Regel steuerbar.
Lediglich bei Handeln auf öffentlich-rechtlicher Grundlage (zum Beispiel Gesetz, öffentlich-rechtlicher Vertrag, Satzung) können sich Ausnahmen ergeben, in denen nach § 2b UStG keine Unternehmereigenschaft vorliegt.
Immer wieder wird im Zusammenhang mit § 2b UStG der Bereich der „Feuerwehr“ und hier insbesondere die Tätigkeiten der baden-württembergischen Kameradschaftskassen diskutiert. Hierzu fanden in den vergangenen Monaten diverse Abstimmungen mit den zuständigen Ministerien statt.3 Kernelement der Diskussionen sind die Einnahmen der Kameradschaftskassen, welche in der Regel als Sondervermögen ausgestaltet und damit Teil der jPöR sind, sowie deren umsatzsteuerliche Behandlung. Diese werden ab dem Jahr 2023 ab dem ersten Euro als steuerpflichtig einzustufen sein. Insofern sind hier mehr denn je Aufzeichnungs- und Mitteilungspflichten, unter anderem an die Kämmereien, zu beachten. Diese Pflichten treffen neben den ehrenamtlich tätigen Kommandantinnen und Kommandanten sowie Kassiererinnen und Kassierern auch die Kämmereien und erzeugen einen nicht zu vernachlässigenden Mehraufwand. Nachfolgend hat die jPöR diese Einnahmen und Ausgaben dem Finanzamt zu melden und die Umsatzsteuer abzuführen. Dies muss im Zweifel jeden Monat erfolgen, wenn die jPöR monatlich zur Abgabe von Umsatzsteuervoranmeldungen verpflichtet ist. Die Finanzverwaltung ist hier bisher leider nicht bereit, sinnvolle Vereinfachungsregelungen zuzulassen.
Ferner müssen die Zahlungsflüsse abgebildet und ausgeglichen werden. Hier stellt sich für die Kämmereien insbesondere die Frage, ob und wie diese Sachverhalte künftig zu verbuchen sind. Bislang wurden die Einnahmen und Ausgaben der Kameradschaftskassen nämlich nicht im kommunalen Haushalt abgebildet. Leider bestehen dazu derzeit keinerlei aktuelle Hinweise oder Handlungsempfehlungen.
Wurde in Schulen oder auch Kindergärten bislang Kuchen verkauft, so war dies in der Regel umsatzsteuerlich nicht relevant. Mit der Anwendung des § 2b UStG ändert sich dies grundsätzlich. Das bringt im Hinblick auf die notwendige Kassenführung und Aufzeichnungspflichten natürlich auch einen enormen organisatorischen Mehraufwand für die Lehrkräfte, Erzieherinnen und Erzieher, Eltern oder Schülerinnen und Schüler mit sich.
Dies wurde in den vergangenen Monaten politisch stark diskutiert. Hintergrund ist die Frage, wem die Umsätze aus den Kuchenverkäufen zuzurechnen sind. Entscheidend ist die tatsächliche Durchführung und die Frage, wer dem Leistungsempfänger gegenüber als Verkäuferin oder Verkäufer auftritt. Hierbei können nach Ansicht des Ministeriums für Finanzen als Anhaltspunkte „Ankündigungen auf Aushängen, Plakaten und Handzetteln oder mittels elektronischer Medien“ dienen.4
Unzweifelhaft sind Einnahmen dem jeweiligen Träger zuzurechnen, wenn die Schule oder der Kindergarten selbst als Verkäufer auftritt. Unklar hingegen ist die Frage, ob, inwieweit beziehungsweise in welchen Fällen das Land als Schulträger zuzurechnende Einrichtung ist.
Jedenfalls wird klargestellt, dass eine „Gruppe von Eltern“ oder eine „Schülergruppe“ selbständig organisiert und daher nicht dem jeweiligen Träger zuzurechnen ist. Verkaufen diese nur unregelmäßig ohne Wiederholungsabsicht, so scheidet eine Steuerbarkeit mangels Nachhaltigkeit aus. Auch bei regelmäßigem Verkauf kann bis zu bestimmten Einnahmengrenzen eine Umsatzbesteuerung vermieden werden.
Im Rahmen der IKZ deutet sich an, dass diese in vielen Fällen ab dem Jahr 2023 steuerpflichtig werden könnte. Die ursprünglich vom Gesetzgeber in § 2b Abs. 3 Nr. 2 UStG aufgenommene Ausnahmevorschrift wurde durch BMF-Schreiben5 faktisch außer Kraft gesetzt.
Unter anderem aus diesem Grund sind viele Bundesländer und deren oberste Landesbehörden in den vergangenen Monaten bezüglich der Behandlung der IKZ aktiv geworden und haben Verfügungen zu dieser Thematik erlassen. Beispielsweise nimmt eine Verfügung des bayerischen Landesamts für Steuern Stellung zu der Frage der Aufgabenübertragung eines gesamten Bauhofs auf andere jPöR.6 Ergebnis ist, dass eine freistellende Übertragung der gesamten Aufgabe Bauhof kommunalrechtlich nur auf andere jPöR möglich und daher mangels Wettbewerbs keine Steuerbarkeit gegeben sei. Dem hat sich das Ministerium für Finanzen nun angeschlossen und dies auch in Baden-Württemberg für anwendbar eingestuft.7
Dennoch sind viele weitere Fragen, beispielsweise die analoge Anwendung auf gegebenenfalls vergleichbare Sachverhalte, unklar. Eine mögliche Lösung für Leistungen von Personenzusammenschlüssen, zum Beispiel Verbänden an ihre Mitglieder, kann gegebenenfalls § 4 Nr. 29 UStG unter Berücksichtigung des aktuellen BMF-Schreibens8 bieten, der jedoch nur in bestimmten Fallkonstellationen Anwendung findet. Bei der Prüfung der steuerlichen Behandlung der Einnahmen darf diese Rechtsnorm dennoch nicht außer Betracht gelassen werden.
Das Einnahmescreening zur künftigen steuerlichen Einordnung der Tätigkeiten ist in den meisten Verwaltungen weitestgehend abgeschlossen. Sofern dies noch nicht der Fall ist oder noch gar nicht begonnen wurde, ist dringend zu empfehlen, diesen Schritt anzugehen beziehungsweise fertigzustellen. Je nach Ergebnis des Einnahmescreenings kann es erforderlich sein, Satzungen, Gebührenordnungen oder Verträge anzupassen. Hier sei auf das Satzungsmuster zur Anpassung der örtlichen Satzungen an § 2b UStG des Gemeindetags Baden-Württemberg verwiesen.9
Neben den Einnahmen sind auch entsprechende Ausgaben (konsumtiv als auch investiv) zumindest in den Bereichen, in denen die jPöR selbst steuerpflichtig tätig ist, auf eventuelle Vorsteuerabzugspotentiale zu prüfen. Dies kann auch für Investitionen der vergangenen Jahre sinnvoll sein, da hier unter Umständen ein anteiliger Vorsteuerabzug bestehen könnte. Um die identifizierte und bewertete Einordnung künftig auch umsetzen zu können, bedarf es der technischen Einrichtung im jeweils eingesetzten System. Hierbei sei auf die entsprechenden Handbücher der Anbieter beziehungsweise des Rechenzentrums verwiesen.
Im Hinblick auf die verbleibenden vier Monate ergibt sich ein enormer Handlungsdruck. Die Zeit ist knapp und neben den oben genannten Schritten gilt es auch die künftig korrekte Umsetzung der neuen Rechtslage zu gewährleisten. Dies erfordert in jedem Fall, die Ämter beziehungsweise Fachbereiche zu informieren und optimalerweise auch die Verwendung von Arbeitshilfen. Denn die durch § 2b UStG weiter steigende Komplexität des Steuerrechts für jPöR, gepaart mit der Ausdehnung der Bereiche, in denen die jPöR relevante Tätigkeiten ausübt, erfordert Maßnahmen und Kontrollen, um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und eine korrekte Umsetzung zu gewährleisten.
Das TCMS sowie dessen Inhalte scheinen auf den ersten Blick eher für Großkonzerne und deren Strukturen ausgelegt zu sein. Betrachtet man allerdings die vielfältigen, komplexen und teils sehr verästelten Strukturen einer öffentlichen Verwaltung und bedenkt man dazu, dass ein TCMS mit strukturellen und prozessualen Maßnahmen steuerrelevante Fehler vermeiden soll, ergibt sich ein anderes Bild. Spätestens zusammen mit den zuvor beschriebenen Herausforderungen des § 2b UStG und dessen korrekter Umsetzung ist die Auffassung, dass es in öffentlichen Verwaltungen keines TCMS bedarf, widerlegt. Bedenkt man zudem, dass das TCMS nicht nur auf § 2b UStG beschränkt ist, wird schnell klar, dass die Implementierung in öffentlichen Verwaltungen einerseits erforderlich und andererseits auch sinnvoll ist.
Diese Frage stellt sich in der Praxis oft, sie ist allerdings schwer greifbar und auch nicht einheitlich zu (er-)klären. Letztendlich wird unter einem TCMS ein im Hinblick auf steuerlich gesetzeskonformes Verhalten angelegter struktureller und prozessualer Aufbau einer Einheit, hier der öffentlichen Verwaltung, verstanden.
Ziel ist es, mit Maßnahmen, Kontrollen und strukturierten Prozessen steuerlich relevantes Fehlverhalten zu vermeiden, sprich die steuerlichen Pflichten vollständig, richtig und rechtzeitig zu erfüllen.
Eine erhebliche Herausforderung in der Praxis ist die Tatsache, dass seitens der Finanzverwaltung keinerlei Richtlinien oder Anweisungen bestehen, welche Mindestinhalte für ein TCMS festlegen. Es gibt also keine Art Vorgabe oder gar Vorlage, an der man sich orientieren kann. Inhaltlich knüpft sich das TCMS an den Prüfungsstandard 980 des Instituts der Wirtschaftsprüfer10, in welchem sieben Grundelemente eines Compliance Management Systems festgelegt sind. Regelmäßig werden diese Grundelemente im Rahmen einer Steuerrichtlinie beschrieben und dokumentiert.
Daneben ist Kernelement eines TCMS ein Risikoprofil, die sogenannte Risiko-Kontroll-Matrix, welche steuerliche Risiken der jeweiligen Einheit aufführt. Diesen Risken werden bestehende prozessuale Strukturen, Maßnahmen und Kontrollen gegenübergestellt (sogenannte IST-Situation oder Bestandsaufnahme). Daraus lassen sich in einem nächsten Schritt Handlungsfelder sowie Optimierungs- und Verbesserungspotentiale identifizieren und Prozesse zur Umsetzung definieren. Diese sodann anzuwenden ist ein wichtiger Schritt hin zu einem vollumfänglichen und wirksamen TCMS (SOLL-Situation/-Zustand).
Um Handlungsfelder zu schließen oder Optimierungen voranzutreiben, bieten sich beispielsweise Prozessdokumentationen, (Dienst-)Anweisungen, Checklisten, Einbindungsrichtlinien und die Implementierung eines Vier-Augen-Prinzips an. Die Umsetzung ist in der Praxis immer individuell und muss einerseits angemessen und wirksam, andererseits aber auch praktikabel umsetzbar sein. Genau in diesem Spannungsfeld müssen auch jPöR passgenaue Lösungen finden beziehungsweise entwickeln.
Ein wirksames TCMS, dessen festgelegte Prozesse, Maßnahmen und Kontrollen im Arbeitsalltag auch umgesetzt und gelebt werden, kann handelnde Personen und Organe der jPöR vor einer Haftung schützen. Eine solche kommt immer dann zum Tragen, wenn steuerliches Fehlverhalten seitens der Finanzverwaltungen erkannt wird, welches den handelnden Personen beziehungsweise Organen in Form eines sogenannten vorsätzlichen oder leichtfertigen Handelns angelastet werden kann.11
Ist die jPöR in solchen Fällen in der Lage, ein wirksames TCMS vorzuweisen, so kann dies ein Indiz gegen das Vorliegen eines Vorsatzes oder einer Leichtfertigkeit bei steuerlichen Verfehlungen sein.12 Insofern kann ein TCMS eine enthaftende Wirkung entfalten.
Daneben sollte allerdings nicht vernachlässigt werden, dass ein TCMS auch aus anderen Gesichtspunkten grundsätzlich immer einen Mehrwert bietet. Ein solcher generiert sich beispielsweise aus der Überprüfung eingefahrener Strukturen oder Prozesse, welche effektiver ausgestaltet werden. Daneben tragen Checklisten zu einer höheren Sicherheit, Zufriedenheit und Zeitersparnis der Mitarbeitenden bei. Nicht zuletzt helfen Einbindungsrichtlinien beispielsweise dabei, Verträge nicht nachverhandeln oder gar umstellen zu müssen, sondern diese von vorneherein korrekt auszugestalten, was zu zeitlichen und finanziellen Einsparungen führt.
Im Folgenden sollen einige Beispiele aus der kommunalen Praxis öffentlicher Verwaltungen aufgeführt werden. Da jedoch jede Verwaltungsstruktur individuell und verschieden ist, sind diese Beispiele weder abschließend noch unverändert in jeder Verwaltung anwendbar beziehungsweise praktikabel umsetzbar.
Das TCMS zeichnet sich immer durch einen individuellen und zugeschnittenen Aufbau aus, da nur so eine Wirksamkeit gepaart mit einer Praktikabilität erreicht werden kann.
Aufgrund der Dezentralität und Komplexität öffentlicher Verwaltungen sowie deren vielseitigem Handeln muss im Rahmen der Erstellung der Steuerrichtlinie ein besonderes Augenmerk auf die Themen Zuständigkeiten, Schnittstellen zwischen Ämtern („Hol- und Bringschulden“) sowie auch Einbindung anderer Ämter gelegt werden. Nur so kann klar definiert werden, wer welche Pflichten oder aber auch Rechte innehat.
Erfolg kann ein solches Projekt nur dann haben, wenn die Zuständigkeiten für die Erarbeitung klar geregelt sind. Insofern bedarf es einer zuständigen Person beziehungsweise eines Personenkreises, der sich um die Implementierung kümmert und diese vorantreibt. Beispielsweise kann diese Person nachfolgend im Arbeitsalltag dann auch als erste Ansprechpartnerin oder -partner für das Thema „Kommune als Steuerschuldnerin“ agieren. Sie nimmt eine Bündelfunktion ein, prüft neue Sachverhalte, gibt anderen Ämtern Hilfestellungen und agiert gegebenenfalls auch als Bindeglied zu externen Beraterinnen und Beratern. Sinnvoll ist in diesem Zusammenhang auch die Definition von Sachverhalten, bei denen die zuständige Person immer zwingend vorab einzubinden ist, um eine steuerliche Prüfung vornehmen zu können.
Für bestimmte wiederkehrende Prozesse empfiehlt es sich, Dokumentationen über den Ablauf, die Zuständigkeiten innerhalb des Prozesses und die entsprechenden Arbeitsschritte zu erstellen – sogenannte Prozess- oder Verfahrensdokumentationen. Als klassisches Beispiel hierfür sei der Erstellungsprozess der Umsatzsteuervoranmeldungen zu nennen: Wer liefert die erforderlichen Informationen zum richtigen Zeitpunkt an die für die Weiterbearbeitung zuständige Stelle? Wer ist innerhalb des Prozesses für welche Arbeitsschritte zuständig? Was beinhalten die Arbeitsschritte konkret? Wie genau werden die Arbeitsschritte durchgeführt? Wie ist die Durchführung zu dokumentieren?
Daneben können beispielsweise weitere Standardprozesse wie das Vertragsmanagement (Koordination und steuerliche Prüfung von Verträgen), die Erstellung von Jahresabschlüssen sowie die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen in solchen Dokumentationen geregelt werden.
Prozessdokumentationen helfen dabei, Prozesse effektiv und sicher abzuwickeln und deren Durchführung zu dokumentieren. Die Prozessdokumentationen können klassischerweise verschriftlicht, alternativ auch bildlich visualisiert und beschrieben werden.
Elementar hierbei ist, dass der jeweilig definierte Prozess dann auch in der vorgegebenen Weise durchgeführt und dessen Durchführung dokumentiert wird. Letzteres wird leider allzu oft vernachlässigt. Der spätere Nachweis der Durchführung (Wirksamkeit der Maßnahme) fällt infolgedessen oftmals schwer.
Zumindest mittelfristig sollte Ziel eines TCMS auch sein, Kontrollen in möglichst weitem Umfang zu digitalisieren beziehungsweise optimalerweise zu automatisieren. Das können einfache Erinnerungen in einem angelegten Fristenkalender sein, beispielsweise für die rechtzeitige Abgabe von unterjährigen Steuervoranmeldungen und jährlicher -erklärungen oder die Dokumentation der Rücklagenbildung bei Regiebetrieben zur Vermeidung einer Kapitalertragsteuerbelastung.
Daneben bieten sich Kontrollmaßnahmen an, die direkt im jeweilig eingesetzten System implementiert werden. So können beispielsweise bestimmte Konten mit standardisierten Steuerkennzeichen belegt, in den Stammdaten Pflichtfelder (zum Beispiel Steuernummer der Geschäftspartnerin oder des -partners) definiert und bei Buchungen die zwingende Verwendung eines auszuwählenden Steuerkennzeichens vorgegeben werden.
Je nach System lassen sich hier sinnvolle Kontrollmechanismen einrichten und mit vergleichsweise geringem Aufwand umsetzen. Dies ist insbesondere auch im Hinblick auf § 2b UStG und der Frage nach dem richtigen Steuerkennzeichen ein relevantes Thema bei der technischen Einrichtung der künftigen umsatzsteuerlichen Gegebenheiten.
Checklisten, Aufstellungen, Dienstanweisungen sowie Nachschlagewerke dienen oftmals als geeignete und einfach umzusetzende Maßnahmen, um insbesondere Ämtern, die bisher kaum mit dem Thema Steuern befasst waren, eine Hilfestellung für die tägliche Arbeit zu geben.
Wichtig hierbei ist allerdings, dass die Inhalte vorab und dann fortlaufend auch regelmäßig geschult werden, um einen tatsächlichen Effekt zu erzielen. Ebenso muss in den entsprechenden Ämtern die Bereitschaft gegeben sein, diese Hilfestellungen anzunehmen und tatsächlich zu nutzen. Denn die erforderlichen Ressourcen zur Erarbeitung von Arbeitshilfen, die später ungenutzt bleiben, können durchaus besser investiert werden.
Die Gesamtkonzipierung eines TCMS sollte zwingend auch Schulungsteile beinhalten beziehungsweise das Thema Aus- und Fortbildung aus steuerlicher Sicht nicht ausblenden. Ziel hierbei muss es nicht zwingend sein, in jedem Amt Steuerspezialisten auszubilden. Ein wichtiger Baustein ist aber das grundlegende Verständnis der steuerlichen Behandlung beziehungsweise ein Gespür dafür zu schaffen, wann Sachverhalte gegebenenfalls intern vorab abzustimmen sind. Auch empfehlen sich ämterspezifische Schulungen zu tatsächlichen Sachverhalten, um der Thematik die notwendige Praxisrelevanz zu geben.
Sinnvoll kann es zudem auch sein, in den Ämtern jeweils eine Person als für das TCMS zuständige Ansprechpartnerin oder zuständigen Ansprechpartner zu integrieren. Diese Person bildet sodann ämterintern eine Anlaufstelle für steuerliche Fragen und koordiniert diese im Zweifelsfall an die Kämmerei beziehungsweise die für das TCMS zuständige Person weiter. Insofern wird hier eine Schnittstellenfunktion geschaffen, die einen konstanten Informationsfluss in beide Richtungen gewährleisten soll.
Die steigende Komplexität des Steuerrechts sowie stetige Gesetzesänderungen und insbesondere auch die Einführung und verpflichtende Umsetzung des § 2b UStG bewirken bei jPöR erhöhten Aufwand sowohl in personeller als auch finanzieller Hinsicht. Die Anwendung des § 2b UStG zum Jahr 2023 naht in großen Schritten, eine erneute Verlängerung oder eine vereinfachte Handhabung wird es seitens der Finanzverwaltung nicht geben. Die Gefahr von steuerlichem Fehlverhalten wird daher zunehmend größer und erfordert bereits jetzt entsprechende Gegenmaßnahmen.
Eine solche kann beispielsweise ein TCMS sein, welches einerseits die Gewährleistung für die korrekte Umsetzung des § 2b UStG sowie anderer steuerlicher Pflichten sein kann und optimalerweise zudem einen generellen Mehrwert für die gesamte Verwaltung bietet. Nicht zuletzt kann das TCMS im schlimmsten Fall auch eine Haftungsvermeidung mit sich bringen. Ein solches System einzuführen ist neben der gegebenen Sinnhaftigkeit auch erforderlich beziehungsweise zwingend zu empfehlen.
Unabhängig davon, ob sich die jPöR zur schrittweisen Implementierung entscheidet, ist festzuhalten, dass die Funktion der „Kommune als Steuerschuldnerin“ eine immer größere Rolle einnimmt beziehungsweise auch künftig weiter einnehmen wird. Hierbei muss erfahrungsgemäß das Bewusstsein für das Bereithalten personeller und finanzieller Kapazitäten, die diese Thematik erfordert, in den öffentlichen Verwaltungen noch wachsen. Objektiv ist bereits jetzt abzuschätzen, dass die meisten jPöR – unabhängig von ihrer Größe – den entsprechenden Mehraufwand nicht mit dem vorhandenen Personalbestand bewältigen werden können, sondern dass zwingend (zusätzliche) Personalressourcen geschaffen werden müssen. Gleichwohl fällt dies in Anbetracht beschränkter finanzieller Ressourcen und der nur eingeschränkt verfügbaren Fachkräfte gerade in diesem Bereich nach wie vor besonders schwer.
Der dauerhaft erhöhte Personalaufwand wird allein durch die Tatsache deutlich, dass die Auswirkungen und Folgen des § 2b UStG nicht mit der bloßen Einführung zum Jahr 2023 abgehandelt sind. Im Gegenteil, es bedarf fortlaufend der Kontrolle der korrekten Umsetzung des § 2b UStG, der Verprobung von Auswertungen und der steuerlichen Einstufung von (neuen) Verträgen und Sachverhalten. Ebenso notwendig ist eine ständige Überwachung und Fortentwicklung beziehungsweise Anpassung des TCMS an neue Gegebenheiten, Strukturen und Tätigkeiten der jPöR. Hierfür gilt es rechtzeitig gewappnet zu sein.
Endnoten:
1 BMF-Schreiben vom 16.12.2016 - III C 2 - S 7107/16/10001, BStBl 2016 I, S. 1451.
2 Zur detaillierten Darstellung der steuerlichen Behandlung der Kameradschaftskassen siehe Fiedler/Kamps/Thönnes in: Die Gemeinde, BWGZ 24/2018, S. 942.
3 Siehe Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg an die kommunalen Spitzenverbände vom 19.07.2022, FM3-S 7107-1/77, Umsatzbesteuerung der Tätigkeiten der (Freiwilligen) Feuerwehren.
4 Vgl. Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg, FM3-S 7107-1/86, Umsatzsteuerliche Behandlung von Kuchenverkäufen an baden-württembergischen Schulen.
5 BMF v. 14.11.2019 - III C 2 - S 7107/19/10005:011, BStBl. 2019 I, S. 1140.
6 Verfügung des Bayerischen Landesamts für Steuern, S 7107.2.1-36/8 St33 vom 18.06.2021.
7 Vgl. Schreiben des Ministeriums für Finanzen Baden-Württemberg vom 25.07.2022 an die kommunalen Spitzenverbände Baden-Württemberg, FM3-S 7107-1/72.
8 BMF-Schreiben vom 19.07.2022 - III C 3 - S 7189/20/10001 :001.
9 Siehe Gt-info: Az. 962.21 - Umsatzsteuer (§ 2b UStG): Satzungsmuster zur Anpassung einer örtlichen Satzung an § 2b UStG (§ 2b UStG-Anpassungs-Satzung).
10 IDW-PS-980 - IDW Prüfungsstandard: Grundsätze ordnungsmäßiger Prüfung von Compliance Management Systemen (IDW PS 980).
11 Siehe §§ 370, 378 der Abgabenordnung (AO).
12 Vgl. BMF-Schreiben vom 23.05.2016 – IV A 3 – S 0324/15/10001, BStBl. I 2016, S. 490, Rz. 2.6.
Autoren: Benedikt Susset und Christian Baier (externer Steuerberater)
22.11.2022
Land und Kommunen haben sich auf eine gemeinsame Empfehlung an den Landtag für den Doppelhaushalt 2023/2024 geeinigt. Die Empfehlung sieht ein Maßnahmenpaket von gut 770 Millionen Euro vor.
Zentraler Punkt ist die Kostenbeteiligung des Landes bei der Aufnahme von Geflüchteten. Das Land will den Kommunen dafür im kommenden Jahr 450 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Land und Kommunen haben sich zudem auf eine Verlängerung des Paktes für Integration verständigt. Der Pakt für Integration ist ein wesentliches Instrument für die Integration von Geflüchteten vor Ort. Dafür will das Land für die kommenden beiden Jahre jeweils gut 43 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Damit würde das Land die Bundeshilfen von rund 558 Millionen Euro nahezu vollständig an die Kommunen weitergeben.
Außerdem haben sich Land und Kommunen auch auf eine finanzielle Stärkung der Kinderbetreuung geeinigt. Die Kindergartenförderung soll im kommenden Jahr um 65 Millionen Euro auf gut 990 Millionen Euro erhöht werden. Ebenso will sich das Land an den Mehrkosten für die Kindertagespflege mit bis 2,9 Millionen Euro pro Jahr beteiligen.
Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg Steffen Jäger:
„Diese Verhandlungsrunde der Gemeinsamen Finanzkommission hat es bestätigt. Das Maß an staatlichen Leistungszusagen bei zugleich höchsten Erfüllungsstandards und einer überregulierten Bürokratie führt dazu, dass es keine finanziellen Handlungsspielräume gibt, um die Zukunftsthemen anzugehen. Bei ehrlicher Betrachtung reichen die Mittel aktuell nicht einmal, um die bereits bestehenden Aufgaben und Rechtsansprüche auszufinanzieren. Angesichts dieser Rah-menbedingung bin ich den Vertretern des Landes dankbar, dass wir trotzdem eine konsensuale Empfehlung für den Doppelhaushalt 2023/2024 haben abgeben können. Diese trifft aber auch eine Aussage dazu, was eben aktuell nicht möglich ist. Denn all die Themen, die nicht genannt sind, können in den kommenden beiden Jahren auch nicht vorangebracht werden. Aus Sicht der Städte und Gemeinden ist bei dieser Empfehlung daher die wichtigste Botschaft: es muss einen grundlegenden Prozess zur Aufgaben- und Standardkritik geben. Es kann kein ‚Weiter so‘ geben.“
Die Empfehlungen im Überblick:
Die vollständige Pressemitteilung des Finanzministerium finden Sie untenstehend sowie unter https://fm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsa... [363]
Die Empfehlungen der Gemeinsamen Finanzkommission (GFK) werden an den Landtag von Baden-Württemberg überstellt, dort finden bereits in dieser Woche (ab 24.11.2022) die weiteren Beratungen des Staatshaushaltsplans 2023/2024s im Finanzausschuss stat. Die zweite Lesung ist für 14.12. ff. vorgesehen, die dritte Lesung soll am 21.12.2022 erfolgen.
(red/ch)
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PM Finanzverhandlungen abgeschlossen (22.11.2022) [364] | 96.45 KB | 23.11.2022 |
Baden-württembergische Gemeinden, Städte und Landkreise haben im letzten Jahr mehr als 180.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine und aus anderen Staaten aufgenommen. Zu Beginn war dies noch getragen durch eine große Bereitschaft der Zivilbevölkerung, dazu Wohnraum und Unterkunft zur Verfügung zu stellen. Zugleich haben die Kommunen ihre Aufnahmekapazitäten vervielfacht. Doch alle verfügbaren Aufnahme- und Unterkunftskapazitäten sind nun belegt darauf weisen die Kommunen seit vielen Wochen hin. Hinzu kommt die Tatsache, dass auch die personellen und räumlichen Integrationskapazitäten nahezu vollständig erschöpft sind. Das Dilemma zwischen der humanitären Pflicht zur Aufnahme der geflüchteten Menschen und dem, was faktisch ermöglicht werden kann, wird immer größer.
Dazu erklären der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger, der Präsident des Landkreistags Baden-Württemberg, Landrat Joachim Walter (Tübingen) und der Präsident des Städtetags Baden-Württemberg, Oberbürgermeister Dr. Peter Kurz (Mannheim):
„Als bürgernächste Ebene ist es leider wiederholt notwendig, dass die Kommunen in ihrer Verantwortung für das Gelingen vor Ort ein klares Signal an die Bundespolitik senden: Es ist dringend notwendig, eine realitätsbezogene Migrations- und Flüchtlingspolitik umzusetzen. Dazu braucht es Gesetzgeber und Regierung, sowie im Besonderen das Bewusstsein der Politik für die angespannte Situation in den Kommunen. Die ‚Stuttgarter Erklärung‘ soll dies deutlich zum Ausdruck bringen.
Die Rückmeldungen aus den Gemeinden, Städten und Landkreisen sind klar: Um auch zukünftig eine verantwortliche Aufnahme und Integration von Ukrainern als auch bei den Asylbewerbern in den Kommunen vor Ort leisten zu können, muss die nationale und die europäische Flüchtlings- und Migrationspolitik weiterentwickelt werden. Wir brauchen eine Konsequenz in beide Richtungen – sowohl ein Fördern und Einfordern von Integration der Menschen mit Bleiberecht als auch eine Rückführung der Nicht-Bleibeberechtigen. Dazu bedarf es dringend einer gelebten Solidarität innerhalb Europas auch beim Thema Verteilung.“
„Mit dem Instrument der nationalen Ankunftszentren soll der Bund operativ Verantwortung in der Aufnahme nach Deutschland Geflüchteter übernehmen. Dort könnten die Geflüchtete erkennungsdienstlich behandelt und registriert werden, die Bleibeperspektive von Asylsuchenden im Rahmen eines schnellen Prüfverfahrens überprüft und nur Personen mit Bleibeperspektive an Länder und Kommunen weiterverteilt werden. Dies bedeutet jedoch klar, dass der Bund die Rückführung von Asylsuchenden ohne Bleibeperspektive konsequent rückführen muss und die bilateralen Rückführungsabkommen ausweiten soll.“
Der 12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik „Konsequenz in beide Richtungen“ schlägt folgende Maßnahmen vor:
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12-Punkte-Plan für eine realitätsbezogene Flüchtlingspolitik [365] | 152.25 KB | 07.03.2023 |
Die Lage der Flüchtlinge in Baden-Württemberg spitzt sich in Baden-Württemberg seit Wochen zu. Zwischenzeitlich sind in Baden-Württemberg insgesamt ca. 140.000 geflüchtete Menschen aus der Ukraine und Asylbegehrende aus anderen Ländern angekommen. Damit ist innerhalb von knapp sechs Monaten seit Beginn des Krieges die Zahl der aufgenommenen Menschen höher als im gesamten Jahr 2015. Gleichzeitig erleben wir vor Ort in den Kommunen, dass die ganze Dimension der Bewältigung dieser Herausforderung – hunderttausende Menschen nicht nur unterzubringen und zu versorgen, sondern auch in Schule und Kita zu integrieren und gesellschaftlich zu integrieren, noch nicht in der Breite der Gesellschaft angekommen ist. Hier werben wir um ein gesamtgesellschaftliches Bewusstsein, dass wir hier in allen staatlichen Ebenen vor einem Kraftakt stehen.
Gemeindetagspräsident Jäger: "Aus unserer Sicht wird eines ganz klar: Wir brauchen kurzfristig einen bundespolitischen Flüchtlingsgipfel mit allen Akteuren. Dabei muss es unter anderem um die nachhaltige Finanzierung der Unterbringung und Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine sowie die Frage gehen, ob der im Mai beschlossene Rechtskreiswechsel nicht auch eine gewisse Sogwirkung erzeugt, hat im europäischen Vergleich."
Inzwischen ist die gesamte Aufnahmekapazität in der Erstaufnahme des Landes, der Kreise sowie den Städten und Gemeinden erschöpft, sodass in fast allen Landkreisen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden die Notunterbringung in Hallen und anderen geeigneten Einrichtungen sowie Zelten und Containern geprüft und vielfach bereits vollzogen werden muss.
Jäger: „Die Unterbringung Geflüchteter wirkt sich ganz konkret auf das Lebensumfeld der örtlichen Bevölkerung aus. Beispielweise müssen wir auf Infrastruktur wie Sporthallen zugreifen, die eigentlich anderen Zwecken dient. Das tut uns als kommunale Verantwortliche in der Seele weh. Dies insbesondere auch deshalb, weil vieles an Sport, Kultur und örtlicher Gemeinschaft während der Pandemie nicht möglich war. Wir sehen aktuell kurzfristig jedoch keine Handlungsalternative, als die vor Krieg geflüchteten Menschen in Baden-Württemberg unterzubringen.“
Im Gespräch mit der Südwest Presse forderte Präsident Steffen Jäger bereits einen Flüchtlingsgipfel. Das Interview findet sich unter https://www.swp.de/baden-wuerttemberg/ukraine-krieg-und-baden-wuerttembe... [366]
Foto: Moni Sertel / pixelio.de
Nach langen und intensiven Verhandlungen haben sich die Kommunalen Landesverbände und die Landesregierung von Baden-Württemberg auf einen „Pakt für Integration“ verständigt.
Ein zentraler Punkt des Pakts ist die Finanzierung von rund 1.000 Integrationsmanagern in den Städten und Gemeinden. Sie sollen die Geflüchteten mit Bleibeperspektive zwei Jahre lang vor Ort individuell dabei unterstützen, vorhandene Integrationsangebote wahrzunehmen und sich in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Damit können die Städte und Gemeinden ihr Integrationsmanagement vor Ort selbst organisieren und steuern.
Städte und Gemeinden können das Integrationsmanagement aber auch an ihren Landkreis übertragen oder sich mit anderen Kommunen zusammenschließen und ein gemeinsames Integrationsmanagement organisieren. Außerdem kann die Aufgabe des Integrationsmanagements auch an freie Träger übertragen werden.
Bei dem Förderprogramm „Integrationsmanager“ handelt es sich um ein eigenständiges, neues Programm. Das bisherige Förderprogramm „Integrationsbeauftragte“ nach der VwV Integration bleibt daneben bestehen und wird fortgeführt.
Ebenfalls durch den Pakt finanziert werden:
Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigt sich zufrieden über die Einigung, mahnt aber an, dass wir für eine erfolgreiche Integration mehr als zwei Jahre brauchen werden:
"Integration findet vor Ort, in den Städten und Gemeinden statt. Es ist daher gut, dass wir eine Grundlage für strukturierte Integrationsprozesse geschaffen haben. Dabei muss klar sein: Integration ist ein Recht, es beinhaltet aber auch die Pflicht zur Mitwirkung. Wir müssen uns außerdem bewusst machen, dass Integration ein Prozess ist, der sich entwickelt und den wir in nur zwei Jahren nicht erfolgreich schaffen werden.
Der Gemeindetag wird sich deshalb weiter dafür einsetzen, dass der Pakt für Integration verlängert und, wenn notwendig, ausgeweitet wird. Wir brauchen in unseren Städten und Gemeinden stabile Strukturen, um die vielen Menschen in unsere Gesellschaft zu integrieren und die bereits hier lebende Bevölkerung in diesem Prozess mitzunehmen."
Den Wortlaut des Paktes sowie ausführliche Erläuterungen des Gemeindetags finden Sie im Mitgliederbereich [367]zum Download.
Die gemeinsame Pressemitteilung der Landesregierung und der Kommunalen Landesverbände anlässlich der Unterzeichnung des Paktes für Integration finden Sie hier. [368]
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Pressemitteilung zur Einigung ueber den Pakt für Integration (27.03.2017) [369] | 137.01 KB | 27.03.2017 |
Foto: Sascha Sebastian / Pixelio.de
Der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die mittlerweile von der Landesregierung beschlossene Änderung der Kommunalverfassung einstimmig abgelehnt. 23.04.2015
Die Städte und Gemeinden sind die bedeutendste politische Ebene wenn es um die Gestaltung der konkreten Lebenswelten der Menschen geht. Seit Jahrzehnten werden in Baden-Württemberg die kommunalen Geschicke im Rahmen einer repräsentativen Demokratie von den gemeindlichen Organen und den kommunalen Verwaltungen im engen Schulterschluss gelenkt. Oberstes Prinzip ist, dass die kommunalen Gremien den Blick für das Wohl der gesamten Gemeinde im Blick haben müssen. Das Gesetz der Landesregierung zur Reform der Gemeindeordnung droht nun, dieses seit Jahrzehnten im Sinne der Bürgerinnen und Bürger funktionierende kommunalpolitische Gleichgewicht ins Wanken zu bringen. Partikularinteressen sollen mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Die kommunalen Gremien werden in ihrer Kompetenz massiv beschnitten.
Der Landesvorstand des Gemeindetags Baden-Württemberg hat die mittlerweile von der Landesregierung beschlossene Änderung der Kommunalverfassung einstimmig abgelehnt. Das höchste Gremium des Gemeindetags sprach sich auch dagegen aus, mögliche Modifizierungsvorschläge anzunehmen. Die Änderung der Gemeindeordnung ist trotz der Kompromissvorschläge keine Modernisierung der Demokratie, sondern eine Gängelung für die kommunalen Mandatsträger. Der Gemeindetag hält daher nach wie vor daran fest, dass dieses Gesetz nicht notwendig ist. Gerade die baden-württembergische Kommunalpolitik stehe im bundes-, aber auch im europaweiten Vergleich für modernes, bürgerfreundliches und erfolgreiches Gestalten vor Ort. Diese eindeutige Haltung wurde auch den Vertretern der Regierungsfraktionen im Stuttgarter Landtag bereits mehrfach mitgeteilt.
24. Februar 2023
Zur heutigen Bekanntgabe der Programmentscheidung 2023 des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum erklärt der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg, Steffen Jäger:
„Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) leistet mit der Programmentscheidung 2023 erneut einen wichtigen und zukunftsweisenden Beitrag für die ländlichen Räume in Baden-Württemberg. Gerade Baden-Württemberg steht wie kein anderes Bundesland für starke ländliche Räume. Das kommt aber nicht von ungefähr, sondern ist auch und gerade eine Leistung der Städte und Gemeinden. Das ELR unterstützt hier gezielt und wirksam, denn jeder Euro ist gut investiertes Geld für Wohnraum, Nahversorgung und Klimaschutz in den ländlichen Räumen im Südwesten.
Letztlich wird damit die Gestaltungskraft vor Ort unterstützt, die dafür Sorge trägt, dass die Menschen auch in Zukunft gut und gerne in den ländlichen Räumen Baden-Württembergs zusammenleben können. Das ELR wirkt gerade in den aktuell herausfordernden Zeiten als starkes Strukturförderprogramm bei der Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse mit.“
Der Kabinettsausschusses Ländlicher Raum wird auch in der neuen Legislaturperiode fortgeführt, um den Ländlichen Raum in Baden-Württemberg weiterhin zukunftssicher zu gestalten. Am 13. Juli wurde der Kabinettsausschuss von der Landesregierung Baden-Württemberg formal eingesetzt.
Unter der Federführung des Ministeriums für Ernährung, Ländlichen Raum und Verbraucherschutz arbeitet dieser ressortübergreifend an der Vorbereitung von Entscheidungen des Kabinettes mit, erarbeitet Handlungsempfehlungen für Herausforderungen des Ländlichen Raumes und vergibt Modellprojekte für innovative Ideen.
Der Gemeindetag begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses. „In den vergangenen fünf Jahren hat sich der Kabinettsausschuss Ländlicher Raum nachweislich bewährt. Der Gemeindetag hatte sich frühzeitig für eine Neueinsetzung in der neuen Legislaturperiode und damit für die Fortführung der Zusammenarbeit für die Ländlichen Räumen in Baden-Württemberg eingesetzt“, so Steffen Jäger.
Denn auch zukünftig sind passgenaue Lösungsansätze für die Herausforderungen der Kommunen in den ländlichen Räumen gefunden wichtig. Die kommunale Zukunftsgestaltung benötigt auch weiterhin Instrumente und Maßnahmen, die sich möglicherweise von denen der Ballungsgebiete unterscheiden, um die Gleichwertigkeit der Lebensverhältnisse zu erhalten.
Mehr Informationen zur Einsetzung des Kabinettsausschusses Ländlicher Raum finden Sie HIER [370].
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Zumeldung - Gemeindetag begrüßt die Einsetzung des Kabinettsausschusses in neuer Legislaturperiode 13.07.2021 [371] | 66.01 KB | 14.07.2021 |
Foto: marita / pixelio.de
Wie sieht das Landleben der Zukunft aus? Was machen Dörfer, um für junge Menschen attraktiv zu bleiben? Wie engagieren sich Jung und Alt? Welche zukunftsweisenden Projekte gibt es, die als Vorbild dienen können? Die Reihe "Landleben 4.0" stellt Gemeinden in Baden-Württemberg vor, die einen Weg zwischen Tradition und Urbanität suchen.
Für ländliche Gemeinden, auch in Baden-Württemberg, ist es durchaus ein Problem: Junge Menschen zieht es in die Stadt, sie wohnen nicht mehr so gerne auf dem Dorf. Die Folgen lassen nicht lange auf sich warten: Dorfläden verlieren ihre Kundschaft und müssen schließen, landwirtschaftliche Betriebe finden immer schwerer Nachfolger und müssen aufgeben, Vereinen fehlt der Nachwuchs. Was können kleine Dörfer unternehmen, um dem demografischen Wandel zu trotzen? Der Ländliche Raum macht immerhin 75 Prozent der Fläche von Baden-Württemberg aus.
Foto: SWR
Die inzwischen sechsteilige Dokumentationsreihe "Landleben 4.0" stellt dazu viele Fragen: Auf welche Arbeitsplätze setzen Dörfer heute? Wie können sie junge Menschen halten oder zum Heimkehren bewegen? Gibt es zukunftsweisende Projekte einzelner Dörfer, die auch anderen helfen könnten?
"Landleben 4.0" hat sich umgesehen im Ländle: Am Kaiserstuhl, in Kusterdingen, Niederstetten, Täferrot, Michelfeld und Bad Wildbad. Und siehe da, wir haben sie, die Gemeinden, die dem demografischen Wandel trotzen. Was man dort macht? Schauen Sie sich die Sendungen an! "Landleben 4.0" gibt der Demografie ein Gesicht, ohne Kitsch und Nostalgie. Die Reihe zeigt, wie mit konkreten Ideen und starken, aktiven Protagonisten das Leben in den Dörfern erhalten bleibt.
Für Gemeindetagspräsident Roger Kehle ist klar: "Eine Sendung, die Hoffnung macht."
https://www.swrfernsehen.de/landleben/-/id=2798/did=17158180/nid=2798/1vbii9n/index.html [372]
Die erfolgreiche Reihe "Landleben 4.0" geht weiter! Wenn Sie vor Ort ein Projekt haben, um dem demografischen Wandel zu trotzen oder um Ihren Ort attraktiver zu machen, melden Sie sich beim Gemeindetag. Wir stellen gerne den Kontakt zum SWR her.
Baden-Württemberg steuert auf einen branchenübergreifenden Arbeitskräftemangel zu. In den kommenden 15 Jahren droht im Südwesten allein demografiebedingt ein Verlust von knapp 800.000 potenziellen Arbeitskräften. Auch Städten und Gemeinden wird sich dieser massiv auswirken. Aus Sicht des Gemeindetags Baden-Württemberg braucht es einen umfassenden Maßnahmenplan, um diesem branchenübergreifenden Mangel entgegenzuwirken.
Der Arbeitskräftemangel in Baden-Württemberg ist in nahezu allen Branchen bereits deutlich zu spüren. Seitenlange Stellenanzeigen und immer mehr zeitweise geschlossene Betriebe unterstreichen dies in bedrückender Weise. „Auch den Städten und Gemeinden fehlen massiv Arbeits- und Fachkräfte, in der Verwaltung, im pädagogischen Bereich, in den technischen Berufen und auch im IT-Fach. Es gibt so gut wie kein kommunales Tätigkeitsfeld, das aktuell keine Personalgewinnungssorgen hätte“, so Gemeindetagspräsident Steffen Jäger.
Präsidium und Landesvorstand des Gemeindetags haben sich intensiv mit dem sich weiter verschärfenden Arbeitskräftemangel beschäftigt, die Situation analysiert und ein Positionspapier verabschiedet. Stellt man die Geburten der Baby-Boomer-Generation 1957-1972 den Geburten der Jahrgänge 2000 – 2015 gegenüber, ist festzustellen: Allein durch diesen demografischen Umstand verliert der Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg in den nächsten Jahren ein Potenzial von rund 800.000 Personen. Hinzu kommt die Tatsache, dass in den Jahren 1985 bis 2020 mehr als zwei Millionen Menschen nach Baden-Württemberg zugezogen sind. Diejenigen davon, die am Erwerbsleben teilnehmen und folglich ebenfalls in den nächsten Jahren in den Ruhestand eintreten, vergrößern die demografische Lücke noch weiter.
„Angesichts dieser Dimension droht sich der Arbeitskräftemangel in Baden-Württemberg zur ernsthaften Gefahr für die volkswirtschaftliche Entwicklung in unserem Land auszuwachsen. Denn ohne die erforderlichen Arbeitskräfte ist das Gelingen unserer Gesellschaft in Frage gestellt. Deshalb gilt es, in einer umfassenden politischen Diskussion ein Maßnahmenpaket zur Überwindung des Mangels sowie die notwendigen Schritte festzulegen und zu organisieren.“
Aus Sicht des Gemeindetags sollten im Rahmen einer solchen Diskussion folgende Maßnahmen intensiv erörtert werden:
Ergänzend sollen Maßnahmen zum sinnvollen Einsatz der bestehenden Ressourcen ergriffen und damit eine Übergangsorganisation in Zeiten des Mangels möglich werden:
Zusätzlich zu einer solch grundsätzlichen und branchenübergreifenden Strategie wurden auch die Möglichkeiten der Kommunen erörtert.
„Die Verantwortlichen in Städten und Gemeinden und der öffentliche Dienst im Allgemeinen analysieren ihre Handlungsoptionen zur Fachkräftebindung und -gewinnung und nutzen diese jeweils örtlich angepasst. Dies kann vom Herausstellen der Attraktivität des Arbeitgebers, einer zukunftsorientierten Personalplanung und -entwicklung, der Nutzung der digitalen Möglichkeiten bis hin zur Kommune als Marke und der Synergieeffekte einer interkommunalen Zusammenarbeit reichen.“
Jäger weiter: „Gerade in den aktuellen Krisen erleben wir, wie wichtig die Städte und Gemeinden für das Gelingen unserer Gesellschaft sind. Wer eine sinnvolle Tätigkeit sucht, ist in den Städten und Gemeinden daher gut aufgehoben und herzlich willkommen.
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Positionspapier der Mangel an Arbeitskräften gefährdet den Standort BW [373] | 281.23 KB | 03.08.2022 |
Pressemitteilung zum Positionspapier Arbeitskräftemangel [374] | 84.61 KB | 03.08.2022 |
Am 3. November trafen sich Sprecher der Dachverbände der verschiedenen Fastnachts- und Karnevalsorganisationen im Land mit Vertretern aus Ministerien, von Polizei und Feuerwehr sowie Gemeindetag und Städtetag. Unter der Leitung von Staatssekretär Wilfried Klenk war die Fastnacht 2022 unter Coronabedingungen Schwerpunktthema des Runden Tisches, welcher im Ministerium des Inneren, für Digitalisierung und Kommunen in Stuttgart stattfand.
Trotz großer Unwägbarkeiten hinsichtlich des weiteren Verlaufes der Coronapandemie sind sich die Beteiligten einig, dass die Fastnacht im Land soweit als möglich stattfinden solle. Schon jetzt werden die einzelnen Zünfte den Kontakt zu den Genehmigungsbehörden in den Gemeinden suchen, um frühzeitig die verschiedenen Veranstaltungen zu besprechen und denkbare Lösungen für eine Coronakonforme Durchführung zu suchen.
Foto: CFalk / pixelio.de
Kommunalverwaltungen müssen immer häufiger damit rechnen, dass Bürger und Kunden sich aggressiv verhalten. In einer Umfrage des Gemeindetags von März 2017 berichten gut 60 % der Mitgliedsstädte und -gemeinden von einer Zunahme aggressiven Verhaltens. Nur 1,4 % meldeten abnehmende Tendenz.
Der Umfrage zufolge gibt es kaum Unterschiede zwischen den Ballungsräumen und ländlichen Gebieten, zwischen großen und kleinen Kommunen. Demonstratives Ignorieren von Entscheidungen (von 62 % genannt), grundlose Beschuldigungen und Forderungen (54 %), aber auch Straftatbestände wie Beleidung (55 %) und Bedrohung (30 %) kommen häufig vor. Tätliche Angriffe und Körperverletzung sind dagegen eher selten.
Betroffen sind erwartungsgemäß vor allem Verwaltungseinheiten, in denen Entscheidungen gegen Adressaten durchgesetzt oder Leistungen verweigert werden müssen: Ordnungsämter, Bauämter und der Außendienst.
Auch jeder dritte Oberbürgermeister oder Bürgermeister war Ziel solcher Aggressionen. Die Folgen für Gesundheit und Motivation der Beschäftigten werden teilweise als schwerwiegend und bedenklich geschildert.
Foto: Rouven Weidenauer / pixelio.de
Seit vielen Jahren forderten die kommunalen Landesverbände eine gesetzliche Regelung, die es den Städten und Gemeinden erlaubt, auf öffentlichen Plätzen Alkoholverbote auszusprechen. Am 15. November 2017 hat der Landtag (endlich) das Gesetz zur Abwehr alkoholbedingter Störungen der öffentlichen Sicherheit beschlossen. Es handelt sich um ein sogenanntes „Artikelgesetz“:
Mit Artikel 1 wird das Polizeigesetz um den neuen § 10a erweitert. Dieser ermöglicht es den Ortspolizeibehörden, unter bestimmten Voraussetzungen Alkoholkonsum- und Alkoholmitführverbote anzuordnen. Gemeindetagspräsident Roger Kehle zeigte sich enttäuscht von der neuen Regelung: „Schade, dass der Landtag Angst vor der eigenen Courage hatte! Die Voraussetzungen, die für den Erlass einer entsprechenden Polizeiverordnung erfüllt sein müssen, sind so hoch gesteckt, dass es – wenn überhaupt – in einer Handvoll Großstädten zu Alkoholverboten kommen kann!“
Unter anderem müssen für das Vorliegen eines entsprechenden „Brennpunktes“ mindestens 50 alkoholbedingte Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten pro Jahr vorliegen und eine mindestens 50-köpfige „Szene“ vorhanden sein – Werte, die auch in mittelgroßen Städten kaum zu erreichen sind. Dabei hat der Gesetzgeber verkannt, dass es in vielen Gemeinden schon bei deutlich niedrigeren „Schwellenwerten“ zu starken Beeinträchtigungen des sozialen Zusammenlebens kommen kann.
In einem Fachartikel in seiner Verbandszeitschrift hat der Gemeindetag die Ermächtigungsgrundlage analysiert und auf seine praktische Anwendbarkeit überprüft (Die Gemeinde (BWGZ) 3/2018: „Geändertes Polizeigesetz ermöglicht an besonderen Brennpunkten Alkoholkonsumverbot per Polizeiverordnung“)
Mit Artikel 2 des genannten Gesetzes wurde das Gesetz über die Ladenöffnung in BadenWürttemberg geändert: Das nächtliche Alkoholverkaufsverbot wurde aufgehoben. Das bedauert der Gemeindetagspräsident: „Die Erfahrungen mit dem Verkaufsverbot waren vor Ort positiv. Viele hat gerade dieses Verbot wirksam daran gehindert, den Alkohol spontan an Ort und Stelle, draußen auf öffentlichen Plätzen, zu konsumieren.“
Der Gemeindetag hatte bereits seit Jahren gefordert, dass Kommunen gesetzlich in die Lage versetzt werden Alkoholverbote auf öffentlichen Plätzen auszusprechen. Sie sind eine zwingende Ergänzung zu Präventionskonzepten.
Alkoholverbote sind nicht die einzige Möglichkeit, aber ein starkes Instrument, vor allem wenn Präventionsmaßnahmen nicht wirken. Die Bürger lassen sich bei Trinkgelagen und Lärmbelästigungen vor Ort aber nicht allein von einer Aufzählung von Präventionsmaßnahmen beeindrucken. Sie haben zu Recht verlangt, dass die Verantwortlichen in der Kommune die Alkoholverbote auch durchsetzen können. Mit der neuen gesetzlichen Grundlage ist dies zwar möglich, allerdings in kleineren Städten und Gemeinden aufgrund der zu hohen Voraussetzungen nur schwer umsetzbar.
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Zumeldung des Gemeindetags: Subjektives Sicherheitsgefuehl vor Ort muss gestaerkt werden (27.06.2017) [375] | 253.5 KB | 27.06.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zu PM Fachtagung Alkoholpraevention (03.04.2017) [376] | 21.65 KB | 03.04.2017 |
Bundesweiter Warntag 2022: wichtige Übung zur Erprobung unserer Warnmittel
Am 8. Dezember 2022 findet der nächste bundesweite Warntag in Deutschland statt. An diesem Tag werden nicht nur klassische Warnmittel ausgelöst. Auch CellBroadcast wird einem allerersten Test unterzogen, bevor es im nächsten Jahr den Warnmittelmix für Deutschland ergänzt.
Der DStGB begrüßt die Fortsetzung des „Bundesweiten Warntags“ am 08. Dezember 2022, da in diesem Jahr erstmals wichtige Erkenntnisse für die Warninfrastruktur aus den Rückmeldungen der Bevölkerung gewonnen werden dürften. Dies hilft unseren Sicherheitsbehörden bei der Suche nach Lücken. Denn der Bundesweite Warntag soll nicht nur die Menschen für Gefahrenlagen und das Thema Eigenvorsorge sensibilisieren. Für den Bund, Länder und Kommunen geht es insbesondere darum, die eigenen Schwächen in der Warnmeldekette und beim Warnmittelmix zu identifizieren. Nur so kann die Bevölkerung im Ernstfall geschützt werden.
Viele Kommunen haben in den vergangenen zwei Jahren ihre Hausaufgaben für eine bessere Warnung der Bevölkerung in Deutschland gemacht. Jedoch müssen Bund und Länder eine Fortsetzung des Sirenenförderprogramms sicherstellen. Denn viele Städte und Gemeinden berichten von Problemen bei der Vergabe von Aufträgen zur Sanierung oder Ertüchtigung von Sirenen. Gründe sind neben der geringen Anzahl an Spezialfirmen mit entsprechendem Fachpersonal auch hier das Problem von gestörten Lieferketten. Insbesondere digitale Komponenten sind immer noch Mangelware oder haben sich verteuert. Neben der effektiven Warnung durch Sirenen geht es jetzt auch darum, den neu eingeführten Cell Broadcast – auch bekannt als WarnSMS- auf Herz und Nieren zu prüfen. Unter anderem der DStGB hatte diesen lebenswichtigen Dienst unmittelbar nach der schrecklichen Flutkatastrophe im Ahrtal gefordert.
Nicht zuletzt hat die Flutkatastrophe aber auch gezeigt, dass wir den Katastrophenschutz modernisieren und verstärken müssen. Dazu gehört eine bessere Vorbereitung, zum Beispiel durch Notstromaggregate, eine nationale Notstromreserve, die Vorhaltung von lebensnotwendigen Medikamenten, Vorräte von Wasser und Lebensmitteln. Länder und Kommunen haben hier bereits erste Maßnahmen ergriffen, so werden beispielsweise stromunabhängige Tankstrukturen für die Fahrzeuge von Feuerwehr und Polizei aufgebaut. Zusätzlich müssen wir die Krisenstäbe ertüchtigen, die Ausbildung verstärken, die Ausrüstung verbessern (z.B. wattfähige Fahrzeuge bei der Feuerwehr) und brauchen Lagezentren, die auch länderübergreifend die Gefahrenlage einschätzen können und die notwendige Koordinierung der Hilfsmaßnahmen organisieren. Der Bundesweite Warntag ist zur Verbesserung des Katastrophenschutzes hierfür ein wichtiger Baustein. Wer sich im Vorfeld informieren möchte, kann dies auf warnung-der-bevoelkerung.de tun!
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FAQ Bundesweiter Warntag [377] | 382.29 KB | 06.12.2022 |
Am Mittwoch, 08.12.2021 um 13.00 Uhr fand der erste Teil unserer Online-Informationsveranstaltung „Unwetterbedingte Gefahrenlagen & Katastrophen- und Bevölkerungsschutz“ statt.
Die schrecklichen Bilder im Sommer diesen Jahres aus Rheinland-Pfalz und Nordrhein-Westfalen sowie auch aus anderen Hochwassergebieten zeigen auf, welche Kraft die Natur entwickelt und das solche Katastrophenlagen auch in Deutschland auftreten können. Zur Abmilderung der Folgen solcher Katastrophen sind sowohl Präventivmaßnahmen des Hochwasserschutzes bzw. des Starkregenrisikomanagements als auch ein leistungsfähiger sowie föderal getragener Katastrophen- und Bevölkerungsschutz von herausragender Bedeutung.
Von Seiten der Städte und Gemeinden ist ein hohes Maß an Bewusstsein für diese Verantwortung spürbar. Zur Unterstützung dieses Verantwortungsbewusstseins veranstaltet der Gemeindetag Baden-Württemberg eine Online-Informationsveranstaltung.
Im Rahmen dieses Veranstaltungsduos werden die Grundlagen sowie Hintergrundinformationen in den Bereichen Hochwasser- und Starkregenmanagement sowie Katastrophen- und Bevölkerungsschutz für die kommunale Praxis dargestellt.
Am Mittwoch, 08.12.2021 wurde im ersten Teil zum Thema Katastrophen- und Bevölkerungsschutz gesprochen.
Unser Präsident Steffen Jäger hat alle Teilnehmer begrüßt und für Ihre Teilnahme und ihren Einsatz für den Katastrophen- und Bevölkerungsschutz gedankt.
Der zweite Teil zum Hochwasser- und Starkregenmanagement folgt sodann im 1. Quartal 2022.
Wir bedanken uns herzlich bei allen Referentinnen und Referenten, die im Rahmen der Veranstaltung am Mittwoch mitgewirkt haben.
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Positionspapier "Null Toleranz für Hass und Hetze" [378] | 176.26 KB | 24.02.2022 |
Foto: Pixabay
In der fünften Jahreszeit geht es natürlich um Spaß und Brauchtum. Für die Behörden aber genauso wichtig: Sicherheit während der närrischen Zeit! Dazu gab es einen "Runden Tisch Fastnacht", zu dem Innenminister Strobl geladen hat.
Die Arbeitsgemeinschaft der südwestdeutschen Narrenvereinigungen und -verbände beklagt schon seit längerem eine zunehmende Bürokratisierung sowie ausufernde Auflagen durch die verschiedenen Genehmigungsbehörden. Gegenüber der Landesregierung forderten sie eine breite Unterstützung der staatlichen Stellen ein, weil ansonsten zahlreichen überlieferten Brauchtumsveranstaltungen das Aus drohe. Beim „Runden Tisch Fastnacht“ ging es darum, gemeinsam nach Lösungen zu suchen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle kann die Klagen der Zünfte nachvollziehen: „Es ist traurig, wenn engagierte Narren mehr Zeit am Schreibtisch und in Behördenstuben verbringen müssen als auf Umzügen. Trotzdem hilft es nichts, die Schuld hierfür bei den engagierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Genehmigungsbehörden zu suchen. Der zu beachtende Wust an Gesetzen rührt letztlich auch aus der „Vollkaskomentalität“, die sich in der Gesellschaft breit gemacht hat. Eine möglichst friedliche, entspannte Fasnet erreichen wir nur gemeinsam!“
Den Beteiligten am Runden Tisch Fastnacht war klar, dass es nicht um die Frage Fasnet oder Sicherheit, sondern um Fasnet und Sicherheit gehen muss. Durchaus kontrovers wurde dagegen diskutiert, wie viel an „Sicherheit“ – sprich: wie viel an Auflagen und Bedingungen, denn tatsächlich nötig ist.
Generelle Forderungen von Seiten der Narrenzünfte wie die verbindliche Übernahme aller Kosten, die verbindliche Übernahme der Haftung oder eine „großzügige Auslegung von Vorschriften“ können nicht erfüllt werden. Durch eine frühzeitige Einbindung der Genehmigungsbehörden lassen sich jedoch vor Ort häufig Möglichkeiten für eine Entlastung der Zünfte oder eine „Entbürokratisierung“ des Genehmigungsverfahrens finden. „Der von den Zünften ins Spiel gebrachte Gedanke einer Dauergenehmigung ist ein interessanter Ansatz. Auch darüber, was „kleine örtliche Brauchtumsveranstaltungen“ im Sinne der StVO sind, können wir gerne reden“, signalisiert Präsident Kehle Gesprächsbereitschaft. „Der Ball liegt nun beim Innenministerium. Dort wurde eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die gemeinsame Lösungen prüfen und erarbeiten soll.“
Ausführlichere Informationen zum Thema finden Sie in unserer Zeitschrift "Die Gemeinde" Nr. 1/2019.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Zur weiteren Verbesserung der Sicherheit in Baden-Württemberg hat die Landesregierung gesetzliche Änderungen bei der Polizei und beim Verfassungsschutz auf den Weg gebracht. Die Sicherheitsbehörden bekommen damit zusätzliche Befugnisse im Kampf gegen den Terror.
Der Gemeindetag unterstützt die beschlossenen Antiterrormaßnahmen der Landesregierung. Gemeindetagspräsident Kehle sagte dazu: „Es ist wichtig, dass Baden-Württembergs Sicherheitsbehörden die notwendigen Instrumente in die Hand bekommen, um unser Land noch sicherer zu machen. Ebenso wichtig ist aber, dass sich bei den Bürgerinnen und Bürgern wieder ein positives Sicherheitsgefühl einstellt."
Für das gesellschaftliche Zusammenleben ist es wichtig, Gefahren zu kennen. Genauso wichtig ist es aber, diese Gefahren realistisch einzuschätzen und zu wissen, wie man damit umgeht – das heißt: wie man sich schützen kann. Auf allen drei genannten Themenfeldern sind staatliche Stellen aktiv: Es gibt Leitfäden und Hilfsangebote aller Art für Bürger und Kommunen. Erste Erfolge, beispielsweise ein Rückgang bei den Wohnungseinbrüchen, gibt es schon. Defizite bestehen jedoch in der Kommunikation über diese Erfolge und diese Angebote.
Der Gemeindetag hat der Landesregierung deshalb angeboten, die Sicherheitspartnerschaft zwischen Land und Kommunen fortzusetzen. Im Rahmen dieser Sicherheitspartnerschaft sollen kommunale Sicherheitskonferenzen zu den Themenbereichen „Schutz vor Einbruchskriminalität“, „Bedrohung durch islamistischen Terrorismus“ und „Bedrohung durch die Reichsbürgerbewegung“ entwickelt werden.
Am 19. Juni 2019 haben Innenminister Thomas Strobl, die kommunalen Landesverbände und die Landeszentrale für politische Bildung die Kooperationsvereinbarung „Lokale Sicherheitskonferenzen – für einen sicheren Alltag“ unterzeichnet.
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Zumeldung Gemeindetag zu Anti-Terror-Maßnahmen: Subjektives Sicherheitsgefuehl vor Ort muss gestaerkt werden (27.06.2017) [379] | 253.5 KB | 27.06.2017 |
Pressemitteilung zur AG 10.000 Sicherheitspartnerschaft (19.05.2015) [380] | 121.27 KB | 19.05.2015 |
Quelle: pixabay.com/Dieter G.
Die Kommunen in Baden-Württemberg setzen große Hoffnungen auf die Beratungen der Bundeskanzlerin mit den Ministerpräsidentinnen und -präsidenten (MPK) am 3. März.
Gemeindetagspräsident Steffen Jäger präzisierte die Erwartungen der Städte und Gemeinden: „Wir appellieren an die morgige Runde, Weichen für eine verantwortungsvolle, aber zielgerichtete und für die Menschen wahrnehmbare Öffnungsstrategie zu stellen.“
Inzwischen erkenne man im Alltag vor Ort immer häufiger, dass die Menschen Wege suchen und finden, die auch im Lockdown nicht optimal für das Infektionsgeschehen sind. Die hohe Kundenfrequenz bei den Vollsortimentern, das Verlagern von Treffen in Privatwohnungen, Ansammlung auf Flaniermeilen mit Mitnahmeverpflegung seien nur einige Beispiele dafür, dass die Menschen pandemiemüde sind. „Wir dürfen nicht zulassen, dass die Situation eintritt, in der die Menschen sagen: „Stell‘ Dir vor es ist Lockdown und keiner macht mit“, warnt Jäger.
Der Gemeindetag erwartet deshalb von der MPK am 3. März 2021 ein Angebot, wie man den Menschen ein Stück soziales Leben und dem Handel sowie weiteren Branchen eine Perspektive für die Erhaltung ihrer Existenzgrundlage zurückgeben kann.
Das Impulspapier der baden-württembergischen Landesregierung, das vorschlägt Teile des Einzelhandels und der Gastronomie sowie Kultureinrichtungen unter bestimmten Voraussetzungen zu öffnen, begrüßt Jäger als Schritt in die richtige Richtung. Mit der Toolbox des Robert-Koch-Instituts (RKI) bekomme man außerdem hilfreiche Hinweise, in welchen Bereichen Öffnungen verantwortlich erscheinen. Wenig riskant ist demnach der Einzelhandel, wenn man 20 Quadratmeter pro Kunde und das Tragen medizinischer Masken vorsieht. Ebenfalls als wenig gefährlich bewertet das RKI Freiluftaktivitäten mit Abstand. „Gerade jetzt, wenn es die Menschen beim aufkommenden Frühling wieder nach Draußen zieht, muss hier endlich wieder mehr möglich werden“, fordert der Gemeindetagspräsident.
Nicht vergessen dürfe man aber auch andere Settings, allen voran die weiterführenden Schulen, aber auch Sport, Kulturveranstaltungen, die Gastronomie und die Hotellerie. „Wenn wir jetzt mit Hochdruck eine kluge Schnell- und Selbstteststrategie entwickeln, müssen wir auch hier weitere Öffnungsschritte wagen“, erklärt Steffen Jäger.
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PM - Gemeindetag erwartet von MPK zielgerichtete und verantwortungsvolle Oeffnungsstrategie (02.03.2021) [382] | 102.86 KB | 02.03.2021 |
Aktuell landesweit stark sinkenden Inzidenzwerte und die sich verbessernde Corona-Situation in den Krankenhäusern unseres Landes führen zu ersten Öffnungen. Dies hängt neben dem Impffortschritt maßgeblich mit dem vernünftigen Verhalten der allermeisten Menschen zusammen. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger plädiert dafür, die Akzeptanz und Anstrengungen der Bevölkerung nicht zu verspielen.
Die Maßnahmen der Corona-Verordnung sowie die dort verankerten Öffnungsschritte müssen weiterhin umsetzbar und den Bürgerinnen und Bürger vermittelbar bleiben. Dafür muss das unterschiedliche Infektionsrisiko zwischen Angeboten im Freien und in geschlossenen Räumen bewertet werden.
„Dabei geht es uns keineswegs um weitergehende Öffnungen, sondern darum, in den richtigen Lebensbereichen zu testen. Der Gemeindetag unterstützt weiterhin den Kurs der Landesregierung und die Systematik der Öffnungsschritte. Nach wissenschaftlichen Erkenntnissen kann aber bei manchen Aktivitäten im Freien und einer niedrigen Inzidenz auf den tagesaktuellen Schnelltest verzichtet werden. Voraussetzung hierfür ist selbstverständlich, dass andere Infektionsschutzmaßnahmen – Abstand halten und Hygiene beachten – weiterhin eingehalten werden", so Jäger.
Das Statement von Gemeindetagspräsident Steffen Jäger zur Corona-Verordnung in der Sendung SWR Aktuell Baden-Württemberg vom 2. Juni 2021.
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PM Gemeindetag regt an, Testpflicht für Aktivitäten im Freien bei niedriger Inzidenz zu überdenken (01.06.2021) [383] | 58.59 KB | 04.06.2021 |
Quelle: pixabay.com/Peggy Choucair
In Baden-Württemberg bangen viele Einzelhandelsgeschäfte sowie Gastronomie-, Veranstaltungs- und Tourismusbetriebe aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie um ihre Existenz. Dadurch befürchten auch die Mitgliedsstädte und -gemeinden des Gemeindetags Baden-Württemberg, dass sich Innenstädte und Ortskerne nach der Pandemie nicht mehr von den Folgen der aktuellen Einschränkungen erholen werden. Gleichzeitig beginnt die Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger vor Ort für die Maßnahmen zu sinken. Der Gemeindetag plädiert deshalb für das Erwägen eines einheitlichen Betriebs des Einzelhandels auf Grundlage des Testens und strenger Hygienekonzepte. Gemeindetagspräsident Steffen Jäger wandte sich so im Vorfeld des bevorstehenden Bund-Länder-Treffens am 22. März mit einem eindringlichen Schreiben an Ministerpräsident Winfried Kretschmann.
Die Städte und Gemeinden schlagen vor die landesweite Testinfrastruktur, die momentan immer weiter ausgebaut wird, in die weitere Strategie zur Eindämmung der Pandemie einzubeziehen. Durch die Testungen könnte verantwortungsvoll geöffnet und ein eingeschränkter Betrieb möglich gemacht werden. Auch eine landesweite Ausweitung des in der Universitätsstadt Tübingen erprobten Modells hält der Gemeindetag bei anhaltenden positiven Erfahrungen für wichtig. Zudem sehen die kommunalen Schulträger die Teststrategie an Schulen sowie die Wahrnehmung des Angebotes durch die Schülerinnen und Schüler als elementaren Baustein an.
Die nun schon hohe Impfrate bei der besonders gefährdeten Personengruppe der über 80-jährigen gilt als erster Etappenerfolg. Die baden-württembergischen Rathauschefs sind zudem optimistisch, dass sich mit der Luca-App und anderen vergleichbaren Apps Kontakte bei Infektionen rasch und datenschutzkonform nachverfolgen lassen. Schnellere Reaktionen bei der Kontaktnachverfolgung senken langfristig die Verbreitungsgeschwindigkeit des Virus und entlasten zudem die Behörden vor Ort.
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PM Kommunen fuerchten dramatische Folgen bei Rueckkehr in Lockdown - Hoffen auf Ausweitung des Tuebinger Modells (22.03.2021) [384] | 82.75 KB | 22.03.2021 |
Unsere Städte & Gemeinden sorgen auch unter Pandemiebedingungen fast rund um die Uhr dafür, dass für die Bürgerinnen und Bürger vor Ort alles funktioniert. Auch das Lagezentrum Corona des Gemeindetags war von Mitte März bis Ende Juni täglich im Einsatz in unserer Geschäftsstelle. Fünf Referentinnen und Referenten haben umfassend Informationen gesammelt, aufbereitet, strukturiert sowie eine Vielzahl von Anfragen aus den Mitgliedsstädten und -gemeinden beantwortet. Die Einrichtung dieses Lagezentrums war mit Blick auf die seinerzeitige Situation und auch die Entwicklung der vergangenen Wochen und Monate, notwendig und geboten.
Weitere fachliche Corona-Informationen erhalten unsere Mitgliedsstädte und -gemeinden ab dem 01.07.2020 wieder via Gt-info und/oder im Mitgliederbereich hier im Mitgliederbereich unserer Homepage. [385]
Quelle: pixabay/fernando zhiminaicela
Angesichts der aktuellen Beratungen über weitere Corona-Modellregionen bekräftigt Präsident Steffen Jäger die Forderung, das Tübinger Modell landesweit zu ermöglichen. Viele Mitgliedskommunen des Gemeindetags Baden-Württemberg zeigen großes Interesse und würden eine Option mit Öffnungen auf Grundlage von Testkonzepten ihrer Bürgerschaft gerne anbieten.
Steffen Jäger appelliert erneut an die Landesregierung eine Öffnung der bisher noch geschlossenen Bereiche im Einzelhandel zumindest mit Click & Meet und auf der Grundlage strenger Hygienekonzepte zu ermöglichen. Damit würden sich die einkaufenden Personen besser verteilen und durch Registrierungen wäre eine Kontaktverfolgung möglich.
Da die Akzeptanz der Menschen in Baden-Württemberg für die Maßnahmen immer weiter sinkt, wünscht sich der Gemeindetag eine landesweite Testkonzeption. So könnte der Zugang zu kulturellen, sportlichen, gastronomischen und touristischen Angeboten wieder eröffnet und ein gesellschaftliches Leben ermöglicht werden. Zudem würden sich die Menschen des Öfteren Testen lassen, wenn es für sie einen klar erkennbaren Nutzen gibt. Mit ausgeweiteten Testungen könnten Infektionsketten dann schneller sichtbar gemacht und damit zugleich die Sicherheit erhöht werden.
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PM - Testen soll landesweit Zugang zu gesellschaftlichem Leben ermöglichen (25.03.2021) [386] | 75.4 KB | 26.03.2021 |
Bild: congerdesign/pixabay
Wir erleben aktuell eine Ausnahmesituation, die höchstens noch den Überlebenden des Krieges bekannt vorkommt. Das Coronavirus hat unseren Alltag komplett verändert: Schulen und Kindertagesstätten sind geschlossen. Freizeit- und Kulturangebote stillgelegt. Besuche in Krankenhäusern und Pflegeheimen massiv eingeschränkt. In vielen Unternehmen ist Homeoffice das Gebot der Stunde. Sogar unsere Kleinsten bekommen jetzt zu spüren, das etwas ganz anders ist, denn jegliche Form von Treffen ist verboten, sogar den Kindern auf den Spielplätzen.
Kein Zweifel: Alle Maßnahmen, die der Staat ergriffen hat, sind richtig. Dennoch ist das für uns alle eine völlig neue Erfahrung. Zu all dem hinzu kommt die starke Verunsicherung in der Bevölkerung. Schon die ersten Meldungen in den Medien über Einschränkungen, die eine Ausbreitung des Virus verhindern sollen, haben bei vielen Menschen, die nichts anderes als den Wohlstand kennen, eine Angstspirale in Gang gesetzt. Die Folge: Unnötige Hamsterkäufe in Supermärkten. Die Gesellschaft scheint nur noch von einem Gedanken gesteuert zu sein: Isolation und Konzentration auf das eigene Wohlbefinden.
Ganz selbstverständlich ist, dass der Staat jetzt Stärke zeigen und durchgreifen muss. Räumliche Isolation und physische Distanz von unseren Mitmenschen ist auch dringend notwendig. Diese staatliche Anordnung darf aber keinesfalls mit Egoismus oder Rücksichtslosigkeit verwechselt werden. Soziale Kontakte herunterfahren heißt nicht, dass man sich nur noch um sich selbst kümmern soll und alle anderen Mitmenschen, vor allem die Kranken und die Älteren, die Hilfe brauchen, vergessen.
Deshalb sind es die Städte und Gemeinden, die gerade gefragter sind denn je. Wir sind auch in Corona-Zeiten Vorbilder für unsere Bürgerinnen und Bürger. Auch in der größten Krise beweisen wir gerade, dass wir das Allgemeinwohl im Blick haben. Die Verwaltungen arbeiten jenseits von parteipolitischen Interessen rund um die Uhr, sieben Tage die Woche Hand in Hand zusammen. Das Miteinander mit Wissenschaft und Wirtschaftsverbänden zahlt sich aus. Städte und Gemeinden tun alles, um die vor Ort besten Lösungen im Sinne ihrer Bürgerinnen und Bürger zu finden.
Zum Glück gibt es aber auch viele Bürgerinnen und Bürger, die ihre Solidarität zeigen. Die Menschen bauen vor Ort Hilfsnetze auf, Nachbarn unterstützen sich gegenseitig. Es wird versucht, insbesondere für Menschen in Quarantäne oder chronisch kranke und ältere Menschen die Begleitung zum Arzt und das Erledigen von Einkäufen sicherzustellen. Dieses Engagement müssen wir jetzt unterstützen und auch weiterhin am Leben erhalten, denn niemand weiß, wie lange die Ausnahmesituation noch dauern wird. Wir brauchen mehr als jemals zuvor eine Gemeinschaft, die solidarisch zusammenhält!
Ohne zwischenmenschlichen Kontakt geht es natürlich auch nicht. Bis wir das Virus eingedämmt haben, muss er aber auf ein Minimum zurückgefahren werden. Wir müssen diesen Kontakt also auf anderen Wegen ermöglichen. Die aktuelle Krise zeigt, wie wichtig es ist, dass wir rechtzeitig auf die Digitalisierung gesetzt haben. Es gibt inzwischen viele digitale Plattformen, die Menschen zusammenführen. Sei es zum Planen eines Einkaufsgangs oder um die Erledigungen von anderen Kleinigkeiten im Alltag, die nicht mehr selbstverständlich sind, wenn man das Haus nicht verlassen darf. Auch in der Arbeitswelt sind Videokonferenzen gerade das sinnvollste und oft auch einzige Mittel, um Besprechungen abzuhalten. An diesen beiden Beispielen zeigt sich klar, wie Menschlichkeit, Sicherheit und technischer Fortschritt ein großes Ganzes bilden können.
Übrigens hilft auch das digitale Rathaus aktuell mehr denn je, damit es uns gelingt, die notwendigen Dienstleistungen für die Menschen mit Bürgernähe und dem Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu vereinen.
Es ist jetzt wichtig, dass wir positiv bleiben und alle ein wenig dazu beitragen, diese schwierige Zeit gemeinsam zu meistern. Die daraus entstehenden Impulse müssen wir im nächsten Schritt gemeinsam für die Zukunft weitertragen. Einer davon wird sicher sein, dass unsere Gemeinschaft das Wichtigste und Wertvollste ist, auf das wir aufbauen können.
Die Videoboschaft von Bundeskanzlerin Merkel vom 18.03.2020 zur aktuellen Lage finden Sie hier auf der Website der Bundesregierung [387].
Foto: Halina Zaremba, Pixelio.de
Die eigene Gesundheit genießt bei den Bürgerinnen und Bürgern den höchsten Stellenwert. Das Ziel des Gemeindetags ist, dass auch in Zukunft in jeder eigenständigen Gemeinde die hausärztliche Versorgung gewährleistet wird.
Die ärztliche Versorgung ist das Kernelement der medizinischen Daseinsvorsorge. Aus diesem Grund hat sie neben der persönlichen Sicherheit für die Bürgerinnen und Bürger einen herausragenden Stellenwert. Eigentlich Grund genug für die politischen Entscheider, ebenfalls ein Hauptaugenmerk auf eine bedarfsgerechte, qualitätvolle, flächendeckende und wohnortnahe Hausarztversorgung zu legen. Schon allein deshalb, weil eine funktionierende medizinische Versorgung in einem Innovationsland wie Baden-Württemberg und deren volkswirtschaftliche Bedeutung gar nicht hoch genug einzuschätzen ist. Wer jedoch einen Blick auf die aktuelle Versorgungssituation wirft und sich mit der zu erwartenden Entwicklung der kommenden Jahre beschäftigt, stellt fest: Die Uhren stehen auf fünf vor zwölf und ein schlüssiges Lösungskonzept steht noch aus.
Schon heute ist eine echte flächendeckende Versorgung nicht mehr gegeben. Den für die hausärztliche Versorgungsplanung maßgeblichen Mittelbereichen entsprechend ist noch eine allerorten gute Versorgungssituation vorhanden. Betrachtet man jedoch die Städte und Gemeinden als realistische Lebenswelt der Menschen, erkennt man schon im Jahr 2015 in einigen Regionen erhebliche Versorgungslücken.
Der Gemeindetag Baden-Württemberg hat diese alarmierenden Entwicklung als erster bereits im Jahr 2007 in den landespolitischen Fokus gerückt. Wir werden uns in der politischen Diskussion auch weiter dafür einsetzen, dass eine flächendeckende ärztliche Versorgung im Sinne der Bürgerinnen und Bürger garantiert wird.
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Zumeldung des Gemeindetags zu 10-Punkte-Programm der SPD zur Verbesserung der Hausarztversorgung (30.03.2017) [388] | 22.81 KB | 30.03.2017 |
Pressemitteilung: Gemeinsam für die Staerkung der hausaerztlichen Versorgung (07.05.2015) [389] | 235.98 KB | 07.05.2015 |
Pressemitteilung: Gemeindetag fordert Rechtsanspruch auf einen Hausarztsitz in jeder Gemeinde (25.09.2014) [390] | 244.81 KB | 25.09.2014 |
Foto: Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg, Fotograf Steffen Schmid
Das Land Baden-Württemberg unterstützt seine Städte und Gemeinden bei ihren Digitalisierungsanstrengungen. Dafür hat es im Rahmen seiner Digitalisierungsstrategie den Wettbewerb „digitale Zukunftskommune @ bw“ ausgeschrieben und insgesamt rund 7,6 Millionen Euro zur Verfügung gestellt.
Die hohe Qualität und die vielen Bewerbungen zeigen, dass der Landeswettbewerb genau ins Schwarze getroffen hat. Der Gemeindetag war von Anfang an mit dabei. Unter dem Dach seiner Initiative "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" hat er interessierte Städte und Gemeinden bereits seit Bekanntmachung der Ausschreibung Ende August 2017 intensiv begleitet und damit den Boden für das beachtliche Ergebnis des Wettbewerbs bereitet.
Insgesamt 100 Teilnehmer informierten sich im Herbst 2017 in vier Seminarterminen über die Rahmenbedingungen des Wettbewerbs, die Vorgehensweise bei der Erarbeitung einer Digitalisierungsstrategie und den potentiellen Nutzen der Digitalisierung für Kommunen. Die Seminare wurden von der Verwaltungsschule des Gemeindetags durchgeführt.
Für die Antragstellung haben zahlreiche Städte, Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise die Expertise der Gt-service Dienstleistungsgesellschaft mbH des Gemeindetags in Anspruch genommen. Das Beratungsangebot der Gt-service GmbH setzt sich nun auch bei der Erarbeitung der Digitalisierungsstrategien fort. Gemeindetagspräsident Roger Kehle fasste das Resultat des Wettbewerbs mit den folgenden Worten zusammen: „Der Landeswettbewerb "Digitale Zukunftskommune@bw [8]" bläst frischen Wind in die Segel der Initiative "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" des Gemeindetags. Damit macht der Gemeindetag seine Mitgliedsstädte und -gemeinden bereits seit mehr als zwei Jahren fit für die Zukunft. Ich bin überzeugt, dass unsere Städte und Gemeinden auf dem besten Weg sind, richtig erfolgreiche digitale Zukunftskommunen zu werden.
Zur Umsetzung ihrer Leuchtturmprojekte erhalten alle nachfolgend dargestellten Gewinner jeweils 880.000 Euro.
Ein digitales Bürgerportal mit 45 Projektpartnern ist das Ziel der Stadt Heidelberg. Das Portal soll dabei beispielsweise jedoch nicht nur Verkehrsdaten sammeln, sondern im Winter gleich auch das Streufahrzeug zu den Straßen und Brücken schicken, die zu vereisen drohen.
Damit die Karlsruher Bürgerinnen und Bürger alle für sie relevanten Informationen rund um das städtische Leben in gebündelter Form erhalten, baut die Stadt Karlsruhe eine Bürger-App auf. Die digital@KA [392]-App reicht vom Apotheken- und Tankstellenfinder über Echtzeitinformationen zur Verkehrslage und Parkplatzmöglichkeiten bis hin zu Kultur- und Freizeittipps.
Als Schnittstelle zu allen Dienstleistungen und Informationen der Stadt will die Stadt Ludwigsburg ein digitales Bürgerkonto einrichten. Über das digitale Bürgerkonto erhalten die Bürgerinnen und Bürger dann sowohl Antworten auf die Frage, welche Unterlagen zum Heiraten benötigt werden, als auch Informationen zum nächsten freien Parkplatz oder zur Entwicklung des Pollenflugs.
Ziel des Projekts der Stadt Ulm bildet die digitale Zusammenführung und Vernetzung des seit den 60er Jahren gewachsenen Wohnquartiers „Alter Eselsberg“ mit dem neu entstehenden Areal „Am Weinberg“. Ärzte, Apotheker, Händler oder Verkehrsbetriebe erhalten auf diese Weise neue Möglichkeiten ihre Dienste anzubieten. Auch für neue Modelle der Nachbarschaftshilfe eröffnet die digitale Plattform vielfältige Möglichkeiten.
Unter der Konsortialführung von Karlsruhe bringt jeder der beteiligten Landkreise einen Baustein auf dem Weg ins digitale Zeitalter voran: E-Akte (Biberach), digitale KFZ-Zulassung (Konstanz), Telemedizin (Tuttlingen), interaktive und digitale Lerntische an Schulen (Karlsruhe) und intelligente Mobilität (Böblingen).
Gestaffelt nach Einwohnergröße wurden folgende Kommunen zur Entwicklung einer individuellen Digitalisierungsstrategie mit bis zu 45.000 Euro gefördert.
Aalen, Albstadt, Baden-Baden, Balingen, Biberach an der Riß, Bretten, Esslingen, Fellbach, Freiburg im Breisgau, Herrenberg, Horb am Neckar, Kirchheim unter Teck, Konstanz, Mosbach, Nürtingen, Ravensburg, Reutlingen, Rottweil, Schorndorf, Sindelfingen, Stutensee, Tuttlingen, Waiblingen, Weingarten, Winnenden
Amtzell, Bad Säckingen, Berglen, Deizisau, Geisingen, Geislingen, Gerlingen, Heddesheim, Neuenburg am Rhein, Neuried, Schönau, Sigmaringen, Unterkirnach, Walddorfhäslach, Weilheim an der Teck, Welzheim
Enzkreis, Ostalbkreis, RegioENERGIE (Au am Rhein, Bietigheim, Bischweier, Durmersheim, Elchesheim-Ilingen, Kuppenheim, Malsch, Muggensturm, Ötigheim und Steinmauern), Regionalverband Nordschwarzwald (Mitglieder im Landkreis Calw: Stadt Altensteig, Stadt Haiterbach, Gemeinde Ebhausen, Gemeinde Egenhausen, Mitglieder im Landkreis Freudenstadt: Stadt Dornstetten, Gemeinde Pfalzgrafenweiler, Gemeinde Waldachtal, Gemeinde Schopfloch, Gemeinde Glatten), Rhein-Neckar-Kreis, Landkreis Tuttlingen, Verband Region Rhein-Neckar KdöR (Metropolregion Rhein-Neckar), Zollernalbkreis, Zweckverband Region Schwäbische Alb
Nun können die motivierten Kommunen endlich mit der Ausarbeitung ihrer kommunalen Digitalisierungsstrategie (erste Phase im Wettbewerbsteil B) beginnen. Dafür haben sie nun sportliche zehn Monate Zeit, bevor in einem zweiten Schritt (zweite Phase von Teil B des Wettbewerbs) vier der 50 Gewinnerkommunen die Chance auf eine Förderung zur Umsetzung ihrer Digitalisierungsstrategie erhalten. Für die Anschlussförderung stehen insgesamt 400.000 Euro zur Verfügung. Nun gilt es, keine Zeit zu verlieren und sich gegebenenfalls mit externen Beratern an die Arbeit zu machen. /p>
Falls Sie Interesse an einer Beratung der Gt-service GmbH haben:
Ihr Ansprechpartner zum Angebot der Gt-service GmbH: Christopher Heck Phone: +49 (0)711 225 72 - 64 E-Mail: heck@gtservice-bw.de [400]
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Pressemitteilung zur Preisverleihung Digitale Zukunftskommune@bw (03.05.2018) [401] | 172.55 KB | 03.05.2018 |
Es ist wieder soweit! Das erfolgreiche Förderprogramm „Städte, Gemeinden und Landkreise 4.0“ geht in die dritte Förderrunde. Ausgeschrieben wird es auch in diesem Jahr wieder vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg. Wie bisher erfolgt die Ausschreibung in Zusammenarbeit mit dem Gemeindetag, Städtetag und Landkreistag Baden-Württemberg.
Bewerben können sich Städte, Gemeinden und Landkreise sowie von ihnen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse (im Folgenden „Kommunen“ genannt).
Gefördert werden Maßnahmen von Kommunen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw [402] (www.digital-bw.de/dbw-digitalisierungsstrategie [403]) zuordnen lassen und einen gewissen Innovationsgrad aufweisen Als besonders förderungswürdig werden Projekte mit Blockchain oder Künstlicher Intelligenz bewertet. Eine förderfähige Maßnahme kann beispielsweise auch die Erstellung einer kommunalen Strategie für die Digitalisierung sein. Auch Teilthemen davon werden berücksichtigt, wie etwa die Cybersicherheit. Keine Förderung gibt es dieses Mal für Digitale Infrastruktur, beispielsweise WLAN oder Standard-Apps. Letzteres bezieht sich insbesondere auf Bürger-Apps mit Standard-Funktionalitäten.
Förderfähig sind kleinere Mobilitätsprojekte (Gesamtkosten unter 500.000 Euro).
Im Hinblick auf das bereits ausgeschriebene Förderprojekt Innovationspartnerschaften zwischen Kommunen und Mobilitätswirtschaft 4.0 (InKoMo 4.0) sollen keine Projekte mit Schwerpunkt Mobilität gefördert werden, deren Gesamtkosten über 500.000 Euro (große Mobilitätsprojekte) betragen. Für große Mobilitätsprojekte empfehlen wir bei Erfüllung der weiteren Fördervoraussetzungen eine Antragstellung im Programm InKoMo 4.0 empfohlen. Informationen dazu finden Sie hier.
Es steht ein Gesamtfördervolumen in Höhe von insgesamt etwa 1.000.000 Euro zur Verfügung. Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro bzw. 250.000 Euro bei Kooperationen von mindestens drei Kommunen. Zuwendungen werden erst ab einem Betrag von 2.500 Euro bewilligt (Bagatellgrenze).
Zuwendungsfähige Ausgaben sind grundsätzlich alle sächlichen Ausgaben und Personalausgaben. Zusätzlich förderfähig sind ausschließlich allein durch das Projekt veranlasste Ausgaben, nicht jedoch bereits unabhängig vom Projekt entstehende Kosten etwa für Stammpersonal.
Die Projekte müssen innerhalb von zehn Monaten vor dem 31.10.2020 umgesetzt werden.
Anträge können bis spätestens zum 31.07.2019 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de [404] ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden.
Für die Antragstellung bittet das Innenministerium darum, die zur Verfügung gestellten Antragsformulare zu verwenden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen.
Die Anträge werden insbesondere nach dem Grad der Innovation und Umsetzbarkeit sowie der Zukunftsorientierung bewertet. Kooperationen zwischen Kommunen zur Steigerung des Umsetzungserfolgs werden durch eine höhere Gewichtung bei den Bewertungskriterien unterstützt.
Für Fragen rund um die neue Ausschreibung steht Ihnen Marit Koch von unserer Stabsstelle Digitalisierung gerne zur Verfügung.
Die gesamte Ausschreibung, das Antragsformular und Hinweise zur Beantragung und zum Datenschutz haben wir Ihnen zum Download bereitgestellt.
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Future Communities 2019 Antragsformular (30.04.2019) [405] | 935.98 KB | 30.04.2019 |
Future Communities 2019 Informationsblatt Datenschutz (30.04.2019) [406] | 104.91 KB | 30.04.2019 |
Future Communities 2019 Ausfuellhinweise für die Beantragung (30.04.2019) [407] | 120.69 KB | 30.04.2019 |
Future Communities 2019 Ausschreibung (04.04.2019) [408] | 93.98 KB | 04.04.2019 |
Foto: Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Sieben Städte und Gemeinden sowie kommunale Zusammenschlüsse aus Baden-Württemberg dürfen sich freuen. Sie sind die Gewinner des Ideenwettbewerbs "Lokaler Online-Marktplatz", den das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz ausgelobt hat. Mit dabei als Partner und in der Jury waren der Gemeindetag Baden-Württemberg und der Handelsverband Baden-Württemberg. Insgesamt wurden rund 1,3 Millionen Euro Fördermittel bereit gestellt. Peter Hauk, Minister für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Roger Kehle, Präsident des Gemeindetags und Hermann Hutter, Präsident des Handelsverbands überreichten den Vertreter der Gewinnerkommunen gestern ihre Förderbescheide: Heidenheim, Murrhardt, Blaubeuren, Laichingen, Weingarten, Schönbrunn & Spechbach sowie Oberndorf machen sich nun auf den Weg, ihren innerörtlichen Handel mithilfe digitaler Instrumente fit für die Zukunft zu machen und gleichzeitig händler- und kundenfreundlich zu bleiben.
Am Ideenwettbewerb konnten sich kreisangehörige Städte und Gemeinden des Ländlichen Raumes mit Konzepten zum Aufbau eines Lokalen Online-Marktplatzes im Ländlichen Raum beteiligen. Ziel des Ideenwettbewerbs ist die Belebung des innerörtlichen Handels durch einen lokalen Online-Marktplatz. Mit diesem sollen Bestellungen mit regionaler Qualität, lokalem Bezug und gleichem Komfort wie bei großen E-Commerce-Plattformen erfolgen können. Gleichzeitig soll neben dem Marktplatzgedanken auch ein umfangreiches Informationsangebot auf einer digitalen Plattform platziert werden, welches passgenau auf die Kommunen oder Regionen vor Ort zugeschnitten ist.
Minister Hauk lobte die Gewinner des Ideenwettbewerbs ‚Lokaler Online-Marktplatz‘ . Sie hätten gezeigt, dass die Kommunen im Ländlichen Raum auch Zukunft und Digitalisierung können und verstanden haben. Die geförderten und entstehenden lokalen Online-Marktplätze verbinden aus seiner Sicht die vielfältigen Potenziale des Ländlichen Raums, sichern Zukunft und gewährleisten Erreichbarkeiten. “
Für Gemeindetagspräsident Kehle war klar: „Die Kommunen im Ländlichen Raum sind bereit, auf gesellschaftliche Veränderungen und technische Entwicklungen zu reagieren. Lokale Online-Marktplätze als Handels- und Informationsplattformen sind ein weiterer wichtiger Schritt hin zur digitalen Zukunftskommune und bietet gerade dem Ländlichen Raum größte Chancen."
Handelsverbandspräsident Hutter hob die Chance hervor, die sich für den Einzelhandel im Ländlichen Raum mit Hilfe der Lokalen Online-Marktplätze eröffnen. Die Belebung des innerörtlichen Handels werde mit digitalem Einkaufskomfort verknüpft, um die Wirtschaftskraft der jeweiligen Region optimal zu nutzen und damit den lokalen Einzelhandel zu erhalten und weiter zu stärken.
Die Pressemitteilung über die Sieger des Ideenwettbewerbs "Lokaler Online-Handel" finden Sie hier [409].
Neun Städte und Gemeinden wollen im Modellprojekt „Digitalisierung und Heimat“ unter Beweis stellen, dass Digitalisierung Menschen verbinden kann. Sie werden in den nächsten zwei Jahren an der Stärkung des Heimatgefühls ihrer Bürgerinnen und Bürger arbeiten. Digitale Maßnahmen werden dabei eine zentrale Rolle spielen. Unterstützung erhalten sie vom Gemeindetag Baden-Württemberg und seinem Kooperationspartner Prof. Dr. Klaus Koziol. Das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg fördert das Gesamtprojekt mit bis zu einer Million Euro im Zuge der Digitalisierungsstrategie digital@bw [402]. Der stv. Ministerpräsident und Digitalisierungsminister Thomas Strobl und der Präsident des Gemeindetags Baden-Württemberg Roger Kehle übergaben den ausgewählten Kommunen am 24. September 2019 in Stuttgart ihre Förderbescheide.
Überzeugen konnten die Fachjury unter Beteiligung des Digitalisierungsministeriums Amtzell, Bräunlingen, Empfingen, Hohentengen, Igersheim, Leutenbach, Schlier, Zimmern ob Rottweil und der Gemeindeverwaltungsverband Limpurger Land bestehend aus den Kommunen Gaildorf, Fichtenberg, Oberrot, Sulzbach-Laufen und Gschwend.
"Wer von zuhause wegzieht, kann dank der Digitalisierung den Kontakt in die alte Heimat halten. Wer hinzuzieht, soll über den digitalen Zugang leichter in der realen Gemeinschaft vor Ort aufgenommen werden. Mit der Förderung des Projekts "Digitalisierung und Heimat" wollen wir den Menschen zeigen, wie beides, Heimat und Digitalisierung, miteinander zusammenhängt. Denn: Der digitale Wandel beginnt genau dort, wo die Menschen leben und arbeiten, wo sie daheim sind – in den Kommunen. Sie sind das Fundament unserer Gesellschaft, der Gemeinschaft vor Ort
aber auch digital", erklärte Minister Thomas Strobl. Für den Gemeindetag Baden-Württemberg ist das Modellprojekt der nächste logische Schritt seiner bisherigen Aktivitäten zur Unterstützung des digitalen Wandels in den Städten und Gemeinden.
"Es gibt bereits viele nützliche digitale Anwendungen, die den Alltag der Menschen vor Ort erleichtern. Akzeptanz dafür werden wir aber nur erhalten, wenn die Menschen diese digitalen Lösungen auch innerlich annehmen. Für uns war deshalb klar, dass wir ein Modellprojekt anstoßen müssen, das die Identifikation mit der Gemeinde und der örtlichen Gemeinschaft stärkt. Nur wer in seiner analogen Heimat einen sicheren Hafen findet, wird die Potenziale der digitalen und gefühlt oft unsicheren Welt voll ausschöpfen", führte Roger Kehle zur Motivation des Gemeindetags aus. Baden-Württemberg nimmt bei der Digitalisierung bundesweit eine Spitzenposition ein. Die 1.101 Städte und Gemeinden und die 35 Landkreise haben dazu einen maßgeblichen Beitrag geleistet. In den Kommunen wird Digitalisierung anhand von konkreten Anwendungen wie Bürgerbeteiligungs-Apps oder digitalen Mängelmeldern für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar und erlebbar.
Bei vielen Menschen regen sich jedoch auch Widerstände gegen diese Entwicklungen. Digitalisierung wird nicht von allen ausschließlich mit Chancen und Vorteilen verknüpft, sondern sorgt auch für Verunsicherung und Zukunftsängste. Die Stärkung des individuellen und kollektiven Sicherheitsgefühls der Menschen kann dem entgegenwirken. Die eigene Stadt oder Gemeinde, der Heimatort, gewinnt damit an Bedeutung. In der Heimat fühlt sich der Mensch sicher. Die Bedeutung von Heimat wird insbesondere im gemeindlichen und privaten Umfeld erfahren und erlernt. Gleichzeitig darf Heimat jedoch nicht ausschließlich außerhalb der digitalen Welt stattfinden. Es müssen auch diejenigen Menschen erreicht werden, die sich bereits in Online-Communities zuhause fühlen. Heimat muss im digitalen Zeitalter neu erfunden werden. Das Modellprojekt „Digitalisierung und Heimat“ setzt an dieser Schnittstelle an. Digitalisierung braucht Heimat und Heimat braucht Digitalisierung.
„Die Gemeinde ist zu dem Ort geworden, in dem ich wohne, aber die Gemeinde ist nicht mehr meine Heimat“, so oder so ähnlich denken viele Bürgerinnen und Bürger über ihre Gemeinde. In Zeiten von Facebook, Whats App, Instagram und SnapChat finden die Menschen zunehmend ihr soziales Netz und ihre Lebenswelten im Netz. Mit dem Projektvorhaben "Digitalisierung und Heimat" hat der Gemeindetag ein Projekt gestartet, das die Bedeutung der Gemeinde als Ort der realen Begegnung stärkt.
Ziel des Projekts ist es, den sozialen Zusammenhalt unter den Bürgerinnen und Bürgern zu stärken und die emotionale Bindung an die reale Gemeinde zu revitalisieren. Jede Bürgerin und jeder Bürger soll sich mit seiner Gemeinde identifizieren können. Die Gemeinde soll auch in einer digitalen Welt Heimat bleiben.
Über Befragungen von Bürgern, Verwaltungsmitarbeitern sowie lokalen Unternehmen soll die Identität der Gemeinde herausgearbeitet werden. Ein sich daraus ergebendes aktuelles Stimmungsbild wird das Verhältnis der Bürgerinnen und Bürger zu ihrer Gemeinde wiedergeben und als Ausgangspunkt zur Entwicklung der Gemeindeidentität dienen.
Mithilfe eines individuellen Maßnahmenpools soll schließlich die neue Identität vor Ort verankert und so für die Bürgerinnen und Bürger sichtbar werden. Die digital-mediale Umsetzung kann bspw. über die gemeindliche Webseite, die Bürger-App oder Social-Media-Kanäle erfolgen. Denkbar ist auch ein neues Motto, ein Imagefilm, ein neues Logo, eine Imagebroschüre oder die Neuausrichtung der gemeindlichen Öffentlichkeitsarbeit.
Bis zum 04.06.2018 hatten Mitgliedsstädte und -gemeinden die Möglichkeit, ihr Interesse an einer Teilnahme am Projekt zu bekunden.
Aus den eingegangenen Interessensbekundungen hat die Fachjury unter Beteiligung des Ministeriums für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg geeignete Städte und Gemeinden ausgewählt. Dabei hat die Jury ganz besonders auf eine regionale Ausgewogenheit sowie unterschiedliche Einwohnergrößenklassen geachtet.
Nach erfolgter Auswahl potentieller Projektstädte und -gemeinden hat der Gemeindetag in einem weiteren Schritt einen gemeinsamen Projektantrag ausgearbeitet und diesen zur Prüfung beim Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg eingereicht. Dem Ministerium oblag sodann die finale Entscheidung über eine Förderung des Projektvorhabens.
Das Modellprojekt „Digitalisierung und Heimat“ wird vom Gemeindetag BadenWürttemberg in Kooperation mit Prof. Dr. Klaus Koziol unter dem Dach der Zukunftsinitiative „Städte und Gemeinden 4.0 -Future communities“ durchgeführt. Prof. Dr. Klaus Koziol ist Professor für Social Marketing an der Katholischen Hochschule Freiburg und Urheber des Projekts. Er übernimmt die wissenschaftliche Begleitung für den gesamten Umsetzungszeitraum.
Mit einer Million Euro fördert das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration das Projekt „Digitalisierung und Heimat“ im Zuge der landesweiten und ressortübergreifenden Digitalisierungsstrategie digital@bw [402].
Das Projekt wird in zwei Phasen über einen Zeitraum von zwei Jahren umgesetzt. In Phase 1 des Modellprojekts sollen über Bürgerbefragungen die identitätsgebenden charakteristischen Besonderheiten der einzelnen Gemeinden herausgearbeitet und diese Identität als lebendige Geschichte erzählt werden. Aufbauend auf den Ergebnissen der Bürgerbeteiligung sollen in einer zweiten Phase konkrete insbesondere digitale Maßnahmen zur Sichtbarmachung der Identität vor Ort umgesetzt werden.
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Aufruf zur Interessensbekundung "Digitalisierung und Heimat" (01.04.2018) [410] | 111.84 KB | 01.04.2018 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Anfang Mai war es endlich soweit: Die zweite Förderrunde im erfolgreichen Programm "Städte und Gemeinden 4.0-Future communities" ist gestartet. Unter dem Titel " Gemeinden, Städte und Landkreise 4.0 – Future Communities 2018“ werden innovative Einzelprojekte von Kommunen mit einem Gesamtvolumen von 1 Million Euro gefördert. Das Programm wird vom Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden-Württemberg in Kooperation mit den Kommunalen Landesverbänden durchgeführt.
Gefördert werden digitale Projekte von Städten, Gemeinden und Landkreisen, die sich zumindest einem oder bestenfalls mehreren Schwerpunkt- oder Querschnittsbereichen der Digitalisierungsstrategie digital@bw [402] (u. a. Mobilität, Bildung, Wirtschaft 4.0, Digitale Startups, Gesundheit, Verwaltung, Forschung und Entwicklung, Energie und Nachhaltigkeit) zuordnen lassen. Bewerben können sich auch von Kommunen getragene Stellen oder ihre interkommunalen Zusammenschlüsse.
Förderfähig sind auch Bürger-Apps. Anträge zur Förderung von Bürger-Apps sollen jedoch strategisch begründet werden und erkennen lassen, inwiefern die Bürger-App Ausgangspunkt für weitere Überlegungen in Richtung "digitale Zukunftskommune" ist.
Der Fördersatz beträgt 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben. Es gilt ein maximaler Zuschussbetrag pro Antrag in Höhe von 100.000 Euro.
Anträge können bis spätestens zum 31.07.2018 (Ausschlussfrist) in elektronischer Form als pdf-Datei (an poststelle@im.bwl.de [404] ) oder per Post bei dem Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration Baden -Württemberg, Willy-Brandt-Straße 41, 70173 Stuttgart eingereicht werden. Zur Antragstellung soll das Verfügung gestellte Antragsformular verwendet werden. Das Antragsformular ist durch eine individuelle Bewerbungsskizze (max. 15 Seiten) zu ergänzen. Die Ausschreibung sowie das Antragsformular können über das Schaufenster der Digitalisierung des Landes (www.digital-bw.de [411]) heruntergeladen werden.
Die Sieger des Wettbewerbs werden durch eine gemeinsame Jury mit dem Gemeindetag und dem Städtetag ausgewählt.
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PM des Innenministerius zur 2. Foerderrunde "Staedte und Gemeinden 4.0-Future Communities" (22.05.2018) [412] | 78.4 KB | 22.05.2018 |
Foto: Gemeindetag Baden-Württemberg
Was genau ist die Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communuties?
Die Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communities des Gemeindetags Baden-Württemberg unterstützt Städte und Gemeinden dabei, sich fit für die Zukunft zu machen Bereits seit über zwei Jahren hat es sich der Gemeindetag zur Aufgabe gemacht, für die Kommunen in Baden-Württemberg innovative Projekte oder Produkte ausfindig zu machen. Nachdem das Land Ende 2016 Fördermittel bereitgestellt hat, haben mehr als 100 Städte und Gemeinden Anträge gestellt, damit ihre Kommunen noch attraktiver werden. Im Rahmen von Städte und Gemeinden 4.0 – Future Communities arbeiten Städte und Gemeinden mit Wirtschaftsunternehmen zusammen, die bereits innovative Produkte oder Projekte aus verschiedenen Bereichen anbieten. Die Städte und Gemeinden können dann nach dem Baukastenprinzip auswählen, welche Maßnahme oder welches Produkt am besten zu den Bedürfnissen und Herausforderungen vor Ort passt.
Wie die Initiative funktioniert, warum auch Ihre Gemeinde mitmachen sollte, zeigt der kompakte Erklärfilm. Schauen Sie rein und lassen Sie sich in nicht einmal vier Minuten überzeugen!
Premiere hatte der Erklärfilm übrigens bei der Mitgliederversammlung und Kommunalpolitischen Kundgebung des Gemeindetags am 16.11.2017 in Balingen.
Und hier ist er ...
Die Sieger des Wettbewerbs für kommunale Digitalisierungsprojekte im Rahmen der Initiative "Städte und Gemeinden 4.0 - Future Communities" stehen fest: 98 Projekte werden mit fast 800.000 Euro gefördert.
Foto: Innenministerium Baden-Württemberg
Mehr als 100 Kommunen hatten sich um Fördermittel für innovative Projekte im Rahmen von Städte und Gemeinden 4.0 – Future Communities beworben. Eine gemeinsame Jury aus Vertretern des Innenministeriums Baden-Württemberg, des Gemeindetags und des Städtetags hat die Sieger ausgewählt. Innenminister Thomas Strobl übergab den Vertretern der Siegerkommunen aus dem ganzen Land heute in Stuttgart ihre Förderbescheide. 98 innovative Projekte können nun an den Start gehen und erhalten insgesamt 800.000 Euro Förderung. Bei den Projekten geht es um Bürger-Apps für das digitale Erleben der Verwaltung, um WLAN-Projekte bis hin zu einer digitalen Rathausassistenz mit Hilfe von künstlicher Intelligenz oder einem Testfeld für Parkraummanagement.
"Es ist ein starkes und wichtiges Signal, dass sich so viele Städte und Gemeinden auf den Weg zur digitalen Zukunfstkommune gemacht haben", erklärte Steffen Jäger, Erster Beigeordneter des Gemeindetags anlässlich der Übergabe der Förderbescheide. "Der große Erfolg dieser ersten Ausschreibung hat auf kommunaler Ebene viel Schwung in die Digitalisierung gebracht. Das ist ein klares Zeichen, dass unsere Initiative und ihre Förderung fortgesetzt werden müssen."
Innen- und Digitalisierungsminister Thomas Strobl betonte: "Wir wollen jede einzelne der 1.101 Kommunen in Baden-Württemberg bei der Digitalisierung mitnehmen und ihnen Lust auf den digitalen Wandel machen. Unser Förderprogramm setzt genau da an - jede Kommune hat ihre eigene Ausgangslage und damit auch ihre eigene digitale Agenda. Das spiegelt sich in der Bandbreite der geförderten Projekte wider."
Interessante Projekte und Produkte
Welche interessanten Produkte und Maßnahmen es auf dem Markt schon gibt, stellt der Gemeindetag seinen Mitgliedsstädten und -gemeinden regelmäßig vor. Zahlreiche Workshops zu unterschiedlichen Produkten und Projekten haben bereits stattgefunden.
Weitere Workshops sind in Planung und werden den Mitgliedsstädten und -gemeinden rechtzeitig im Voraus bekanntgegeben.
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PM Uebergabe der Foerderbescheide für 98 innovative Digitalisierungsprojekte [414] | 79.96 KB | 24.08.2017 |
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Positionspapier zu einem Konjunkturprogramm made in BW (17.09.2020) [418] | 196.5 KB | 17.09.2020 |
Gemeinsame Pressemitteilung zu den Rahmenbedinungen fuer ein Konjunkturprogramm made in BW (17.09.2020) [419] | 250 KB | 17.09.2020 |
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Noch vor den Beratungen des Koalitionsausschusses der grün-schwarzen Landesregierung zum weiteren Vorgehen beim Fahrverbots-Urteil hat sich der Gemeindetag ausdrücklich dafür ausgesprochen, das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart im Rahmen einer Berufung beim VGH Mannheim überprüfen zu lassen.
Gemeindetagspräsident Roger Kehle erklärte dazu:„Fahrverbote könnten in der Theorie zwar dazu beitragen, die Feinstaub- und NOx-Grenzwerte einzuhalten. Aufgrund der zu erwartenden negativen Begleiterscheinungen, sind sie jedoch nicht verhältnismäßig."
Der Gemeindetag hatte bereits in einem Schreiben an Ministerpräsident Kretschmann für das Beschreiten des ordentlichen Rechtswegs plädiert. Die Befürchtung: Fahrverbote wirken sich unmittelbar auf die gesamte Region Stuttgart und auch auf weitere Städte und Gemeinden mit einer eigenen Grenzwertproblematik aus.
Für Präsident Kehle ist klar: „Eine Grundsatzentscheidung mit solch weitreichenden Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürgern muss in den einzelnen Instanzen unseres Rechtsstaats behandelt werden. Aufgrund eines erstinstanzlichen Urteils darf nicht eine ganze Region lahm gelegt werden.Die einzuhaltenden Grenzwerte bedeuten eine komplette Neuausrichtung städtischer Verkehrspolitik und ein radikales Umdenken für das Mobilitätsverhalten der Bürgerinnen und Bürger. Niemand kann ernsthaft erwarten, dass ein solcher Umbruch innerhalb weniger Jahre vollzogen werden kann."
Es werden außerdem schon seit Jahren rückläufige Schadstoffemissionen verzeichnet. Klar ist, dass man hier noch besser werden muss. Aber aufgrund dieser Verbesserungen hält der Gemeindetag die Anordnung von Fahrverboten zum jetzigen Zeitpunkt für falsch, um gegen die Luftbelastungen zu kämpfen. Präsident Kehle forderte: „Die negativen Auswirkungen von Fahrverboten auf die Wirtschaft, aber auch auf die Zehntausenden von Bürgerinnen und Bürgern, die auf ihr Auto angewiesen sind, müssen bei der Entscheidung des Landes genauso berücksichtigt werden wie das Interesse an einer möglichst frühen Einhaltung von Grenzwerten.“
Aus Sicht des Gemeindetages sind Fahrverbote und Plaketten nichts anderes als eine Enteignung der Bürgerinnen und Bürger, die auf das Automobil angewiesen sind. Diese müssen auf die Richtigkeit gemachter Angaben vertrauen können und dürfen nicht die Leidtragenden von Fehlern sein, die andere zu verantworten haben.
Einen Fortschritt bei der Einhaltung der Grenzwerte verspricht sich der Gemeindetag auch vom Fonds "Nachhaltige Mobilität in der Stadt". Dieser umfasst eine Milliarde Euro, die vom Bund und der Automobilindustrie finanziert wird. Damit könnten individuelle Masterpläne in Städten entwickelt werden, die über die Digitalisierung, intelligente Verkehrssysteme, intermodale Mobilitätslösungen sowie zunehmende Automatisierung und Vernetzung im Individualverkehr und im ÖPNV die Schadstoffbelastung mit Stickstoffdioxiden verringern werden. Ohne jeden Zweifel müsse aber auch die Automobilindustrie ihre Hausaufgaben machen. Der Gemeindetag erwartet jetzt einen belastbaren und konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die kommenden Monate und Jahre. Zu diesen konkreten Maßnahmen gehört auch die vollumfassende Überprüfung des Urteils des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Und das geht ausschließlich mit der Einlegung der Berufung.
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Gemeindetag fordert Berufung gegen Diesel-Urteil (28.09.2017) [420] | 62.31 KB | 28.09.2017 |
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Der Gemeindetag Baden-Württemberg spricht sich klar gegen ein Fahrverbot aus. Gemeindetagspräsident Roger Kehle, der als Vize-Präsident des Deutschen Städte- und Gemeindebundes am 4. September am Diesel-Gipfel der Bundeskanzlerin und der Kommunen teilnahm, fordert einen gemeinsamen Masterplan von Bund, Ländern und Kommunen, um die Stickstoffoxid-Grenzwerte einzuhalten und pauschale Fahrverbote zu vermeiden. Dieses Signal ist wichtig für alle: Die Autofahrer, die Menschen in den belasteten Kommunen, die Pendler, die aus dem Ländlichen Raum in die Städte fahren sowie für die Wirtschaft und das Handwerk. Darüber hinaus sollte man das Augenmerk auch auf andere Verursacher von Emissionen legen: Das sind neben den Pkws beispielsweise Baumaschinen, Schiffe, Bahnen und Busse.
Zufrieden waren die Vertreteter der Kommunen über die Ankündigung der Bundeskanzlerin den Fonds für nachhaltige Mobilität auf 1 Mrd. Euro aufzustocken. "Das ist ein erster Schritt in die richtige Richtung", wertete der Gemeindetagspräsident.
Der Masterplan zur zukünftigen Mobilität in Städten und Gemeinden ist die einzige zielführende Lösung. Fahrverbote und Plaketten sorgen nur für kurzfristige Effekte. Der Städte und Gemeindebund als Dachverband auf Bundesebene sagt ganz klar: "Um die Mobilität in Städten und Gemeinden nachhaltig zu sichern und den Schadstoffausstoß wirksam zu verringern, ist eine Strategie unter Einbeziehung aller Akteure notwendig. Auch und vor allem die Automobilhersteller sind verpflichtet, einen signifikanten Beitrag zu leisten."
Die Kommunalvertreter sehen derzeit keine Möglichkeit, den Dieselmotor zu ersetzen, wenn die Bundesregierung die Klimaziele einhalten will. Das "Diesel-Bashing" der Deutschen Umwelthilfe ist deshalb nicht nachvollziehbar und verstellt den Blick auf andere Lösungsmöglichkeiten, die es bereits gibt und die man für die Nach- und Umrüstung von Fahrzeugen nutzen muss. Weder Städte und Gemeinden, noch Bund und Länder sollten sich durch angedrohte Klagen vor sich hertreiben lassen. Für den Dieselmotor und die Sicherung der Mobilität in Kommunen gibt es derzeit die Optionen Software-Update, technische Nachrüstung der Hardware sowie eine Weiterentwicklung der Motoren durch die Hersteller. Dabei müssen nun vor allem die Hersteller in die Pflicht genommen werden.
Im Masterplan Mobilität müssen Maßnahmen beschlossen werden wie z.B.:
- Stärkung des ÖPNV
- verstärkte Förderung des Radverkehrs
- eine öffentlichkeitswirksame Mobilitätskampagne, um den Individualverkehr in den Ballungsräumen zu reduzieren.
- Nachrüstung und sukzessive Umrüstung der kommunalen Fahrzeugflotten: Wenn man die im ÖPNV eingesetzten Busse umrüstet, wäre es möglich, mehr als 90 Prozent der Schadstoffemissionen zu reduzieren. Hierfür bedarf es aber entsprechender Finanzmittel und die bürokratischen Hürden müssen abgebaut werden. Auch die Umrüstung der kommunalen Fuhrparks auf Elektrofahrzeuge kann einen wichtigen Beitrag leisten. Ebenso wichtig: Der Ausbau der Ladeinfrastrukturen in den Kommunen sollte in den Blick genommen werden.
- Chancen aus der Digitalisierung: Wer kennt es nicht: In den Innenstädten einen Parkplatz zu suchen ist ein klarer Stressfaktor. Und derzeit ist jedes dritte Auto in den deutschen Innenstädten auf der Suche nach einem Parkplatz! Wir brauchen deshalb eine intelligente digitale Verkehrssteuerung. Weniger Staus und parkplatzsuchende Autofahrer bedeuten auch weniger Schadstoffe.
Es müssen jetzt schnell konkrete Maßnahmen beschlossen werden, damit wir die Mobilität sichern und die Gesundheit der Bürgerinnen und Bürger schützen. Dies sollte auch mit Blick auf weitere Gerichtsverfahren im Vordergrund stehen. Nur wenn es gelingt, plausibel darzustellen, welche Maßnahmen mit welchem Ziel wann ergriffen werden sollen, werden wir die drohenden Einschränkungen für Bürger, Unternehmer und Pendler verhindern. Städte und Gemeinden brauchen deshalb einen belastbaren und konkreten Zeit- und Finanzierungsplan für die kommenden Monate und Jahre. Der Gemeindetag Baden-Württemberg unterstützt den Deutschen Städte- und Gemeindebundes deshalb bei seiner Forderung, dass den Kommunen in Deutschland bei der Lösung der Schadstoffproblematik von Bund, Ländern und der Wirtschaft nachhaltig geholfen werden muss.
Foto: Rainer Sturm / pixelio.de
Städte und Gemeinden fordern von Bund und Ländern eine schnelle Umsetzung von Fördermaßnahmen zur Reduzierung von Luftschadstoffen vor Ort. Besonders alarmiert sind der Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städte- und Gemeindebundes, Dr. Gerd Landsberg, und der Präsident des Gemeindetages Baden-Württemberg, Roger Kehle, angesichts aktueller Medienberichte, dass über die Förderung aus dem Fonds nachhaltige Mobilität in Höhe von einer Milliarde Euro derzeit aufgrund der Koalitionsverhandlungen gar nicht entschieden würde. „Aus kommunaler Sicht wäre es der Super-GAU, wenn schon gemachte Zusagen jetzt von den Jamaika-Verhandlungspartnern zurückgenommen werden“, erklärten sie in einem gemeinsamen Statement. „Wir müssen Maßnahmen, die bereits jetzt möglich sind, schnell umsetzen können. Die Bürgerinnen und Bürger erwarten, dass wir vor Ort aktiv werden“, so Landsberg und Kehle. Oberstes Ziel müsse es sein, die Schadstoffbelastung schnell zu reduzieren und drohende Fahrverbote unter allen Umständen zu vermeiden. „Es kann nicht sein, dass Kommunen und Bevölkerung die Ausfallbürgen für die Verfehlungen der Automobilindustrie und die Untätigkeit des Bundes sind.“
Auf zwei Spitzentreffen im August und September war eine Reihe von konkreten Maßnahmen beschlossen worden, um Schadstoffausstoß zu reduzieren. Dazu zählte unter anderem die Zusage des Bundes, den Fonds „nachhaltige Mobilität in der Stadt“ auf eine Milliarde Euro aufzustocken. Mit diesem Geld soll die Erarbeitung und Umsetzung von Strategien zur Schadstoffminderung unterstützt werden. Die Kommunen drängen nun darauf, dass dieses Versprechen eingelöst wird und die Gelder schnell und ohne größere bürokratische Hürden zur Verfügung stehen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund und der Gemeindetag Baden-Württemberg betonen, nach den guten Ergebnissen des Spitzengesprächs mit der Bundeskanzlerin, der Bundesregierung und den Ländern vor knapp zwei Monaten sei zu wenig geschehen. „Die Umsetzung der bereits heute möglichen Maßnahmen droht nun entweder aufgrund der Jamaika-Verhandlungen komplett zu scheitern oder aufgrund der ebenfalls befürchteten Förderbürokratie zu versanden. Was wir brauchen sind klare Handlungsoptionen. Weder kurzfristige Harmonie unter den möglichen Koalitionären noch endlose Diskussionen werden die Luft sauberer machen“, so Landsberg und Kehle. Vielfach gibt es vor Ort bereits konkrete Pläne, etwa zur Umrüstung von Diesel-Bussen. Durch derartige Maßnahmen sei es möglich, kurzfristig zur Reduzierung des Schadstoffausstoßes beizutragen. Selbst wenn die Mittel nicht gestrichen werden, müssen die Kommunen nach den derzeitigen Regelungen aber befürchten, die Förderung für diese Projekte zu verlieren, wenn sie sie jetzt umsetzen. „Wir brauchen eine klare Zusage, dass bereits begonnene Maßnahmen förderfähig bleiben“, so Landsberg und Kehle.
Wichtig sei es zudem, die finanzielle Förderung nicht auf die derzeit betroffenen Kommunen zu beschränken, sondern die Regionen insgesamt in den Blick zu nehmen. „Gerade die Stadt-Umland-Beziehungen und die Pendler-Mobilität müssen berücksichtigt werden. Mit Insellösungen für einzelne Städte lösen wir die Probleme nicht, sondern verlagern sie nur“, betonten Landsberg und Kehle. Langfristig müsse es das Ziel sein, den ÖPNV zu stärken und attraktiver zu machen, alternative Antriebsformen einzusetzen und die Chancen der Digitalisierung zu nutzen. „Die Kommunen sind bereit, ihren Beitrag zu leisten. Wir erwarten aber auch in diesen Bereichen schnell die zugesagte Unterstützung durch Bund und Länder.“
Gleichzeitig erteilten beide Verbände Fahrverboten eine klare Absage. Auch die Einführung einer sogenannten „Blauen Plakette“ stelle keine Option dar. „Fahrverbote sind ungerecht, schaden der Wirtschaft und den betroffenen Bürgerinnen und Bürgern und sind in der Praxis nicht umsetzbar. Außerdem lösen sie das Problem allenfalls kurzfristig, wir brauchen aber ein Umsteuern, das auch mittel- und langfristig trägt. Hier wird den Kommunen und der Bevölkerung der „Schwarze Peter“ für das Fehlverhalten der Automobilindustrie und die Untätigkeit des Bundes zugeschoben.“ So seien auch die Aktivitäten der Deutschen Umwelt-Hilfe kritisch zu bewerten. „Durch eine Klageflut werden keine Probleme gelöst. Wir würden uns wünschen, dass diese Organisation sich an konstruktiven Lösungen beteiligt, anstatt ihr Engagement darauf zu richten, die Mobilität der Bürgerinnen und Bürger einzuschränken“, so Landsberg und Kehle abschließend.
Quelle: Mario Venzlaff / Pixabay
Zusammen mit dem Landkreistag Baden-Württemberg und dem Städtetag Baden-Württemberg steht der Gemeindetag Baden-Württemberg zu den Zielen des Landes beim ÖPNV-Ausbau. So sind die Kommunen auch bereit ihren Beitrag dazu zu leisten.
Die Grundlage bildet für die kommunalen Landesverbände dabei das von kommunaler Seite schon lange geforderte Landesmobilitätskonzept, welches in den neuen Koalitionsvertrag aufgenommen wurde.
Die Mobilitätsgarantie, welche sich im Koalitionsvertrag wiederfindet, sollte dabei vom Land finanziert werden. Zur Finanzierung von Maßnahmen, die über die Mobilitätsgarantie hinausgehen, bildet der Mobilitätspass der kommunalen Ansicht nach nur einen Baustein.
Für die Kommunen ist bedeutend, dass die Möglichkeit bleibt, über Finanzierungsinstrumente für örtliche ÖPNV-Zusatzangebote selbst zu entscheiden. Das schließt auch die Einführung eines Mobilitätspasses ein. Denn in Bezug auf die unterschiedlichen Mobilitätsstandards urbaner und ländlicher Räume werden verschiedene Ansätze benötigt. Besonders für den Ländlichen Raum braucht es örtlich passende Mobilitätslösungen.
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Gemeinsame PM der KLVen: Kommunen stehen zu den ÖPNV-Ausbauzielen des Landes 01.09.2021 [421] | 171.16 KB | 02.09.2021 |
Quelle: Michael Jarmoluk / Pixabay
Wir uns, dass unser Impuls zu einer landespolitischen Diskussion über Lösungen für die kommunale Vergabe von Bauplätzen aufgegriffen wurde. Die von Manuel Hagel, Vorsitzender der CDU-Landtagsfraktion Baden-Württemberg, skizzierte Idee muss nun konkretisiert werden, um Kommunen wie Bauwilligen die benötigte Transparenz und Rechtssicherheit geben zu können, so unser Präsident Steffen Jäger.
Denn die Bauplatzvergabe vor Ort soll die Lebenswirklichkeiten der Menschen und die kommunale Wohnungspolitik abbilden. Beispielsweise soll Familien aus dem Ort und Menschen, die sich für den Ort engagieren, rechtssicher ein Wohnbaugrundstück zugewiesen werden dürfen.
Das Interview der Schwäbischen Zeitung mit Manuel Hagel vom 31.08.2021 finden Sie hier. [422]
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Zumeldung zur dpa-Meldung: CDU-Fraktionschef will Taskforce zur Vergabe von Bauplätzen 31.08.2021 [423] | 67.03 KB | 02.09.2021 |
Foto: Michael Lorenzet/pixelio
Eine Premiere in Baden-Württemberg: Weil der Wohnraummangel immer akuter wird, haben sich die Dachverbände von Kommunen, Wohnungswirtschaft und Haus- und Wohnungseigentümern in einem Bündnis für Wohnungsbau zusammengeschlossen. Sie fordern Land und Bund auf, die rechtlichen Hürden abzubauen, die Städte und Gemeinden daran hindern, neue Flächen für Wohnraum auszuweisen. Bereits Ende September hatte der Gemeindetag einen Entwurf für ein Positionspapier ausgearbeitet und angekündigt, Partner aus Wohnungswirtschaft und Gesellschaft zu suchen, die sich gemeinsam mit dem Verband für eine erleichterte Flächengewinnung zu einem Bündnis zusammenschließen. Die Suche hatte Erfolg. Acht Partner konnten gewonnen werden, die aus dem Entwurf in kürzester Zeit ein gemeinsames Positionspapier zur raschen Gewinnung von neuem Wohnraum entwickelten. Die Bündnispartner stellten ihre Forderungen heute im Rahmen einer Landespressekonferenz vor. Dem Gemeindetag als Bündnispartner angeschlossen haben sich:
- Städtetag Baden-Württemberg
- Landkreistag Baden-Württemberg
- vbw Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e.V.
- BFW Landesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen Baden-Württemberg
- Arbeitsgemeinschaft Haus & Grund Baden-Württemberg
- Vereinigung Baden-Württembergischer Kommunaler Wohnungsunternehmen
- Bauwirtschaft Baden-Württemberge.V.
- Arbeitsgemeinschaft Baden-Württembergischer Bausparkassen
Die Wohnungsmärkte im Südwesten befinden sich in einem erheblichen Ungleichgewicht von Angebot und Nachfrage. So stieg zwischen 2011 und 2015 die Nachfrage nach Wohnungen um 4,6 Prozent (215.000 Wohnhaushalte), während das Angebot um nur 2,5 Prozent (128.000 Wohnungen) anwuchs. Die Folge ist eine „aufgelaufene Baulücke“ von 88.000 fehlenden Wohnungen. Der Handlungsdruck ist also gegeben. Zwischenzeitlich ist die Bevölkerung von Baden-Württemberg nochmals deutlich gewachsen und liegt nun erstmals bei über 11 Millionen Menschen – Tendenz weiter steigend. Das heißt, bis 2025 müssen in Baden-Württemberg 410.000 bis 485.000 Wohnungen gebaut werden. Die Bündnispartner fragen also zu Recht: Wie und wo soll dieser Wohnraum für rund eine Million Menschen entstehen?
Diese Frage war der Dreh- und Angelpunkt für die Beratungen der neun Verbände, denn für die Flächenausweisung sind nach dem Planungsrecht zwar grundsätzlich die Städte und Gemeinden zuständig. Sie sehen sich durch übergeordnete Raumordnungsvorgaben von Bund, Land oder auch Regionalverbänden häufig stark eingeengt. Der Präsident des Gemeindetags Roger Kehle fand daher einleitend deutliche Worte: „Mit den Planungsinstrumenten, die den Kommunen aktuell zur Verfügung stehen, ist es für sie ein Ding der Unmöglichkeit, das notwendige Maß an Wohnbauflächen auszuweisen. Wenn erst einmal der Bund, dann das Land und anschließend auch die Regionalverbände festlegen, was nicht geht, dann bleibt wenig von der einstmals bedeutenden Planungshoheit übrig. Kurz gesagt: So schaffen wir das nicht. Das politische Ziel, den Wohnraummangel zu überwinden, droht dann krachend zu scheitern.“
Die neun Bündnispartner wollen es aber nicht dabei belassen, die Probleme nur zu beschreiben. Dazu erklärte Gemeindetagspräsident Kehle: „Wir verstehen es als unsere Verantwortung konkrete Lösungsvorschläge zu unterbreiten. Und diese stehen alle unter der Überschrift ‚Vorfahrt für Wohnungsbau‘. Gleichzeitig gehört zur Ehrlichkeit aber dazu, dass wir Mut entwickeln müssen, andere Ziele wie den allumfassenden Artenschutz, direkte Demokratie in der Bauleitplanung oder auch die angestrebte Nettonull auch einmal zurückzustellen. Diese Ziele sind für sich betrachtet zwar gut begründet. Wir werden es aber nicht schaffen, knapp eine halbe Million Wohnungen zu bauen, wenn wir sie nicht temporär in den Hintergrund rücken.“
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Gemeinsame Pressemitteilung des Buendnisses fuer Wohnungsbau (09.01.2019) [424] | 261.16 KB | 09.01.2019 |
Positionspapier "Mehr Flaechen für Wohnraum gewinnen" (Kurzfassung, 09.01.2019) [425] | 326.78 KB | 09.01.2019 |
Positionspapier "Mehr Flaechen für Wohnraum gewinnen" (Langfassung, 09.01.2019) [426] | 431.72 KB | 09.01.2019 |
Foto: Kurt Michel / Pixelio
Die Änderung der Plausibilitätshinweise und das neue Förderprogramm für Wohnungsbau sind aus Sicht des Gemeindetags erste gute Ergebnisse der Wohnungsbau-Allianz. Gemeindetagspräsident Roger Kehle weist jedoch darauf hin, dass man nun bei den gemeinsamen Anstrengungen für mehr Wohnraum in Baden-Württemberg nicht auf halbem Wege stehen bleiben dürfe. „Unser Ziel ist noch nicht erreicht. Wir müssen weitere Maßnahmen entwickeln, um die dringend notwendigen Wohnungen für die Menschen in unserem Land bauen zu können. Dazu gehört, dass wir die Landesbauordnung so umgestalten, dass Planen und Bauen kostengünstiger und schneller werden.“
Natur- und Artenschutz seien für die Kommunen schon immer wichtig. Die Vorgaben müssten aber handhabbar sein und dürften nicht dazu führen, dass Bebauungsplanverfahren in die Länge gezogen oder gar unmöglich werden. „Die Bürgerinnen und Bürger, und damit auch die kommunalpolitisch Verantwortlichen vor Ort, wollen und werden auch weiterhin verantwortungsvoll mit unserer Natur umgehen. Aber wir müssen einen Weg finden, um für die Bedürfnisse der Menschen und gleichzeitig für vernünftigen Naturschutz mit Augenmaß zu sorgen". Dafür müssten jedoch einige Standards auf den Prüfstand, so der Gemeindetagspräsident.
„Der Gemeindetag wird ein verlässlicher Partner in der Wohnraum-Allianz bleiben. Wir wollen Ministerin Hoffmeister-Kraut auf ihrem eingeschlagenen Weg unterstützen, damit der dringende Bedarf an mehr Wohnraum in unserer Gesellschaft möglichst schnell gedeckt werden kann“, betonte Roger Kehle.
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Zumeldung des Gemeindetags zur Wohnraum-Allianz (09.05.2017) [429] | 114.3 KB | 09.05.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zur Wohnraum-Allianz (15.2.2017) [430] | 22.21 KB | 15.02.2017 |
Zumeldung des Gemeindetags zur Wohnraum-Allianz (08.12.2016) [431] | 22.82 KB | 08.12.2016 |
Links
[1] https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/aktuelle-infos-zu-corona/ich-bin-wellenbrecherin/
[2] https://www.instagram.com/gemeindetagbw/?hl=de
[3] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Leistungsf%C3%A4higkeit_final_1.pdf
[4] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/22_09_22_PM_Landesvorstand%20remonstriert%20Belastungsgrenze%20%C3%BCberschritten%20%E2%80%93%20Kein%20Weiter%20so_0.pdf
[5] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/22_08_01_PM_Gemeindetag_BM_Armin_Joechle_neuer_Vizepraesident_0.pdf
[6] https://www.gemeindetag-bw.de/internet/der-gemeindetag-vor-ort
[7] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/21_07_01_PM%20B%C3%BCrgermeister%20J%C3%B6rg%20Frey%20tritt%20Amt%20des%20Vizepr%C3%A4sidenten%20an_0.pdf
[8] mailto:Zukunftskommune@bw
[9] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Anlage%20zu%2072%20PM%20MP%20Entlastungsallianz%20f%C3%BCr%20Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf
[10] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/72%20PM%20MP%20Entlastungsallianz%20f%C3%BCr%20Baden-W%C3%BCrttemberg.pdf
[11] http://www.verwaltungsschule-bw.de/
[12] https://www.landkreis-karlsruhe.de/Aktuelles-Landkreis/Aktuelles/Pressemitteilungen/Der-Kreistag-fasste-den-Beschluss-zum-Neubau-des-Landratsamtes-am-Standort-Beiertheimer-Allee-2-in-Karlsruhe.php?object=tx,3051.5.1&ModID=7&FID=3051.5198.1&NavID=1863.13&La=1
[13] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/_Offener-Brief-an-MP_In-gro%C3%9Fer-Sorge-um-unser-Land_Zukunftskonvent_27.10.2022.pdf
[14] https://www.verwaltungsschule-bw.de/
[15] https://www.meine-gemeinde-mein-zuhause.de/
[16] http://www.lokalhelden-bw.de
[17] https://lokalhelden-bw.de/
[18] http://lokalhelden-bw.de
[19] https://www.gemeindetag-bw.de/content/kita-fahrplan-2025
[20] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/GTBW_Mitgliederbefragung2021_5.pdf
[21] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Mitgliederbefragung%202021%20%20-%20Ergebnisse_1.pdf
[22] https://www.gemeindetag-bw.de/internet/themen/städte-und-gemeinden-40-machen-sie-mit
[23] https://www.gemeindetag-bw.de/internet/themen/st%C3%A4dte-und-gemeinden-40-machen-sie-mit
[24] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/21_10_25_PM_MV-St%C3%A4dte-und-Gemeinden-fordern-die%20Anpassung-des-Rechtsrahmens-zur-Zukunftsgestaltung_0.pdf
[25] https://www.wgv.de/
[26] http://www.bgv.de/
[27] http://www.enbw.com/
[28] https://bauwirtschaft-bw.de/
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[31] https://www.ksv-medien.de/
[32] http://www.ah-aktivhaus.com/
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[38] https://shop.kohlhammer.de/fachbereiche/recht-und-verwaltung.html
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[53] https://www.camp24produkte.de/
[54] https://www.deer-carsharing.de/
[55] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Anlage_MV_2023_Rede_Praesident_Steffen_Jaeger.pdf
[56] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/23_10_26_PM_Mitgliederversammlung_2023.pdf
[57] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Ausstelleungsplan%20Mitgliederversammlung%20Gemeindetag%20BW%202023.pdf
[58] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Nur%20Ausstellerverzeichnis%20Mitgliederversammlung%20Gemeindetag%20BW%202023.pdf
[59] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeindetag%20hofft%20nach%20LTW%20auf%20rasche%20Koalitionsverhandlungen%20und%20Zukunftsstrategien%20zur%20Bewaeltigung%20der%20Coronafolgen.pdf
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[69] https://www.gemeindetag-bw.de/content/danke-und-auf-wiedersehen
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[72] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2022_04_28_Zeitenwende%20macht%20neue%20politische%20Bed%C3%BCrfnispyramide%20erforderlich_0.pdf
[73] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2024-01-15_Erkl%C3%A4rung%20B%C3%BCndnis%20Demokratie.pdf
[74] http://mp3-download.swr.de/swr2/geld_markt_meinung_podcast/20161119-1240.12844s.mp3
[75] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zur%20PM%20GEW%20Kita-Notstand.doc
[76] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/pressemitteilung_2013_07_11_0.doc
[77] mailto:bildungskongress@staedtetag-bw.de
[78] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Personalschluessel%20bei%20der%20Kinderbetreuung.pdf
[79] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier%20Kita-Fahrplan%202025.pdf
[80] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2022_02_23_Kommunen%20fordern%20Fahrplan%20f%C3%BCr%20Kinderbetreuung.pdf
[81] https://km-bw.de/,Lde/Startseite/Service/2019+01+18++Land+und+Kommunen+schliessen+_Pakt+fuer+gute+Bildung+und+Betreuung_
[82] https://gemeindetag-bw.de/mitgliederbereich
[83] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20der%20Kommunale%20Landesverb%C3%A4nde%20BW%20-%20Rechtanspruch%20auf%20Ganztagsbetreuung%20auf%20absehbare%20Zeit%20nicht%20realisierbar_0.pdf
[84] https://www.messe-stuttgart.de/didacta/
[85] https://swrmediathek.de/player.htm?show=6277c420-f54a-11e6-9102-005056a12b4c
[86] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Programm%20Bildungskongress.pdf
[87] mailto:Digitalakademie@bw
[88] mailto:KIC@bw
[89] mailto:digitalakademie@bw
[90] https://www.youtube.com/watch?v=RvT_iVZNpzQ&feature=youtu.be
[91] https://www.digitalakademie-bw.de/leistungsangebote/kommunaledigitallotsen/
[92] https://digitalakademie-bw.de/kommunaledigitallotsen/
[93] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Interview_Kommunale%20Digitallotsen_26.01.2019_0.pdf
[94] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/%C3%9Cbersicht%20beteiligte%20Kommunen_07.05.2021.pdf
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[97] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%201%20Million%20Baeume%20fuer%20Baden-Wuerttemberg_0.pdf
[98] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2023_07_27_Positionspapier-W%C3%A4rmenetze.pdf
[99] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/2023_07_27_PM-W%C3%A4rmenetze%20mit%20Kommunen%20erfolgreich%20gestalten.pdf
[100] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praesentation%20Die%20Fachstelle%20Inklusion%20stellt%20sich%20auf%20der%20Mitgliederversammlung%202019%20vor.pdf
[101] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Pra%CC%88sentation%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2017_0.pptx
[102] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Vortrag%20beim%20Treffpunkt%20Inklusion%2C%2030.11.2016.pptx
[103] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Inklusion%20in%20den%20Sta%CC%88dten%20und%20Gemeinden%20kommt%20voran_0.docx
[104] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fachstelle%20Inklusion%20erfolgreich%20etabliert.docx
[105] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20digital.pdf
[106] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20fu%CC%88r%20Gastgebende%20vor%20Ort_aktuali....pdf
[107] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Veranstaltung%20Recht%20haben%20Recht%20bekommen%20Gastgebende%20gesucht_aktualisiert.pdf
[108] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/2022_12_09_Abfrage_Schulungen_Teil4.pdf
[109] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Fo%CC%88rderprogramm%20Kurswechsel%20Kultur%20%E2%80%93%20Netzwerk%20Richtung%20Inklusion.docx
[110] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Ausschreibung%20Online%20Fortbildung%204048.753%20%28002%29.pdf
[111] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/424_0_20223108.pdf
[112] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Foerderaufruf%202022%20Toilette%20fuer%20alle.docx
[113] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/InklusionsGuides_Ausschreibung_Unternehmen.pdf
[114] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/InklusionsGuides_Ausschreibung_Studentinnen.pdf
[115] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/inklusion_Alle_inklusive_Selbstbestimmt_wohnen.pdf
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[117] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/8%20Ausschreibung%204048.753.pdf
[118] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/leichte_sprache_ltw2021_end_Internet_0.pdf
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[312] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/424_0_zusatz_20160128_001.pdf
[313] https://www.toiletten-fuer-alle-bw.de/planungsleitfaden.php
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[317] https://www.beuth.de/de/publikation/hoersamkeit-in-raeumen/243375201
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[324] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit_final.pdf
[325] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit__Materialsammlung_final.pdf
[326] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit__Materialsammlung_barrierefrei_final.pdf
[327] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buchextranet/Praxishilfe_Barrierefreiheit_barrierefrei_final.pdf
[328] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/inklusion_Mit%20Kooperationen%20zur%20inklusiven%20Gemeinde%20Dusslingen.pdf
[329] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/inklusion_Modellkommunen_Inklusion_BWGZ24-2017.pdf
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[332] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-2016-%20Bericht%20Modellkommunen%203-4.pdf
[333] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/BWGZ-14-%20Bericht%20Fachstelle.pdf
[334] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Mustererklaerung-barrierefrei_A%CC%88nd.%20mark.docx
[335] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Dokument1%20%5BKompatibilita%CC%88tsmodus%5D.docx
[336] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/digitale%20Barrierefreiheit%20Videoreihe%20Uni%20Leipzig.docx
[337] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/handreichung_bitv20.docx
[338] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Handreichung%20barrierefreie%20Tondokumente%20und%20Videos_0.pdf
[339] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Anleitungen%20und%20Beispiele%20zum%20Erkennen%20und%20Erstellen%20barrierefreier%20Dokumente.docx
[340] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Digitale%20Barrierefreiheit%20Heidelberg.docx
[341] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Digitale%20Barrierefreiheit-Ratgeber%20Baden_Baden.pdf
[342] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Handreichung%20barrierefreie%20Webangebote%20Stand%201-2020.pdf
[343] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Wie%20erstelle%20ich%20barrierefreie%20Dokumente.pdf
[344] https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/startseite/
[345] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Min%20und%20kommunale%20Landesverbaende%20zum%20BGH%20Urteil.pdf
[346] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%20MLR%20zu%20Forstkartell.pdf
[347] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20GTBW%20zu%20Urteil%20Forstkartell.pdf
[348] mailto:sarah.knoerzer@gemeindetag-bw.de
[349] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeindefinanzbericht%202019_0.pdf
[350] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Ergebnis%20der%20Finanzverhandlungen%20Land-Kommunen%20vom%204%20%20November%202016.pdf
[351] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM_Gemeinsame%20Finanzkommission%20legt%20Empfehlungen%20fu%CC%88r%20Finanzbeziehungen%20zwischen%20Land%20und%20Kommunen%20vor.pdf
[352] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gemeinsame%20Pressemitteilung%20vom%2018.10.2016.pdf
[353] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Pressemitteilung%20des%20Gemeindetags%20BW%20-%20Gemeindetag%20fordert%20nach%20Grundsteuerurteil%20dass%20%20die%20Finanzierung%20der%20kommunalen%20Selbstverwaltung%20gesichert.pdf
[354] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Gemeindetag%20Baden-W%C3%BCrttemberg%20erwartet%20schnelles%20Handeln%20von%20Bundestag%20und%20Bundesrat%20bei%20der%20Reform%20der%20Grundsteuer.pdf
[355] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM_Kommunen%20fordern%20finanziellen%20Schutzschirm.pdf
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[373] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Der_Mangel_an_Arbeitskraeften_gefaehrdet_den_Standort_Baden_Wuerttemberg_0.pdf
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[391] mailto:Heidelberg@bw
[392] mailto:digital@KA
[393] mailto:Karlsruhe@bw
[394] mailto:Ludwigsburg@bw
[395] mailto:Ulm@bw
[396] mailto:Biberach@bw
[397] mailto:blingen@bw
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[400] mailto:heck@gtservice-bw.de
[401] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/20180503_PM_Preisverleihung%20Digitale%20Zukunftskommune.pdf
[402] mailto:digital@bw
[403] http://www.digital-bw.de/dbw-digitalisierungsstrategie
[404] mailto:poststelle@im.bwl.de
[405] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Antragsformular.docx
[406] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/4%20-%20Future%20Communities%202019%20Informationsblatt%20Datenschutz.pdf
[407] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Ausfuellhinweise%20f%C3%BCr%20die%20Beantragung.pdf
[408] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Future%20Communities%202019%20Ausschreibung.pdf
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[410] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Aufruf%20zur%20Interessensbekundung-Projektvorhaben%20Digitalisierung%20und%20Heimat.pdf
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[418] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier%20zu%20Konjunkturprogramm%20made%20in%20BW.pdf
[419] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gemeinsame%20PM%20KLVen%20und%20Bau-%20und%20Wohnungswirtschaft_Rahmenbedingungen%20Konjunkturprogramm%20made%20in%20BW.pdf
[420] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20Berufung%20gegen%20Feinstauburteil.pdf
[421] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/PM%20der%20KLVen%20-%20%C3%96PNV%20Ausbau_0.PDF
[422] https://www.schwaebische.de/sueden/baden-wuerttemberg_artikel,-wer-zweiter-ist-muss-erster-werden-wollen-_arid,11405485.html
[423] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/21-08-31_Zumeldung%20zur%20dpa-Meldung%20CDU-Fraktionschef%20will%20Taskforce%20zur%20Vergabe%20von%20Baupl%C3%A4tzenpdf_0.pdf
[424] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Gemeinsame%20Pressemitteilung%20des%20Buendnisses%20fuer%20Wohnungsbau.pdf
[425] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Mehr%20Flaechen%20fuer%20Wohnraum%20gewinnen_%28Kurzfassung%29.pdf
[426] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Positionspapier_Mehr%20Flaechen%20fuer%20Wohnraum%20gewinnen_%28Langfassung%29.pdf
[427] http://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/wohnraum-allianz-legt-weitere-empfehlungen-vor/
[428] https://wm.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse-und-oeffentlichkeitsarbeit/pressemitteilung/pid/erfolgreiche-einigung-in-der-wohnraum-allianz-plausibilitaetspruefung-fuer-bauflaechenbedarf-wird-a/
[429] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/Zumeldung%20zur%20PM%20des%20Wirtschaftsministeriums%20Wohnraum-Allianz_0.pdf
[430] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/wohnraumallianz_zumeldungGTBWzuPMdesWirtschaftsministeriums.pdf
[431] https://www.gemeindetag-bw.de/system/files/downloads_buch/wohnraumallianz_ZumeldungGTBWzuWohnraum-AllianzDezember2016.pdf